Benachrichtigungs Led streut komisches Licht

B

Bluna1974

Fortgeschrittenes Mitglied
48
ich wollte einmal fragen, ob einige von euch das auch beobachten können. wenn ich das handy lade und der akku 100% erreicht hat, leuchtet die benachrichtigungs led dauerhaft grün. ich kann aber beobachten(wenn es dunkel ist) , dass nicht nur dieser kleine punkt grün leuchtet, sondern auch ein teil des oberen displays grün unterleuchtet wird(streulicht) ausgehend von der kleinen led. je nachdem wie ich auf das handy raufgucke, z. b. von oben schräg auf das display, kann ich die benachrichtigungs led doppelt leuchten sehen. ist das normal oder sollte man wirklich nur die benachrichtigungs led leuchten sehen?

gruss
Bluna74
 
@Bluna1974

Meines Erachtens voll normal. Die LED leuchtet halt so stark das sie unter Umständen durch das Display leicht Schimmert. Nichts schlimmes alles gut.
[doublepost=1553791177,1553791119][/doublepost]@Bluna1974

Versuch das mal zu Fotografieren das man es sich besser vorstellen kann und wo es genau ist
 
das weisse licht ist die benachrichtigungs led und das blaue leuchtet eben mit hinter der notch, aber eben(beide) sichtbar. ich habe das gefühl, dass mit der anordnung irgend etwas nicht stimmt. beim vorherigen mate 20 pro war's nicht. da hat die benachrichtigungs led ein einziges licht gezeigt und das war's. notfalls lasse ich nochmals tauschen. jetzt sind die grünen ränder weg, aber mit der led stimmt scheinbar etwas nicht. man sieht quasi 2 kleine punkte leuchten, da wo's weiss leuchtet, müsste es blau sein, da ich für whatsapp blau eingestellt habe, das blaue leuchtet schräg drüber hinter der notch vor. die leicht rötlichen lichter sind nur reflektionen. also ich finde da stimmt was nicht.?
 

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@Bluna1974

Leider sind die Bild sehr unscharf.
Aber wenn das so ist wie du schreibst könnte da wirklich was nicht stimmen.

Auf dem Video sieht es so aus wie 2 LEDs aber leider ist es auch sehr unscharf.

Mal sehen was andere User hier dazu sagen.

Versuch mal bitte ein scharfes Bild hin zu bekommen.
 
Philipp1980 schrieb:
@Bluna1974
versuch mal bitte ein scharfes Bild hin zu bekommen.

besser krieg ich die nicht hin, aber so wie man das auf diesen bildern+dem video sieht, ist das, es leuchtet quasi doppelt.
 
@Bluna1974

Wenn das so ist, würde ich es an deiner Stelle tauschen.
 
Philipp1980 schrieb:
@Bluna1974

Wenn das so ist, würde ich es an deiner Stelle tauschen.

also klappe die zweite. nächste woche werde ich nochmals tauschen lassen.
 
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hier nochmal ein bild im vollgeladenen zustand des handys. auch gut zu erkennen die leicht, grünliche unterleuchtung des diyplays.
 

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Ja da ist was faul.
 
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so, heute mein phone zum zweiten mal zu telekom gebracht zwecks tausch. der freundliche mitarbeiter sagte mir, dass man einen umtausch nur 2 mal über sich ergehen lassen müsste, dann hätte man das recht sich für ein anderes gerät zu entscheiden. naja, ich warte mal ab und hoffe, dass das dritte gerät frei von beanstandungen meinerseits ist/wird!?

gruss
Bluna74
 
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@Bluna1974


Wann bekommen Sie das neue Handy?
Ich drücke Ihnen alle Daumen.
 
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Philipp1980 schrieb:
@Bluna1974


Wann bekommen Sie das neue Handy?
Ich drücke Ihnen alle Daumen.

soll am 03.04.19 da sein. ein neues gerät ist es nicht, aber neuwertig......verwirrt mich auch, aber ein nagelneues bekommt man wohl nur bis zu einer woche nach kauf...!? ich war beim ersten tausch auch erst später als eine woche da...gab auch nur ein neuwertiges... aber ich hab ja beim ersten mal tauschen gesehen, zu was das geführt hat. vielleicht wurde das zweite gerät, welches ich jetzt beanstandet habe, schon einmal auf grund des von mir beschriebenen problem`s zurück gegeben und mir als austauschgerät geschickt. ist nur ne vermutung, ich möchte jetzt niemandem böswilligkeit oder absicht unterstellen. wenn ich kein nagelneues gerät bekomme, frage ich mich eh, wie weit der begriff "neuwertig" seitens des umtausches gefächert ist...?
naja, ich warte mal ab und werde dann wieder berichten...

gruss
Bluna74
 
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@Bluna1974 auch hier noch Mal: Rechtlich hat man bei defekter Ware(ohne Selbstverschulden) Anspruch auf Neuware. Und die ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass das Gerät nicht schon vorher einen Defekt hatte. Keine Ahnung wie der Mitarbeiter auf eine Woche kommt. Der Umwelt zuliebe ist es natürlich besser reparieren zu lassen, oder ein "neuwertiges" Gerät zu akzeptieren. Aber wie gesagt: rein rechtlich..

