Gewährleistungsverweigerung wegen Software-Modifikation?

robomobile schrieb:
@HTCDesire: Bitte schreibe mir konkret und detailliert, was ich nicht verstanden habe. Ich bin kein Rechtsanwalt, kein Jurist, kein Justizminister.
Bin gerne lernfähig. :biggrin:
Erstmal das Doppelpostings hier unerwünscht sind. Dafür gibt es die Editfunktion.

Btw:
Garantiebedingungen Samsung schrieb:
Ausfall des Produktes aufgrund einer fehlerhaften Installation oder einer Verwendung, die nicht den gültigen technischen oder sicherheitsbezogenen Normen entspricht, oder aufgrund der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.
Zu aller erstmal heißt das, dass die Garantie erlischt, sobald man gegen die Anweisungen im Handbuch verstösst.
Auch würde ich behaupten, das eine CustomRom nicht "den gültigen technischen Normen" entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@cp2306: Danke für deinen klärenden Beitrag. Sehe ich aus Sicht der Gewährleistungsgesetzgebung (als Laie) genauso. :biggrin: Nur die Frage der Garantiebestimmungen und damit verbundenen Verbindlichkeiten bleibt weiterhin offen betreffend eigener Firmwareflashs (für mich als Laie und Nichtjuristen). Sorry, for being so juristically silly... :biggrin:

Aber vielleicht war eh alle Diskussion umsonst, weil die "Praterservicegeschichte" ohnehin nur die Geschichte eines "Trolls" war... who knows...

@cp2306: ok. danke. Betonung liegt auf dem Wort "behaupten"...
Nur interessiert das vor Gericht niemanden, aber auch wirklich niemanden...

Außerdem sprach ich nie (NIE) von einer Custom Rom...immer nur von einem stinknormalen Rom (also Stock).
...danke. Bist auch aus dem "Rennen".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So ist das aber mit dem Rechtssystem. Vieles ist da Auslegungssache. Und den Satz kann man durchaus so auslegen, das CustomRoms nicht installiert werden dürfen. Und diese Frage würde sich dann auch ein Gericht stellen müssen.
Zudem wird sicherlich im Handbuch stehen, das man ausschließlich Originalsoftware verwenden darf.

Allerdings hat das nichts mit der Gewährleistung zutun.

Edit: Und natürlich geht es um CustomRoms und zwar ausschließlich. Eine offizelle Rom darf man durchaus flashen. Ob per Odin oder Kies spielt da keine Rolle.
Btw, warum bin ich aus dem Rennen und was bedeutet das genau?

Und hör endlich mit den Doppelposts auf
 
Zuletzt bearbeitet:
@2306:

Im Handbuch steht nichts zu Gewährleistung/Garantie!
In den dem Telefon beigelegten Garantiebestimmungen steht: siehe angehängte Datei - und das ist nicht wirklich aussagekräftig in puncto Firmwareflash!

Warum du für mich aus dem "Rennen" bist? Ganz einfach. Weil ich Dir zumindest ein paar FAKTEN liefere als Diskussionsgrundlage, und du (und andere) mir nur unwesentliche Behauptungen und subjektive (Laien?) - Auslegungen...

Soweit mir bekannt, müssen selbstverursachte Schäden causal bedingt sein. Sprich: Die selbstaufgespielte Firmware muss nachweislich schuld am Schaden des Handys sein.

Und btw: Wo sind meine Doppelposts? Ich wil nur was diskutieren. Und hätte gerne FAKTEN. :)
 

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Wir posten nur unser Wissen. Wenn du es besser weißt, teste die Grenzen aus.
 
robomobile schrieb:
@2306:

Im Handbuch steht nichts zu Gewährleistung/Garantie!
In den dem Telefon beigelegten Garantiebestimmungen steht: siehe angehängte Datei - und das ist nicht wirklich aussagekräftig in puncto Firmwareflash!
Im Handbuch steht aber auch wie man das Handy zu behandeln hat (nur Originalzubehör, usw). Ab Seite 148 Sicherheitshinweise:
Samsung Galaxy S2 (I9100) - Bedienungsanleitung - Download - CHIP Online
Allerdings konnte ich jetzt auf die schnelle nix bzgl Firmwares finden, ist aber auch ein recht dickes Handbuch.

Warum du für mich aus dem "Rennen" bist? Ganz einfach. Weil ich Dir zumindest ein paar FAKTEN liefere als Diskussionsgrundlage, und du (und andere) mir nur unwesentliche Behauptungen und subjektive (Laien?) - Auslegungen...
Deine Fakten sind die Garantiebedingungen. Und ich versuche nur zu erklären was es bedeutet, bzw wie man es auslegen kann.

