Rechnung an Google ausstellen für eure App Verkäufe

P

peterabbit

Neues Mitglied
0
Hallo,

ich verkaufe eine App im Google Play Store und bekomme von Google monatlich einen gewissen Betrag überwiesen.
Mein Steuerberater brauch für jeden Bankeintrag eine Rechnung also muss ich jetzt eine Rechnung an Google ausstellen.
Nach meiner Recherche muss das eine Rechnung sein mit dem Bezug auf das Reverse-Charge-Verfahren. Aber welchen Betrag schreibt ihr da rein und wie ist das genau gestaffelt?

Mein Steuerberater meint auch dass er meine Einnamen fiktiv um 30% erhöhen muss (30% ist ja der Anteil den sich Google einbehaltet) sodass er dann diese 30% wieder als Kosten abziehen kann. Macht das euer Steuerberater auch?

Wie schreibt ihr eure Rechnung und wie sieht das ganze euer Steuerberater?

Vielen Dank im Voraus!

peter
 
Hallo Peter,

herzlichst willkommen im Forum.

Also ich betreibe ein eigenes Unternehmen und wir haben so einige Apps im Store.
Aber dass man an Google eine Rechnung schreiben soll - ist gelinde gesagt - Quatsch.

Unserem Steuerberater reicht seit Jahren die Aufstellung der Google Transfers, da es sich um netto
Beträge handelt und eine Ust nicht ausgewiesen ist.
Dadurch erhöhen sich die Gewinne und werden in der Bilanz mit berücksichtigt.

Und deine Angabe mit den berühmten 30% ist auch eher Quatsch, denn für deine erwirtschaften Einnahmen,
spielt die "Vermittlungsprovision" von Google keine Rolle. Denn Google führt seine Steuern über die 30% bereits ab.

Wäre ja noch doller, wenn man den Gewinn eines Zwischenhändlers selbst steuerlich berücksichtigen müsste :)

Tipp : Wechsel deinen Steuerberater :)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: ses
Mutti ließ dazu 2015 das Folgende mitteilen:

"Ihre Leistung Google gegenüber
Es handelt sich bei Ihrer Leistung um eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung. Für diese gilt seit dem 1.1.2015, dass sie dort erbracht wird, wo der Empfänger der Leistung ansässig ist, also in den USA. Damit unterliegen Ihre Leistungen nicht der deutschen Umsatzsteuer.

Wäre ein europäisches Teilunternehmen von Google Ihr Vertragspartner, beispielsweise der häufig als Vertragspartner fungierende irische Unternehmensteil, müssten Sie die Umsatzsteuer in dem entsprechenden Ansässigkeitsstaat dieses Teilunternehmens unter Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer anmelden und abführen.

So aber wird Ihre Leistung in den USA erbracht."

Das Zitat stammt aus Quelle:
App-Verkauf über Google-Play-Store: Umsatzsteuer?

Besitzt das noch heute Gültigkeit?
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich gilt hierbei : - Angenommen der Entwickler/Unternehmen hat den Sitz in der BRD

a) Handel innerhalb der EU -> die Umsatzsteuer wird seitens Google direkt abgeführt, der Entwickler erhält
die Zahlung ohne Ust.
b) Handel ausserhalb der EU -> es wird grundsätzlich keine Ust erhoben.

Ausnahme: Der Entwickler betreibt z.b. auch eine Zweigestelle ausserhalb seines Hauptsitzes und ist dort
Umsatzsteuerpflichtig im jeweiligen Land.

Bsp : Verkaufst du als Deutscher eine Ware nach Texas und würdest du mit dem Verkauf die dortige
Ust einnehmen, so müsstest du sie dort wieder abführen - Das wäre

1) Ein Unding bei 1,99 Euro Verkaufspreis
2) Der texanische Ranger müsste bei Dir ggf. die einbehaltene Ust eintreiben oder du dort abführen -> Auch ein Unding
3) Das müsstest du dann auf jedem Punkt der Erde machen - für jede App -> Erst recht ein Unding

Fazit :
Das deutsche Finanzamt interessiert NICHT die einbehaltene Ust aus einem fremden Land
und muss auch nicht hier abgeführt werden.

Deshalb gibt es die obige Regel a/b -
 
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