Feststellung der Identität im Mobilfunk in Deutschland

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@grillelucks86 Ich muss dem Chefingenieur recht geben. Du hast geschrieben, dass die fehlende Ausweiskontrolle bei physischer SIM bei fraenk illegal wäre. Dem ist nicht so, bitte lies §111 Abs. 2 TKG. Dies ist die Norm, weshalb Prepaid-SIMs nicht mehr anonym verkauft werden dürfen. Nur im Falle von Prepaid-SIMs können diese einfach im Supermarkt anonym erworben werden. Bei fraenk musst Du die SIM-Karte über die App bestellen: im Falle einer physischen SIM reicht dann dem Anbieter die Zahlungsmethode und der damit dahinter liegenden persönlichen Informationen sowie die Anschrift, die ja einigermaßen stimmen muss, aus.
 
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