16gb Model nur 8gb verbaut?

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Hi

kurzes Update:

Hatte nach der Arbeit folgende Sätze auf der Mailbox, vom Leiter des Kundenservice:

"Asus hat nach Begutachtung des Gerätes nun von uns (MM) Fotos von der Verpackung angefordert um die Seriennummern zu vergleichen"
"sobald die Techniker von Asus alles abgeglichen haben bekommen wir bescheid und
ich melde mich bei ihnen, dürfte Montag oder Dienstag werden"

Ich hab dann natürlich zurückgerufen und gefragt warum zum Geier nicht der Karton
mit versendet wurde.
Der Kundenservice Typ meinte dann das Reparaturgeräte für Asus immer nur in ESD Beuteln Kistenweise versendet würden.

Langsam platzt mir der Kragen, habe heute alles meinem Anwalt gefaxt, ich gehe nämlich stark davon aus das Asus auf den Trichter kommt mir vorzuwerfen ich hätte
was mit dem Mist zu tun, stichwort Geräte vertauschen.

gruß
 
Ich habe mein Nexus 7 beim MM gekauft, weil ich den "schlechten" Service von Google umgehen wollte. Wenn ich das hier lese, dann hoffe ich das mein N7 noch lange leben wird.
 
Bin gespannt wie n flitzebogen, wie das ganze ausgeht. War dein karton denn versiegelt? Wenn ja würde ich mir keine sorgen machen, wenn nicht kann es ja sein dass jemand ein 8er und ein 16 er gekauft hat...den 8er in die 16er verpackung reingelegt hat und diesen dann zurückgegeben hat.

Wenn das so war kann dein anwalt ja nicht das gegenzeil beweisen, wenn asus dir das vorwirft.



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Schon sehr "kundenfreundlich", was MM da treibt.

Am Ende wird man als ehrlicher Käufer noch kriminalisiert, bleibt auf dem Schaden sitzen und bekommt am Ende noch eine Anzeige wegen Betruges.

Ich habe neulich meine 1,2 Jahre alte Nespresso Maschine von DeLonghi wegen einem Defekt zu Amazon zurückgeschickt.
1 Woche später hatte ich den kompletten Kaufpreis erstattet.
Das selbe hatte ich einmal mit einem QNAP NAS (TS-218). Umtausch nach über 1 Jahr und Kaufpreis erstattet. Ich weiss schon, warum ich fast nur bei Amazon kaufe.
SO funktioniert Kundenbindung!

Da kann sich Herr MM noch eine Scheibe abschneiden.
 
Man kann im Garantiefall doch auch direkt zu Asus gehen, oder nicht?
Einschicken kann ich es auch selbst, da brauche ich MM/Saturn nicht dafür.
Geht meistens eh schneller und die paar Euro ist mir das wert.
Ich hatte mal einen riesigen Ärger, mit dem Umtausch über eine große Kette. Seitdem versende ich selbst.
 
Ja kann man machen, aber bei Asus wäre es ein Garantiefall und beim Verkäufer eine Gewährleistung.
 
Ich habe im moment auch was kurioses hier mit amazon...habe privat ein handy getauscht. Habe eins mit einer amazon rechnung bekommen. Jetzt kommt mir da was komisch vor, weil auf der rechnung weder seriennummer noch imeinummer ersichtlich ist. Ein anruf bei amazon war vergebens...die sagen alle ich soll dem Käufer fragen. Mööp....klar ich ruf den an und frag ihn ob er mir ne falsche rechnung gegeben hat.

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Nein, das ist korrekt.
Gewährleistung (und oft auch die Garantie) bezieht sich auf den Erstkäufer.

Deswegen ist es auch völlig egal, ob du bei einem privaten Ebay Kauf noch Garantie
und/oder Gewährleistung auf dem Artikel hast.
In Anspruch nehmen kannst du sie i.d.R. nämlich sowieso nicht.
 
Bruce Lee schrieb:
Ich habe im moment auch was kurioses hier mit amazon...habe privat ein handy getauscht. Habe eins mit einer amazon rechnung bekommen. Jetzt kommt mir da was komisch vor, weil auf der rechnung weder seriennummer noch imeinummer ersichtlich ist. Ein anruf bei amazon war vergebens...die sagen alle ich soll dem Käufer fragen. Mööp....klar ich ruf den an und frag ihn ob er mir ne falsche rechnung gegeben hat.

