Garantie verzichtserklärung zulässig ?

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skyline85gtr

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Mich würde mal Interssieren ob es Überhaupt zulässig ist diese Garantie Verzichtserklärung. Vieleicht ist ja der eine oder andere der Rechtlich da ein bischen ahnung hat. weil normal ist das ja nicht, und ne absolute sauerei. Habe ja auch keine verzichtserklärung unterzeichnen müssen als ich Linux auf meinen Rechner Installiert habe. Aber Leider ist Motorola einer der Hersteller die derzeit die hochwertigsten Geräte bauen, die der Deutsche Markt zur verfügung hat.

Also wie sieht es aus ? Hat man sogar chance trotzt der erklärung auf austausch ?
finde das hat motorola bei solch Geräten gar nicht nötig.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder auch Haendlers. Diese Leistung kann der Hersteller/Haendler auch an bestimmte Grundvoraussetzungen binden. Also ja, es ist zulaessig. Und bei Android phones ist es gaengige Praxis das ein unlocken des bootloaders zu Garantieverlust fuehrt. Die Garantie wird ja fuer das verkaufte Produkt inkl Software gegeben, und man kann da auch sehr viel kaputt machen. :) Soll der Hersteller hier fuer die Dummheit oder Mutwilligkeit mancher Kunden haften?

Anders sieht es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewaehrleistung aus. Die betrifft den Haendler (Motorola tritt in Deutschland nicht mehr als Haendler auf). Und hier ist es unerheblich ob das Geraet gerooted oder unlocked ist, es sei denn das Problem wurde dadurch verursacht. Was dann aber der Haendler erst mal beweisen muss, zumindest in den ersten 6 Monaten.

Es empfiehlt sich ohnehin eine Versicherung die auch Eigenverschulden abdeckt, grad bei einem Geraet um die EUR 500,-. Zu schnell kann da was passieren..

um deine Frage zu beantworten: fuer einen Austausch musst du zu deinem Haendler gehen, und da gilt die Gewaehrleistung.
Bei der Gewaehrleistung wird in den ersten 6 Monaten angenommen, dass das Problem/der Defekt schon zum Kaufzeitpunkt bestand (ausser der Haendler kann das Gegenteil beweisen), nach 6 Monaten bis 24 Monate muss der Kunde beweisen dass das Problem schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.
Bei elektronischen Produkten reicht da in der Regel dass das Gehaeuse nicht geoffnet wurde und keinerlei offensichtlicher Schaden (Sturz, Wasser, ..) ersichtlich ist. Ein geoeffneter Bootloader kann hier durchaus ein Grund fuer den Haendler sein, Eigenverschulden anzunehmen. Haengt dann vom Haender bzw dessen Gruendlichkeit und dem Problem/Defekt ab.
 
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pe6o4 schrieb:
Ein geoeffneter Bootloader kann hier durchaus ein Grund fuer den Haendler sein, Eigenverschulden anzunehmen.
Vielen Dank für deinen Beitrag, stimme dem vollkommen zu.

Nur diesen Satz will ich etwas ergänzen:
Der Händler wird, falls er dies bemerkt, sicher misstrauisch werden. Er muss aber nachweisen, dass der Defekt durch den offenen Bootloader verursacht wurde. Wenn dem so ist, ist es klar - keine Gewährleistung. Ansonsten gilt schlicht und ergreifend, dass der Fehler behoben werden muss (in der Regel Umtausch oder Geld zurück).

Eines sollte allen klar sein und wurde von dir auch erwähnt: es ist nicht ganz ungefährlich, den Bootloader zu öffnen. Wenn jemand ein falsches ROM flasht, kann damit das Gerät unbrauchbar werden! Und so - und nicht anders - sollte man den erhobenen Zeigefinger von Motorola auch sehen: wer den Bootloader öffnet, sollte wissen was er tut (oder so: nix für Anfänger :smile:).

Viel Spaß beim flashen :winki:
 
  • Danke
Reaktionen: pe6o4
Ich habe den Bootloader geöffnet (läuft gerade CM10 auf dem Gerät :D ) und mittlerweile auch dieses "Unlocked Bootloader warning logo" wieder mit dem normalen M-Logo ersetzt. Ich hoffe mal, ich muss es nie irgendwie drauf ankommen lassen. Werde es wohl aber eh kurzfristig verkaufen :)
 

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