Garantie-Verlust bei Modifikation / Ersatz / Austausch der Originalsoftware?

Vielleicht solltest Du mal ein wenig präziser fragen und auch mal im Internet nach Lösungen suchen. ;)

Ob und wann die Garantie erlischt, musst Du im jeweiligen Vertrag nachlesen.

Die nächste, nein eigentlich vorrangige Frage in diesem Zusammenhang ist, wer braucht die "freiwillige" Garantie (sie ist (indirekt) Bestandteil des Kaufvertrages) wenn es doch eine gesetzlich geregelte Gewährleistung von mehr oder minder "unbedingten" sechs und weiteren "bedingten" 18 Monaten für Konsumenten (also nicht für Firmen, Selbstständige usw.) gibt?

Schließlich wird jeder halbwegs schlaue Konsument zuerst die meist "stärkere" gesetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen und erst dann auf die "schwächere" Garantie zurückgreifen. ;)


P.s.: Solange man das Gerät mit der jeweils herstellereigenen und für dieses Modell vorgesehenen Software flasht, wird's wohl (gar) keine Probleme geben. Aber das war Dir sicher klar. :)
 
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Handy neuaufsetzen.

Muss man die Sim Karte aus dem Handy nehmen wenn man das Handy neuaufsetzt.

Gruß
 
Ist nicht nötig.
 
Hallo,

habe mein SmartPhone neu aufgesetzt... und jetzt kann ich aber nicht mehr die Apps automatisch runterladen, die im Play Google als installiert gemarkert sind :(

Mal nebenbei wurden meine Bilder gelöscht, die eigentlich als auf der SD-Card gespeichert standen (zumindest unter Eigene Dateien wurde es aus meiner Sicht so angezeigt... aber es war wohl doch der USB_Speicher). Hatte keine Ahnung, dass dies was anderes war... aber nun gut, so ist es jetzt halt - Ärgerlich.

Aber die Apps sollten schon wiederkommen, am besten automatisch.

Was mach ich falsch? Früher hab ich das Handy neuaufgesetzt und alles lief von selbst... In Google-PLay kann ich nichts einstellen, weil die Apps als installiert auf dem Handy gemarked sind, im Handy auch nicht einen Sync anstossen (hab ich in einem anderen Posting ja schon bemerkt, dass dies nicht so einfach ging). Danach hab ich aber bei Google-Play gesehen, dass die Apps dort jetzt gelöscht und installiert werden können und dachte, es sei jetzt so geändert worden, dass man das dort verwalten könne, was bislang ja auch immer ging... nur jetzt leider gar nichts mehr.

Kann mir jemand helfen?
 
Hallo,

ich bin neu hier und wollte etwas zur Garantie/Gewährleistung wissen.

Sobald ein Gerät gerootet wurde, oder ein custom rom aufgespielt wurde, verliert es ja jede Garantie/Gewährleistung.

Ist es dennoch möglich ein Gerät auf den obiges zutrifft, wieder in den Werkszustand zu versetzen, so dass die Garantie wieder greift?
Würde diese rücksetzen der Hersteller mitbekommen?

Habe selber noch nie ein custom rom aufgespielt.

Danke und Gruß, silver
 
Moin

Die Gewährleistung kannst Du nicht verlieren. Die ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn der Schaden allerdings durch deinen Eingriff verursacht wurde, liegt kein Gewährleistungsfall vor. Das müsste Dir der Händler aber ggf. nachweisen.

Ob Der Hersteller dir die Garantie gewährt, liegt in seinem Ermessen. Das wird normalerweise im Einzelfall geprüft.

Ob Du das Gerät wieder in den Auslieferungszusand zurücksetzen kannst, kommt auf das Modell an. Grundsätzlich kann der Hersteller jede Modifikation erkennen. Bei einigen Geräten leichter als bei anderen. Bei verschiedenen Geräten lassen sich die offensichtlichen Merkmale (Flashzähler, Custom-/Stock-ROM Anzeige) wieder zurücksetzen.

