Service Archos

Hi MSV. Ganz so krass ist es auch nicht ;) Ich bin mehr oder weniger ein Freund des Rechts :) Wurde das Gerät von dir selbst eingesendet oder von Saturn etc. ? Setz mal dem, an den du dich gewendet hast eine Frist von ein oder zwei Wochen. Damit hälst du dir weitere Optionen offen. Was war denn die Antwort auf deine Mails wenn ich fragen darf?
 
Hi Maki1986,

Nur automatische Mail, daß mein Mail angekommen ist bei Kontaktaufnahme über Formular. Ansonsten Null Reaktion, wie auch auf meine Mails an rma-gmbh@archos.com und germany-sales@archos.com ....

Gruß
msv
 
Pavel Pipovic schrieb:
ach leute..lest ihr nicht was ich hier schreibe?
so wie du dich verhalten hast api78...glaubst du mir anscheinend nicht was ich hier schreibe

warum erkundigt ihr euch nicht bei der verbraucherzentrale?...das ist ein anruf..mehr nicht

aber hinterher mosern

ich habe aber gestern nochmal bei der verbraucherzentrale angerufen...und ich kann dir sagen das die dich veräppelt haben um es einfach auszudrücken

wollt ihr kein recht haben?...ich verstehe das nicht

ich hätte an deiner stelle bevor ich da hingegangen wäre bei der verbraucherzentrale angerufen

aber um es noch einmal klar zu stellen

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus §*437 BGB.
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des §*439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich.
Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann.
Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

----------------------

ich hoffe das hat jetzt auch der letzte verstanden


-----------------------------------

genauso möchte ich noch folgendes sagen

grundsätzlich hat jeder ein ein archos gekauft hat sogar das recht sich sein geld zurück geben zu lassen

warum?....weil archos bis heute nicht in der lage ist oder war....ein integriertes flash zu liefern

hier liegt eine täuschung am kunden vor...denn archos macht nach wie vor werbung auf der verpackung

kunden die sich ein tablet gekauft haben eben weil es günstig ist und trotzdem flash hat...sind geprellt worden

da nützen auch die updates nichts die archos bringt.....da einige das ja so toll finden...mag sein

mir kommt aber das archos vor wie das wetab...hier wurde auch nur getrickst und gelogen...das französische wetab

wenn man sich überlegt was archos alles gebracht hat ist jeder einzelne punkt ein geld zurück grund

kein flash

den prozessor takt heimlich von 1 ghz auf 800 zu senken

und dann die geschichte mit dem wlan...monatelang funktionierte das n lan nicht sondern nur b und g....aber auf der verpackung wird mit n werbung gemacht

also leute...lasst euch nicht verarschen........ihr schädigt nicht nur euch damit sondern auch mich und andere

denn wenn sich immer mehr leute sich das gefallen lassen dann bürgert sich das ein..und das muss nicht sein

in diesem sinne
Also ein Verkäufer hat gesagt er kann ein neues bestellen und dann tauschen.
Am nächsten Tag hat der Abteilungsleiter aber telefonisch gesagt, daß das nicht geht.

Ich hatte für den 1. Tag wo ich dort war den Gesetzestext dabei und hätte ihn dem Verkäufer unter die Nase gehalten.

Hab mir heute noch ein Buch besorgt wo das ganze auch drin steht!
Werd mich vielleicht noch mit meinem Rechtsschutz auseinandersetzen und dann schauen wir weiter, zum Saturn muss ich ja sowieso nochmal deswegen.

Ich hab keinen Bock Wochen, oder gar Monate auf ein neues Gerät zu warten.
Und schon gar nicht, wegen dem Teil immer 60km zu fahren...

