Darf man bereits veröffentliche App-Ideen verwenden?

M

ms300

Neues Mitglied
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Hi,
ich habe einige Ideen für Apps. Das Problem ist aber, dass es diese schon im Playstore gibt. Ist es legal, wenn ich eine ähnliche (also keine Kopie) App, mit dem selben "Thema" veröffentliche?
Danke
 
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung

Prinzipiell schon.
Wenn das "Thema" aber irgendwas bekanntes ist (Tv Serie, KinoFilm, Sportverein, Promi etc.) ist nicht das "klauen" der Idee das problem sondern der Inhalt an sich.

(Geschäfts)Ideen sind (in Deutschland) auch nicht patentfähig.
 
  • Danke
Reaktionen: ms300
ich habe einige Ideen für Apps. Das Problem ist aber, dass es diese schon im Playstore gibt. Ist es legal, wenn ich eine ähnliche (also keine Kopie) App, mit dem selben "Thema" veröffentliche?
Danke
Ich würde mich immer hinterfragen, kann ich die Idee besser umsetzen?
Wenn am Ende nur eine "Kopie" herauskommt (xte Version von DoodleJump), dann lieber sein lassen.
Deine App muss schon einen deutlichen Mehrwert haben um sich am Markt durchzusetzen.

wegen Ja oder Nein -> siehe amfa
 
Ich kann bei der Frage zum Urheberrecht helfen.
Das sind die Paragraphen 2 & 3 des Urheberrechtgesetztes:
§ 2
Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 3
Bearbeitungen

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

Unter Urheberrecht fallen also auch Computerprogramme, durch die untere Reglung ist diese bei der App auseschaltet solange du nichts kopierst!!!
 
Geschützt ist aber (soweit ich weiß) nur der Code eines Computerprogramms an sich.
Sonst gäbe es ja auch nicht Firefox/Chrome/IE etc. oder Windows/Linux oder den Windows Media Player und VLC usw.

Ich dürfte auch mein eigenes Whats App (Viber) bauen oder mein eigenes Facebook (Studivz).
 
Das Problem bei der Sache ist, dass ihr alle hier von deutschem Recht ausgeht. International ist die Sache viel uneinheitlicher und schwieriger (und erstmal klagen kann ein Neider immer):

Wenn also ein Elbonianer :)D) meint, ihr hättet seine App/seinen Algorithmus kopiert (Apps/Algorithmen sind seiner Ansicht in Elbonien patentierbar), könnte er Euch in Elbonien verklagen oder erstmal bei Google anklopfen und versuchen, Eure App aus dem Store nehmen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
DieGoldeneMitte schrieb:
Wenn also ein Elbonianer :)D) meint, ihr hättet seine App/seinen Algorithmus kopiert (Apps/Algorithmen sind seiner Ansicht in Elbonien patentierbar), könnte er Euch in Elbonien verklagen

Und das würde ihm was genau bringen? Rennt er mit dem Wisch dann nach Deutschland und sagt "aber aber aber... du musst!!!"...
Eher nicht. Gerichtsstand ist imho das Land des Entwicklers.

oder erstmal bei Google anklopfen und versuchen, Eure App aus dem Store nehmen lassen.
Das wiederum würde gehen, aufgrund der ganzen ähnlichen Apps die im Store so existieren, gehe ich aber nicht davon aus, dass das irgendetwas bringt.
 
Das stimmt allerdings. In der Praxis habe ich bisher auch nur gesehen, dass Entwickler sich wegen des Spielenamen beharken.
Man denke an Mojang vs. Berthseda wg. "Scrolls" oder ganz aktuell der Rummel um das Wort "Candy".

Und richtig: ein elbonischer Wisch kann dir erstmal egal sein. Bis du mal in Elbonien Urlaub machen willst. :D

Ich denke, sowas passiert aber nur dann, wenn man bei dir richtig Geld vermutet.
 
DieGoldeneMitte schrieb:
Das Problem bei der Sache ist, dass ihr alle hier von deutschem Recht ausgeht. International ist die Sache viel uneinheitlicher und schwieriger (und erstmal klagen kann ein Neider immer):

Wenn also ein Elbonianer :)D) meint, ihr hättet seine App/seinen Algorithmus kopiert (Apps/Algorithmen sind seiner Ansicht in Elbonien patentierbar), könnte er Euch in Elbonien verklagen oder erstmal bei Google anklopfen und versuchen, Eure App aus dem Store nehmen lassen.

Vorher kann man die App aber in der Developer Console einfach aus dem PlayStore in dem Land (Elbonien) entfernen. :rolleyes2:

Gruß
 

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