Garantie ohne Kaufbeleg

V

Vladok

Ambitioniertes Mitglied
4
Hallo!

Bei meinem Milestone ist die Beleuchtung des Displays kaputt.

Leider konnte ich den Kaufbeleg nicht finden. :(

Kann ich mich vielleicht auch ohne Beleg mit Motorola in Kontakt setzen, damit sie mir das reparieren? Per IMEI oder so..

Bin echt am verzweifeln :(
 
Ja war bei meinen Nokias auch so also müsste es bei Motorola genauso sein denke ich.
 
  • Danke
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normalerweise sollten die ja anhand der serialnummer des gerätes das herstellungsdatum einsehen können und somit auch du deine garantiereparatur...
 
  • Danke
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Oder wenn du auf sicher gehen willst.
Wende dich an den Händler wo du dein Milestone gekauft hast, und lass dir die Rechnung nochmal geben.
Das müssen sie tun.

Hab das schon mehrfach gemacht (z.B. bei MediaMarkt mit meinem alten Ipod)
 
  • Danke
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kann aus erfahrung sagen dass zb bei ASUS es so ist dass die händler die Seriennummer beim Verkauf des Gerätes übertragen sodass ASUS,anhand der Seriennummer weiß wann du das Gerät gekauft hast.
 
Moin,
ich kann da auch nur aus allgemeiner Erfahrung sprechen. Alles, was meine Vorposter geschrieben haben sollte zutreffen...
Zudem ist das Milestone ohnehin noch nicht so lange auf dem Markt (9 Monate), als dass irgendeine gesetzliche Garantiefrist schon abgelaufen wäre.
Ich habe mir mal vor zwei Jahren einen Laptop gekauft (von einem Kumpel), der das auf Raten im Versand geholt hatte und alle Papiere dazu verloren/verschlammt hatte. Als mit diesem Teil ein Garantieanspruch eingetreten ist, hat Fujitsu Siemens weder irgendeine Rechnung, noch sonstwas verlangt. Die konnten alles aus der Seriennummer auslesen und haben das Teil auf Garantie repariert. Und auch, als ich das Teil gegen meinen jetzigen 18" Laptop in Zahlung gegeben habe, gab es keine Probleme (Händler ist allerdings ein Kumpel von mir).
PS: Trotzdem sollte man Rechnungen, Garantieunterlagen usw. immer aufheben...
 
Ich muss des oefteren RMA's abwickeln und im Falle des nicht vorhandenseins einer Rechnung und keinen Seriennummereintraegen gilt das Herstelldatum des Produkts als Datum das relevant fuer die Garantieabwicklung ist.
 

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