Ja, aber wie ist die Sache überhaupt, wenn der Saturn die Geräte gar nicht hat, er kann es ja sozusagen nicht 1:1 tauschen, sondern müsste erst eins aus einem anderen Saturn bestellen. :huh:
 
@msv...tja....interessiert dich nicht die bohne

da kann ich nur sagen......hättest du es eben nicht zur repararatur gebracht und hättest du dir gleich ein ersatz geben lassen...würdest jetzt hier nicht stinkig umherrennen...also selber schuld

jetzt kannst du nur warten und deine suppe selber auslöffeln
 
Maki1986 schrieb:
Ich denke es ist jedem sich selbst überlassen, ob er seinen Archos behalten möchte oder nicht. Anscheinend funktioniert Flash nicht ganz so optimal wie es sollte, wobei ich ja schon oft gelesen habe, dass es mit ein wenig tricksen funktioniert.
Ich habe mir das Archos nun zum Geburtstag im März gewünscht, weil ich der Meinung bin, dass es vom Preis-Leistungs-Verhältnis das beste Tablet auf dem Markt ist. Klar sind andere teilweise einen Tick besser, aber dafür auch wesentlich teurer.
Zu der Sache mit der Nachbesserung etc. Ich frage mich wieso du den Leuten ihr Recht aufdrängen willst :) Ich denke, dass die meisten Leute hier selber alt genug sind um zu wissen, ob sie es einschicken wollen oder ein neues haben wollen. Vielleicht hat der eine oder andere auch noch Daten auf seinem kaputten Archos und möchte es deswegen vielleicht einschicken?
Ich denke man braucht das Thema nicht überstrapazieren, dass sich vieles in Deutschland nicht im Rahmen des Gesetzes bewegt ist nun mal so und wer was dagegen tun möchte, macht was dagegen und andere lassen es eben sein :)

also ich habe nix schlechtes über das tablet gesagt...es ist auch nicht schlecht

aber flash ist nach wie vor nicht integriert
und....ich als kunde soll mich jetzt also da hinstellen und tricksen damit flash einigermassen funktioniert???

ey....das soll normalerweise integriert sein...damit hat archos auf der cebit letztes jahr werbung gemacht...ein jahr später ist es immer noch nicht integriert

das ist täuschung.....leute die nicht in foren sind..gehen davon aus was auf der verpackung steht...und das ist eben nun mal gelogen
das ist fakt

ich will hier gar nix

aber es nervt mich wenn hier einerseits die kunden von den händlern übers ohr gehauen werden...andererseits nervt mich auch die dummheit und einfälltigkeit der kunden.....anscheinend müssen manche erst in den mist treten bevor sie tipps von anderen annehmen

geh mal auf die strasse und frag mal die leute was garantie heisst..usw....mehr als 70 % werden was falsches sagen

diesem umstand wollte ich eigentlich entgegen treten.....aber nein...will ja keiner

also schickt eure geräte in zukunft immer ein.....verzichtet am besten ganz auf garantie...brauch ja kein mensch
aber meckert hinterher nicht...denn da seit ihr selber schuld ohne wenn und aber
 
api78 schrieb:
Also ein Verkäufer hat gesagt er kann ein neues bestellen und dann tauschen.
Am nächsten Tag hat der Abteilungsleiter aber telefonisch gesagt, daß das nicht geht.

Ich hatte für den 1. Tag wo ich dort war den Gesetzestext dabei und hätte ihn dem Verkäufer unter die Nase gehalten.

Hab mir heute noch ein Buch besorgt wo das ganze auch drin steht!
Werd mich vielleicht noch mit meinem Rechtsschutz auseinandersetzen und dann schauen wir weiter, zum Saturn muss ich ja sowieso nochmal deswegen.

Ich hab keinen Bock Wochen, oder gar Monate auf ein neues Gerät zu warten.
Und schon gar nicht, wegen dem Teil immer 60km zu fahren...

Ja, aber wie ist die Sache überhaupt, wenn der Saturn die Geräte gar nicht hat, er kann es ja sozusagen nicht 1:1 tauschen, sondern müsste erst eins aus einem anderen Saturn bestellen. :huh:
das sind alles gute ansatzpunkte

jetzt muss du dir überlegen was du möchtest....wieder ein archos...oder willst du ein ganz anderes tablet...oder sogar geld zurück?

