Mediapad M5 Pro, Halterung der Tastatur gebrochen

Und warum hat Huawei dann die Anschlüße für die Tastatur verbaut. Das Tablet wurde genauso für die Tastatur entwickelt wie anders rum.

Aber ändert natürlich nichts, Huawei ist nicht in der Pflicht dafür eine Garantie zu übernehmen wenn sie das nicht wollen.

Üblich ist so etwas allerdings, wenn so etwas gemeinsam entwickelt wird, und das wurde es hier, kann man eigentlich auch erwarten, das auch die Garantiabwicklung dann geklärt ist.

Wenn ich nen Auto mit Bose Soundsystem kaufe wende ich mich bei Mängel am Soundsystem ja auch an den Autohersteller. Der klärt das dann mit Bose.
 
@Tandor
Weisst Du, im Grunde hast Du recht. Ich nehme an, dass HUAWEI gemerkt hat, dass Reklamationen auf sie zukommen, weil die Tablethalterungen nicht das Optimale sind.
Ich kann nur raten, privat dieses Bundle-Paket von 1+1 nicht zu kaufen, auch wenn es noch in der Garantie ist. So wie ich das jetzt erkannt habe, übernimmt 1+1 nur die Reparatur, wenn ich 1.Käufer bin.
HUAWEI meint ja auch, dass das nicht richtig ist.
Ich muß die Sache mal mit meinem RAW besprechen. Mal gucken, was der zu mir sagt.
Ich werde dann weiter berichten.
Für mich ist das trotzdem sch.........
 
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Die Leidige Geschichte mit der Reklamation bei 1+1 geht weiter........
Habe mittlerweile 1+1 nochmal angerufen. Sie weigern sich weiterhin die Reklamation mit der Tastatur
abzuwickeln, da ich nicht der 1.-Besitzer bin.
Auch ein nochmaliger Anruf bei HUAWEI hat nichts gebracht.
Ich hatte bereits vor Weihnachten mit meinem Rechtsanwalt gesprochen. der hat mir von einer gerichtlichen
Auseinandersetzung abgeraten, da dies wie ein "Hornbacher Schiessen" ausgeht. Er meinte diese Tatik von 1+1
würden andere Provider mittlerweile auch machen, da immer mehr Privatleute die Hardware aus solchen
Verträgen privat verkaufen, um selber Geld daran zu verdienen.
Ich habe mich jetzt damit abgefunden.

Um die Tastatur aber nicht wegwerfen zu müssen, habe ich etwas ausgetüffelt, damit die Tastatur wieder voll
im Einsatz ist. Und siehe das, es hat geklappt.

Hier die Anleitung:

Anleitung zum Herstellen einer Halterung für das HUAWEI-Mediapad M5 PRO 10,8“, um dieses trotz einer
abgebrochenen Tastaturhalterung im Tastaturständer wieder hineinzustellen:




1.Man nehme aus einem Klemmhefter in der Mitte die Klemm-Klammer heraus und

erweitert den Abstand auf 12mm (im Schraubstock)

2.Die Seite ohne Wulst kürzt man auf 10mm (Damit das Display nicht verdeckt wird)

3.Man nehme ein 20mm breites selbstklebendes Stoffband und klebt dieses mittig über die Seite ohne Wulst.

4.Die Klammer vorher etwas zusammendrücken, damit das ganze hält.

5.Die glatte Kante ohne Wulst mit Stoffband kommt auf die Display-Seite.

6.Das ganze hält bombig.


Fotos dazu: P1010048.JPG P1010051.JPG P1010057.JPG
 
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In meiner leidigen Sache mit 1+1 wegen der Garantie der HUAWEI-Tastatur habe ich hier einen wunderbaren Artikel
im Internet gefunden, der vielleicht den Einen oder Anderen interessieren dürfte:

Gibt es eine "Rest-Garantie"?
Von Isabell Noé

"Noch zehn Monate Gewährleistung" verspricht der private Verkäufer bei Ebay. Doch falls der Käufer später tatsächlich reklamieren will, beißt er womöglich auf Granit. Denn wenn der Händler nicht mitspielt, hilft der Original-Beleg wenig.


Mit einem anonymen Kassenzettel sollte Reklamieren kein Problem sein.