Geiler laden!!!
Warum tauscht du dein Handy gegen ein anderes dann überhaupt, wenn du von deinem Tauschpartner nicht die Rechnung bekommst, die du willst? - Kurios ist eher deine Ansicht in dieser Sache. Es wäre ja der Gipfel, wenn dir Amazon Auskunft über Daten des Kunden gegeben hätte. - Du hast doch beim Tausch gesehen, was dir der andere im Gegenzug gibt und wenn dir das nicht passt, dann hättest das Tauschgeschäft abbrechen müssen.

PS: Ich habe mein Nexus 7 beim Mediamarkt gekauft, auch da bekam ich nur einen Thermo-Papier-Kassenzettel ohne jegliche Nummer.
Das ist doch nur ein Tablet und kein Telefon und hat gar keine IMEI logischerweise. Dein Notebook hat ja auch keine IMEI.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will doch keine daten vom Käufer die er bei amazon hinterlegt hat, sondern will lediglich wissen, ob die rechnung zum gerät gehört. Finde das keineswegs als sonderliche ansicht, aber wenn du das so siehst...bitteschön.


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Ich bin mal echt gespannt wie die Sache ausgeht. Ich hoffe mal, dass MM das Gerät tauscht bzw. den Preis auszahlt. Ich frage mich nur warum die es nicht gleich machen...

@bruce_lee

amazon wird dir wahrscheinlich nichts gesagt haben, weil du kein vertragspartner bist bzw. informationen aus einem fremdem kundenkonto haben wolltest. Des weiteren wird amazon auch nicht mehr auf der rechnung sehen als du.
 
Auf der Rechnung steht doch meistens der Artikelname und eventuell sogar eine Seriennummer. Damit kannst du es doch selber überprüfen oder meinst du etwas anderes?
 
Genau das meine ich ja...der artikelname stimmt...aber es ist keine nummer auf der rechnung womit ich sie dem gerät zuordnen kann

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Ich habe gerade mal auf die Rechnung meines Nexus 7 (die ich von Google erst nach mehrmaligem Nachfragen bekam) geschaut, da steht auch keine Seriennummer!
Nur Kunden- und Bestellnummer, also keine direkte Referenz zum Gerät.

Aber ist auch völlig Jacke, da du nicht der Erstkäufer bist, kannst du sowieso keine Garantie in Anspruch nehmen.
Es sei denn, die Garantiebestimmungen sagen etwas anderes, aber in der Regel ist es so.
Zumindest meine Erfahrung.
 
gdm41 schrieb:
Ich bin mal echt gespannt wie die Sache ausgeht. Ich hoffe mal, dass MM das Gerät tauscht bzw. den Preis auszahlt. Ich frage mich nur warum die es nicht gleich machen...
Weil deine Media Markt Filiale nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, wenn der Hersteller die Sache ablehnt.
 
Auch als zweitkäufer hat man Gewährleistung. Da hat der Händler kaum eine Chance.
Lediglich bei Garantie kann das ausgenommen werden.

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Richtig...ich hätte (wenn die rechnung denn stimmt) auch Gewährleistung. Diese müsste aber der erst Käufer in auftrag geben.

Wenn ich den nicht kontaktieren könnte würde amazon das machen. Habe ubrigens von amazon eine handynummer vom Käufer bekommen...habe mich gewundert das die sowas razsgeben, aber was solls :)

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Meine Recht - Vorlesungen sind zwar etwas her, aber irgendwie haben wir hier etwas Mischmasch.

Die 14 - tägige Rückgabe ohne Angabe von Gründen hat man beim Fernabsatz. Allerdings gibt es hier auch (sinngemäß) die Einschränkung, dass der Käufer die Ware einer Prüfung unterziehen darf wie sie auch im Laden möglich wäre.
Ich darf mich z.B. auf ein neues Mountainbike drauf setzen, einstellen und 10 Meter im Hof hoch und runter, das kann ich im guten Fachgeschäft auch. Ich kann aber keinen 1 Wochen Downhill Urlaub machen und es dann einschicken.

