Hochladen der eigenen App in den PlayStore

softwaretk

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Hallo zusammen,

meine Frage richtet sich besonders an alle die selbst schon eine eigene App in den Play Store hochgeladen haben.

1. Ich wollte mal Fragen wie handhabt ihr das mit der Impressumspflicht? Gebt ihr eure private Adresse an, kauft ihr euch eine Adresse bei einem Impressumsdienst oder verzichtet ihr einfach auf das Impressum?

2. Außerdem zur Datenschutzerklärung welches Tool nutzt ihr zum erstellen der Datenschutzerklärung ich würde dieses verwenden: App Privacy Policy Generator. Ist die damit erstellte Datenschutzerklärung DSGVO konform? Ich habe nämlich bedenken das mich jemand verklagt falls doch eine kleine Lücke in der Datenschutzerklärung ist! Wie sieht es damit aus habt ihr schonmal eine Klage wegen soetwas bekommen? Was ich mich dann noch Frage die Datenschutzerklärung mit diesem Tool wäre auf Englisch dann müsste sich doch aufgrund dessen eine Altersbeschränkung ergeben? Muss nach Deutschem Recht nach der Installation die Datenschutzerklärung durch setzen eines Hacken akzeptiert werden?

3. Dann noch folgende Frage ich habe vor in meiner App Werbung zu schalten dann ist diese ja erst für Nutzer über 13 Jahren zugelassen. Wie handhabt ihr das stellt ihr im Play Store das Alter auf 13+ oder genügt das wenn das in der Datenschutzerklärung steht?

4. Zum Schluss wurdet ihr schon von Nutzer kontaktiert wegen eurer App und aufgefordert deren Daten zu löschen?

5. Benötigt man für die App eine Art Haftungserklärung ? z.B. für eine Tacho App in der drin steht wenn man mit der Tacho App Auto fährt durch diese abgelenkt wird und einen Unfall baut das der App Entwickler nicht dafür haftet oder gilt da im gegensatz zu den USA in Deutschland noch der Menschenverstand?

Das sind jetzt ziemlich viele Fragen. Aber Danke schonmal für die Antworten :)
 
@softwaretk

all deine Fragen werden im Grunde genommen in den Richtlinien von Google beantwortet .
Ja, das ist zugegebener Maßen eine Mamut - Aufgabe, aber da muss man durch.:)

Hier ein wenig die "abgekürzte" Version als Leitfaden für dich :

Da du alleine nach 4) gefragt hast, bist du verpflichtet in 1) deine vollständige ladungsfähige Adresse anzugeben.
Erst recht, wenn du monetarisierst.
Zu 3) Bei Beidem muss dies explizit erwähnt sein.

Insgesamt kann ich aus deinem gesamten Thread erlesen , dass du Permissions anforderst und die daraus gesetzten Daten auch verwendest - auch wenn es nur lokal ist.
Demensprechend kann ich dir nur anraten, einen Anwalt vor der Veröffentlichungen heranzuziehen und nichts 1:1 aus dem Netz zu verwenden. Gerade bei 5)

Das handhaben wir bei jeder App so und ist dringend anzuraten.
Selbst wir haben bei einer kostenfreien App ( Covid Daten des RKI, DIVI und WHO ) Schadensersatzansprüche/Forderungen der Nutzer,
obwohl keine Permissons oder Nutzerdaten benötigt werden.

Bei 4) werde ich ein wenig stutzig : Wenn du Nutzerdaten extern mitführst (auch wenn es nur eine email adresse ist),
so sollte deine Gesellschaftsform mindestens eine UG/GmbH sein incl. aller Auflagen der rechtlichen Strafverfolgung.
Und auch bei diesem Punkt ist zu berücksichtigen, wo der Sitz der Firma ist und in welchem anderen Land die rechtlichen Grundlagen zu erfüllen sind. Nicht Alles, was in Deutschland zugelassen ist, gilt auch in anderen Ländern ( selbst innerhalb der EU nicht)
(Also nicht gleich alle Länder mit der App versorgen, resp. anklicken !)

