Reparaturerfahrung Galaxy Note

frank_m schrieb:
So einfach ist es leider nicht. Samsung schreibt in seine Lizenzbedingungen - die man explizit akzeptiert - dass unsachgemäße Behandlung von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen ist. In der Aufzählung der unsachgemäßen Behandlungen steht ausdrücklich das Flashen, rooten etc. drin.

Mit der Gewährleistung hat Samsung doch garnichts zu tun. Das ist die Aufgabe des Händlers und die ist ganz klar gesetzlich geregelt. Da kann man auch nicht einfach was ausschließen...
 
jeff84 schrieb:
Das ist die Aufgabe des Händlers und die ist ganz klar gesetzlich geregelt.
Richtig. Dort ist u.a. geregelt, dass bei unsachgemäßer Behandlung die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Was unsachgemäße Behandlung ist, legt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen und seiner Bedienungsanleitung fest, die Vertragsbestandteil sind.

BGB §434
... Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet [...]

Laut Samsung ist das Flashen einer inoffiziellen Software unsachgemäße Behandlung. Solange ihnen niemand das Gegenteil beweist ...
 
Genau.

Das ist in etwa so wenn ihr einen neues auto kauft und alles tuned dann verreckt euch der motor und dann wollt ihr gewährleistung einfordern. Bei smartphones ist es eher softwaremodifikation, welche aber auch die hardware beeinträchtigen kann.

Kurzum counter löschen und stockrom rauf.

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Was Samsung in seine agbs schreibt ist bei der Gewährleistung vollkommen egal.
Gewährleistung ist gesetzlich feStgelegt und kann nicht eingeschränkt werden.

der Händler muss beweisen, dass der defekt selbst verschuldet ist.einer custom Rom beweist dies aber nicht. dazu bräuchte es schon ein unabhängiges Gutachten.

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Ich frage mal ganz einfach... Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, ich kann flashen was ich will, und auch ein Brick ( wenn nachweisbar ) wäre ein Gewähleistungsfall )... Warum wage ich das nur zu bezweifeln :confused:

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cp2306 schrieb:
Was Samsung in seine agbs schreibt ist bei der Gewährleistung vollkommen egal.
Gewährleistung ist gesetzlich feStgelegt und kann nicht eingeschränkt werden.

der Händler muss beweisen, dass der defekt selbst verschuldet ist.einer custom Rom beweist dies aber nicht. dazu bräuchte es schon ein unabhängiges Gutachten.

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Bitte nicht vereechseln mit apple und den zukauf von garantie.

Nochmals wenn du dein handy schrottest weil nicht richtig flashen kannst was hat das dann mit gewährleistung zu tun?

Gewährleistung gibt es nur wenn man nicht an der firmware rumschraubt.

Schau mal in den tv foren nach wenn die firmwaremenü ihren 3000 euro tv schrotten nur um ne 0815 app zu bekommen. Sag denen mal was von gewährleistung wenn sie kein gewehr dabei haben. Lol

Es muss immer die zertifizierte von samsung drauf sein. In der mikrowelle tust auch nicht das besteck trocknen und dann eine neue fordern mit dem unterschied das hier beim erwähnten smartphone ein kopfhöhreranschlusswackler der fehler ist.

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Ich kann jede custom Rom installieren und der Händler kann mir die Gewährleistung nicht verweigern. Dazu bräuchte er ein Gutachten welches beweist, das man den defekt selbst verursacht hat.
Bei Garantie sieht es anders aus, aber Gewährleistung kann ausschließlich bei nachgewiesenem Eigenverschulden verweigert werden.

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cp2306 schrieb:
Gewährleistung ist gesetzlich feStgelegt und kann nicht eingeschränkt werden.
Wie oben schon steht, beschränkt sich die Gewährleistung auf sachgemäße Behandlung. Sonst könntest du das Note Baden schicken oder drauf rumspringen.

Warum ist aber Baden schicken bei einem Note schlecht, bei einem Badeanzug aber nicht? Und warum darf man auf einem Trampolin herumspringen, auf einem Note aber nicht?

Es steht genau so in der Lizenzvereinbarung und in der Bedienungsanleitung: Halte Feuchtigkeit vom Gerät fern, und setze es keinen starken mechanischen Beanspruchungen aus. Woher soll ich das auch sonst wissen? Kein Mensch käme auf die Idee, daraus dem Hersteller einen Vorwurf zu machen. Der Hersteller schreibt vor, wie ein Gerät sachgemäß zu behandeln ist.

cp2306 schrieb:
der Händler muss beweisen, dass der defekt selbst verschuldet ist.
Nein, muss er nicht. Wenn bewiesen werden kann, dass das Gerät unsachgemäß behandelt wurde, reicht das, um die Gewährleistung abzulehnen.