solltest du zu deinen rechtsschutz einschalten....dann erzähle bitte die komplette archos geschichte.....kein flash integriert.....die sache mit dem takt runterschalten.......monatelang kein richtiges wlan...aber mit allem fett werbung auf der verpackung machen......der wird mit den ohren schlackern...glaubs mir

die umstände das der saturn einmal sofort ein ersatz besorgen wollte...am anderen tag aber sagte das geht nicht ..zeigt doch mit was für tricks hier gearbeitet wird
für den saturn ist es ein leichtes ein anderes gerät aus einem anderen markt zu besorgen

wärst du ein neukunde der ein archos tablet kaufen wollte...und sie keins auf lager hätten...ich sag dir eins........innerhalb von stunden wäre aus einem anderen saturn markt eins da um es dir zu verkaufen...also weiter hartnäckig bleiben

und das alles sind erfahrungswerte die du in zukunft zumindest für alle elektroartikel anwenden kannst

es ist ja nur zu deinem vorteil ein wenig bescheid zu wissen
 
wenn ein gerät länger als 4 wochen zur reparatur ist...dann kann der kunde das geld zurück verlangen

normalerweise informiert der händler dann den kunden

so ging es mir mit einem anderen elektroartikel....der vom saturn war

am 30 tag rief mich saturn an und fragte was ich wollte..geld zurück...weiter auf den artikel warten oder was anderes

es geht also...man muss nur was machen
 
Dann sollte dir auch die Verbraucherzentrale folgendes erzählen: Damit du Geld zurückverlangen kannst (Rücktritt), musst du erstmal eine angemessene Frist setzen ... Es gibt keine starre Frist von 4 Wochen ...
 
Gefährlich viel Halbwissen...

Der Käufer kann die Art der Nacherfüllung wählen, aber der Verkäufer selbst kann die gewählte Art verweigern (...). Und das ist oft auch begründet, denn es ist für den Verkäufer in der Regel billiger, wenn er die Ware reparieren lässt, als wenn er neu liefert.

Macht es doch bitte so (wenn Ihr Probleme mit dem Verkäufer habt), dann seid Ihr auf dem "richtigen" Weg:
Setzt dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung - angemessen sind in der Regel 14 Tage (aber Einzelfall abhängig). Solltet ihr danach weiter Probleme mit dem Gerät haben, und sind diese erheblich, könnt Ihr zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, so Ihr das denn wollt. Oder Ihr verlangt Minderung.

@ Pavel:
Du scheinst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie auch nicht so recht zu kennen, zumindest unterscheidest du in deinen Beiträgen nicht/falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
so leute ihr wisst ja alles besser.....dann dürfte es hier ja auch keine probleme mehr geben

seltsamerweise hat es hier vorher niemanden gegeben der auch nur ansatzweise die themen angeschnitten hat die ich hier die ganze zeit anspreche

auf einmal kommen sie aus allen löchern....das ist sehr seltsam.....und man bekommt halbwissen nachgesagt usw.......dann lest mal richtig


aber ich hab noch was für euch.....dann könnt ihr ja diskutieren

ich lach mir dann demnächst immer einen wenns service probleme gibt


und nehmt euch die zeit das zu lesen...auch die besserwisser...die mit dem voll wissen!!!!!

Gewährleistung und Garantie bei Saturn – Rechtskenntnisse von einem anderen Stern




Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den dort normierten Ansprüchen des Käufers bei Mängeln scheint bei Saturn ähnlich viel Bedeutung zuzukommen wie auf dem Saturn – nämlich gar keine. Diese Unkenntnis des Gesetzes paart sich dann noch mit Unkenntnis der eigenen Garantie-AGB, was sich in Form von widerwilligen Service-Mitarbeitern manifestiert, denen die meisten Mängelhaftungs- oder Garantieregelungen mühsam dargelegt werden müssen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fall dieser Verkäuferborniertheit dar, den ein Mitarbeiter der IT-Recht-Kanzlei soeben am eigenen Leibe durchleiden musste.

