LG G4 eingeschickt, gerooted?!

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K

KamelKoKo

Fortgeschrittenes Mitglied
4
Hi, habe mein LG G4 eingeschickt, da es folgenden Fehler hat:
Seit ca. 2-3 Wochen geht das Display weder durch 2x Tippen noch über den Powerbutton hinten wieder an. Das geschieht willkürlich. Habe dazu im Netz 2-3 Threads gefunden mit ähnlichem Problem. Daher wurde es eingeschickt.

Nun habe ich vom LG Support einen Kostenvoranschlag in dem steht:

Fehlerursache & Kosten
Ursache Rooting
Bemerkung Q2 Rooted (main board)

Schmale 225 Euro soll es mich kosten.
Nun die Frage: Wollen die vielleicht das eigtl. Problem nicht angehen, kann man anhand des Screenshots (der wurde mir mitgeschickt) ein "Rooting" nachweisen? Ich habe nämlich nichts gerooted... Nur ganz normal die aktuellste Firmware über das Handy aktualisiert..

Danke schon mal!
 
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Ich kann die da leider keine verlässlichen Informationen geben. Was ich aber merkwürdig finde ist, dass der Punkt "unlock y/n" mit "Not supported" angegeben wird und "rooting y/n" trotzdem bestätigt wird. Das eine geht doch eigentlich nicht ohne das andere beim G4 unter M?
 
Ich hab wirklich keine Ahnung davon. Habe es nicht gerooted.. Vielleicht kennt sich jmd hier damit aus?!
 
Hast du das G4 gebraucht gekauft?
 
ja..
 
Ok, dann hat der Vorbesitzer das Gerät gerootet und bevor er es weiter verkauft hat, hat er root nicht richtig entfernt, daher vermute ich, sind noch Reste darauf geblieben.... Du kannst ihn ja mal fragen

Unter Lollypop konnte man ja rooten ohne den bootloader zu entsperren
 
kann man es einfach unter android 6 entrooten? habe da keinen plan von :(
 
Da er es wahrscheinlich ueber den offiziellen Weg mit dem entsperren des Bootloaders getan hat, hat LG davon Kenntnis also hast du somit nicht sonderlich viele Moeglichkeiten. Alles andere waere dann wohl der Gang zum Anwalt und dort den Verkauf anzufechten, wobei auch hier schwierig ist dem Vorbesitzer nachzuweisen was er mit dem Geraet getan hat.
 
DrGregoryHouse schrieb:
wobei auch hier schwierig ist dem Vorbesitzer nachzuweisen was er mit dem Geraet getan hat
Schwieriger ist es nachzuweisen, dass der Verkäufer das Gerät gerootet hat und nicht der Käufer. Der Kostenvoranschlag dürfte zumindest als Beweis dafür herhalten dass das Gerät gerootet worden ist. Man müsste evtl. versuchen herauszufinden ob und wann der Bootloader über LG geöffnet worden ist. Falls dies vor dem Kauf passiert ist, und der Verkäufer nicht auf diese Tatsache hingewiesen hat, könnte man den Kauf anfechten.

Ob LG diese Information Preis gibt weiß ich nicht, es ist aber auf jeden Fall ein Versuch wert.
 
Vielen Dank für eure Hinweise. Das Gerät ist mittlerweile wieder bei mir eingetroffen.

Ich glaube der Weg ist wenig erfolgsversprechend, mich noch auf einen Rechtsstreit mit dem Verkäufer einzulassen. Zumal mir der LG Support sagte, dass er nicht auslesen kann, wann und wie das Gerät gerooted wurde.

Ich suche gerade selbst nach folgenden Punkten:
1. Woran kann ich selbst sehen wie und was gemacht wurde? Sprich wie kann ich sehen, ob ein Root vorliegt und was gemacht wurde (als Laie lese ich hier einmal von bootloader rooten und gerät rooten?!)
2. Wie bekomme ich das Gerät wieder in den Ursprungszustand? Also unrooted. (so eine Anleitung hier befolgen? How to Unroot the LG G4 (All Variants))

Gruß und Danke
 
zu 1: Lade mal einen "Root-Checker" aus dem Playstore, der sagt dir dann ob wirklich root drauf ist oder
nicht.
Ansonsten:Such mal nach einer SUPERSU-APP auf dem Smartphone, sowas wird benötigt, wenn man gerootet hat um auch diese "Rechte" zu vergeben.
Als Beispiel kann man System Apps deinstallieren das geht ohne ROOT gar nicht.

