Handy nach Rep. weg- Rechnungsfail !

F

fanotzke

Neues Mitglied
3
Hallo,
auch mein LG G4 hatte den Platinenschaden. Ich habe es eingeschickt, es wurde repariert, aber beim Zurückschicken kam es bei DHL weg.
Ich habe eine gültige Rechnung, aber die ist über 19.48 Euro, da das Handy subventioniert wird.
Man sagte mir, wenn es Ersetzt werden soll brauche ich einen Wertenachweis vom Händler.
Dieser aber sagt: " Sorry könn wa nix machen. Soll der Hersteller LG doch schreiben wieviel das Handy wert war".
LG sagt auch sorry. Und die Werkstatt sagt, ohne Wertnachweis kein Geld.
Was nu? Kann mir jemand mal sagen was ich machen kann/soll ? Wäre nett. Aktuell zahle ich den Vertrag noch ca. 10 Monate.
greetz
 
Würde zur Verbraucherzentrale gehen oder einen Anwalt einschalten.
 
  • Danke
Reaktionen: fanotzke
Zugegeben ein schwieriger Fall, aber was der Händler und LG hier abliefern ist unterhalb der Gürtellinie. DHL muß aber ein gleichwertiges Handy zur Verfügung stellen. Den Neuwert wirst Du nicht kriegen, aber zumindest den Zeitwert und das sollte ja kein Problem sein. Zu was gibt es denn eine Paket Versicherung?
 
  • Danke
Reaktionen: fanotzke
Wo hast du das Handy gekauft, wer subventioniert es?
Man versteht in Deinem Post leider nicht, wer das Handy verkauft hat, wem Du es zwecks Reparatur überlassen hast. Derjenige dem Du es überlassen hast, schuldet Dir ja quasi Ersatz.

Prinzipiell könntest Du Dir ja ein neues Handy holen, die Rechnung wäre ja ein Wertnachweis.

Anwalt wäre mit Sicherheit die sicherste Lösung, aber vermutlich (auch mit Rechtsschutz, aber wegen Selbstbeteiligung) fast so teuer, wie ein neues Telefon kaufen.


Vermutlich muss DHL gar nichts gegenüber fanotzke, weil fanotzke ja nicht Absender des Paketes ist. Eher hat der Absender dafür zu sorgen, dass das Telefon heil zurückkommt. Dabei mag sich der Absender zwar DHL bedienen, woraus aber zwischen fanotzke und DHL kein Schuldverhältnis entsteht.
 
Ist der Fall noch aktuell, oder hattest Du mittlerweile Erfolg?

Interessant wäre es zu wissen, ob die Reparatur über LG im Rahmen der Garantie oder über den Händler im Rahmen der Gewährleistung beauftragt worden ist. Das geht aus dem Eingangsbeitrag nicht genau hervor. Das ist wichtig um zu wissen gegen wen man seine Ansprüche geltend machen kann. DHL ist im Grunde genommen der falsche Ansprechpartner, da DHL nicht im Auftrag des TE handelt.

Einen Wertnachweis zu verlangen halte ich in diesem Fall für Unsinn, schließlich geht es hier um den Wiederbeschaffungswert des Handys, und den kann man leicht nachweisen. Ein Wertnachweis ist bei Waren notwendig, die man nicht so einfach nachkaufen kann, bzw. deren Wert man nicht so leicht beziffern kann. Das wären z.B. Gemälde, antike Gegenstände, Schmuck, Edelsteine und so weiter.

Sollte sich der Auftraggeber der Reparatur nach mehrmaliger Aufforderung weiterhin quer stellen, würde ich durchaus zum Anwalt gehen. Der Sachverhalt scheint für mich jedenfalls ziemlich eindeutig zu sein. Evtl. anfallende Kosten für den Anwalt oder die Rechtsschutzversicherung kann man dann vom Händler bzw. Hersteller zurückfordern, zur Not halt mit einer Klage vor Gericht. Dies würde ich im Vorfeld auch genau so kommunizieren.
 
  • Danke
Reaktionen: OnkelDan und JustDroidIt
Hallo,

so die Sache ist beim Anwalt zum Prüfen. Bevor irgendwelche Schritte eingeleitet werden.
Also nochmal kurz erklärt.
LG G4 beim Händler gekauft. Ist subventioniert durch einen Vertrag mit Otelo.
Der Kaufpreis auf der Rechnung ist 0,00 Euro.
Handy geht kaputt, ich nehme Kontakt auf, über die LG-Supportseite.
Handy wird wegen des bekannten Mainboard-Defektes repariert und durch DHL zurücktransportiert.
Beim Verladen des Handys kommt es weg. Keine genaueren Angaben erhalten.
Werkstatt sagt:"Brauchen Rechnung wegen Ersatz"
Otelo sagt: "Wir haben keinen Wert für dieses Handy im System "
Händler sagt: "Haben nur Ihre Rechnung, Rest ist nicht möglich, wissen auch nicht wie viel wert das Handy hatte, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses"
LG sagt: " Wir haben keine Ahnung, wie viel das Handy wert hat"

So habe das alles per Mail schriftlich. Auch wiederholtes Nachfragen bei
a) Händler
b) Otelo
c) Händler
d) LG
brachte nix.
Verzichten will ich nicht. Jetzt warte ich die Info vom Anwalt.
Schreibe hier, wie es weitergeht.
 
