Google Checkout - Firmenname

  • 5 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
W

Wissler

Gast
Hallo,
um kostenpflichtige Android Apps in den Play Store zu stellen, habe ich ein Gewerbe angemeldet, deswegen bin ich jetzt Einzelunternehmer eines Kleingewerbe.
Wenn ich nun in der "Android Developer Console" auf "Verkäuferkonto bei Google Checkout einrichten" gehe,
wird unter Punkt 2. "Öffentliche Kontaktinformationen" der Firmenname verlangt.
Auf der Gewerbeanmeldung steht bei mir zwar eine Geschäftsbezeichnung, dies ist aber kein Firmenname.
(Laut Nachfrage ist ein Firmenname im Handelsregister eingetragen)
Daher interessiert mich, ob ich unter dem "Firmenname" meine Geschäftsbezeichnung angeben kann und ob zusätzlich mein Name bei Firmenname benötigt wird?

Dankeschön
 
Firmenname ist dann dein Name (Vor- und Nachname) wie bei Geschäftbriefen auch.

Keine Rechtsberatung, wenn du was Wasserdichtes willst, frag deinen Steuerberater
 
Hatte Kontakt mit einem Juristen.
(Ein Firmenname ist im Handelsregister eingetragen)

Wie komme ich an was verbindliches von Google?

Eine E-Mail an support-de@google.com lief ins Leere.
 
Als Einzelunternehmer hast du aber keinen, außer du lässt einen eintragen. Ansonsten ist dein Name der Firmenname. So mein Berater, damals zu mir ^^
 
Dann wird es so gemacht.

Danke.
 
Auch als Einzelunternehmer kannst du deinen Firmennamen wählen, selbst wenn er nicht im Handelregister eingetragen ist. Du musst nur deutlich die natürliche Person aufführen die der Inhaber ist. Dir steht also frei in dem Feld auch eine freie Firmenbezeichnung einzutragen (solange sie nicht schon im Handelsregister belegt ist oder Markenrechte verletzt).

Gültige Bezeichnungen wären z.B. Softwareschmiede Max Meier
oder Softwareschmiede - Inhabe Max Meier
(Softwareschmiede soll mal als Platzhalter für deine eigene Idee stehen)

Da es auch andere schon verwendete Namen geben kann, welche nicht im Handelregister stehen (weil sie von anderen natürlichen Personen verwendet werden, wie du es auch tun würdest) empfehle ich intensives Googlen vorher.

Hier ein ergänzender Link aus dem Existengründerportal: https://www.existenzgruender.de/expertenforum/recht/antwort.php?frage=10025&archiv=146&rubrik=9
 
Zurück
Oben Unten