(Foto: imago stock&people)

Ob Smartphones, Haushaltsgeräte oder Kinderwagen – Ware aus zweiter Hand verkauft sich oft besser, wenn sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist angeb oten wird. Was die privaten Verkäufer und Verkäufer oft nicht wissen: Geht die Sache später tatsächlich kaputt, hilft der Original-Kaufbeleg womöglich wenig. Denn per Gesetz kann der Zweitbesitzer gar nicht reklamieren.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach muss der Verkäufer dem Käufer die Ware mangelfrei übergeben. Das heißt unter anderem, dass sie sich für den vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Löst sich beispielsweise bei einem Schuh schon nach zehn Kilometern die Sohle ab, dann ist das ein Zeichen dafür, dass er schon von vornherein mangelhaft war. Der Händler muss den Schuh dann entweder reparieren, umtauschen oder das Geld zurückzahlen. Geht eine Sache in den ersten sechs Monaten kaputt, wird in der Regel davon ausgegangen, dass sie von Anfang an mangelhaft war. Bei späteren Schäden muss der Käufer das beweisen.

Hersteller kann garantieren, was er will
Einfacher ist es, wenn der Hersteller garantiert, dass das Produkt über einen gewissen Zeitraum hinweg nicht kaputtgeht. Wie genau diese Garantie aussieht, wie lange sie dauert und welche Schäden sie umfasst, kann der Hersteller selbst festlegen. Denn anders als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ist die Garantie freiwillig.

In der freiwilligen Garantie darf der Hersteller auch bestimmen, ob sie nur für den Erstkäufer gelten soll oder auch für spätere Besitzer. Viele Produzenten haben diesbezüglich keine klaren Regeln. Bei Elektrogeräten läuft die Reklamation oft über die Seriennummer, da spielen die Käuferdaten keine große Rolle. Anders liegt der Fall beispielsweise bei Fahrradherstellern wie Cannondale oder Trek. Sie bieten sogar eine lebenslange Garantie auf den Rahmen – aber nur für den Erstbesitzer. Wird das Fahrrad verkauft, ist die Garantie weg.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist die Sache im Grunde ganz einfach: Der gewerbliche Händler schließt mit dem privaten Käufer einen Vertrag und nur an den muss er sich halten. Veräußert der Erstbesitzer die Ware später weiter, gibt es einen neuen Vertrag zwischen ihm und dem Käufer. Will der neue Eigentümer reklamieren, ist der private Verkäufer der richtige Ansprechpartner, nicht der Händler. Oft schließen private Verkäufer aber jegliche Gewährleistungsansprüche aus und das dürfen sie auch. Dann ist der Zweitbesitzer im Falle eines Schadens der Gelackmeierte.

Rechte sind übertragbar
Sollte man also grundsätzlich von Gebrauchtware die Finger lassen? Nicht unbedingt. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Gewährleistungsfalle zu umgehen. Am einfachsten ist es, wenn der Kaufbeleg anonym ist. Wer im Elektromarkt an der Kasse bezahlt, muss dort normalerweise nicht seine Personalien hinterlassen. So lässt sich später auch nicht nachvollziehen, ob es der erste oder der zweite Käufer ist, der die Ware zurückbringt. Bei technischen Geräten, bei denen die Reklamation allein über die Seriennummer läuft, sind die Käuferdaten ohnehin zweitrangig.

Lautet die Rechnung auf den Namen des Verkäufers, kommt ein anderer Weg in Frage: Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte abtreten. Eine Notiz im Kaufvertrag genügt. Dann kann sich der neue Käufer im Schadensfall an den Händler wenden. Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.

Ärger gibt es beispielsweise mitunter bei Handys oder Tablets aus Vertragsverlängerungen. Wer ein gebrauchtes Gerät ersteht und dann beim fremden Mobilfunkanbieter reklamiert, kann nicht unbedingt auf ein Entgegenkommen hoffen. Wenn auch über die Herstellergarantie nichts läuft, bleibt nur noch eine Lösung: Man wendet sich an den privaten Verkäufer und bittet ihn, die Ansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen.

Hinweis: Genau diese Abtretung wird von 1+1 in den AGBs ausgeschlossen.
[doublepost=1547046704,1547041831][/doublepost]Jetzt ist es endgültig. Ich und auch jeder Andere von Euch hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Reparatur oder Umtausch durch 1+1,
wenn er 2.Käufer ist.
Es gibt da nur einen Hinweis: Finger weg von Gebrauchtkäufen die noch eine Restgarantie haben, es gibt keine Garantie mehr !!