1. Der Sachverhalt

Vergangenen Montag wollte einer unserer Mitarbeiter die ein Jahr alte Kaffeemaschine der IT-Recht-Kanzlei aufgrund eines Defekts zum Händler, einem Saturn-Markt, zurückbringen. Beim Kauf der Maschine wurde eine so genannte Saturn Plus Garantie abgeschlossen, die unter anderem fünf Jahre lang Reparaturservice gewährleistet.
Unser Mitarbeiter verlangte zunächst eine neue Maschine im Rahmen der Mängelhaftung, und nach Diskussionen wenigstens die Reparatur des Gerätes inklusive Leihgerät, auch gegen Leihgebühr.
Der Saturn-Service lehnte eine Mängelhaftung in Form von Neulieferung völlig ab, unabhängig vom Alter der Maschine und von der Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft des Käufers (!). Einer Reparatur stimmte er anstandslos zu, jedoch zunächst ohne Angebot eines Leihgeräts. Der Garantievertrag sehe kein Leihgerät vor. Ein solches gebe es nur bei Fernsehern oder Großgeräten (Waschmaschinen, Trocknern, …). Nach zähem Verhandeln und mehrfachem Verweis auf die recht unklaren Bestimmungen des Garantievertrages ließ er sich darauf ein, ein Leihgerät in Form eines entsprechenden Modells kostenlos zur Verfügung zu stellen, jedoch nur unter der Bedingung, dass es in gereinigtem Zustand wieder zurückgegeben werde. Unser Mitarbeiter, der keinen Bagatellrechtsstreit führen wollte, nahm dieses Angebot schließlich an, gab die defekte Maschine in Reparatur und schloss einen Leihvertrag für die Dauer der Reparatur des defekten Gerätes.
2. Rechtliche Bewertung

Die Frage ist nun, ob der Saturn-Markt vorliegend zurecht die Neulieferung und die Reparatur ohne Verleihung eines Ersatzgerätes ablehnen konnte oder ob er zur Leihe aufgrund des Garantievertrages bzw. sogar zur Lieferung eines neuen Gerätes im Wege der gesetzlichen Mängelhaftung verpflichtet war. Im Rahmen der Ausführungen zur Mängelhaftung sollen die allgemeinen Aussagen des Saturnmarktes hierzu rechtlich gewürdigt werden.


a) Gesetzliche Mängelhaftung (früher Gewährleistung)

Betrachten wir zunächst die gesetzlichen Mängelansprüche

Grundsätzlich kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache, gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag ( § 434 BGB) . Bei einem „Vor-Ort-Kauf“, bei dem man die Ware gleich mitnimmt, geht die Gefahr mit Übergabe der Sache auf den Käufer über, § 446 BGB.

Wäre vorliegend die Kaffeemaschine unmittelbar nach dem Kauf defekt gewesen, hätte also niemals funktioniert, läge unstreitig ein Sachmangel vor und der Käufer könnte Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache verlangen.

In unserem Fall ist jedoch problematisch, dass die Maschine erst nach einem Jahr defekt wurde und zunächst einwandfrei funktioniert hatte. Ein Mängelhaftungsfall läge hier nur dann vor, wenn der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder jedenfalls angelegt gewesen wäre, und erst später ausgelöst wurde bzw. zu Tage getreten wäre. Die Frage ist nun, ob der Käufer dies beweisen muss oder ob dies zu seinen Gunsten vermutet wird und der Verkäufer den Gegenbeweis erbringen muss.

Grundsätzlich haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die erst nach Gefahrübergang entstehen. Er haftet nur dann, wenn diese Mängel schon bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt waren. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt war, trägt nach Entgegennahme (d.h. Gefahrübergang) der Käufer. Er muss beweisen, dass entweder die Sache von Beginn an mangelhaft war oder dass jedenfalls ein anderer als der aufgetretene Mangel, ein „Grundmangel“, bereits zu Beginn vorhanden war und den aufgetretenen Mangel ausgelöst hat (vgl. BGH Urteil vom 02.06.2004, VIII ZR 329/03; dazu Lorenz in NJW 42/2004 S. 3020).
Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich in den ersten sechs Monaten bei einem Verbrauchsgüterkauf (also einem Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher) gemäß § 476 BGB. Hier wird das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang vermutet, wenn er in den ersten sechs Monaten zu Tage tritt.