Bei einem Hardwaredefekt nützt Dir das aber nichts. Denn zum zurücksetzen muss das Gerät noch funktionieren.

Anturix
 
silver666 schrieb:
Sobald ein Gerät gerootet wurde, oder ein custom rom aufgespielt wurde, verliert es ja jede Garantie/Gewährleistung.
Nein (jedenfalls nicht in dieser absoluten Form)
silver666 schrieb:
Ist es dennoch möglich ein Gerät auf den obiges zutrifft, wieder in den Werkszustand zu versetzen, so dass die Garantie wieder greift?
Meist ja, wenn aber z.B. das Display kaputt ist, schwierig bis unmöglich.
 
Bei einem Displayschaden wäre es für den Händler wohl unmöglich nachzuweisen, dass dieser durch das flashen einer Custom ROM ausgelöst wurde.

Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass bei nicht erkennbarer mechanischer Beschädigung (Riss im Displayglas, Absplitterungen am Gehäuserand, etc.) in den ersten 6 Monaten der Händler sich ohne groß nachzufragen um Reparatur kümmern wird.

Nach 6 Monaten könnte der Händler bei jedem Blödsinn behaupten, es sei durch flashen einer Custom ROM ausgelöst worden (selbst wenn keine geflasht wurde) und bis du das Gegenteil bewiesen hast, müsste er nicht nachbessern.

Beim Hersteller hängt grundsätzlich alles von Kulanz ab. Seine Garantiebedingungen kann er völlig willkürlich wählen und umsetzen. Bei Samsung hättest du in der Hinsicht Glück, das arge Gegenbeispiel wäre HTC. Die schicken es gleich an Arvato weiter, welche Sich mit wirklich allen Mitteln davor drücken, irgendetwas zu tun.
 
würdet ihr bei einem neuen Galaxy S2 mit vorhandener Rechnung, Modifikationen bei dem Gerät vornehmen?

Wie sieht die Garantie / Gewährleistung bei dem Gerät von Samsung aus und wie kulant verhalten sie sich in einem strittigem Fall?

Gruß, Silver
 
Der Artikel bezieht sich ebenfalls auf die Gewährleistung ( Händler) nicht auf die Garantie (Hersteller).

Die Gewährleistung durch flashen zu verlieren ist so gut wie unmöglich, da wie gesagt der Händler die ersten 6 Monate in der Beweis Pflicht ist.

Bei Garantie sieht das ganz anders aus. Die gibt der Hersteller freiwillig und kann mit manchen Klauseln die Garantie verweigern, wenn das Gerät geflasht wurde, auch wenn dies gar nichts mit dem Fehler zu tun hat.

Wie gesagt ist Samsung in dem Fall sehr kulant und ich habe es noch nie geschafft ein Galaxy S2 so zu Brücken, dass ich es nicht mehr auf stock zurückflashen konnte.
 
Hi Leute,
mir ist bekannt, das der Hersteller erkennen kann, wenn der Bootloader Relockt wurde. Dann kann er die Reparatur, die nicht unter die gesetzliche Gewährleistung (nur wenige Wochen nach dem Kauf, sowit ich weiß), sondern unter die herstellereigene Garantie fällt, verweigern. (Gewährleistung trotz Root und Flash
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wie verhält es sich bei gerooteten Handys, bei denen der Bootloader nicht geöffnet wurde. Kann man dort 1. überhaupt erkennen, ob das Handy gerootet war, selbst wenn es wieder "ungerootet" wurde.
Zweitens: Wenn es erkennt werden kann, kann der Hersteller dann ebenfalls die Reperatur verweigern?
Ich nutze ein HTC One X+, falls das irgendwie wichtig sein sollte.