Wie gesagt: Es müsste erst jemand kommen, und beweisen, dass das Flashen einer inoffiziellen Software keine unsachgemäße Behandlung ist. Sobald der Passus aus den Lizenzbestimmungen von Samsung entfernt wurde, kannst du auf deine Gewährleistung pochen, auch wenn der Flashcounter erhöht wurde. Ich halte es für durchaus möglich, dass ein Gericht den Passus als unangemessen streicht. Um ehrlich zu sein, halte ich es sogar für wahrscheinlich. Aber bevor das nicht passiert, ist die Diskussion rein akademisch.
 
frank_m schrieb:
Wie oben schon steht, beschränkt sich die Gewährleistung auf sachgemäße Behandlung. Sonst könntest du das Note Baden schicken oder drauf rumspringen.
So ein Quatsch. Gewährleistung gilt nur zwischen dem Käufer und dem Händler. Samsung hat da nichts zu beschränken. Wasserschäden sind klar selbstverschuldet und auch nachweisbar.

Der Hersteller schreibt vor, wie ein Gerät sachgemäß zu behandeln ist.
Das ist richtig, hat aber mit der Gewährleistung nichts zutun.
Nein, muss er nicht. Wenn bewiesen werden kann, dass das Gerät unsachgemäß behandelt wurde, reicht das, um die Gewährleistung abzulehnen.
Nur wenn bewiesen werden kann, das die unsachmässige Handlung zu genau diesem Fehler geführt hat.
Wenn das eingebaute Micro kaputt ist, spielt es keine Rolle welche Firmware drauf ist.

Wie gesagt: Es müsste erst jemand kommen, und beweisen, dass das Flashen einer inoffiziellen Software keine unsachgemäße Behandlung ist.
Erst müsste der Händler beweisen, das durch die inoffizelle Software der Schaden entstanden ist.

Sobald der Passus aus den Lizenzbestimmungen von Samsung entfernt wurde, kannst du auf deine Gewährleistung pochen, auch wenn der Flashcounter erhöht wurde. Ich halte es für durchaus möglich, dass ein Gericht den Passus als unangemessen streicht. Um ehrlich zu sein, halte ich es sogar für wahrscheinlich. Aber bevor das nicht passiert, ist die Diskussion rein akademisch.
Es ist egal was bei Samsung drinsteht, das hat mit der Gewährleistung einfach nichts zutun.
Es reicht einfach nicht unsachmässige Behandlung nachzuweisen, es muss nachgewiesen werden, das der Schaden dadurch auch entstanden ist.
 
Tja, ich denke, wir können die Diskussion an dieser Stelle beenden, denn einigen werden wir uns nicht mehr. Ich finde es trotzdem bedenklich, dass du durch diese Behauptungen Nutzer ggf. in teure Service Reparaturen treibst.

Das BGB ist eindeutig: ein Gerät darf nur sachgemäß wie vom Hersteller vorgesehen installiert und verwendet werden. Mehr als darauf hinweisen kann ich nicht. Jetzt sollte jeder selber wissen, was er riskiert, und was nicht. Die Praxis, wie seitens der Service Partner in diesen Gewährleistungsfällen abgerechnet wird, zeigt ja mehr als deutlich, wie die Situation momentan gehandhabt wird.
 
Die Gewährleistung lässt sich halt nicht durch unsachmässige Behandlung, sondern nur wenn durch diese Behandlung der Defekt auftritt (nachweislich = mit Gutachten) ausschließen. Da brauch man auch nicht diskutieren.
Wäre ja schlimm wenn der Defekt einer Usb-Schnittstelle, des Microfons, usw nicht repariert werden würde, nur weil eine andere Software drauf ist (die Definitiv nicht schuld am Defekt sein kann).
So leicht kommen die zum Glück nicht davon.

Und teure Reperaturen riskiert man dadurch nicht. Denn einer kostenpflichtigen Reperatur muss man immer zustimmen.