Da unsere Kanzlei die Kaffeemaschine als Unternehmer gekauft hatte (also kein Verbrauchsgüterkauf vorlag), hatte unsere Kanzlei bzw. unser Mitarbeiter den Beweis zu erbringen, dass die Maschine schon beim Kauf vor einem Jahr mangelhaft war. Fragwürdig ist dabei, ob die Behauptung unseres Mitarbeiters ausreichte, dass die Maschine immer ordnungsgemäß gereinigt und gewartet worden sei und der aufgetretene Defekt, nämlich der defekte „Bohneneinzug“, völlig unbeeinflussbar gewesen sei und damit schon beim Kauf mangelhaft gewesen sein müsse, etwa aufgrund eines Materialfehlers.
Ob dies einen ausreichenden Beweis darstellt oder lediglich Indizien sind, aufgrund denen ein anfänglicher Mangel vermutet werden kann (was aber zu wenig wäre), steht nicht eindeutig fest.
Insofern kann hier dem Saturn-Markt nicht der Vorwurf gemacht werden, gegen geltendes Recht zu verstoßen, wenn er die Mängelhaftung nach einem Jahr ablehnt.

Auf zwei Dinge sei jedoch hingewiesen:

Erstens: Die Aussage des Saturn-Personals, ein neues Gerät gebe es unabhängig vom Alter des Gerätes sowieso nicht (bzw. allenfalls dann, wenn dies nach Ansicht von Saturn verhältnismäßig sei) ist grob falsch. Im Falle eines Geschäfts zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher greift gemäß § 476 BGB in den ersten sechs Monaten eine Vermutungsregelung zugunsten des Verbrauchers, dass ein Sachmangel, der erst nach Gefahrübergang aufgetreten ist, bereits bei Gefahrübergang, also beim Kauf, vorlag (s.o.). Zudem ist es dem Käufer immer möglich, den Beweis zu führen, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Dann muss natürlich ein neues Gerät geliefert werden, wenn der Beweis erfolgreich geführt wurde und der Käufer Gewährleistungsrechte geltend macht.
Die Wahl, ob ein neues Gerät geliefert oder das defekte repariert werden soll, liegt im Falle der Gewährleistung beim Verbraucher, § 439 Abs. 1 BGB, nicht etwa beim Verkäufer, also nicht bei Saturn.

Zweitens:
Im Hinblick darauf, dass vorliegend der Kaffeevollautomat sehr teuer war und beim Kauf eines derart hochwertigen Geräts natürlich gewisse Erwartungen an die Haltbarkeit gestellt werden, scheint es unbillig, dem Käufer jegliche Mängelhaftungsansprüche abzusprechen, sollte er nicht den Beweis erbringen, dass der später aufgetretene Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Man stelle sich nur vor, das Gerät wäre ohne Herstellergarantie oder Saturn Plus Garantie verkauft worden. Dann müsste jeder Käufer, der den Mangelbeweis nicht zu führen imstande wäre, damit leben, dass ein Gerät nach einem Jahr nicht mehr funktioniert und ein neues Gerät kaufen oder das alte auf eigene Kosten teuer reparieren lassen. Und das, obwohl er es immer sachgemäß gehandhabt hat.
b) Garantievertrag

In unserem Fall konnten wir also eine Neulieferung oder Reparatur über die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche nicht durchsetzen. Jedoch kam uns eine beim Kauf abgeschlossene Garantie zu Hilfe.

Oft bestehen neben den gesetzlichen Ansprüchen noch separat abgeschlossene Garantievereinbarungen, entweder mit dem Hersteller des Geräts oder mit dem Händler selbst.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Mängelhaftung, die jedem Käufer kraft Gesetz zusteht, muss eine Garantie beim Kauf extra vereinbart werden, entweder zwischen Käufer und Hersteller oder zwischen Käufer und Händler (oder auch ggf. zwischen Käufer und einem Dritten, z.B. einem Großhändler, der den Verkäufer beliefert). Dabei kann der Inhalt der Garantie frei bestimmt werden. Meistens werden so genannte Haltbarkeitsgarantien gegeben, die dem Käufer eine bestimmte Haltbarkeit des gekauften Geräts für eine bestimmte Zeit zusichern und für den Fall eines Defekts in dieser Zeit kostenlose Reparatur, eventuell auch Neulieferung, etc. versprechen. Wird nur eine Garantie für einen bestimmten Zeitraum gegeben, ohne dass der Garantieinhalt geregelt wird, so gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche als garantiert.