Und auch dazu noch einmal zur Monetarisierung : Die Abgabe der Ust/Est-Erklärung ist verpflichtend auch hier wieder abhängig von den veröffentlichten Ländern und Sitz der Firma, resp. der Gesellschaftsform.
Kläre dies bitte vorher mit deinem Steuerberater - das muss bei Google in mehreren Erklärungen abgegeben werden.
z.b. ein korrekt eingereichter W8 BEN Antrag nach US Recht.
(und der muss erst durch die Behörden genehmigt/geprüft werden)

Immer im Auge behalten : Das veröffentlichen einer App ist ein reines wirtschaftliches Vorhaben und kein Hobby mehr.
Es muss wie ein Unternehmen mit all seinen rechtlichen Verpflichtungen und Risiken gesehen werden.

Schließlich wird ein rechtsgültiger Vertrag mit Google abgeschlossen.
Ein Klick, der Vieles bedeutet
 
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Danke für deine sehr ausführliche Antwort. :) :) :) Ich glaube dann werde ich doch über eine veröffentlichung der App hinwegsehen. Hätte ich jetzt nicht erwartet das es wirklich Leute gibt die ohne Grund klagen. Außerdem habe ich das wohl vom Aufwand doch etwas überschätzt.
 
Jetzt habe ich dann doch noch eine Frage wegen den Schadenersatzansprüchen. Ich habe ja gesehen deine Corona App hat mehr als eine halbe Million downloads. Wie viele Schadenersatzansprüche hast du dann eigentlich bekommen? Bzw. haben die Nutzer Recht bekommen und musstest du eine Strafe zahlen? Sind dadurch dann zusätzliche Anwaltskosten entstanden? Wenn du das nicht beantworten darfst oder willst musst du das nicht beantworten :). Wäre für mich nur interessant in welcher Größenordnung mit Problemen zu rechnen ist.
 
@softwaretk

Schadensersatzansprüche kommen von Nutzern, die ihre Aktivitäten nach den Daten der App ausrichten und auf die mittels Anwalt reagiert werden muss. Dabei werden grundsätzlich bei solchen Fällen die Kosten NICHT von einer Versicherung übernommen.
(Das ist überall so)

Zwei kleine Beispiele :
a) Ein Nutzer hat uns anwaltlich zu einer Zahlung einer Schadenssumme aufgefordert, da er eine Zugfahrkarte gekauft hat, das RKI allerdings vom Bundesland noch nicht die neue Regelung mitgeteilt bekommen hatte, dass die Einreise an diesem speziellen Tag in das Ziel nicht erlaubt ist.
Er hat die App als Grundlage für seinen Kauf genutzt.

b) Ein Vater forderte von uns die Busfahrkarte seiner Tochter zur Schule zurück, da in der App nicht die Angabe war, ob die entsprechende Schule schließt, oder nicht.
Da dies allerdings eine Entscheidung der Schule ist , konnte diese Angabe natürlich nicht in der App berücksichtigt werden.
Denn auch das RKI resp. das Gesundheitsamt weis dies nicht.
Darüber hinaus, wollte dieser Nutzer noch seine Fahrtkosten zur Abholung seiner Tochter, seinen Verdienstausfall und seinen Urlaub zurück haben.

Alleine diese beiden Fälle schlagen dann mit 300 Euro zu buche.

Man muss immer damit rechnen, dass es solche Nutzer gibt und die entsprechende Kasse mit einpreisen.
Man darf auch grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass ein Teil der Nutzer selbst ihr Hirn einschalten :)
 
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@swa00
Vielen Dank für deine Antworten :)
 
Danke an swa00 für die Antwort. Was Du beachten musst hängt stark davon ab was für eine App Du veröffentlichen möchtest. Entsprechend kann die Risikoabschätzung für Dich auch andere Schwerpunkte haben.