Soweit mir bekannt, müssen selbstverursachte Schäden causal bedingt sein. Sprich: Die selbstaufgespielte Firmware muss nachweislich schuld am Schaden des Handys sein.
Im Rahmen der Gewährleistung stimmt das auch.
 
Auf den 9 Seiten (notabene) Sicherheitshinweisen! (nicht Garantiebestimmungen!) von Seite 148 bis 157 habe ich lediglich den einen themenverwandten Hinweis gefunden, welcher auch nur wieder im Konjunktiv! (könn(t)en) formuliert ist...

"Zerlegen, modifizieren oder reparieren Sie das Gerät nicht.
• Veränderungen oder Modifizierungen am Gerät können zum Erlöschen
der Herstellergarantie führen. Lassen Sie das Gerät in einem Samsung-
Kundendienstzentrum warten."

Und die Firmware (Software) gehört für mich auch nicht zum Zubehör! Zubehör ist für mich eindeutig Hardware! Deshalb gibt es ja explizit die Hardware- und Softwaregarantiebestimmungen im Gesetz.

Tut mir leid, bis dato hat mich niemand von Euch Diskutanten überzeugt davon, dass ich meine Gewährleistungs-/Garantieansprüche verliere betreffend konstruierter Hardwarefehler durch korrektes flashen einer passenden Samsung Firmware. Aber auch ein Ablehnung wegen Custom Rom Firmware ist für mich causal erklärungsbedürftig



Daß man juristisch manches "auslegen" kann, ist mir aus Erfahrung leidlich bekannt. Interpretationen (Auslegungen), Meinungen, Einschätzungen, Behauptungen beeindrucken mich gelinde gesagt aber nur mässig. Was für mich zählt sich effektive Urteile in so einer Causa durch 1. Instanzen, UVS und Höchstgerichte.

Wenn jemand Gerichtsurteile zu bieten hat oder ausgebildeter Jurist/Rechtsanwalt ist, interessiert mich das. Wenn nicht, kann man diesen Thread nun gerne schließen. Jeder darf sich seine eigene Meinung dazu bilden und sich rechtlich informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit wir nicht mehr ganz so im Dunkeln tappen, habe ich die "kritischen" Passagen zusammengestellt.

Galaxy S2 Benutzerhandbuch Deutsch, Version vom 9.12.11:

1. S. 10:

Verwenden Sie nur von Samsung zugelassene Software. Raubkopien und illegale Software können Schäden und Fehlfunktionen verursachen, die nicht von der Herstellergarantie abgedeckt sind.

2. S. 154:

Zerlegen, modifizieren oder reparieren Sie das Gerät nicht.

• Veränderungen oder Modifizierungen am Gerät können zum Erlöschen der Herstellergarantie führen. Lassen Sie das Gerät in einem SamsungKundendienstzentrum warten.

Verwenden Sie das Gerät nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke.

3. S. 157f: evtl. versteckt sich in der Haftungsausschlussklausel etwas, glaube aber kaum

Garantiebedingungen Telekommunikation, 20.2.12:

Bei Erwerb nach dem 01.05.2006 gewährt Samsung für dieses Produkt eine Garantie gegen Material-und Verarbeitungsfehler für den Zeitraum von vierundzwanzig Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör.

Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden. Die folgenden Punkte werden nicht durch die Garantie abgedeckt:

- Unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch, einschließlich - aber nicht ausschließlichdarauf beschränkt -der Unterlassung, dieses Produkt für seinen normalen Zweck oder in Übereinstimmung mit den Gebrauchs-und Wartungsanweisungen von Samsung zu benutzen.

- Ausfall des Produktes aufgrund einer fehlerhaften Installation oder einer Verwendung, die nicht den gültigen technischen oder sicherheitsbezogenen Normen entspricht, oder aufgrund der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.

In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht: - Die Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder die Produktnummer auf dem Produkt wurde geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt.

Selbstverständlich habe ich hier einiges weggelassen (sofern es die restlichen Passagen nicht aus dem Kontext reißt), aber ich kann hier nirgendwo hineininterpretieren, warum eine defekte USB-Buchse beim korrekt geflashten Gerät nicht unter Garantie repariert werden sollte.

Die Kernfrage, die wohl leider Gerichte entscheiden müssen, ist doch, ob Smartphones in dieser Hinsicht wie PCs behandelt werden. Kenne keinen Fall, in dem die Reparatur eines Windows-PC verweigert wurde, weil der Nutzer Linux installiert hat.
 
  • Danke
Reaktionen: robomobile
@robomobile
Frage warum sollte man eine normale Firmware flashen? Das übernimmt im normalfall der Hersteller bei Fertigung des Handys und bei Updates im Falle von Samsung Kies.

wenn du nun selber flasht via Odin und wenn es auch eine Stockfirmware von Samsung ist greifst du in die von Samsung vorgegebene Konfiguration deines Gerätes ein.