Soeben habe ich von 1+1 die schriftlichen Mitteilungen bekommen: (Die Namen wurden von mir entfernt !)

3. Antwort von 1+1:

Guten Tag Herr

vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne möchte ich mich entschuldigen.
Mir war nicht klar, dass die Tastatur nicht von Huawei produziert wird.
Ein Tausch der Tastatur Ihnen gegenüber ist dennoch nicht möglich.
Der Gewährleistungsanspruch seitens 1&1 gilt ausschließlich gegenüber dem Erstkäufer.

Ich bitte Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
1&1 Kundenservice

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Meine 2. E-Mail an 1+1:

Sehr geehrter Herr
es ist nicht richtig, was Sie mir schreiben.Ich habe bereits mit dem HUAWEI-Service mehrmals telefoniert.Die Tastatur die 1+1 mit dem HUAWEI-Tablet liefert, ist keine HUAWEI-Tastatur.Diese ist nur kompatibel zum HUAWEI MediaPad M5 10,8" LTE.Die Tastatur kommt direkt aus China.Auf dem Karton steht drauf: FINE TRIUMPH TECHNOLOGY CORP.LTDwww.kihititech.com
Ich müßte dann die Tastatur nach China schicken. Das ist weit zu teuer.
Im übrigen ist Ihre Aussage nicht richtig. Wenn ich ein Auto kaufe und es weiter verkaufe,
hat der 2.Käufer immer noch die Restgarantie auf dem Auto.
Genauso ist das auch bei dieser Tastatur.
Es wäre für Sie ein leichteres, die Tastatur kulanterweise auszutauschen.
Vielleicht könnte ich dann auch später mal Ihr Kunde werden.
Mit freundlichen Grüßen

2.Antwort von 1+1:

> -----Ursprüngliche Mitteilung-----
> Von: support <support@1und1.de>
> Verschickt: Mi, 9. Jan. 2019 14:05
> Betreff: MediaPad M5 Pro mit Tastatur

Guten Tag Herr
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne beantworte ich Ihre Frage.
Wenn es sich bei Ihrem Fall nicht um die mit zum Tablet ausgelieferte Huawei Tastatur für das MediaPad M5 handelt,
kann ich Ihnen bedauerlicherweise nicht sagen, wer der Hersteller ist.
Ansonsten hat meine Google-Recherche folgende Kontaktdaten ergeben:
Huawei Kundenservice: 0800 77886633 | Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr; Samstag und Sonntag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Ich freue mich, wenn Ihnen meine Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
1&1 Kundenservice

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Meine 2. E-Mail an 1+1:
Sehr geehrter Herr,
Können Sie mir denn bitte die Anschrift und Telefonnummer vom Herstellernennen ?
HUAWEI ist ja weder der Hersteller noch der Verkäufer.Die Tastatur kommt nicht von HUAWEI

Mit freundlichen Grüßen

1.Antwort von 1+1:

> -----Ursprüngliche Mitteilung-----
> Von: support <support@1und1.de>
> Verschickt: Mi, 9. Jan. 2019 11:57
> Betreff: MediaPad M5 Pro mit Tastatur


Guten Tag Herr,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage zur Fehlfunktion der Tastatur an uns gewandt haben. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Der Gewährleistungsanspruch für Ihr MediaPad M5 Pro inkl. der Tastatur gegen den Verkäufer steht ausschließlich Herrn Wenzel zu. Sie als Dritter wenden sich zur Geltendmachung des Garantieanspruchs bitte unter Vorlage des originalen Kaufbelegs direkt an den Hersteller.

Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

> 1&1 Kundenservice

> 1&1 Telecom GmbH
> Elgendorfer Str. 57
> 56410 Montabaur
 
  • Danke
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Um ehrlich zu sein kann ich das Verhalten von 1&1 sogar nachvollziehen. Bei subventionierten Geräten die nur zum Weiterverkauf gekauft wurden keine Kulanz zu zeigen.

Viel bedenklicher finde ich das Verhalten von Huawei. Den sie sind vielleicht nicht der Hersteller der Tastatur, aber mit ziemlicher Sicherheit Importeur und Vertriebsorganisation, denn 1&1 wird die wohl auch über Huawei bezogen haben, und nicht selber importiert.
Das die dann nicht von der Garantie abgedeckt wird, dürfte für jeden Käufer überraschend sein.
 
