Privater Handel mit ZTE Garantietauschgeräten

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Klaus1234

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Hallöchen,

ich habe auf ebay ein ZTE Axus 7 von einem Privatverkäufer geschossen. In der Artikelbeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass es sich um ein Tauschgerät als OVP-Neuware aufgrund eines VIP-Garantiefalls handelt. Mit Erhalt habe ich auch den Tauschbeleg des Service-Centers erhalten, der den Vorgang dokumentiert (Tausch aufgrund Korrosionsschadens). Das ursprüngliche gerät stammt aus einem der großen, bekannten Elektronikmärkte.

Nachdem ich mich mit dem VK leider ein wenig beharkt habe, weil dieser geschickter weise die Farbangabe im Angebot weggelassen hatte, um wahrscheinlich einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, habe ich mich mit dem Verkäuferprofil ein wenig näher beschäftigt. Da gab es bisher eine ganze Latte VIP-Garantiefälle und weitere Auktionsangebote...

Nun würde ich gerne ein wenig den Zusammenhang verstehen wollen, wie solche "Garantiefall-Angebote" entstehen. Ist das eine gängige Graumarktnummer?

Vielen Dank + schöne Grüße!

btw: Welche Unterlagen müsste der Verkäufer zum Nachweis einer Rest-VIP-Garantie überreicht haben? Ich habe nur den Kassenbon vom Gerätekauf bekommen
 
Zuletzt bearbeitet:
@Klaus1234

Frage beim Garantie-/ Gewährleistung-Ausgeber was notwendig ist und ob die Gewährleistung überhaupt von Dritten in Anspruch genommen werden kann.

Wenn diese ggf. schon ausgelaufen ist, dienen die mitgelueferten Unterlagen legediglich als Nachweis für den Austausch (sollten vermutlich auch nur diesen einen Zweck erfüllen).

Ansonsten ist es ein Privatverkauf... Wenn der Verkäufer das geliefert hat was beschrieben wurde, ist die Sache erledigt.

- Smartphone ohne Angabe der Farbe: Smartphone geliefert? Wenn ja, spielt die Farbe keine Rolle da nicht angegeben oder angefragt.

- Unterlagen: Wie beschrieben bereit gestellt? Wenn ja, hat der Verkäufer alles erfüllt.

- Privatvetkauf unter Auschluss der Sachmangelhaftung: Wenn ja, ist es "gekauft wie gesehen".

Welche Erwartungshaltung hast du da gehabt für ein Smartphone von 2016?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich ist die Geschichte recht einfach und auch logisch. Ein (Reparatur) Serviceanbieter der von einer Firma den Auftrag bekommt Garantiefälle und Reparaturen eines Herstellers zu bearbeiten (kaum ein Hersteller repariert die selber, die meisten haben in jedem Land entsprechende Vertragspartner) bekommt ebenfalls eine gewisse anzahl an Austauschgeräten für den Fall das ein Gerät nicht repariert werden kann oder die Garantie einen Soforttausch vorsieht. Dann wird meist das defekte Gerät repariert und wieder als Austauschgerät hergenommen. Nun kann es passieren das dieser Servicepartner zuviel von den Austauschgeräten auf lager hat (dafür kann es unterschiedliche Gründe geben) und je nach Vertrag kann es sein das der Servicepartner berechtigt ist diese zu verkaufen (erlauben nicht alle). Dies wird die Herkunft Deines Gerätes sein, also vermutlich alles vollkommen korrekt.

Nun kommt das Thema Garantie: Bei einem Gebrauchtkauf oder bei B-Ware (darunter fällt Dein Gerät) gibt es normalerweise keine Herstellergarantie, auch die ursprüngliche Garantie wird vermutlich nicht auf Dich übergehen. Insofern wird sich die Frage nach Garantie erledigt haben...
Es gibt aber nun noch die Gesetzliche Gewährleistung (oder nennt sich das Sachmangelhaftung? Bring die Begriffe immer durcheinander, der eine ist alt und der andere ist aktuell, bedeuten aber beide dasselbe), diese steht Dir natürlich zu weil der Gewerbliche Verkäufer diese nicht ausschließen kann und Dir damit gewähren muss. Dafür ist ein einfacher Kaufnachweis, also die Rechnung oder der Kassenbon vom Gerätekauf (als Du das Gerät gekauft hast) vollkommen ausreichend. Dies spielt sich dann auch nur zwischen Dir und dem Verkäufer ab, der Gerätehersteller hat damit nichts zu tun. Gleichzeitig unterliegt dies auch gesetzlichen Regelungen die für alle Gleich sind, die Garantie ist im Unterschied eine freiwillige Leistung und der Hersteller kann da reinschreiben was er will.