Auch wenn Dein Post schon etwas älter ist, hier das ganze noch ausführlicher - mit ein paar Rückfragen an swa00, bzw. Bitte um Ergänzung wo Du andere Erfahrungswerte/Informationen/Meinung hast.

EInfach geht’s los
Fangen wir einfach an: Wir programmieren die 1000ste Version des Spiels Snake, schalten keine Werbung darin und verlangen für das Spiel auch kein Geld. Dieses Spiel veröffentlichen wir auf Google Play. In Google Play geben wir als Publisher unseren realen Namen und Adresse an.

Was braucht es dazu? In Google Play zeigt Google ja die kompletten Kontaktdaten des Entwicklers an. Ich wüsste nicht dass es darüber hinaus in Google Play noch ein Impressum braucht.

In der App schalten wir keine Anzeigen. Wir veröffentlichen auch sonst keine redaktionellen Inhalte über die App. Damit sollte diese nicht unter das Telemediengesetz fallen. Und durch dieses entsteht eine Impressumspflicht in er App ja erst. Wer Gegenteiliges weis bitte melden.

Da wir keine Einnahmen mit der App erzielen besteht keine Grundlage für Einkommens- oder Umsatzsteuer.

Urheberrecht und Markenschutz
Aufpassen müssen wir bei den Inhalten der App und der Bezeichnung. Der Name der App darf kein markenrechtlich geschützter Begriff sein. Wir dürfen sie nicht “Super Mario Snake” oder ähnliches nennen. Auch dürfen wir in der App kein urheberrechtlich geschütztes Material verwenden. Wir dürfen z.B. nicht als Hintergrundmusik Mark Forsters neuen Song einbinden - zumindest nicht ohne seine Genehmigung…

Funktionsversprechen
Wir dürfen keine Versprechungen zur Funktion machen die wir nicht halten. Das war soweit ich das verstehe ja der Hebel an dem die User von swa00s Covid-App angesetzt haben. Ob das rechtlich von den Anwendern durchsetzbar gewesen wäre weis ich nicht. Die Wiedergabe von Covid Regeln inmitten des Pandemie-Chaos ist allerdings auch wohl mit das heikelste Thema das man sich für eine App aussuchen kann. Wenn ich Rechtsthemen diskutieren möchte, dann sicher nicht mit jemandem der gerade zum Thema meiner App emotional sehr aufgebracht ist… Mit einem Snake Spiel sollten wir zu vermeintlich nicht gehaltenen Funktionsversprechen weniger Probleme haben.

Werbeanzeigen und Impressumspflicht
Um es etwas komplexer zu machen veröffentlichen wir im zweiten Schritt Werbeanzeigen in der App. Jetzt brauchen wir eine entsprechend angepasste Datenschutzerklärung und nach Meinung etlicher Rechtsgelehrter auch ein Impressum in der App.

Wird dich hier jemand verklagen wenn Du hier einen Fehler machst und nicht 100% alle Richtlinien erfülltst? Schau Dir doch mal ein paar gebräuchliche Spiele an die Werbeanzeigen schalten und schau wo die ihr Impressum haben. Hm… Es gab eine Zeit in der sich spezialisierte Anwälte eine goldene Nase mit Abmahnungen verdient haben. Wegen Verletzung der Impressumspflicht, fehlerhaften Preisauszeichnungen und ähnlichem - auf Web-Seiten. Für Apps ist mir persönlich so etwas nicht bekannt. Wer eine Abmahnung für eine App wegen einem fehlerhaften Impressum oder einer fehlerhaften Datenschutzerklärung erhalten hat bitte und gerne hier melden! @swa00: hast Du hier Erfahrungswerte?

Jugendschutz
Wie siehst mit dem Jugendschutz aus? Bei der App-Veröffentlichung müssen wir angeben an welche Altersgruppe sich die App richtet. Das ist nicht zu verwechseln mit der Altersfreigabe. Die Börsennachrichten sind ab 0 Jahren freigegeben, richten sich aber nur an Erwachsene, die Aktien auch handeln dürfen.