(Entschuldigt bitte, wenn so ein ähnlicher Thread schon geöffnet wurde, ich habe keinen gefunden)

Vielen Dank im Vorraus, Thomas
 
Moin

In dem von Dir verlinkten Beitrag stehen doch alle wesentlichen Fakten bereits drin.
http://www.computerbase.de/news/2012-11/gewaehrleistung-trotz-root-und-flash/ schrieb:
Im Übrigen ist noch anzumerken, dass es neben der hier behandelten Gewährleistung, die ein gesetzlich gewährleistetes Recht ist – das man beim Händler geltend macht, auch noch die herstellereigene Garantie gibt. Bei dieser ist der Händler rechtlich gar nicht involviert, sie ist vielmehr eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher kann dieser auch die Bedingungen dafür nach seinen Vorlieben ausgestalten.
Du solltest davon ausgehen, das der Hersteller jede Manipulation feststellen kann.
Ob er das in jedem Fall auch tun wird und deshalb dann eine Garantiereparatur verweigert, ist eine Einzelfallentscheidung. Das kann Dir vorher niemand sagen.

Anturix
 
Anturix schrieb:
Du solltest davon ausgehen, das der Hersteller jede Manipulation feststellen kann.

Also kann der Hersteller auch wieder rückgängig gemachte Manipulationen, jetzt speziell das Rooten, erkennen?
 
Moin

Du kann eine Manipulation nicht rückgängig machen.
Du kannst nur deine 1. Manipulation durch eine weitere wieder unwirksam machen. Beide kann man (mit entsprechendem Aufwand feststellen).

Nach einem Werksreset (oder Fullbackup) sollten zwar keine Spuren zurückbleiben, die sich mit angemessenem Aufwand feststellen lassen, aber sicher kannst Du da nicht sein.
Prinzipiell könnte der Hersteller auch Mechanismen eingebaut haben, die Manipulationen bemerken und dauerhaft speichern.

Anturix
 
Hey!
Bin neu im Forum, denn ich habe ein frage die mich brennend Interessiert:
Ist es möglich ein Gerät, ohne es selbst in der Hand zu haben, auf Root zu prüfen? Z.B. sollte dies doch für Versicherungen möglich sein um Versicherungsbetrug aufzudecken. Denn beim Root-Vorgang muss man sein Handy im Internet "freischalten" (ich weiß es jetzt nur bei HTC-Geräten ganz sicher) Wisst ihr etwas darüber?
mfg Juri
 
Komplett falsche Information. Ohne Zugriff auf das Gerät zu haben, kann root nicht nachgewiesen werden. Auch muß nicht zwingend immer der Bootloader entsperrt werden. Auch ein nachträgliches unrooten ist nicht nachweisbar, wenn ein geschlossener Bootloader vorhanden ist.
 
Und selbst dann ist es noch bisschen falsch formuliert, denn Bootloader unlock und root sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Allerdings lässt sich das zumindest beim Hersteller durch die IMEI rausfinden, denn mit dem Bootloaderunlock verliert man ja zumindest die Garantie, nicht aber die Gewährleistung ;)
 
Otandis_Isunos schrieb:
Und selbst dann ist es noch bisschen falsch formuliert, denn Bootloader unlock und root sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Was habe ich denn oben geschrieben? Sorry, aber manchmal vergeht mir echt die Lust noch irgendetwas zu schreiben.

BTW: Ich habe meinen Bootloader nicht unlockt und habe auf meinem XZ trotzdem root. Bei vielen Geräten ist es eben gar nicht nötig den Unlock vorher durchzuführen.
 
Ich danke euch beiden!
Gerade auf die Antwort von Otandis_Isunos wollte ich hinaus. Du meinst also man kann (ohne weiteres?) beim Hersteller nachfragen ob eine bestimmte IMEI gerootet (bzw. der Bootloader entsperrt) wurde?
Könntet ihr euch das persönlich vorstellen?

ich bitte noch um kurze Bestätigung, gerne auch Ausführung.

danke jetzt schon!

juri
 

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