HTC One S - Euer erster Eindruck?...

Eigentlich hatte ich mich damit abgefunden, mein One S mit geringen Mängeln zu behalten, anstatt womöglich wieder 20 defekte Geräte als Ersatz zu bekommen.
Es lässt mir jetzt aber doch keine Ruhe, ich muss nochmal nachfragen:

Ich habe eben nochmal von der Beweislastumkehr nach 6 Monaten gelesen.
Sollte ich mein Gerät vielleicht doch nochmal einschicken, solange ich noch innerhalb dieser 6 Monate bin?

Ich habe die nicht-abgefräste Version mit Abplatzern am USB-Port, der oberen Kante, sowie am Rand.
Zudem trat (bisher) einmal der Touch-Bug auf, und manchmal bricht mir die Netzverbindung komplett ein (von 5 Balken H auf Kein Netz).
Wobei Letzteres vielleicht mit dem Update behoben wird (wann auch immer das für Telekom Geräte kommt).

Was würdet ihr in meiner Lage tun?
Nochmal zu Arvato schicken, mit der Möglichkeit dass es als "unsachgemäße Behandlung" abgewiesen wird?
 
Die Beweislastumkehr gilt ja nur bei Gewährleistung.
Bei Garantie hast du die nie.
 
scrios schrieb:
Die Beweislastumkehr gilt ja nur bei Gewährleistung.
Bei Garantie hast du die nie.

Andersrum ;) :

Bei Garantien gilt immer die Beweislastumkehr bzw. sie ist schon alleine durch ihre rechtliche Konstruktion nicht als besondere Regelung nötig, da die Garantie für den gesamten Garantiezeitraum die Haltbarkeit bzw. Beschaffenheit gewährleistet und vermutet wird, dass ein in der Garantiezeit auftretender Mangel auch die Rechte aus der Garantie begründet (§ 443 Abs.2 BGB). Es ist bei der Garantie also immer am Garantiegeber nachzuweisen, dass ein Mangel nicht von der Garantie erfasst ist, wenn er sich der Haftung entziehen will.

Falls sich Meckmeck überlegt, ob er das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben soll ("Wandlung"), darf er sich aber nicht auf die Garantie verlassen - da gibt es dieses Recht zur "Wandlung" nämlich nicht. Stattdessen muss er für die Wandlung auf die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler zurückgreifen. Zwei Hindernisse:

  • Der Wandlung müssen zwei Nachbesserungsversuche des Händlers (!) vorangehen, wenn sie sich nicht von vornherein als offensichtlich erfolglos darstellen (HTC weigert sich aber bislang zuzugeben, dass der Mangel etwa mit dem Homebutton nicht behebbar ist) und
  • der Käufer muss - wenn er Verbraucher ist erst nach Ablauf der ersten sechs Monaten nach Übergabe - beweisen, dass der Mangel im Keim schon bei der Übergabe vorhanden war (praktisch unmöglich).
Daher sollte Meckmeck, wenn er Verbraucher ist und das Ziel hat, das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben, schnell vor Ablauf der sechs Monate zum Händler, 2x den Mangel beanstanden, erfolglos nachbessern lassen und kann dann endlich beim 3. Mal zurücktreten.

Lustig wird's, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, z.B. bei Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag...

Der ursprüngliche Beitrag von 16:27 Uhr wurde um 16:36 Uhr ergänzt:

MeckMeck schrieb:
Was würdet ihr in meiner Lage tun?
Nochmal zu Arvato schicken, mit der Möglichkeit dass es als "unsachgemäße Behandlung" abgewiesen wird?

Ich habe fast die gleichen Probleme wie du, auch mit einem Vertragsgerät von T-Mobile.

Der Lack bzw. "MAO" ist mir Wurschd - wenn's dir nur darum geht schick's zu Arvato, die tauschen das Gehäuse. Die mutmaßlichen Softwareprobleme (Touch-Bug, Netzabbruch) habe ich auch so selten wie du, sind mir daher auch egal - zumal es noch ein Update für t-mob geben wird (bei Vodafone war's ja wohl immerhin zu 90% hilfreich).

Ansonsten: Das Gerät einfach so zu Arvato schicken (ohne entsprechende Aufforderung deines Verkäufers) wahrt dein Recht zur Wandlung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung noch nicht, du müsstest für dieses Recht die Mängel beim Händler rügen (s.o. voriger Beitrag).

Ich behalte es jedenfalls. Schon alleine der Aufwand nach dem Arvato-Intermezzo alles wieder neu einzurichten (die machen IMMER einen Werksreset und ohne Root habe ich leider keine sichere Backup-Lösung) wäre mir zu groß.

Gruß

Mick
 
  • Danke
Reaktionen: MeckMeck
Mhh...
Die 6 Monate wären in 'ner knappen Woche abgelaufen, wobei das nur für den ursprünglichen Kauf gilt.
Mein aktuelles Austauschgerät kam vor 4 Monaten.
Welches Datum ist denn ausschlaggebend für die Beweislastumkehr?
Ich vermute ja mal das ursprüngliche Kaufdatum.

Naja, dann werd ich es wohl zu Arvato schicken, damit das Gehäuse getauscht wird.
Welche Vor-/Nachteile hat es denn, das Ding da eigenmächtig hinzuschicken?
Sonst würde ich vorher brav beim Händler fragen, damit die das absegnen.
 
MeckMeck schrieb:
Welches Datum ist denn ausschlaggebend für die Beweislastumkehr? Ich vermute ja mal das ursprüngliche Kaufdatum.

Ja, § 476 BGB. Nach ganz herrschender Meinung beginnen bei Nacherfüllungsversuchen die Fristen nicht neu zu laufen.

MeckMeck schrieb:
Welche Vor-/Nachteile hat es denn, das Ding da eigenmächtig hinzuschicken? Sonst würde ich vorher brav beim Händler fragen, damit die das absegnen.
Es gibt keine rechtlichen Nachteile, nur muss dein Verkäufer die eigenmächtigen Nacherfüllungsversuche von HTC eben nicht gegen sich gelten lassen, wenn es später mal um den Anspruch auf Wandlung gehen sollte. Das ist aber ohnehin egal, denn in der verbleibenden Woche kannst du die Voraussetzungen unter Ausnutzung der Beweislastumkehr nicht mehr schnell genug herbeiführen (2x fehlgeschlagene Nacherfüllung + 3. Mängelrüge).

Ich habe übrigens auch noch nie gehört, dass Arvato bei Garantieansprüchen wegen Gehäusefehlern die Garantie abgelehnt und Geld für einen Kostenvoranschlag wegen mutwilliger Herbeiführung des Mangels verlangt hätte.

Vorteil der direkten Abwicklung über Arvato: Zumeist schnellere Abwicklung als bei Mängelrüge über t-mobile - die machen (wahrscheinlich) auch nichts anderes als die Geräte zu sammeln und dann an HTC/Arvato zu schicken. Ich würde bei t-mobile aufgrund meines Business-Vertrags allerdings (vermutlich) sofort ein Ersatzgerät bekommen, aber die Daten wären halt trotzdem weg. Also lasse ich lieber die Finger davon...

Gruß

Mick
 

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