Ab Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerprüfung bei Überweisungen

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ses

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Hi zusammen,

ab dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken bei jeder Euro-Überweisung im Euroraum automatisch den Empfängernamen mit der IBAN ab: Eine sinnvolle Maßnahme, oder was denkt ihr?

Passt beides nicht zusammen, gibt es eine Warnung - der Absender kann dann selbst entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführt. So sollen Fehlüberweisungen und Betrug seltener werden. Die Prüfung gilt auch für Echtzeitüberweisungen, Schalteraufträge sowie neue oder geänderte Dauer- und Terminaufträge. Für Verbraucher kostet das nichts. Unternehmen können die Funktion bei Sammelüberweisungen, etwa für Gehälter, abschalten.

Zunächst gilt die Regel im Euroraum, bis Juli 2027 soll sie auch in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt werden.

LG Sebastian
 
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Den Skandal dabei finde ich eher, dass das bisher nicht so gemacht wird. Hat mich echt gewundert, dass das Feld "Empfänger" niemanden interessiert...

Interessant wird es werden, wie gut das funktioniert. Gemeinsame Konten, Rechtschreibfehler, Namensvarianten (Meier, Maier, Meyer, ...) also wenn der Absender den falschen "Maier" nimmt und so.
 
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Sollte vielleicht auch Zahlendreher bei der manuellen Eingabe verhindern helfen können?
 
@Joh Das wird eigentlich ja schon immer ziemlich gut geprüft, vor allem durch die Prüfziffern
 
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holms schrieb:
Ja, wenn es ein nicht existentes Konto betrifft, da würde das Geld sowieso automatisch zurück kommen. Betrifft der Zahlendreher aber ein aktives Konto, musst Du erst ganz schön Anstalten machen, um das Geld dann zurück zu kriegen. Wenn der Inhaber das mutwillig behält oder das sogar über eine Pfändung gleich weiter geht, sind die Chancen zur Rücküberweisung nicht so groß.
 
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bananensaft schrieb:
Interessant wird es werden, wie gut das funktioniert. Gemeinsame Konten, Rechtschreibfehler, Namensvarianten (Meier, Maier, Meyer, ...) also wenn der Absender den falschen "Maier" nimmt und so.

erklärt sich doch im Anfangspost:

ses schrieb:
Passt beides nicht zusammen, gibt es eine Warnung - der Absender kann dann selbst entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführt.
 
Joh schrieb:
Betrifft der Zahlendreher aber ein aktives Konto,
Dann wird normalerweise die Überweisung direkt verweigert.
 
@Joh Ich glaube die Wahrscheinlichkeit, dass Du bei der IBAN einen Zahlendreher drin hast und die Prüfziffer trotzdem korrekt ist, ist gering.

@alex34653 Klar. Aber wenn das bei jeder 2ten Überweisung anschlägt, gewinnt man nix. Dann wird aus Gewohnheit auf "passt schon" geklickt.
 
holms schrieb:
direkt verweigert.
Eben nicht, in der Bekanntschaft schon ab und an mal erlebt, von viel Mühe beim Zurückholen bis zum Totalverlust.
Und was soll die Prüfziffer sein, die gibt es bei der Kreditkarte? Die BIC zu nutzen ist meist nicht mehr üblich oder sogar nicht möglich. Also bleibt nur der Kontoinhaber zum Abgleich.
 
@Joh Jede IBAN hat eine Prüfziffer: IBAN-Regeln

DE <prüfziffer> restlicherkram Und die sollte eigentlich vor Zahlendreher schützen, weil 1234 ergibt eine andere Prüfziffer als 1243 .

Waren das alles Zahlendreher und zufällig dann richtige IBANs? Oder auch falsche IBAN gehabt und fehlerhaft überwiesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
bananensaft schrieb:
@alex34653 Klar. Aber wenn das bei jeder 2ten Überweisung anschlägt, gewinnt man nix. Dann wird aus Gewohnheit auf "passt schon" geklickt.

1. Da kann dir dann halt keiner helfen, lesen & verstehen musst du schon selbst. Deswegen haben wir ja das Prinzip der Mündigkeit.
2. Es wird (lt. Zeitung "Der Standard") 3 verschiedene Meldungen geben: Stimmt überein, stimmt tw. überein, stimmt nicht überein. Zusätzlich Werden in der Datenbank bei Firmen verschiedene Schreibweisen hinterlegt werden können.
 
Aber die schlägt dann eben nicht an, wenn ein Konto für die verdrehte IBAN existiert.
 
Joh schrieb:
Eben nicht, in der Bekanntschaft schon ab und an mal erlebt, von viel Mühe beim Zurückholen bis zum Totalverlust.
Und was soll die Prüfziffer sein, die gibt es bei der Kreditkarte?
Geht ja um die IBAN.

- Ein Zahlendreher zweier Zahlen wird zu 100% erkannt.
- Eine falsche Ziffer wird zu 100% erkannt
- Eine zufällig völlig andere IBAN hat eine Wahrscheinlichkeit von 1%, dass die Prüfziffer trotzdem stimmt.

In der Praxis geht bei Tippfehlern in der IBAN eigentlich nix..

