der von da
Dauer-User
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Das Problem was ich dabei immer sehe, ist dass die arme Wurst im t-Punkt so etwas doch gar nicht entscheiden darf. Der nimmt es maximal an und schickt es ein.
Glaube nicht das es so einfach ist
Glaube nicht das es so einfach ist

Wäre doch gelacht, wenn mein Sohnemann kein vernünftiges Handy bekäme. Allerdings überlege ich, ob ich auf dem Austausch gegen ein schwarzes Modell bestehen soll ... weiß aber nicht, ob das durch §439 BGB gedeckt ist - der Wunsch nach Austausch an sich ja, aber ob es dann auch ein schwarzes sein darf?