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Dauer-User
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Das ist nicht richtig.sound67 schrieb:Das ist das Recht des Händlers.
Liegt ein Sachmangel vor, kann der Kunde im Rahmen der Gewährleistung verlangen, dass der Mangel durch Umtausch oder Reparatur behoben wird. Dabei hat der Kunde sogar die Wahl zwischen beiden Optionen (diese kann allerdings vom Verkäufer abgelehnt werden, wenn z.B. eine Reparatur unzumutbar teuer ist). Der Verkäufer hat kein Recht, einfach den Kauf rückabzuwickeln.
Gelingt es dem Verkäufer in mehreren Anläufen nicht, den Sachmangel durch Umtausch oder Reparatur zu beheben, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (und bekommt dann sein Geld zurück). Aber auch hier liegt keine Pflicht vor oder ein Anrecht, dass der Verkäufer das einfach machen kann.
Alternativ einigt man sich auf eine Reduktion des Kaufpreises.
Das gerade große Anbieter wie Amazon das gerne anders handhaben ist klar. Amazon verweist ja auch gerne auf Garantieansprüche ggü. dem Hersteller. Ändert aber nichts an den Gewährleistungsansprüchen ggü. dem Händler.