Die Rückgabe bei "nicht gefallen" oder Irrtum des Käufers (z.B. doppeltes Geschenk) im Ladengeschäft ist eine Kulanzregelung.
Theoretisch kann der Verkäufer auch einfach "Pech gehabt" sagen. Daher kann eben auch der Verkäufer die Regeln vorgeben, meist lauten diese dann
- OVP
- Nur gegen Gutschein/andere Ware
- CDs/Software usw. ausgeschlossen
usw.

Bei der Werbung wirds wohl etwas kniffelig, zumal ich da auch nimmer so viel in Erinnerung habe.
Wenn der Laden in 50cm Lettern "Umtausch ohne wenn und aber..." mit einem Sternchen dran und dann am Rand des Plakats Einschränkungen wie OVP/gegen Gutschein/etc stehen hat, ist das wohl OK.
Wenn da aber kein Sternchen steht und irgendwelche AGBs stillschweigend - die dann auch nur auf dem Personalklo aushängen - vorausgesetzt werden, dann wird es schon wieder eng und man kann in Richtung der irreführenden Werbung argumentieren, da gab es ja auch schon einige Schlappen für die Händler.

Die AGBs sind so eine Sache. Hier gilt aber, dass der Käufer, speziell der Endkonsument und Privatperson, keine zu großen Nachteile haben darf.
Beispiel ist (oder war, keine Ahnung ob es noch aktuell ist) die AGBs der Baumärkte, die die Gewährleistung auf 1 Jahr drücken und sich munter drauf berufen.
Das ist allerdings nur bei einem gewerblichen Käufer in Ordnung, da diesem als Fachkraft ein höheres Wissen angedacht wird, und er somit eine qualifizierte Prüfung vornehmen kann. Als Privatperson gilt diese Einschränkung nicht, AGB hin oder her. Zudem beträgt die Gewährleistung in diesem speziellen Fall - BAUmarkt, Waren die zum BAUEN verwendet werden, 5 Jahre, und da ist - zumindest für mich als Privatperson, die AGB vollkommen egal.

Trotzdem schreiben die Händler gerne die wildesten Sachen rein, frei nach dem Motto "Wo kein Kläger...".
Außerdem lassen sich genug Beschwerden so abfrühstücken, und falls sich echt mal einer wehrt oder Ahnung hat kann man ja großzügig einlenken.

Im aktuellen Fall ist das meiner Meinung nach aber eh vollkommen egal. Der TE will keine Rückgabe wegen "nicht-gefallen".
Er hat auf der Rechnung ein 16GB Gerät stehen und es nicht bekommen. MM hat also seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, Ende. Und da würde ich auch keine "Rückgabe - Kulanz" Diskussionen anfangen.
Und eine Ablehnung des Austausches und bestehen auf Nachbesserung kann der Verkäufer auch nur, wenn der Austausch für ihn mit unverhältnismäßigen Nachteilen daher kommt.
Abgedeckt sind "Mängel die bereits bei Auslieferung bestanden haben aber nicht erkennbar waren".
Die 8GB hatte die Kiste von Anfang an, die sind ja nicht weggelaufen die anderen 8.
OK "erkennbar", darauf könnte man wohl rumreiten, allerdings sollte hier der Zeitpunkt zählen, an dem der Käufer Wissen über diesen Mangel erlangt hat und nicht spekulative Zeiträume seitens der juristisch hochbegabten MM Pfeifen.
Für mich als Leihe sind die 14 Tage durchaus im Rahmen. nicht jeder ist IT Profi und stolpert demnach wohl erst über sowas wenn die Kiste unerwartet voll wird - allerdings müsste man hier wohl auf die Kommentierungen der entsprechenden Gesetze und ggf. Fallbeispiele zurückgreifen.
Aber das kann ich mir wie gesagt bei 14 Tagen kaum vorstellen.

Diese "Wir müssen Asus blablabla" Geschichte treibt mir beim Lesen auch den Puls hoch, aber leider machen sowas die Händler gerne als Ausrede und die Kunden lassen es sich - meist mangels besseren Wissens - gefallen.
Es gibt einen Vertrag, auf dem steht ggf. der Käufer und ganz sicher der Verkäufer, also der MM.
Der TE hat einen Vertrag mit MM und nicht mit Asus, mir wäre es *sorry* schei$$egal was MM von Asus erzählt. SIE haben die vertraglichen Pflichten, alles andere interessiert mich nicht.
Zumal Asus hier ja eh nur um Ecken drinne hängt.
Hergestellt von Asus, vertrieben von Google, verkauft (und somit Vertragspartner) ist MM.

