H
Horscht
Dauer-User
- 311
Das ist definitiv falsch. Die Preise in den Onlineshops von MM und Saturn gelten grundsätzlich in JEDEM Markt und sind dem Kunden spätestens auf entsprechende Nachfrage zu gewähren. Notfalls den Abteilungs- oder gleich Filialleiter verlangen - da geht das dann ganz schnell. 
Der Verweis auf die Onlinebestellung ist schon deshalb sinnlos, weil man bei einer Bestellung im Onlineshop ja die Abholung im Markt auswählen kann und der Markt dann, wenn der Artikel vorrätig ist, diesen eben auch aus seinem Bestand nehmen muss und ihn nicht von irgendwoher zugeschickt bekommt. In dieser Konstellation ist dann auch rein rechtlich der Markt der Verkäufer und nicht der Onlineshop. Insofern ist der Verweis des Verkäufers also Quatsch, weil er, wenn der Kunde dann halt z.B. von seinem Handy aus direkt online bestellt, genau den Artikel aus seinem Regal eh rausrücken muss.
Der Verweis auf die Onlinebestellung ist schon deshalb sinnlos, weil man bei einer Bestellung im Onlineshop ja die Abholung im Markt auswählen kann und der Markt dann, wenn der Artikel vorrätig ist, diesen eben auch aus seinem Bestand nehmen muss und ihn nicht von irgendwoher zugeschickt bekommt. In dieser Konstellation ist dann auch rein rechtlich der Markt der Verkäufer und nicht der Onlineshop. Insofern ist der Verweis des Verkäufers also Quatsch, weil er, wenn der Kunde dann halt z.B. von seinem Handy aus direkt online bestellt, genau den Artikel aus seinem Regal eh rausrücken muss.
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