Wenn sich unser Spiel ausschließlich oder auch an Kinder richtet, müssen wir zu den App-Inhalten im Allgemeinen und zur Anzeigenschaltung im Besonderen gewisse Regeln einhalten die Google vorschreibt. Das ist ein eigenes Thema für sich und bräuchte nochmal einen eigenen Text.

Steuern
Sobald Du mit der App eine Gewinnerzielungsabsicht hast musst Du ein Gewerbe anmelden. Solange Du nicht größere Summen einnimmst fällst Du dabei unter die Kleinunternehmerregelung. Damit kannst Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Du musst dann jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen und Deinen Gewinn in Deiner regulären Steuererklärung angeben.

Das gilt generell übrigens für alles was Du mit Gewinnerzielungsabsicht anpackst. Vom Schalten von Werbeanzeigen auf Web-Seiten bis zum Handstricken von Socken die Du dann auf eBay verkaufst.

Ausländische Steuern
Bei den meisten Anbietern von Werbeanzeigen bekommst Du Dein Geld vom Anzeigenvermittler. Dein Gewinn entsteht damit in Deinem Wohn-Land und wird auch dort versteuert. Anders sieht das aus wenn Du direkte App-Verkäufe oder In-App Billing machst. Dann unterliegst Du den Steuer-Richtlinien des jeweiligen Landes - die Du selbstverständlich nicht kennst... Du kannst Dich hier natürlich auf Dir bekannte Rechtsgebiete beschränken und die App z.B. nur in Deinem Heimatland oder ausschließlich in der EU anbieten.

Was tun?
Um es kurz zu machen: fang doch einfach mal mit einer kostenlosen App ohne Werbung an. Das hält Aufwand und Risiken vergleichsweise klein. Du siehst dann wie viele Downloads Du erzielen kannst, und ob sich der ganze Aufwand mit Gewerbeanmeldung und Steuererklärung überhaupt lohnt.

Wenn Du Dir Sorgen um die unbeschränkte Haftung als Privatperson machst kannst Du eine Unternehmergesellschaft gründen. Damit gibt es recht weitreichende Haftungsbeschränkungen, allerdings bringt das Thema wieder einigen behördlichen Aufwand mit sich.

Generell ist nichts im Leben ohne Risiko. Es ist ein schönes Gefühl zu sehen, wenn man mit selbstentwickelten Apps Downloads erzielt und sogar Geld damit verdienen kann. Wenn Dich die damit verbundenen Risiken nicht ruhig schlafen lassen, ist es das aber nicht wert.
 
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Hi wilco
Danke für deine Antwort die bringt mich um einiges weiter. Ich habe gedacht ich muss auch wenn ich die App kostenlos anbiete eine Datenschutzerklärung und ein Impressum in der App haben. Aber wenn das nicht so ist. Werde ich meine App erstmal kostenlos anbieten und wenn eine Gewisse Nachfrage da ist überlegen Werbung zuschalten.
Was ist wenn ich den Standort nutzen möchte? Brauche ich dann eine Datenschutzerklärung oder erst wenn ich Werbung schalten möchte? Ist das richtig so wie ich schlussgefolgert habe?
P.S. zwei weitere Fragen
Eine andere Frage habe ich dann noch wenn ich Quellen angebe die auf Wikipedia verweisen z.B. Die Informationen des Bereiches Hauptstädte stammen aus den Artikeln nachfolgender Links
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported.
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Liste der Hauptstädte der Erde – Wikipedia
ist das so zulässig weil ich gelesen habe die Artikel gehören den Autoren und diese müssen individuell zustimmen?
Eine letzte Frage brauche ich auch bei der Kostenlosen App keine Haftungsbeschränkung? Die sagt z.B.
Alle Informationen die in dieser App Verwendung finden wurden
sorgfältig rechachiert. Fehler sind vorbehalten. Es wird keine Haftung für jegliche Fehlinformationen übernommen.
Es tut mir Leid wenn ich es mit meinen Fragen etwas übertreibe ich bitte um verständnis :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist wenn ich den Standort nutzen möchte?