Und in der Praxis ist es so, das die Händler lieber doch austauschen/reparieren als eine Gerichtsverhandlung zu riskieren, welche sie mit ziemlicher Sicherheit verlieren, da sie keine Beweise für Eigenverschulden haben.
 
cp2306 schrieb:
Wäre ja schlimm wenn der Defekt einer Usb-Schnittstelle, des Microfons, usw nicht repariert werden würde, nur weil eine andere Software drauf ist (die Definitiv nicht schuld am Defekt sein kann).
Das ist natürlich grober Unfug. Ich erinnere nur an die Kameras beim i9000, die durch einen fehlerhaften Custom Kernel zerstört wurden. Bei Galaxy 3 wars glaube ich, wo eine falsche Spannungseinstellung im ROM die USB Anschlüsse erledigt hat. Die Software kann genug kaputt machen, wenn man bedenkt, dass die Spannungsregler, die die einzelnen Komponenten im Gerät versorgen, eben auch durch die Software konfiguriert werden. Damit ist praktisch jede Komponente im Gerät auch durch Software zerstörbar, indem man die Versorgungsspannung falsch einstellt.
Ganz abgesehen von den zahlreichen Vollbricks, die erzeugt werden und dann als Garantiefall durchgeschleust werden sollen. Das ist nun mal Betrug und damit strafrechtlich relevant, da kann es keinen Zweifel geben.

Samsung verbietet die Custom ROMs ja nicht umsonst. Wenn alles eitel Sonnenschein wäre und jeder nur Vorteile davon hätte, hätten sie sicher nichts dagegen.

cp2306 schrieb:
Und teure Reperaturen riskiert man dadurch nicht. Denn einer kostenpflichtigen Reperatur muss man immer zustimmen.
Schade nur, wenn man dann auf dem kaputten Gerät sitzen bleibt.

cp2306 schrieb:
Und in der Praxis ist es so, das die Händler lieber doch austauschen/reparieren als eine Gerichtsverhandlung zu riskieren, welche sie mit ziemlicher Sicherheit verlieren, da sie keine Beweise für Eigenverschulden haben.
Meine Erfahrung ist es eher, dass die Kunden in den sauren Apfel beißen und zahlen. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo es tatsächlich jemand auf ein Verfahren ankommen lies. Spätestens nach dem großspurig angekündigten Aufsuchen des Anwalts war in den Threads üblicherweise Ruhe. Und ich hab einige davon verfolgt.
 
frank_m schrieb:
Das ist natürlich grober Unfug. Ich erinnere nur an die Kameras beim i9000, die durch einen fehlerhaften Custom Kernel zerstört wurden. Bei Galaxy 3 wars glaube ich, wo eine falsche Spannungseinstellung im ROM die USB Anschlüsse erledigt hat. Die Software kann genug kaputt machen, wenn man bedenkt, dass die Spannungsregler, die die einzelnen Komponenten im Gerät versorgen, eben auch durch die Software konfiguriert werden. Damit ist praktisch jede Komponente im Gerät auch durch Software zerstörbar, indem man die Versorgungsspannung falsch einstellt.
Das ist richtig, aber es muss eben nachgewiesen werden, das die CustomRom dafür verantwortlich ist. Kann der Händler das nicht, muss er eben reparieren (lassen).

Ganz abgesehen von den zahlreichen Vollbricks, die erzeugt werden und dann als Garantiefall durchgeschleust werden sollen. Das ist nun mal Betrug und damit strafrechtlich relevant, da kann es keinen Zweifel geben.
Ein Vollbrick durch fehlerhaftes flashen ist idr Eigenverschulden und damit an sich kein Gewährleistungsfall. Bei einem Vollbrick lässt sich aber ein CustomRom nicht nachweisen. Ein Vollbrick kann auch beim flashen einer Originalrom passieren.
Betrug ist das imo auch nicht. Gerät ist defekt und man schickt es ein. Das ist nicht verboten. Wenn der Hersteller das dann umsonst repariert, kann man ja auch nix dafür.

Samsung verbietet die Custom ROMs ja nicht umsonst. Wenn alles eitel Sonnenschein wäre und jeder nur Vorteile davon hätte, hätten sie sicher nichts dagegen.
Sie sponsoren sogar Cyanogen. Verboten sind Custom Roms daher nicht (werden sogar gefördert), sie sorgen nur zur Verweigerung der Garantie.

Schade nur, wenn man dann auf dem kaputten Gerät sitzen bleibt.
Bleibt man so oder so.

Meine Erfahrung ist es eher, dass die Kunden in den sauren Apfel beißen und zahlen. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo es tatsächlich jemand auf ein Verfahren ankommen lies. Spätestens nach dem großspurig angekündigten Aufsuchen des Anwalts war in den Threads üblicherweise Ruhe. Und ich hab einige davon verfolgt.
Spätestens wenn ein Anwalt dem Händler schreibt, wird das Gerät ausgetauscht. Wie gesagt wird kein Händler deswegen ein teures Verfahren riskieren.
Meist reicht es aber auch schon den Händler auf die Beweislast aufmerksam zu machen und mit Anwalt zu drohen.