Der große Vorteil einer solchen Haltbarkeitsgarantie ist, dass gemäß § 443 Abs. 2 BGB vermutet wird, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet. Hier muss der Käufer also nicht beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Tritt ein Sachmangel auf, stehen dem Käufer die Rechte aus dem Garantievertrag zu. Zudem können Garantieverträge über beliebig lange Zeiträume abgeschlossen werden. Mängelansprüche verjähren hingegen in der Regel in zwei Jahren ab Übergabe/Ablieferung der Kaufsache (vgl. § 438 Abs. 1 Nr. 3).

In unserem Fall war beim Kauf der Kaffeemaschine mit Saturn eine fünfjährige so genannte Saturn Plus Garantie abgeschlossen worden. Durch diese wurde uns neben der Reparatur auch ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur zugesichert. Nach längeren Verhandlungen und mehrmaligem Hinweis auf die (recht unklaren) Garantiebestimmungen erhielt unser Mitarbeiter dann auch das versprochene Leihgerät.



3. Fazit

Im Ergebnis ist der Saturn-Markt vorliegend seinen rechtlichen Verpflichtungen gerecht geworden. Über die Inanspruchnahme der Gewährleistung nach einem Jahr und die Beweiswürdigung bzgl. des Mangels lässt sich sicherlich, wie dargelegt, streiten. Die Vorgehensweise des Saturn-Marktes war jedoch grundsätzlich nicht rechtswidrig.
Auch das Leihgerät wurde zur Verfügung gestellt, wie in den Garantiebedingungen versprochen (wenn auch unklar formuliert).
ABER: Es bedurfte zuerst zäher Verhandlungen, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Der juristisch unkundige Käufer hätte eine solche Verhandlung nicht erfolgreich führen können. Er wäre vermutlich mit einer einfachen Reparatur abgespeist worden und ohne Gerät nach Hause gegangen. Von bestürzender Unkenntnis zeugen insbesondere die Äußerungen des Verkäufers über Art und Umfang der Mängelansprüche. Saturn scheint sich seine Verkäufer in der Unkenntnis darüber zu halten, dass der Käufer ein Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung) hat. Dies wäre eine Strategie, die bei den meisten Kunden sicherlich erfolgreich ist aber gegen geltendes Recht verstieße.

Seien Sie also auf der Hut, wenn Ihnen ein Verkäufer einen „Gewährleistungsbären“ aufbinden will.

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-saturn.html


ich habe die leute hier immer darauf hingewiesen bei der verbraucherzentrale anzurufen oder sich sonstwo an qualifizierte stellen zu wenden

wenn aber die leute zu faul sind......zu dumm....oder einfach keinen bock haben auch nur etwas eigeninitiative zu zeigen...dann werden sie auch weiterhin verarscht werden
in der ganzen diskussion hat es gerade mal einen gegeben der meinte er werde sich mal da und dort informieren...traurig

und jetzt klinke ich mich hier aus
viel spass noch
 
Zuletzt bearbeitet:
Du brauchst dich nicht zwingend angegriffen fühlen, trotzdem enthält der ein oder andere Post von dir Halbwissen und daran ändern auch das CopyPaste von irgendwelchen Urteilen nichts ;)

Finde es immer erschreckend, dass manche keine Kritik vertragen können.
 
