Huawei P8 Lite Anzeigefehler und Ruckeln *Neuling*

J

juligaga

Gast
fehler.jpg Hallo zusammen,

ich habe bereits durch einige Threads gestöbert und mein Problem gesucht, bin aber noch nicht fündig geworden.

Zu meinem Problem:
Beim Scrollen entstehen vor allem auf Bildern und Videos Balken/Rechtecke und Flackern. Jedoch nicht nur in Apps, sondern auch bei der allgemeinen Bedienung. Teilweise wird der Display bis zu 3/4 schwarz mit rechteckigen Abstufungen.
So gut wie immer bei Facebook/Instragram/Whatsapp Bildern tauchen die "Balken" auf.
Manchmal startet es auch von selbst neu.

Ich habe keine SD Karte, nur 5 Apps installiert und ansonsten kaum Daten drauf.
Es wurde bereits 2x bei Saturn in die Reparatur gegeben.
Es kam beim ersten Mal ohne Erkennen des Fehlers zurück, beim zweiten Mal haben sie dann den Bildschirm ausgetauscht (da stellt sich die Kompetenz doch wirklich in Frage). Auf ein drittes Mal einschicken habe ich erstmal keine Lust, da einem ja nicht einmal ein Leihhandy kostenlos zur Verfügung gestellt wird...

Auch die Animationsgeschwindigkeit habe ich bereits auf 0,5x gesetzt.

Danke im Voraus,
Julia
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast Du es mal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt ?
 
Ja bevor ich es eingeschickt hatte bereits
 
Sichere deine Daten und setz es auf Werkseinstellungen zurück sollte es dann immer noch nicht funzen, wird dir nix anderes übrig bleiben das Phone nochmals zur Reparatur zu geben.
 
Erledigt, Problem wie erwartet immer noch da.
Das ist ja nervig, wieder eine Woche ohne Handy rumzulaufen...
Danke trotzdem
 
Hattest das Gerät zweimal in Reparatur weiß nicht genau ob du dem Händler 2mal oder 3mal die Möglichkeit zur Reparatur geben musst bevor Du vom Kauf zurücktreten kannst oder halt ein neues Gerät verlangst.
Google das mal und wenn es 2mal sind würde ich drauf bestehen und nicht abwimmeln lassen.
 
  • Danke
Reaktionen: mcfire
Zunächst mal herzlich willkommen bei Android-Hilfe!, Julia!
Nach dem dritten (erfolglose) Nachbesserungsversuch kannst du vom Vertrag zurücktreten. Tut mir zwar Leid dass du es wieder einschicken musst, aber darauf wird es wohl hinauslaufen. :(
 
  • Danke
Reaktionen: Roxy
Okay, danke. Richtig blödes Prinzip mit dem dritten Mal einschicken. Das ist sowas von offensichtlich, dass sich das Problem nicht einmal richtig vorgenommen wurde. Dass der Bildschirm ausgetauscht wurde, war für mich so "Hauptsache wir haben jetzt irgendwas gemacht"...
Mal schauen wie es dann ablaufen wird.
 
  • Danke
Reaktionen: MarkusK
@juligaga:
Korrektur meinerseits, sorry!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Quelle:
BGB - Einzelnorm
 
  • Danke
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