Nachtrag: Ich habe mich verlesen, wenn das Gerät zusätzlich nochmal durch Privathände lief dann verschiebt sich die Angelegenheit natürlich etwas. Um dies jetzt allerdings alles vollkommen korrekt zu erklären fehlen viele Infos (Ursprüngliches Kaufdatun, dann wäre der ursprüngliche Kaufbeleg noch wichtig, Garantiebedingungen)
 
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  • Danke
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@BlackFly

Danke für Deine Antwort! Das mit dem Kontingent von abzuverkaufenden Tauschgeräten seitens Servicepartnern ist sicherlich Usus und nachvollziehbar. In meinem Fall gab es jedoch einen Kassenbon belegten Kauf des Erstgerätes in einem stationären Elektronikmarkt 2017, welches nun im Rahmen der absehbar auslaufenden VIP-Garantie getauscht wurde. In der VIP-Garantie von ZTE hat man exakt 1 Tausch aufgrund Wasserschaden frei. Und mein Angebot ist keine Einzelnummer, denn der Verkäufer hat in der Vergangenheit über ein Dutzend solcher Geräte mit Rest VIP-Garantie und Tausch bereits verkauft.
 
Ja, ich hatte im Nachtrag ja geschrieben das ich mich anfangs verlesen hatte.

Abgesehen davon, wenn derjenige dies häufiger macht dann kann man eventuell unterstellen das er das Gewerbsmässig macht und dann gelten andere Regeln bei der gesetzlichen Gewährleistung als bei einem Privatverkauf, aber das ist ja nicht die eigentliche Frage.

Was mit der Garantie passiert ist in den Garantiebedingungen geregelt. Ich kenne unterschiedliche Fälle:
1. Bei dem Garantietausch bleibt die Garantie unberührt, also wenn man am letzten Tag der Garantie das Gerät tauscht bekommt man ein Tauschgerät ohne weitere Garantie
2. Bei einem Garantietausch bekommt man auf das neue Gerät wieder die volle Garantie
3. Bei einem Garantietausch bekommt man auf das neue Gerät eine verkürzte Garantie wenn die Ursprüngliche Garantie kürzer wäre

Dies alles ist irgendwo in den Garantiebedingungen geregelt und da kann der Garantiegeber reinschreiben was er will da Garantie eine freiwillige Leistung ist
 
@BlackFly

Danke Dir!

...mich interessiert jedoch nur, wie solche "Garantiefall-Angebote" entstehen können.
 
Ganz einfach:
Ein Privatmensch hat sich die Garantiebedingungen mal genauer angeschaut und weiss das dies kaum einer macht. Also durchsucht er das Internet nach Angeboten von defekten Geräten die diese Garantie haben und kauft diese für wenig Geld als defekt. Nun schickt er diese Geräte ein und bekommt dafür ein Ersatzgerät geliefert das nun für deutlich mehr Geld verkauft wird.
Ein Finanzamt würde in so einem Fall allerdings einen Erwerbsmäßigen Handel unterstellen, dies hätte wie oben angedeutet zur folge das er als Gewerbe handelt und damit erstens den Gewinn versteuern müsste und zweitens die gesetzliche Gewährleistung geben müsste.

Achja, wenn man dann noch eventuell etwas Kenntnisse von den Internen Abläufen der Garantieabwickelnden Firma hat, dann muss man ggf nicht mal Geräte mit Wasserschaden kaufen. Die Geräte haben Feuchtigkeitsindikatoren im Inneren und wenn diese Anschlagen ist für die meisten Firmen der Schaden ein Wasserschaden, egal ob da Wasser wirklich daran Schuld ist oder nicht...
 
  • Danke
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Sinnige Schlussfolgerung. So könnte es sein...

Wie der *hüstel* Privatverkäufer seinen Handel versteuert, wettbewerbsrechtlich handelt und wasweißich, interessiert mich weniger, ist mir irgendwie auch klar aber ist auch nicht meine Baustelle. Ich bin ja nicht die Behörde und bin als Käufer auch wesentlich/wissentlich an seiner Aktivität beteiligt. Insofern würde ich auch keine gewerbliche Gewährleistung abfordern wollen. Dann hätte ich bei einem Händler kaufen sollen. Aber wie schon geschrieben: Ist für mich nicht Thema.

Schönen Tag!
 
  • Danke
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Haben sowas ähnliches nicht auch ein paar hier mit Google Pixel Geräten gemacht? Wenn die in einem gewissen Zeitraum Einbrennen im Display hatten, hat Google die doch auch einfach so umgetauscht? (so hatte ich es jedenfalls aus den Beiträgen mancher hier verstanden). Also gebrauchtes Pixel mit Einbrennschaden auf Ebay gekauft und dann mit dem Gerät bei Google gemeldet, und die haben es einem getauscht...
 
  • Danke
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