Dieses eingreifen in die Konfiguration wird im Handbuch explizit als Garantieausschluss bennannt. Damit ist meiner Meinung schon alles gesagt.

Dabei ist es dann doch völlig egal ob du ein geleaktes Stockrom oder ein Customrom flasht, dein Gerät rootest oder vieleicht nur ein Softwaredowngrade mit Odin ausführst (bei der aktuellen 2.3.6 Stockfirmware ein aktuelles Thema). Das alles sind Modfikationen am gerät die Samsung so nicht vorgesehen hat.

In diesem Zusammenhang will ich mal darauf hinweisen das Kies bei einem Firmwareupdate zwar fragt ob es Daten vom angeschlossenen Gerät an Samsung schicken darf und man dies auch verneinen kann, aber was zählt schon ein nein eines Users. Auch bei OTA Updates werden zur Identifizierung des Gerätes sicherlich Daten vom Gerät versand.

Wer kann also wissen ob Samsung nicht genau weiß welches S2 mit welcher Firmware unterwegs sein müsste.

Dem kann man natürlich entgegenhalten das viele User schon Supporterfahrung haben und ihre S2 auf Garantie repariert bekamen trotz eigener Flash.

Aber der Passus des nicht erlaubten eingreifens in die konfiguration des S2 ist zwar erstmal sehr schwammig würde aber Samsung ermöglichen Garantie auch bei Bricks nach dem flash von Stockfirmware auszuschließen.

Just my2cents
 
In Andromepats Zusammenfassung ist doch eindeutig erkennbar, dass eine Garantieablehung per se! für eine Hardwarereparatur (USB Buchse) durch einen eigenen korrekten Firmwareflash ausgeschlossen ist. Danke an Andromepats dafür. :biggrin:

@psytec: "Dieses eingreifen in die Konfiguration wird im Handbuch explizit als Garantieausschluss bennannt."

Das kann ich weit und breit nicht erkennen. Bitte erläutere uns, wo das EXPLIZIT ALS GARANTIEAUSSCHLUSS benannt wird.

BTW: Ich bekomme von Microsoft regelmäßig Updates für Windws 7 und Office 2010. Aber es interessiert bestimmt niemanden, ob ich das automatisiert beziehe, oder ob ich das manuell über einen kumulierten Fix/Patch etc. aus dem Netz beziehe und selbst installiere. Das ist doch gehupft wie gesprungen.

Und von Garantieansprüchen nachgewiesener selbstverschuldeter Bricks war auch nie die Rede meinerseits.
 
robomobile schrieb:
I@psytec: "Dieses eingreifen in die Konfiguration wird im Handbuch explizit als Garantieausschluss bennannt."

Die entsprechenden Stellen hat Andromepat doch freundlcherweise schon gepostet.

Aber wie schon im Thread vorgeschlagen teste die Grenzen doch einfach aus. Wäre sicherlich auch für uns interessant zu erfahren was geht und was nicht geht.
 
Ich finds in erster Linie verdammt schade, da Samsung die Entwicklercommunity unterstützt.. verschenken SGS2s an die CM Devs aber flashen darf mans nicht ohne Garantieverlust. Super

Sent from my GT-I9100 using Tapatalk
 
@psytec: Meiner Meinung nach machst du es dir schon sehr einfach (als Herstellervertreter?). Zu einfach für mich. Sorry, hast dir ein Eigentor geschossen.

Denn diese freundlicherweise zitierten Stellen sind nur im Konjunktiv verfasst: "können"...
Es heißt nicht, dass das auch automatisch so ist oder sein muss und vor Gericht auch durchgeht.

Weißt du: Kunden haben nicht nur Pflichten, sie haben auch Rechte. :) Und das ist gut so. Und wenn wir nicht gut darauf achten, dann werden wir diese und andere Rechte möglicherweise in Zukunft gar nicht mehr haben...

Und: Mir geht es nicht darum "was geht und was nicht geht". Mir geht es um ein anständiges, faires Recht und ein anständiges, faires Rechtssystem.
UNd ob man das nun klar im Gewährleistungsrecht oder in den Garantiebedingungen (Verträgen) klar und verbindlich regelt, ist mir eigentlich wumpe als Konsument und Kunde.

@kolibree: Wo steht explizit geschrieben, dass du dein Samsung nicht flashen darfst ohne Garantieverlust. De facto nirgendwo.
Bestenfalls ein Graubereich mit ungewissem Ausgang und jedenfalls eine risikolose, profitable Spielwiese für Anwälte und Gutachter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Um nochmal was zur usb buchse zu sagen. Sony e. hatte eine reparatur auch dauerhaft abgelehnt. Verschleißteil und eigenverschulden waren die dauerhaften begründungen.

