Mobilfunkvertrag außerordentlich kündigen

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Syspender

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Hallo,

im März habe ich mir einen neuen Vertrag + Smartphone bei einem Onlinehändler zugelegt.
Der Provider ist Otelo.de/Vodafone.

Nach wenigen Tagen war das Smartphone jedoch defekt bzw. die Kamera.
Die Hauptkamera funktioniert nicht. Schwarzer Bildschirm beim starten der Kameraapp & Einfrieren beim starten der selbigen.

Nun - das Gerät wurde bereits 2-mal bei W-Support repariert. Erfolglos.

Mein Onlinehändler kann mir angeblich nur eine weitere Reparatur anbieten.

Ich würde den Vertrag nur jetzt gerne auflösen, da sie mir nicht mal ein mangelfreies Austauschgerät zusenden möchten.

Bin nur grade etwas hilflos, was den Ablauf angeht.
Schreibe ich nun ein Kündigungsschreiben an den Onlinehändler und lege es dem Smartphone in einem Paket bei, das ich dann anschließend an den Onlinehändler sende oder wie gehe ich am besten vor? :huh:
Glaube nicht daran, dass sie das so einfach akzeptieren.

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet. :thumbsup:


Gruß
Sys
 
Man kann seinen Mobilfunkvertrag nicht außerordentlich kündigen nur weil sein Gerät kaputt ist. Du hast ja eigentlich 2 Verträge abgeschlossen: 1 mal den Mobilfunkvertrag mit dem Provider und 1 mal den "Kaufvertrag" für das Smartphone (auch wenn es verbilligt war oder du es für lau dazu bekommen hast) beim Onlinehändler.
Der Provider selber kann ja nix dafür, wenn das Smartphone, dass du von einem Onlinehändler hast kaputt ist. Prinzipiell kannst du den Vertrag ja mit jedem beliebigen Gerät weiter nutzen. Daher würde ich mal dem Händler vorschlagen, z.b. als Ersatzgerät ein anderes Smartphone zu bekommen mit ähnlichem Wert oder durch die erfolglosen Reparaturversuche eine "Erstattung" des Kaufpreises bzw. eher den Wert des Smartphones, damit du dir selbst ein vergleichbares kaufen kannst.
 
Exakt KatyB. Bei Onlinehändlern ist das ein Bundle, dass außerhalb der vertragsleistungen von Otelo verkauft wurde.
Hier solltest du die normalen Wege gehen: Sprich Nacherfüllung verlangen. Wenn der Mangel nicht abgestellt werden kann, dann vom Kaufvertrag zurücktreten. wobei dies hier schweirig wird. Ich würde es noch ein drittes Mal einschicken, dann kann dir laut verschiedener Urteile nicht mehr abverlangt werden.

Welcher Händler ist es denn?
 

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