Risse in der Displayfolie des Razr 40 Ultra

Ich hatte das Z Flip 4, da war es auch nach einem halben Jahr defekt. Da konnte man es selber machen, war keine Gewährleistung.
 
iFixIt hat ein Komplett-Kit im Angebot. Inklusive den benötigten Werkzeugen. Zudem gibt es die Folie bei iFixIt auch pur. Allein lt. Motorola soll der Austausch Bestandteil der Garantie sein. Man hat also die Wahl. Telefon einschicken, und mit Folie, dafür aber komplett resettet wieder erhalten oder selbst machen.
 
Es gibt doch bei modernen Smartphones den „Werkstattmodus“ und dann muss nichts resettet werden. Außerdem ist das doch ein rein äusserlicher Eingriff. Folie ab , Folie drauf. Fertig. Warum sollte man das Gerät in der Werkstatt resettet. Man braucht es nicht mal einzuschalten. Es geht ja nicht um Display Tausch, sondern einfach nur um den Austausch der Displayschutzfolie.

Ich würde auf jeden Fall die Hersteller Lösung wählen. Ist später irgendwann etwas mit dem Display nicht in Ordnung und wird die selbstständig angebrachte Folie erkannt, so kann die Garantie verweigert werden.
 
Die Frage wegen der Notwendigkeit das Telefon auf Werkseinstellungen zurück zu setzten habe ich den Support auch gestellt.
Sie meinten, alle Mitarbeiter sind aus Datenschutz rechtlichen Gründen dazu angehalten, jedes Telefon nach erhalt zu resetten.
Der Werkstattmodus klingt aber interessant. Kann das das Razr auch?
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
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Bitte aufpassen wenn ihr von Gewährleistung und Garantie schreibt. Gewährleistung muss euch der Verkäufer geben. Diese beträgt zwei Jahre und nach einem Jahr muss bewiesen werden, dass der Defekt schon beim Kauf bestand.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und dieser kann festlegen zum Kaufzeitpunkt wann, wie, wo seine Garantie gültig ist. Heißt ob Garantie verloren geht, wenn die Folie getauscht wird, sollte aus den Garantiebedingungen gervorgehen.

Die Gewährleitung ist jedoch davon nicht betroffen, diese sollte aber innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden, sonst wird es schwer nachzuweisen, dass der Fehler von Beginn an bestand.

Zu der Folie selber, meine hat auch rissen bekommen in der Mitte und kurz darauf gab es meinen weißen Streifen von oben nach unten. Nun ist das Handy zur Reparatur auf Garantiebasis, da sollte die Folie mitgewechselt werden.
Der Werkstatt habe ich die Bitte beigelegt, dass Telefon nicht zu resetten. Mal sehen ob sie es trotzdem machen, für den Displaytausch sollte dies eigentlich nicht notwendig sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@draig auch die Gewährleistung geht faktisch flöten wenn man selber dran reinbastelt. Genau deswegen wird der Hersteller die Gewährleistung und die Garantie ablehnen.
 
warum müssen die überhaupt das Gerät einschalten zum Folientausch :rolleyes:
die haben doch sicher einfachere Möglichkeiten mit einer Testsoftware die Funktion zu checken.!?
 
@JohnyV , der Hersteller hat gar nichts mit der Gewährleistung zu tun. Gewährleistung geht alleine vom Verkäufer aus und dieser muss dir nachweisen, dass der von dir angegebene Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht vorhanden war. Darunter sind auch Folgeprobleme gefasst und zählen z.B. auch Verschleißteile, welche oft von der Garantie nicht abgedeckt sind.

Garantie kann von jedem gegeben werden, oft verkauft von z.B. Mediamarkt unter Garantieverlängerung.

Geht z.B. das Handy nicht mehr an, so sollte es bei der Gewährleistung vollkommen egal sein ob du die Folie abgezogen hast oder nicht. Während die Garantie dadurch erlöschen kann, weil der Garantiegeber (meist der Hersteller) festlegt, wann seine Garantie erlischt.
 
@draig sorry, damit hast du natürlich Recht. Ich kaufe meist die Geräte direkt beim Hersteller zu Release mit den ganzen Aktionen. Damit ist der Hersteller auch der Verkäufer und Gewährleistungsgeber.

Der Verkäufer gibt natürlich die Gewährleistung, wickelt es dann über die Garantie beim Hersteller ab. Lehnt der Hersteller die Garantie ab, weil an dem Gerät schon jemanden dran war, wird der Verkäufer die Gewährleistung ablehnen, weil ihm der Hersteller dein Rumgebastel bestätigt hat und der Schaden darauf zurückzuführen ist. Für die Gewährleistung ist es eben nicht egal ob du die Folie abgezogen hast. Sie gehört drauf. Und bei Eigenverschulden greift auch keine Gewährleistung.
 
JohnyV schrieb:
@draig auch die Gewährleistung geht faktisch flöten wenn man selber dran reinbastelt. Genau deswegen wird der Hersteller die Gewährleistung und die Garantie ablehnen.
Die Gewährleistung geht automatisch flöten, da der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht existierte. ;)
 
@GuruSMI Versteckter Mangel. Mangel in der Beschaffenheit. Hier greift die Gewährleistung selbstredend.