Vom zeitlichen her ist ohnehin der Verkäufer in der Beweispflicht. Wenn es keine Beweise gibt, dass der TE diesen Umstand verursacht hat, hat MM eben Pech.

Mir ist aber klar, dass das alles Theorie ist. Die Realität sieht oft anders aus...oder letzten Tests nach muss man sogar sagen "meistens bis immer".
Die Märkte drücken und winden sich wo es nur geht.
Oftmals geht es nur ganz schnell wenn man sich juristischen Beistand holt, allerdings habe ich schon oft festgestellt, dass dezent eingelenkt wird, wenn der Gegenüber (und die Säcke kennen die Gesetze ganz genau) merkt, dass er einem keinen Mist erzählen kann.

Hier muss ich Amazon loben. Nach 1,5 Jahren ist unsere Fritzbox abgeraucht, eingeschickt und zwischen "Schaden melden" und "Geld auf meinem Konto" lag keine Woche!

Ich würde an deiner Stelle bis morgen (da hast du ja eine Antwort versprochen bekommen) warten und dann ggf. Kontakt aufnehmen.
Sprich das falls nötig noch mal ruhig aber bestimmt an (am Besten vor Ort) und überlege dir exakt was du sagst.
"Rückgabe" hat immer so einen Hauch von "nicht gefallen/Irrtum" --> würde ich vermeiden.
Ich würde darauf hinweisen, dass du laut Vertrag ein 16GB Gerät gekauft hast, das wurde nicht geliefert und MM soll doch bitte UMGEHEND seinen vertraglichen Pflichten nachkommen.
Wenn wieder mit "Ja aber Asus..." angefangen wird, würde ich freundlich (und leicht provokant) sagen "Ups, ich dachte hier und auf der Rechnung steht MediaMarkt... Nee, da steht nix von Asus, wie kommen sie bitte darauf, dass Asus plötzlich mein Vertragspartner ist, ich kuck noch mal, Moment...Eindeutig MediaMarkt. Von daher: Asus interessiert mich nicht die Bohne, WIR haben den Vertrag"

Aber unterm Strich wieder der Beweis für die Service-Wüste Deutschland.
 
  • Danke
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Hallo zusammen,

ich habe am frühen Abend einen Anruf vom Leiter der Serviceabteilung des MM
erhalten, asus hat das ok zum Tausch gegeben und ich kann ab morgen ein neues Gerät abholen.

Das beste ist die Tatsache das meine 30,-Euro Martin Fields Folie im Müll gelandet ist und weder Asus noch MM mir wohl Ersatz leisten wollen obwohl ich beim abgeben drauf hingewiesen habe das ich die Folie
wiederhaben will ( ursprünglich sollte das Gerät nur kurz gecheckt werden, deshalb lies ich die Folie drauf).
Sollte ich morgen beim Abholen ernsthaft keinen Ersatz wie auch immer dieser geartet ist erhalten werde ich ein Theater Veranstallten das MM noch nicht erlebt hat.

Melde mich dann morgen Nachmittag nach dem Abholen nochmal mit allen Fakten und ob sich MM tatsächlich lumpen lässt.

@Spawnie112
Danke für deine Ausführungen,

Ich habe mich auch redlich bemüht meinen Anspruch durchzusetzen, nur als mir dann der Abteilungsleiter sein Telefon reicht und mir Herr Jörg Knippschild
persönlich erklärt das Asus nur Ansprüche Abwickelt bevor getauscht wurde weil es extrem viele Fälle von Missbrauch gegeben habe, kann ich diesen kaum strammstehen
lassen oder belehren was mein Recht ist.


gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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Bruce Lee schrieb:
Richtig...ich hätte (wenn die rechnung denn stimmt) auch Gewährleistung. Diese müsste aber der erst Käufer in auftrag geben.
Nein muss er nicht. Er kann die Gewährleistung natürlich auch auf den Zweitkäufer übertragen, ohne das der ursprüngliche Verkäufer davon etwas weiß.
Dies geschieht bereits dadurch indem man es mit Restgarantie/gewährleistung verkauft.
 
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