Im Link ansonsten noch ein Video, wo es ein Rechtsanwalt erklärt
Gerät tot ohne Reaktion
 
Zuletzt bearbeitet:
das werde ich dort nochmal ansprechen, danke...
das gerät habe ich erst seit dem 11.03.19, also heute genau 3 wochen und tausche jetzt bereits das zweite mal.... steht das irgend wo, dass ich anspruch auf neuware habe...?


gruss
Bluna74
 
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Bearbeitet von: Andi_K - Grund: Direktzitat entfernt. Bietet keinen Mehrwert und stört nur den Lesefluss wenn der Bezugspost direkt darüber steht. Gruß, Andi_K
@Bluna1974 wie gesagt, Video aus dem Link angucken und evtl die Beiträge danach aus dem Link noch durchlesen. Da habe ich eigentlich alles beschrieben.

Wichtig ist nur, dass es im Gesetz noch eine Einschränkung gibt, nämlich wenn die Kosten für Neuware unverhältnismäßig wären.

Falls die sich mit Hinweis darauf querstellen: es geht nicht darum, ob eine Reparatur oder Gebrauchtware billiger als ein Neugerät ist. Denn das ist immer(zu 99%) der Fall und würde das Wahlrecht des Kunden ja komplett aushebeln.

Da geht es darum, wenn die Neubeschaffung den eigentlichen Wert der Sache um Summe X(in den meisten Fällen, wo sowas vor Gericht ging, wird ca. Ein Viertel über Neupreis als unverhältnismäßig angesehen) überstiegen wird.

Sprich das wäre der Fall, wenn das Gerät nicht mehr hergestellt wird und der Händler das irgendwo bei eBay oder im Ausland zu überteuerten Preisen besorgen müsste.

Da die Geräte aber zu Hauf bei der Telekom rumliegen, mit der Begründung nicht abspeisen lassen ;)

Und ansonsten: Du hättest auch das erste Mal reparieren lassen können und jetzt ein Neugerät verlangen. Du kannst alle drei Versuche wieder anders entscheiden(siehe Video). Nach den Drei Versuchen kannst du dann halt dein Geld zurück verlangen wegen nicht Erfüllens des Vertrages.

Ich gehe Mal einfach davon aus, dass du beim Kauf ein Neugerät erworben hast? Wenn du ein Gebrauchtgerät gekauft hättest, hättest du natürlich auch nur ein Anrecht auf gebrauchte Austauschware. Wenn du aber ein neues Gerät gekauft hast, was einen Defekt hat, dann hast du auch Anspruch auf heile Neuware. Neuware kaufen und Gebrauchtware bekommen wäre wieder ein Mangel.
 
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Recht und nicht Recht sind 2 paar Schuhe.
Rein Rechtlich gesehen hast du recht.

Nun kommt das Aber, Aber der Hersteller und auch der Händler haben das Recht auf Nachbesserung. Der Hersteller oder Verkäufer kann bis zu 3 Mal Nachbessern, das Variiert auch ein wenig.


Erst wenn der Mangel oder die Mängel nach der Nachbesserung nicht behoben sind kann man auf ein neues Gerät pledieren.
 
das verwirrt mich gerade!? ich würde den mitarbeiter gerne mit fakten konfrontieren, ob er`s gegen neu tauschen muss, oder eben nicht...?
 
decorres schrieb:
Du kannst alle drei Versuche wieder anders entscheiden(siehe Video

Das kann man leider nicht zu 100%auf alle Fälle anwenden.
Dieses Recht Variiert von Fall zu Fall.

Man hat zwar als Käufer recht viele Rechte aber auch da sind Grenzen gesetzt und vieles kann man weit Dehnen und auch ist viel Spielraum vorhanden um diese Gesetze zu Dehnen.
 
@Philipp1980 nein. Eben nicht. Einfach das Video anschauen oder den Gesetzestext durchlesen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
 
@Bluna1974

Nein muss er nicht gegen ein neues tauschen. Wie gesagt er hat das Recht auf Nachbesserung. Und ob du ein neues oder ein Refurbishing Handy bekommst kann der Händler und Hersteller je nach Fall entscheiden.

Aber auch hier muss man sagen das es von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
[doublepost=1554143836,1554143626][/doublepost]@decorres

Und genau das sagt das Gesetz aus was ich sagte.

Das Gesetz sagt auch das man nicht immer das Recht auf ein neues Gerät hat. Sondern es sagt aus das der Hersteller oder Händler dir ein neues oder neuwertiges Gerät geben darf.

Mangelfreie Sache heißt nicht zwangsläufig das man ein neues Gerät bekommt.

Und dieses oder diese Gesetze kann man nicht 1zu1 auf jeden Fall anwenden. Deswegen sind ja Gesetze auch so schwammig geschrieben da beide Seiten zu Ihrem Recht kommen müsse.
Je nach Fall natürlich
 
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