  • Danke
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doch ich fühle mich angegriffen

und diese bemerkung von copy und paste hat wieder so einen faden ätzenden aber eigentlich nicht gerechtfertigten beigeschmack

würde ich nur den link posten.....die meisten würden ihn gar nicht anklicken...aus im post darüber genannten gründen

ich selber habe mich desöfteren in verbraucherzentralen informiert..oder sogar beim rechtsanwalt gewesen..ich habe etliche broschüren usw . hier liegen.....ich zumindest weis wie ich mich verhalten muss
ich lege keine gleichgültigkeit an den tag..denn eigentlich war es mir wichtig die leute zu informieren

aber das thema ist gegessen...sollen sie alle als bären herumlaufen
 
Ja brauchst dich trotzdem nicht angegriffen fühlen .... es ist nun mal teilweise Halbwissen dabei gewesen und dass du dich informierst ist doch gut. Ich selbst weiß auch wie ich mich verhalten muss, aber z.B. bringen auch deine Tips den Leuten nichts, die ihr Gerät schon los sind und um die ging es meines Erachtens ursprünglich in dem Thread.
 
  • Danke
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1. ich hab die leute immer wieder darauf hingewiesen bei der verbraucherzentraleanzurufen

hätte das der threadersteller nicht auch schon längst machen können?

2. zum saturn gehen und sagen..hört mal zu leute das gerät ist jetzt schon 5 wochen weg....du möchtest jetzt wissen was da los ist.
und sie sollen doch jetzt und hier und sofort bei archos anrufen

der threadersteller kann..sofern er sein tablet registriert hat auch auf der archos seite nachschauen was seine reparatur macht
eine registrierung setze ich mal voraus
3. ich weis nicht was der threadersteller überhaupt will
will er ein ersatz...möchte er jetzt sein geld zurück usw
die lösungen stehen hier alle in dem thread
 
MSV schrieb:
Moin,

mein 101er ist ja nun kaputt.:angry: Kann ja mal passieren. Nach Schilderung des Falls auf der Kontaktseite hatte ich auch 2Std später schon eine Antwort mit RMA Nummer. Also habe ich mein Gerät verpackt und zur Post (DHL) gebracht als versichertes Gerät. Abgesendet am 14.1, also über eine Woche schon weg. Wenn ich jetzt auf die Reparaturstatusseite schaue mit RMA oder Seriennummer taucht dies allerdings immer noch nicht auf.

Hat jemand schon mal diesen Weg beschritten und auf dieser Seite tatsächlich den Reparaturstatus gefunden oder ist das nur ein Fake? Könnt Ihr mal Eure Reparaturzeiten mitteilen damit ich ungefähr weiß, auf was ich mich einstellen muß, ehe ich mich mit irgendwelchen CallCentern rumquäle? Werden die Geräte in der Regel getauscht oder wirklich repariert?

Und bitte nicht nur nach dem Motto "Selbst Schuld, der Support ist sowieso Sch...". Das hilft nämlich überhaupt nicht weiter...

Viele Grüße
msv
ich kann den fall eines bekannten wieder geben

nein...das ist kein fake
allerdimgs hatte der sein archos über den saturn eingeschickt
man sollte es nie selber machen

es dauert in der tat ca. 2 wochen bis die ersten infos auf der seite auftauchen..und zwar sind das die artikelbezeichnung...wann das gerät bei archos eingetroffen ist...sogar die sekunden sind da aufgeführt...und welcher händler es eingeschickt hat

da er nach 3 wochen nicht wusste was los ist...hab ich ihm gesagt das er zum saturn gehen solle...usw....und das wenn in einer woche das gerät nicht da ist....er das geld zurück haben wollte
darauf sagte der mensch am info schalter....das sie nach 4 wochen eh angerufen hätten was ich denn gerne möchte...geld zurück...neues gerät usw

er hat sich dann das geld zurück geben lassen

4 tage danach war auch der reparatur eintrag auf der archos seite verschwunden


da aber der threadersteller es eigenhändig verschickt hat.....wird er wohl kaum was über den saturn erreichen
hier ist er in der tat auf das wohlwollen angewiesen

hier kann man trotzdem nur sagen selber schuld..das ist nun mal so......die suppe muss er selber auslöffeln...auch wenn er das nicht hören will
 
Zuletzt bearbeitet:
Pavel Pipovic schrieb:
3. ich weis nicht was der threadersteller überhaupt will
will er ein ersatz...möchte er jetzt sein geld zurück usw
die lösungen stehen hier alle in dem thread

Anscheinend hast Du eine Schreib/Leseschwäche. Es steht doch eindeutig im ersten Post was er will und im weiteren Verlauf schreibt er es nochmal, was ist daran nicht zu verstehen?
Er fragt ob jemand anderes Erfahrung mit dem Service und der Reparaturabwicklung von Archos hat.