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psytec schrieb:
Die entsprechenden Stellen hat Andromepat doch freundlcherweise schon gepostet.
Im Wortlaut lesen kann ich das nur auf Seite 10. Allerdings muss man hinzufügen, dass dieser Fetzen nicht erst durch mich aus dem Kontext gerissen wurde, sondern auch im Anleitungsblatt so haltlos dasteht. Per se würde ich mit "Software" dort erst mal einen Bezug zu Kies herstellen, nicht zum OS.

Link zum Handbuch

Mhm, könnte mir vorstellen, dass bei einem 500€-Gerät eine strittige Reparatur schnell die Selbstbeteiligung meiner RechtsschutzV übersteigen könnte, da würde ich es dann aber drauf anlegen.
 
cp2306 schrieb:
Wenn das Gerät über 6 Monate alt ist, hat man da leider schlechte Karten, ausser man kann nachweisen, das der Fehler nicht durch die Software entstanden ist.

Es sei denn, das Gerät wurde bei Amazon gekauft.
Hatte bereits 3 Fälle, wo die Geräte nach ca. 18 Monaten defekt waren und ich nach Rücksendung bereits 2-3 Tage später den kompletten Neupreis zurücküberwiesen bekam. An diesem Kundenservice können siech viele eine Scheibe abschneiden.

PS: Ich arbeite nicht bei Amazon
 
heidenf schrieb:
Es sei denn, das Gerät wurde bei Amazon gekauft.
Hatte bereits 3 Fälle, wo die Geräte nach ca. 18 Monaten defekt waren und ich nach Rücksendung bereits 2-3 Tage später den kompletten Neupreis zurücküberwiesen bekam. An diesem Kundenservice können siech viele eine Scheibe abschneiden.

PS: Ich arbeite nicht bei Amazon

Besonders wirtschaftlich ist das ja nicht für das Unternehmen. Wir als Händler machen das nur, wenn wir einen Kaufrücktritt / Wandlung beim Hersteller durchsetzen können. War der Artikel schon zweimal defekt?

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
 
Ich sehe es so. Wenn auf Seite 154 steht Modifikationen können zum erlöschen der Garantie führen, ist das natürlich ein Konjunktiv. Aber die scheinbar Zusammenhangslos gemacht Aussage von Seite 10 das Software die nicht von Samsung freigegeben ist den Garantieanspruch verwirkt ist dann eine Präzisierung von Seite 154.

Ob meine Argumentation Gerichtsfest ist weiß ich nicht. Bin da auch nur Laie wie wir alle hier. Aber ich kann mir vorstellen das dies eine Argumentationskette ist die erstmal widerlegt werden muss.

Gesendet mit dem GalaxyTab 10.1v (the forgotten one)
 
effloresce schrieb:
Besonders wirtschaftlich ist das ja nicht für das Unternehmen. Wir als Händler machen das nur, wenn wir einen Kaufrücktritt / Wandlung beim Hersteller durchsetzen können. War der Artikel schon zweimal defekt?

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk


Nein, jedesmal das erste mal.
Und auf Dauer denke ich schon, dass sich das rechnet, weil sich sowas rumspricht und Kundenbindung erzeugt.
Ich bin übrigens da kein Einzelfall. Das habe ich schon von Vielen gehört.
 
Ich erlaube mir die Passage von Seite 10 hier explizit nochmals als jpg zur allg. Begutachtung beizulegen.

Dem Originaltext von Samsung auf Seite 10 der Bedienungsanleitung stelle ich die Statements von psytec und Andromepat gegenüber.

Originaltext Samsung S10:
"Verwenden Sie nur von Samsung zugelassene Software.
Raubkopien und illegale Software können Schäden
und Fehlfunktionen verursachen, die nicht von der
Herstellergarantie abgedeckt sind."

Zitat psytec:
"... Aussage von Seite 10 das Software die nicht von Samsung freigegeben ist den Garantieanspruch verwirkt ist dann eine Präzisierung von Seite 154. ..."

Zitat Andromepat:
"Im Wortlaut lesen kann ich das nur auf Seite 10. ..."

Wo bitte steht im Wortlaut im Originaltext, dass ich sofort, automatisch, endgültig und unwiderruflich die gesamte Garantie verliere durch Firmwareflashes?

Die erwähnte Nichtabdeckung durch Garantie bezieht sich in meinen Augen eindeutig und ausschließlich auf die möglichen entstandenen Schäden durch die Software. Damit ist imho nicht der gesamte Garantieverlust des Gerätes gemeint.

Klar, Fremdsoftware kann einen Schaden anrichten, und dieser Schaden ist dann nicht durch die an sich gewährte Garantie abgedeckt.
Damit bleiben halt dann die OVERCLOCKER sozusagen übrig bei durchgebranntem Gerät, was mir aber herzlich egal ist, denn die tun mir dann wirklich nicht leid.
 

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