Das mit der Gewährleistung gilt natürlich nur in den ersten 6 Monaten.
 
Das cynon...rom ist von einem der jetzt bei samsung arbeitet der hat alles was gebraucht wird und muss nicht was aus dem chinamodell nehmen dann was vom amimodell und dann was vom internationalmodell um ne neue rom zu nehmen.

Mit falscher spannung kann man einiges zerstören oder mit overclocking.

Aber frank hat recht da wird es wohl keine einigung geben.

Beweis flahe dein handy mi einer custumrom und erwähne das bei samsung und schick dein gerät ein. Oder rufe bei samsung an und frag nach. Oder frage bei der zeitschrift c't oder chip oder connect oder android nach die können es dir bestätigen.

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marcodoncarlos schrieb:
Beweis flahe dein handy mi einer custumrom und erwähne das bei samsung und schick dein gerät ein. Oder rufe bei samsung an und frag nach. Oder frage bei der zeitschrift c't oder chip oder connect oder android nach die können es dir bestätigen.
Es geht immernoch um Gewährleistung, nicht Garantie. Und die kann nur bei nachgewiesenem Eigenverschulden verweigert werden.
Einfach zu sagen "da ist ne Custom-Rom drauf, die könnte(!) möglicherweise Auslöser sein" reicht zum Glück nicht.
Auch der Nachweis einen Sturzes (bspw durch ne Beule) reicht nicht um die Gewährleistung zu verweigern. Es muss nicht der Sturz nachgewiesen werden, sondern das dieser Schuld daran ist.
 
Ich möchte bitten, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden. Beide Seiten haben ihren Standpunkt klar gemacht. Ich bin sicher, der mündige Forumteilnehmer kann nun selber einschätzen, was richtig ist.
 
marcodoncarlos schrieb:
Das cynon...rom ist von einem der jetzt bei samsung arbeitet der hat alles was gebraucht wird und muss nicht was aus dem chinamodell nehmen dann was vom amimodell und dann was vom internationalmodell um ne neue rom zu nehmen.

Mit falscher spannung kann man einiges zerstören oder mit overclocking.

Aber frank hat recht da wird es wohl keine einigung geben.

Beweis flahe dein handy mi einer custumrom und erwähne das bei samsung und schick dein gerät ein. Oder rufe bei samsung an und frag nach. Oder frage bei der zeitschrift c't oder chip oder connect oder android nach die können es dir bestätigen.

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Äähm, WAS BITTE?

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  • Danke
Reaktionen: fragi
Ich habe die Diskussion um Garantie und Gewährleistung gerade gelesen. Ich will das Franks Wunsch gemäß nicht weiter vertiefen, aber als jemand, der das studiert hat und sich berufsbedingt damit auskennt, möchte ich darauf hinweisen, dass es sehr wohl eine recht eindeutige Antwort gibt (was selten ist im Rechtswesen).

Falsche Aussagen kamen von beiden Seiten zuhauf, aber die Wahrheit liegt deutlich näher bei denen, die anderer Meinung sind als Frank, sorry!
 
:thumbsup: Au fein! Warum richten wir hier nicht gleich eine kostenlose Rechtsberatung ein?
Spezialisten gibt’s hier ja zu Hauf!

Also kommt doch bitte zurück zum Thema "Reparaturerfahrung Galaxy Note"
:winki:
 
Was habt ihr mit meinem schönen Thread gemacht? :)

Gerät zurück von Bitronic.

Reparaturbericht:

Sehr geehrte/r Kunde/in, wir haben Ihr Gerät geprüft.
Der angegebene Fehler wurde gefunden. EIne Reparatur wurde durchgeführt.
Der Fehler wurde im Rahmen der Herstellergarantie behoben.
Es wurde ein elektronisches Bauteil erneuert.
Gemäß Herstellerroutinge wurde ein Update auf die aktuellste Firmwareversion durchgeführt.


Da ich in der Zwischenzeit das Kopfhörerkabel an Shure geschickt habe, weil der Kontakt in der Spitze wackelt, kann ich das jetzt damit nicht testen. Vermute aber der Kopfhöreranschluss wurde getauscht.
Das normale Kabel ohne Headsetfunktion geht jetzt spürbar schwerer rein und raus...

Sprache war auf Polnisch oder sowas gesetzt...

Produktcode war okay. ROM LC1 und CB2 Radio waren drauf.

Nach Odin auf KK9, Zergrush Root, Abyss Kernelflash, und Restore des Nandroid Backups alles wieder fein...
 

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