Hallo @fanotzke


das selbe ist mir auch passiert. Smartphone über Sparhandy bezogen, für 1,50€ mit 20€ Vertrag. Mehrere Mails liefen ähnlich ab, wie bei dir.

Zusätzlich habe ich von der DHL noch folgende Nachricht erhalten:
"es tut mir leid, dass Ihr Paket nicht wie erwartet eingetroffen ist. Um die Paketversicherung in Anspruch zu nehmen, ist ein Wertnachweis erforderlich. Handelt es sich dabei um einen Versand im Rahmen eines Verkaufs, so gilt die Rechnung vom Absender an den Empfänger als Wertnachweis. Bei einem anderweitigen Versand gilt der Kaufpreis den der Eigentümer des Inhaltes gezahlt hat, als Wert des Paketes. Wenn Sie im Rahmen einer Vertragsverlängerung effektiv nur 1,50€ für das Gerät bezahlt haben, so ist dies der Warenwert. Dies beruht auf den Versicherungsbedingungen, die nur den unmittelbaren Schaden abdecken. Folgekosten, die zum Beispiel durch eine Wiederbeschaffung des Inhaltes entstehen, sind dagegen nicht abgedeckt. Viele Grüße"

Die ganze Sache stinkt zum Himmel und es ist wirklich unmöglich, wie sich Händler, Hersteller und Versandunternehmen hier verhalten. Juristisch gesehen schätze ich aber (bin natürlich kein Jurist), dass es tatsächlich so ist, wie @rantaplan es formulierte. Die DHL ist wahrscheinlich der falsche Ansprechpartner, da die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung beauftragt wurde. Mit wem LG kooperiert, um die Ware auszuliefern, ist nicht Sache des Kunden. Genauso wenig hat sich der Kunde für die Versicherungsbedingungen der DHL zu interessieren, da ein Vertrag zwischen LG und dem Transportunternehmen geschlossen wurde.

Gibt es denn mittlerweile was neues von deinem Anwalt?
Ich weiß auch noch nicht, genau, wie ich mich weiter verhalten soll. Verzichten will aber auch ich nicht.
 
Die Sache mit dem Wertersatz ist schon eine fiese Nummer, macht man bei Ebay ein Schnäppchen, welches auf dem Transportweg verloren geht, bekommt man nur den Kaufpreis erstattet. Die gleiche Ware kann man sich so aber nicht kaufen. Hier ist halt das Problem, dass man nicht beweisen kann, wie viel die (evtl. sogar gebrauchte) Ware tatsächlich Wert war. In diesem Fall geht es aber ja um subventionierte Geräte, deren tatsächlichen Wert man zusätzlich mit seiner Grundgebühr bezahlt. Im Grunde ähnlich wie bei einer Finanzierung. Ich kann ja auch nicht einfach den Vertrag mit der teuren Grundgebühr kündigen, und das Handy behalten.

Aber wie bereits erwähnt, man muss genau aufpassen mit wem man einen Vertrag hat und was darin vereinbart ist, und diesen dann in die Pflicht nehmen. Man kann sein Glück natürlich auch bei den anderen beteiligten Versuchen, aber dies wäre dann ein entgegenkommen auf Kulanz.

Ich bin jedenfalls mal gespannt auf das Ergebnis. Zur Not würde ich damit an die Öffentlichkeit gehen, niemand der sein Handy subventioniert kauft dürfte es dann noch über LG zur Reparatur einsenden.

Was viele nicht wissen, und DHL auch nicht will dass es viele wissen: Auch bei unversicherten Sendungen muss DHL vollen Schadensersatz leisten, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters verursacht worden ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Fahrer ein Paket gut sichtbar vor die Türe gelegt hat, ohne dass es dazu eine Einwilligung des Empfängers gab. Geht die Sendung verloren, muss DHL Schadensersatz leisten, sofern man den Fehler nachweisen kann (z.B. Zeugen). Dies habe ich selbst einmal erlebt, bei mir hat der Bote sogar dankenswerter Weise einen entsprechenden Hinweis selbst verfasst (vor Haustüre abgelegt). Den Schaden kann DHL übrigens bei grober Fahrlässigkeit dem Mitarbeiter in Rechnung stellen.