Zu 2: leider kein Plan von deinem Gerät.

LG Sulle
 
Was soll denn da bitte der Anwalt machen? Gekauft wie gesehen, oder wurde schriftlich vereinbart, dass das Gerät kein root hat oder wurde dies unter Zeugen angesprochen? Kauf anfechten wegen was?
 
Zu 2. Unroot bei offenem Bootloader ist nicht möglich. wenn bootloader offen, dann offen.

wenn der Verkäufer nur über 5.1 LP gerootet hat dann kannst du deine Anleitung benutzen aber kann dir nihct versprechen ob dadurch dein Status sich ändert.
 
krampf schrieb:
Was soll denn da bitte der Anwalt machen? Gekauft wie gesehen, oder wurde schriftlich vereinbart, dass das Gerät kein root hat oder wurde dies unter Zeugen angesprochen? Kauf anfechten wegen was?
Ich bin immer wieder überrascht wie viele Leute immer noch glauben, dass sie beim privaten Verkauf auf Ebay nicht auf vorhandene Mängel hinweisen müssen. Man muss auf bekannte Mängel hinweisen, dies gilt gerade für verdeckte Mängel die der Käufer selbst nicht auf den Fotos sehen kann. Die Beweislage ist dann wiederum eine andere Sache. Der Ausschluss von Gewährleistung hat damit übrigens nichts zu tun.

Einen offenen Bootloader oder root kann man i.d.R. nicht auf Fotos sehen, der Verkäufer hätte es in der Auktion von sich aus erwähnen müssen, da es keine unerheblichen Konsequenzen hat. Wenn er es nicht erwähnt hat, so stellt dies einen verdeckten Mangel dar, von denen der Verkäufer hätte wissen müssen.

Das Thema Bootloader bzw. root stellt ein nicht zu unterschätzendes Problem beim Kauf von gebrauchten Handys dar, da man im Zweifel erst im Reparaturfall erkennen kann, ob das Gerät einmal geöffnet wurde. Die Hersteller sollten eine Möglichkeit anbieten, dass der Käufer spätestens unmittelbar nach dem Kauf überprüfen kann, ob das Gerät beim Hersteller bez. root oder Bootloader bereits bekannt ist. Dies ist natürlich auch kein absoluter Schutz, schränkt das Risiko ab Android 6 aber deutlich ein.
 
Ich probier mal die Tipps.. Finde es erstaunlich, dass man nicht leicht sehen kann, wie und was gerooted ist. Jedenfalls ists ein Happy End, es lag am Annäherungssensor, den ich selbst wieder justieren konnte :)
 
@rantaplan Das ist mir schon klar, aber wie willst du das denn bitte gerichtlich durchsetzen? Wegen 250,00 € klagen? Bei dem ungewissen Ausgang? So einen depperten Anwalt kannst du gar nicht finden der sich darauf drauf einlässt.
 
Ich habe mich auf Deine Aussage zum Thema "gekauft wie gesehen" bezogen, die war nämlich definitiv falsch. Und Anwälte lassen sich auf vieles ein, verdienen tun sie so oder so, ob sie den Fall gewinnen oder nicht. Ich habe schon Leute gesehen, die wegen viel geringeren Summen vor Gericht gegangen sind.
 
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Also wenn du rechtlich dagegen vorgehen willst, dann solltest du dich professionell beraten lassen. Nicht hier. Daher bitte ich diese Diskussion jetzt zu unterlassen. :)
 
Niemand will hier rechtlich gegen irgend jemanden vorgehen, der TE hat das Problem ja anderweitig gelöst. Daher war mein Beitrag auch nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Es ging mir einzig um den Unsinn bez. "gekauft wie gesehen".:)
 
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War auch nicht böse gemeint, nur als Hinweis für etwaige zukünftige Diskussionen. :)
 
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