Auch die LOCATION PERMISSION zählt zu Nutzerdaten - also würdest du damit wieder in die Pflicht der Ausweisung fallen.
Aber auch dies steht in den Richtlinien von Google - Lies sie dir doch mal bitte genau durch.

Zu 2.
Du kannst nicht einfach Daten irgendwo herzaubern und die Quellen nicht nennen.

Daher rate ich grundsätzlich dazu an, die jeweilige Quelle IMMER vorher um eine schriftliche Erlaubnis zu bitten.
(Zumal dies auch in der App über einen gut erreichbaren Menupunkt einsehbar sein muss)

Auch wenn du meinst, dass was in Wikipedia steht, rechtsfrei zu sein scheint: Das gilt dann nicht mehr,
wenn du ein eigenes Produkt daraus fütterst.
Wer sagt dir denn, dass der Urheber bei Wikipedia dies überhaut veröffentlichen durfte und nur noch nicht "entdeckt" wurde ? :)

Nimm das urheberrechtlich geschütze Bild, was jemand irgendwo geklaut hat und gepostet hat.
Das bedeutet nicht , dass du es dann verwenden darfst.


Zu 3.
Und jetzt kommen wir wieder ganz an den Anfang des Threads :

Du kannst gerne in deine "AGB" alles erwähnen, was du möchtest - schützt dich allerdings vor nichts.
Auch wenn du keine Adresse nennst. Google kann aufgrund von Anfragen der User auch an dich herantreten.

Es tut mir Leid wenn ich es mit meinen Fragen etwas übertreibe ich bitte um verständnis

Das ist nicht schlimm , nur drehst du dich derzeit im Kreise.

Du fragst hier explizit nach den Risiken - die sind mit jeder Veröffentlichung eines Produktes gegeben.
Es gibt dabei nichts "halbherziges" , um das abzusichern - entweder Ganz oder Gar nicht.

Nur du alleine entscheidest, zu welchem Risiko du bereit bist , wenn du dich grundsätzlich weigerst,
dem Nutzer deine Transparenz offen zu legen.

Was spricht denn dagegen, all dies offen zu legen ? ( Adresse, Name etc)
Zeugt doch nur von Vertrauen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok danke für die Info :)
 
Hi softwaretk,

Generell zu Ursache und Wirkung:

Impressumspflicht
Impressumspflicht ist im Telemediengesetz geregelt. Das findest Du in seiner ganzen Pracht hier: Telemediengesetz. Die Frage ist nun, ob Deine App unter den Geltungsbereich des Telemediengesetzes fällt. Im Gesetz ist geregelt für welchen Bereich das Gesetz gilt. Konkret steht hier: "Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste [...]". Das ist natürlich recht abstrakt formuliert und lässt Raum für Interpretationen. Wann ist Deine App ein "Informations-" oder ein "Kommunikationsdienst"?

Und auch wenn Deine App unter den Geltungsbereich fällt, braucht Sie noch nicht zwingend ein Impressum. Das ist geregelt in §5 des Gesetzes. Impressumspflicht besteht für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".

Deine konkrete Frage ist nun: stellt meine App einen impressumspflichtigen Informationsdienst dar?

Ich habe persönlich noch nie einen Anwalt getroffen der Dir zu solchen Fragen eine klare "Ja/Nein" Antwort gibt. Da gibt es immer ein "dafür spricht dies, dagegen spricht das". Bei einer kostenlosen Tic-Tac-Toe App würde ich sagen: welche Informationen sollen hier bereitgestellt werden die aus der App einen Informationsdienst macht?

Bei einer kostenlosen App die alle Haupstädte der Welt auflistet gibt es ebenfalls viel was dafür spricht, dass Du kein Impressum brauchst. Man kann das Gesetzt aber auch so interpretieren, dass die App darunter fällt. Am Ende musst Du selbst entscheiden wie hoch Du das Risiko einschätzt und ob Dein gewünschtes Ergebnis das Risiko aufwiegt.