DHL und die Post versuchen natürlich immer die Verantwortung abzulehnen, bei unversicherten Sendungen wird dann gerne darauf hingewiesen, dass man einen versicherten Versand hätte wählen können.
 
Die Leute von LG haben der Gewährleistung ja zugestimmt und bemerkt, dass sie bei dem G4 eine fehlerhafte Platine verbaut haben. Also müssen sie dem Kunden das Gerät repariert zurück geben. Mit welchem Versanddienstleister sie kooperieren und wie da die Versicherungsbedingungen sind, hat den Handykunden doch eigentlich nicht zu interessieren. LG ist in der Pflicht, ein funktionstüchtiges Gerät auszuliefern, egal auf welchem Weg. Ich glaube allerdings auch nicht, dass es gesetzeskonform ist, den Wert des Smartphones von dem Vertrag zu trennen und zu sagen: "wir übernehmen nur den Rechnungswert".
 
Wie verhält es sich überhaupt mit dem Vertrag, läuft der weiter bis die 2 Jahre rum sind? Nach 2 Jahren ist der Neuwert des Handys eigentlich abgezahlt und damit Eigentum des Nutzers. Bis dahin zahlt man ja Raten von denen der Händler den Tarif des Providers abzieht. Rein rechnerisch hat man also nur Anspruch auf den bereits gezahlten Betrag minus der Providerkosten falls der Händler auf die restlichen Monatsraten verzichtet. Verzichtet er nicht, muß er dem Kunden laut Tarifvertrag einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. LG ist in diesem Fall eigentlich außen vor. Der Händler muß sich also den Handypreis vom Versandunternehmen wiederholen, falls er der Zeitliche Eigentümer des Handys ist. Stellt sich der Händler quer, würde ich ihn wegen Betrugs anzeigen. Das kostet nichts und zeigt meist sofortige Wirkung.
 
Ich denke nicht dass Ansprüche gegen den Händler bestehen, sofern der Händler nicht das OK für eine Reparatur im Auftrag von LG gegeben hat. Die Reparatur hätte ja auch direkt über den Händler statt über LG beauftragt werden können, dann wäre der Händler sicherlich in der Pflicht gewesen. Gebe ich aber das Gerät selbst ohne vorherige Absprache mit dem Händler bei einer Werkstatt oder dem Hersteller ab, ist der Händler eigentlich außen vor. Die Pflicht, ein Gerät zur Verfügung zu stellen, hat der Händler ja erbracht. Ein Versuch wäre es aber wohl Wert. Mit Betrugsanzeigen wäre ich erst mal zurückhaltend, zumindest solange nicht alle anderen Wege ausgereizt worden sind.

Aber vielleicht ist eine Reparatur im Auftrag des Händlers bei subventionierten Geräten die sicherste Alternative?

An dieser Stelle muss ich aber darauf hinweisen, dass dies natürlich keine Rechtsberatung sein soll, ich bin auch kein Anwalt. Deshalb finde ich es gut, dass sich der TE fachlich beraten lässt. Aber dieser Thread zeigt sehr gut worauf man achten muss, wenn man sein Handy jemand anderes anvertraut, und welche Tücken auf einem zukommen können.
 
Für mich ist der Fall eindeutig. Es besteht ein Vertrag mit dem Händler und dieser ist mein Ansprechparrner so lange der Vertrag läuft. Wie der das dann mit LG oder den Providern händelt ist sein Problem.
 
Ob der Fall für dich eindeutig ist, ist eigentlich egal.
Erstmal hat der Händler ein recht auf Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung. Hat der Käufer das nicht in Anspruch genommen, weil er sich sofort an den Hersteller wendet, hat der Händler auch nichts falsch gemacht und ist für das verlorengegangene Handy nicht verantwortlich. Wenn der Versand und die Reklamation über ihn gelaufen sind, dann ist er verantwortlich. Sonst ist er raus.
 
RE56 schrieb:
Für mich ist der Fall eindeutig. Es besteht ein Vertrag mit dem Händler und dieser ist mein Ansprechparrner so lange der Vertrag läuft. Wie der das dann mit LG oder den Providern händelt ist sein Problem.
Das sehe ich nicht so. Der Vertrag kommt zustande mit dem Provider. Schließlich unterschreibt man auf deren Geschäftspapiere und die buchen auch die Kosten des Vertrages ab. Der Händler ist in dem Fall nur Vermittler.

Dazu kommt das das Gerät wahrscheinlich Provider mäßig gebrandet ist.

Natürlich kann man sich an den Händler wenden, wäre jetzt nicht falsch.

Aber hier ging ja der Versand von der Werkstatt zum Kunden in die Hose. Daher sehe ich auch diese in der Pflicht.

Aber juristisch kann das schon eine Zwickmühle darstellen.
 
