G4 Haftung für verlorene Daten Hersteller/LG - Klagen?

  • 7 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
J

Johann80

Neues Mitglied
0
Hallo Forum,

Hat irgendwer in Deutschland einen Rechtsstreit gegen den Anbieter oder LG wg verlorener Daten (bootloop) geführt oder sich verglichen?
Ich bin auch vom bootloop getroffen worden (SN 508xxx). Mein Anbieter (1&1) bietet an, zu reparieren, aber nicht Daten zu retten. Ich habe in diesem Forum verschiedene Ideen gehört, von eiskalt bis sauwarm. Ich hab für sowas keine Hand und keine Zeit, und würde das einem Profi geben. Mir geht es um die Frage der rechtlichen Haftung: Wenn es ein offensichtlicher Herstellungsfehler ist, und daraus ein Schden entsteht, ist das doch eigentlich ein klassischer Fall für Schadensersatz. Hier: Datenrettung und neues Gerät. Dazu habe ich in hunderten Forenbeiträgen hier und anderswo nichts gefunden (nur in den USA, aber das hilft uns Nutzern hierzulande nichts).
Ich würde das durchaus angehen, wollte mich nur zuvor mal nach euren Erfahrungen erkundigen und freue mich über Berichte!
 
Mir ist nicht bekannt, dass es eine solche Haftung gibt. Du wirst bei einer entsprechenden Klage wohl schon in der ersten Instanz scheitern, denn LG wird mit Sicherheit nicht absichtlich zu wenig Lot verwendet haben. Gerade bei Mobilgeräte ist es im eigenen Interesse, regelmäßig Datensicherung zu betreiben. Mir ist vor einigen Jahren Mal eine Festplatte abgeraucht, die darauf befindlichen Daten habe ich von ein Datenretter für 1.200 € wiederherstellen lassen Das würde mir der Festplattenhersteller auch nicht bezahlen. Datensicherung ist Sache des Anwenders! Leider glauben viele, dass ein Mobilgerät unzerstörbar und/oder unverwundbar sei oder dass sie es nie verlieren und machen keine Datensicherung. Passiert was, so wie jetzt bei dir, ist der Katzenjammer groß. Schuld ist dann nicht der Anwender, der keine Datensicherung gemacht hat, sondern jeder andere.....
 
  • Danke
Reaktionen: Schnuppe
Danke für deine Einschätzung. Aber warum soll nicht die allgemeine vertragsrechtliche Gewährleistung sowas erfassen? Das Produkt hat einen Mangel, der von Anfang an bestand, und der nicht nachgebessert werden kann. Bzw: Hätte er, aber dafür hätte LG mein Handy zurücknehmen und reparieren müssen, bevor der Schaden eingetreten ist. Die Folge daraus ist: Schadensersatz. Dieser umfasst alle naheliegenden Schäden. Hier: Daten auf dem Telefon.
Sowas ließe sich mE nur durch AGB ausschließen. Und ob die auch bei solchen Fehlern halten --> unklar.
LG hätte halt zurückrufen müssen, sobald klar war dass es zu diesen Schäden kommen kann (genauso, wenn ein Akku abbrennt).
Ich sehe die Chancen also gar nicht so schlecht.
 
Da das G4 einen externen Speicherplatz bietet, ist deine Argumentation hinfällig. Was hinderte dich daran, deine Daten auf der externen SD zu speichern oder dort ein Backup abzulegen? Dort kommst auch nach dem "Tod" des Gerätes noch dran. Damit sind wir wieder beim Thema "Datensicherung".
Zum Thema Schadensersatz etc.
http://de/uber-lg/agb
Punkt 9 Absatz c
Damit sind deine vermeintlichen Ansprüche wohl ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte denkt daran, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt. Solche Posts werden von uns gelöscht.
 
@JC00P3R: Keine Sorge, ich bin kein Anwalt, habe nur Spaß an solchen Themen (das bekommt auch der Verein zu spüren, in dem ich jetzt Kassenprüfer bin ;-) ). Ich denke, das Thema ist erledigt.
@Johann80: Ich denke, wenn du mit dem Thema weiter machen willst, solltest du dir eine Beratung beim Fachanwalt deines Vertrauens oder bei der nächsten Verbraucherberatung gönnen. Ich bin jetzt raus.
 
@Urs_1956 Das war nur ein allgemeiner Hinweis und nicht auf deine Beiträge bezogen ;)
 
Ohne dass es in irgend einer Form eine Rechtsberatung darstellt:

Einen Anspruch auf Entschädigung hat man i.d.R. nur dann wenn man selbst regelmäßig Backups erstellt. Man ist sozusagen verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten. Vor Gericht muss man nachweisen dass man solche Backups auch regelmäßig erstellt hat, dies ist oft gar nicht ohne weiteres möglich. Außerdem sind die Anforderungen an solche Backups oft so hoch, dass der Schaden der bei einem Ausfall des Geräts eintritt dank der durchgeführten Backups sehr gering ist.

Ein anderes Problem betrifft die Ermittlung der Schadenshöhe. Wie viel sind z.B. Urlaubsbilder wert? In vielen Fällen lässt sich der Schaden gar nicht konkret ermitteln.

Aber wie bereits in diesem Thread erwähnt, für eine genaue Einschätzung bedarf es einen Anwalt und eine konkrete Auflistung der verlorenen Daten und dem daraus entstandenen Schaden. Auch sollte man genau nachweisen können, wann und wie man die Daten gesichert hat.

Aus diesem Grund lasse ich meine Fotos/Videos von Google automatisch sichern. Auch führe ich regelmäßig Backups durch, die ich dann in Google Drive sichere. Alle wichtige Dateien lasse ich zudem auf der SD-Karte liegen, ggf. verschlüssel ich die Dateien mit einer separaten App.
 
  • Danke
Reaktionen: Gelöschtes Mitglied 342348, JC00P3R und Urs_1956
Zurück
Oben Unten