Klarer wird es, sobald Du in Deiner App Anzeigen schaltest. Du schaltest die Anzeigen um Geld zu verdienen - damit ist das Merkmal "geschäftsmäßig" ziemlich sicher erfüllt. Über das Werbebanner werden Kommunikationen zu den beworbenen Produkten verbreitet. Damit ist eine Einordnung Deiner App als "Kommunikationsdienst" recht plausibel. Persönlich würde ich damit in Apps die Werbeanzeigen enthalten immer ein Impressum einbinden.

Personenbezogene Daten
Hier greift wieder ein anderes Gesetz: Die Datenschutzgrundverordnung. Hier ist geregelt was Du alles beachten musst, wenn Du personenbezogene Daten erfasst. Unter anderem musst Du darüber informieren welche Daten Du zu welchem Zweck erfasst. Vor der Erfassung der Daten musst Du die Einwilligung des Benutzers einholen.

Wenn Du z.B. Google Admob Anzeigen einbindest werden über Deine App personenbezogene Daten Deiner Nutzer erfasst. Damit brauchst Du die Einwilligung des Anwenders. Google bietet hier einen Standard Programmbaustein an wie Du eine solche Einverständniserklärung einholen kannst: GDPR User Consent

Das Modul funktioniert aber nur, wenn Deine App Anzeigen der Google Tochter Admob schaltet. Verwendest Du kein Admob, musst Du Dir eine andere Möglichkeit überlegen wie Du die Einwilligung einholst.

Sollte Deine App auch von Kindern genutzt werden, musst Du zusätzlich abprüfen, ob der Anwender der App überhaupt alt genug ist um rechtlich eine Einwilligungserklärung abgeben zu können.

Urheberrecht
Ob Du z.B. Bilder in Deiner App verwenden darfst musst Du mit dem Urheber des Bildes klären. Sofern dieser sein Bild unter eine Creative Commons Lizenz veröffentlicht hat ist das teils kostenlos möglich. Je nach Lizenz mit oder auch ohne Nennung des Namens. Wie swa00 schreibt, hast Du auch hier aber nie die Sicherheit, ober derjenige von dem Du das Bild erhalten hast auch wirklich selbst der Urheber des Bildes ist und seinerseits das Recht hatte, das unter eine Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen.

Wie swa00 schon schreibst, kannst Du um diese Fragen endlos kreisen. Garantien gibt Dir niemand. Selbst wenn Du eine anwaltliche Meinung einholst kann es Dir immer noch passieren, dass im konkreten Fall ein Richter das halt anders sieht als Dein Anwalt.

Deine Fragen
Damit zur Praxis: schau Dich einfach mal rechts und links um was im Markt so gebräuchlich ist. Gibt es Apps die mit Deiner Idee vergleichbar sind? Wie haben diese die Themen gelöst?

Und damit sind wir wieder bei Deinem allerersten Post bei dem Du ja genau fragst wie wir das alle selbst handhaben.

Zum Impressum: Ich gebe die korrekte Adresse an

Zur Datenschutzerklärung: Google fordert eine solche verpflichtend bei der App Veröffentlichung an. Ich habe nirgends gesehen, dass man vom Nutzer die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigen lassen muss. Entsprechend mache ich das in meinen Apps auch nicht. Nicht zu verwechseln ist das mit dem Einholen der Einwilligung zur Datenverarbeitung. Das handhabe ich über die obige Google Bibliothek. Damit sind die personenbezogenen Daten die beim schalten der Werbeanzeigen erfasst werden abgedeckt. Darüber hinaus erfassen meine Apps keine personenbezogenen Daten.

Apps ab 13: Du kannst in Admob auch in den Einstellungen übermitteln dass Deine App von einem Kind genutzt wird. Dann werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Die App darf damit auch an Kinder gehen.
 
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Ok danke :)
 

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