Mehr zum mathematischen Hintergrund: International Bank Account Number - Wikipedia
 
holms schrieb:
In der Praxis geht bei Tippfehlern in der IBAN eigentlich nix..
Anscheinend wurden mir dann Märchen erzählt, persönlich hatte ich das noch nicht.
 
Joh schrieb:
Aber die schlägt dann eben nicht an, wenn ein Konto für die verdrehte IBAN existiert.
Die Prüfziffer prüft nicht ob das Konto existiert, sondern nur ob die Nummernberechnung richtig ist und das, technisch gesehen, eine gültige IBAN ist. Ob das Konto existiert und wem das Konto gehört ist dabei unwichtig.

alex34653 schrieb:
1. Da kann dir dann halt keiner helfen, lesen & verstehen musst du schon selbst. Deswegen haben wir ja das Prinzip der Mündigkeit.
Quatsch. Wenn ein Automatismus eingeführt wird, der irgendwas sicherer machen soll, dann muss der funktionieren und darf nicht dauernd sagen "Falsch" obwohl es korrekt ist. Ansonsten macht der Automatismus genau nix sicherer und man kann ihn sich sparen.
alex34653 schrieb:
2. Es wird (lt. Zeitung "Der Standard") 3 verschiedene Meldungen geben: Stimmt überein, stimmt tw. überein, stimmt nicht überein. Zusätzlich Werden in der Datenbank bei Firmen verschiedene Schreibweisen hinterlegt werden können.
Das klingt vernünftig. Gerade das mit dem Firmen, die haben dann teilweise komplexe Namen und nicht überall steht das vollständig und korrekt.

Ich verstehe sowieso nicht, warum das in Deutschland noch so umständlich ist. In der Schweiz bekommt man bei Überweisungen, z.B. bei einer Rechnung, einen QR Code, den scant man ein und hat alle Infos in der Bankapp und überweist. Keine Tippfehler, Verwendungsszweck korrekt ausgefüllt, etc. pp. Echt easy. Deutsche Firmen erwarten, dass man sich die notwendigen Infos irgendwo zusammenfrickelt. Für Privatpersonen geht das zwar nicht, aber immerhin.
 
QR Code gibt es schon auch in Deutschland. Aber auch ohne geht es ja prima per Foto-Überweisung.
Ich kann nicht klagen
 
@tomaso7 Echt? Hab ich noch nie bekommen irgendwo. In der CH ist das aber Pflicht, soweit ich weiss. Ergo, dass ist an jeder Rechnung dran.
 
bananensaft schrieb:

Deswegen weichen wir dieses Prinzip, auch bei vermeintlich erwachsenen Menschen, immer weiter auf :1f606:

bananensaft schrieb:
Wenn ein Automatismus eingeführt wird, der irgendwas sicherer machen soll, dann muss der funktionieren und darf nicht dauernd sagen "Falsch" obwohl es korrekt ist. Ansonsten macht der Automatismus genau nix sicherer und man kann ihn sich sparen.

Wenn du es richtig eingibst gibt er auch nicht "falsch" aus. Aber es reichen halt nicht 80 oder 60 oder vielleicht gar 40% damit es "korrekt" ist. Ist für viele sicher eine Umstellung dass man genau sein (und halt mal kontrollieren) muss ;)
 
alex34653 schrieb:
Deswegen weichen wir dieses Prinzip, auch bei vermeintlich erwachsenen Menschen, immer weiter auf :1f606:
Was? Das wir die Sachen richtig machen? Ja, das weichen wir in der Tat auf.

Aber mit dem Argument könnte man sich die ganze Prüfung sparen, man wird ja wohl noch ein paar Zahlen abtippen können.

alex34653 schrieb:
Wenn du es richtig eingibst gibt er auch nicht "falsch" aus. Aber es reichen halt nicht 80 oder 60 oder vielleicht gar 40% damit es "korrekt" ist. Ist für viele sicher eine Umstellung dass man genau sein (und halt mal kontrollieren) muss ;)
Das ist dann eine Frage der Definition. 100% Korrektheit kann man nur erreichen, wenn man exakt weiss, wie der Kontoinhaber heisst. Weisst Du bei jeder privaten Überweisung im Vorfeld alle Umstände? 2ter Name, gemeinsames Konto bei Eheleuten, etc. pp. Das ist so ne Sache. Wenn jemand Michael Thomas Müller heisst (und das Konto auf den vollen Namen angemeldet ist), Du aber nur "Michael Müller" angibst, richtig oder falsch? Vermutlich teilweise richtig, aber wenn das eben zu oft passiert, tritt ein Gewöhnungseffekt ein.
Mein Einwand war ja nur: wenn das zu scharf eingestellt ist, taugt es nix, genauso wie wenn es zu lasch eingestellt ist.
 
bananensaft schrieb:
Die Prüfziffer prüft nicht ob das Konto existiert, sondern nur ob die Nummernberechnung richtig ist und das, technisch gesehen, eine gültige IBAN ist. Ob das Konto existiert und wem das Konto gehört ist dabei unwichtig.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Konto existiert, ist egal. Es muss zur Prüfziffer passen. Insofern wirst du es für ein nicht existierendes Konto in der Praxis nicht schaffen - es sei denn, du probierst alle Prüfziffern nacheinander aus oder berechnest sie absichtlich.
 
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