Aber schreiben wir hier wirklich wegen einer vorangebrachten Displayschutzfolie? Oder missverstehe ich etwas? Geht es um eine Displayfolie, die auf dem Gerät verbleiben muss oder dergleichen?
 
Zuletzt bearbeitet:
JohnyV schrieb:
@draig sorry, damit hast du natürlich Recht. Ich kaufe meist die Geräte direkt beim Hersteller zu Release mit den ganzen Aktionen. Damit ist der Hersteller auch der Verkäufer und Gewährleistungsgeber.
...
Kleiner Fun-Fact, wenn du auf der deutchen Lenovo oder Motorola Seite bestellt hast, ist der Verkäufer nicht Lenovo (Motorola), sondern Digital River.

Siehe z.B. hier: Warenkorb | Lenovo WE
 
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Fembre schrieb:
@GuruSMI Versteckter Mangel. Mangel in der Beschaffenheit. Hier greift die Gewährleistung selbstredend.

Aber schreiben wir hier wirklich wegen einer vorangebrachten Displayschutzfolie? Oder missverstehe ich etwas? Geht es um eine Displayfolie, die auf dem Gerät verbleiben muss oder dergleichen?
Wenn die Folie bei mir die ersten Schäden zeigt, tausche ich das Ding selbst. Insbesondere da ich das aufgrund meiner früheren Ausbildung auch darf. Ich bin u.a. Staatl. gepr. Meßassistent Elektrotechnik/Nachrichtentechnik. Später habe ich dann Informatik ud Kommunikationselektronik studiert und jeweils mein Diplom erhalten. Sollte also so ein Schaden auftreten, bestelle ich mir das komplette iFixIt Reparatur-Kit. Das Telefon läuft bisher stabil und ich rechne nicht, daß ich innerhalb der Nutzungszeit Probleme bekommen sollte.
 
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@GuruSMI was du gelernt hast interessiert niemanden. Auch wenn ich eins Kfz Mechatroniker gelernt habe, darf ich nicht an meinem Neuwagen rumschrauben bzw muss ich damit rechnen im Garantie bzw Gewährleistungsfall Problem zu bekommen. Sollte man doch als studierter Mensch eigentlich wissen....
 
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich ein Gerät repariere, die entsprechenden Fachkenntnisse nachweisen kann und dies von der HWK akzeptiert wird, kann ich sehr wohl das Gerät reparieren, ohne die generelle Garantie zu verlieren. Denn ich handle als würde ich das Gerät in eine Gewährleistungsreparatur geben.

Oder in Deinen Worten: Sollte man eigentlich wissen, wenn man über Gewährleistung, Garantie und deren Unterschiede diskutiert.
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
@GuruSMI ähm nein. Das ist ganz einfach. Im Falle eines Gewährleistungsfalles musst du dem Händler die Möglichkeit auf Nachbesserung geben. Punkt.

Und natürlich wird der Hersteller eventuelle spätere Probleme beim Display auf deine Reparatur zurückführen. Dann kannst du dich gerne vor Gericht streiten ob du als irgendein Messeassistent es drauf hast oder nicht....
 
Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei verschiedene Sachen.

Ich hatte mal ein Asus Tablet mit einem Produktionsfehler, wo in einer der Ecken der Kunststoff porös wurde und dann rausgebröckelt ist (war in einem Aluminium Rahmen eingefasst). Drumherum war kein Schaden zusehen, also keine Delle am Aluminium etc. .

Der Garantiefall wurde abgelehnt aufgrund von Eigenverschulden. Nachdem genau das gleiche an zwei weiteren Ecken auch passiert ist, wurde es doch auf Garantie repariert.
Ist leider nicht immer so einfach mit Garantie und Gewährleistung und ob man unbedingt vor Gericht möchte mit der Chance doch zu verlieren, ich weiß nicht.
 
JohnyV schrieb:
@GuruSMI ähm nein. Das ist ganz einfach. Im Falle eines Gewährleistungsfalles musst du dem Händler die Möglichkeit auf Nachbesserung geben. Punkt.

Und natürlich wird der Hersteller eventuelle spätere Probleme beim Display auf deine Reparatur zurückführen. Dann kannst du dich gerne vor Gericht streiten ob du als irgendein Messeassistent es drauf hast oder nicht....
Ähhm doch. Man nennt dies Selbstvornahme. Nur wenn ich meine Kosten vom Händler ersetzt haben will, greift §§437 BGB ff. ivb. §§ 323 BGB ff.

Man sollte echt nicht verschiedene juristische Sachverhalte durcheinanderschmeissen. Meine fachliche Kompetenz hatte ich in verschiedenen Prüfungen nachgewiesen und die HWK erlaubt mir derartige Reparaturen. Ob nun ich die entsprechende fachliche Kompetenz und das Vermögen besitze oder nicht, ist keine Frage von mir und (im Falle der Garantie) der Beklagten, sondern eine die das Gericht an die HWK/Innung stellt. Wenn Motorola als potentiell Beklagte meine Kompetenz und mein Vermögen in Frahe stellt, stellt sie zugleich die Urteilsfähigkeit der entsprechenden HWK/Innung in Frage, Die Beklagte muß also nachweisen, daß ich nicht kompetent bzw. fähig bin, eine entsprechende (einfache) Reparatur durchzuführen.
 
Angenommen, dein Display hat einen Defekt, was machst du dann?
 

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