Reklamationen sollten man zuallererst bei seinem Händler einreichen. Wenn dieser an den Hersteller weiterleitet hat man aber bei ihm reklamiert und kann ihn verantwortlich machen. Sonst nicht.
 
...Das würde ich auch so handhaben. Aber in diesem Fall spielt es eigentlich keine Rolle.

Wobei der Händler ja dann nur die 1.50 zu ersetzen hätte....oder? Vertragspartner ist und bleibt der Provider für den Mobilfunk Vertrag. Wenn er auch das Handy verschickt hat, wäre er auch der Vertragspartner und der Händler wäre raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
übrigens: aus den AGBs der Deutschen Post:

7 Transportversicherung
(1) Die Deutsche Post schließt bei allen Paketen ohne Anfall eines zusätzlichen Entgeltes eine Transportversicherung zugunsten und auf Rechnung des Absenders ab. Diese Versicherung deckt das Interesse des Absenders an jedem bedingungs- gerechten Paket gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung in Form des Wertersatz für den erlittenen Schaden bis zur Versicherungssumme von 500 EURO je Paket auf erstes Risiko.
 
Wichtiger wären die AGBs von LG, da kein Vertrag mit der Post geschlossen worden ist. Und dann wäre halt noch die Frage, ob ein recht neues Handy, welches im normalem Handel gute 300€ kostet, tatsächlich nur 19€ Wert sein kann, oder ob man die Raten für den Vertrag mit berücksichtigen müsste. Eine Rechnung ist ja nur ein Anhaltspunkt um den Wert zu ermitteln. Eigentlich sollte LG hier einlenken, schließlich kommt niemand so günstig an ein Ersatzgerät wie LG selbst.

Wir können hier noch viel spekulieren, ich hoffe auf eine Antwort des TE sobald sich etwas neues ergeben hat. Dies dürfte für viele Leute mit subventionierten Handys interessant sein. Man sollte aber nicht vergessen, das der Versand zur Reparatur immer eigenes Risiko ist, dort ist dann der Versanddienstleister Ansprechpartner, und dann gelten auch seine AGBs.
 
@fanotzke: Hat sich zwischenzeitlich etwas getan in der Sache?
 
GOOD NEWS

Ja das LG 4 ist ersetzt worden von DHL.
20 Prozent Wertabzug, aber das Geld hab ich erhalten.

Alles nach der Reihe.
Ein Anwalt empfahl mir, zu einem beliebigen Elektromarkt, oder
Handygeschäft zu gehen und die Lage zu schildern.
Dann bittet man den Verkäufer um eine Handyrechnung eines Kunden,
der ohne Namen gekauft hat. Das ist wichtig, wegen dem Datenschutz.

Die Rechnung muss sich ungefähr im Zeitraum Eures Handykaufes befinden.
Das ist wichtig, da DHL sonst zuviel abzieht vom Erstattungswert.
Bei mir war es eine Reg. von ungefähr 550,- Euro.
Zur Not muss man in anderes Geschäft, da leider nicht sovile LG4 verkauft wurden.
Beachtet bitte auch, dass Ihr wirklich ein Model nehmt, welches Eurem gleicht.
Also Brown-Leather, Black-Leather, etc.
Diese Reg. kopieren und die Kopie dann über LG uploaden.
In die Kontaktmail bitte reinschreiben, dass es sich um einen
besorgten Wertnachweis handelt.
Ich wurde durch LG danach noch mal kontaktiert und musste
klarstellen, dass es sich um einen Wertnachweis handelt, da die Erste Reg.
nur 0,00 Euro auswies.
Noch ungefähr 6 Wochen bekam ich von der Post einen Fragebogen mit Rückumschlag.
In diesem kreutzte ich nur an, dass ich die Sendung nicht bekommen habe. Unterschrift und fertig.
Nach einer Woche kam der Brief von DHL, dass das Geld angewiesen wurde. Es wurde 20 Prozent weniger ausgezahlt,
als auf der Reg. ausgewiesen. Aber immerhin !
Der ganze Vorgang ging jetzt auch über 3 Monate, aber wie gesagt, Geld ist angekommen.
Zur Info, es geht hier um einen Wertnachweis. Das heist auch, es wird ein Vergleichbarer Wert gesucht und akzeptiert
der subventioniert wurde. Das mir der Anwalt erklärt und ich habe das dann umgesetzt.

Vielleicht ist ja jemanden von Euch damit geholfen.
 
  • Danke
Reaktionen: Bigbabba

Ähnliche Themen

SkyNet
  • SkyNet
Antworten
0
Aufrufe
831
SkyNet
SkyNet
A
  • Gesperrt
  • allsquare
Antworten
1
Aufrufe
1.129
JC00P3R
JC00P3R
H
  • hohli1969
Antworten
10
Aufrufe
3.522
hohli1969
H
Zurück
Oben Unten