@Tandor

Das ist es eben.
1&1 bezieht die Tastatur nicht von HUAWEI, sondern über einen Importeur.
Dieser ist Tech Data bvba - Assesteenweg 117/1 - Ternat 1740 - Belgien
1&1 bezieht die Tastatur also dirtekt über den Importeur und nicht über HUAWEI.
Das hat mir ja Kundenservice von HUAWEI zu verstehen gegeben.
Dort habe ich auch schon versucht jemanden zu kontaktieren, aber das funktioniert nicht.

Aber auch die Firmen die im Internet die Tastatur einzeln verkaufen, bezeichnen die Tastatur immer als eine HUAWEI-Tastatur,
obwohl das nicht der Wahrheit entspricht.
Nur wie gesagt, HUAWEI distanziert sich davon.
 
Offenbar verkauft 1&1 das M5 pro inzwischen nur noch ohne Tastatur.
 
Das ist ja interessant.
Vielleicht hat sich HUAWEI mitlerweile bei denen gemeldet.
Oder die Relamationen wurden zuviel.
 
@wipe1948

Letzteres wollen wir mal besser nicht hoffen.

Jedenfalls haben die "frühen" 1&1 Kunden nun ein sehr seltenes bzw. rares Exemplar des M5 plus. :)
 
Wer weiß, wie lange das MediaPad M5 PRO 10,8" noch überlebt ?
Wie gesagt, die Tastatur war ja garnicht von HUAWEI.
Das war nur so eine billige China-Tastatur, die eben funtionierte, nur wie lange ?
 
@wipe1948

Ich finde das deutsche Layout der Tastatur und die reibungslose Funktion bisher genial und nutze das Tablet auschließlich damit.
Fremdhersteller hin- oder her.
 
  • Danke
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kein Thema, ich arbeite auch schon bald 1 Jahr damit und bin zufrieden.
Nur ich konnte Glück haben, daß ich 2 Tastaturen gekauft habe, weil ja eine kaputt ging.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, bei der Tastaturhalterung der Originaltastatur ist mir blöderweise eine der "Haltenssen" abgebrochen. und jetzt hält das Tab nicht mehr. Hat einer eine Idee wie ich das Tab wieder fixieren kann? Ichcfrage mich eh wer auf die Idee kam ein so teures Tab mit 2 billigen Plastikhaltern zu fixieren.
 

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Das gleiche ist mir auch passiert. In diesem Zusammenhang habe ich mir recht einfach geholfen und eine bildliche Anleitung
veröffentlicht.
Da mußt Du mal im HUAWEI-Forum MediaPad 10,8" Tastatur nachsehen.

Mediapad M5 Pro, Halterung der Tastatur gebrochen

 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du es über 1&1 bezogen hast kannst du gefühlt tausendmal eine neue Tastatur bekommen - ich bin bei Nr.4, einmal gingen nicht alle Tasten und mehrfach war das selbe Problem aufgetreten! Ich denke auch nicht, dass die jetzige ewig hält ... :-/
 
  • Danke
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Guten Morgen,

ich habe jetzt mal die beiden Threads zu diesem Thema zu einem zusammengeführt.

Schönen Gruß
Andi
 
  • Danke
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@kev1807
das funktioniert aber auch nur, wenn Du Erstbesitzer bist. Das heißt, wenn Du direkt bei 1&1 mit einem Vertrag die Tastatur erhalten hast !!
In meinem Fall eben nicht .......
 
kev1807 schrieb:
wenn du es über 1&1 bezogen hast kannst du gefühlt tausendmal eine neue Tastatur bekommen - ich bin bei Nr.4, einmal gingen nicht alle Tasten und mehrfach war das selbe Problem aufgetreten! Ich denke auch nicht, dass die jetzige ewig hält ... :-/

Hi, Musstest du da immer das Pad mitschicken oder nur die Tastatur? Ich hatte heute 2 unschöne Telefonate mit 1und1 wo jedes mal behauptet wurde das ich das Pad mitschicken muss. Beim 2. mal sogar nach (angeblicher) Rücksprache mit einem Vorgesetzten.
 
Tastatur only hat eigentlich jedes Mal funktioniert. Ich habe natürlich auch einen Vertrag dort und verbinde immer direkt mit der Technik bei der Auswahl :-D

@wipe1948 : Ja, ich meine, wir beide hatten das Gespräch schonmal ... Das ist unglaublich unschön für die "Zweitverwerter" .... Ich habe ja in meinem Post darauf hingewiesen, evtl. hätte ich das klarer formulieren können....
 
  • Danke
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