Dann kommst du und erzählst was von Saturn und (Hersteller)Garantie und gesetzlicher Gewährleistung und das alles in einem Stil das einem schlecht wird.
Am laufenden Band beleidigst du die Leute wie dumm sie doch sind weil sie nicht "dort" anrufen oder auf deine verqueren Textpassagen hören.

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen, der TE will wissen wie es mit dem Service bei Archos läuft, am besten von jemanden der damit schon Erfahrungen gemacht hat...alles andere interessiert ihn einen Dreck(meine pers. Annahme).
 
  • Danke
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ich sags nochmal......ich habe die leute darauf hingewiesen bei der verbraucherzentrale anzurufen

du hast ne schreib und leseschwäche

sicherlich.....einige leute sind dumm...das ist nun mal so

genauso wie es eine dummheit war....das archos selber zu verschicken

soll ich ihn jetzt dafür auch noch loben...nur weil du es nicht willst das ich sagen soll das das dumm war?
oder du gleich von beleidigen redest

manchmal muss man die dinge beim namen nennen....und dummheit ist was echt übles..ich mag keine dummen menschen und mache auch kein hehl daraus

zumal ich es eine frecheit fand das der threadersteller sich auch noch hinstellt das er sowas gar nicht hören will...sondern er nur lösungsvorschläge will

das nenn ich arroganz...erst den fehler machen und sich von anderen auch noch hilfe geben lassen,aber ja nix sagen

da hättest was sagen sollen...und nicht die leute angreifen die helfen wollen

diese welt ist echt krank

entscheidest du jetzt was für andere leute dreck ist...whahahahaaa...das ist noch kranker

der soll froh sein überhaupt soviel gelernt zu haben
 
Zuletzt bearbeitet:
Pavel Pipovic schrieb:
...und dummheit ist was echt übles..ich mag keine dummen menschen

Mit dem ersten Teil des Satzes hast du natürlich recht, solltest du am besten wissen.
Der 2te Teil disqualifiziert dich auf ein Neues, traurig aber wahr.

Jetzt da du allen mitgeteilt hast was du für ein schlauer Kopf bist, wäre es an der Zeit dem TE wirklich zu helfen.
Ich bin gespannt.
 
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Hmm über andere zu urteilen, wer dumm ist und wer nicht ... ich wage darüber zu zweifeln, ob du dafür die Entscheidung treffen kannst.
Ich bin ziemlich verwundert was du dich hier aufregst und zugleich doch auch überrascht, dass du dich wohl selbst für ziemlich schlau hälst.
Das es wohl die falsche Entscheidung war das Gerät selber wegzuschicken ist eine Sache. Keiner deiner ganzen Postings hilft aber auf irgendeiner Art und Weise weiter, außer, dass ich nun weiß, dass du telefonieren kannst und die Nummer der Verbraucherzentrale kennst.
Abgesehen davon - du bist ja so schlau - möchte ich noch was zu deiner Geld-zurück-Strategie los werden: Da du dich ja gerne mit Paragraphen beschäftigst, schau mal nach den Voraussetzungen für einen Rücktritt ( denn rechtlich bekommst du nur über diesen das Geld zurück ). Als Tip les dir mal § 323 durch...
Aber ich denke es ist genug abgewichen worden vom Thema, sodass man alles andere langsam ad acta legen sollte.
 
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warum suchst du eigentlich hier nach hilfe wenn du so gut bescheid weisst:lol:

ich sag dir mal was:

eins zwei polizei:D

drei vier grenadier:laugh:

fünf sechs alte hex:)

sieben acht gute nacht:D

ruf einfach bei der verbraucherzentrale an.....wie oft soll ichs dir noch sagen......anrufen....hörer in die hand nehemen...oder handy...ganz einfach eigentlich......probiers mal

neun und zehn......ich werd jetzt gehn:laugh:
 

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