S3 mit Vertrag und Versicherung verkaufen

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Sewing schrieb:
aber auf der rechnung sthet ja mein name drauf, wenn man das ding also verkauft, hat man nachher je nachdem was anfällt noch Scherereien deswegen oder?
Nein, da man seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler auch weitergeben kann.
Lediglich bei der Garantie kann es je nach Garantiebedingungen zum erlöschen der Garantieansprüche kommen.

Bei o2 hat das Handy auch nichts mit dem Vertrag zu tun ;-)

Kannst das Gerät ohne Probleme verkaufen, für die Garantie einfach die Rechnung mit schicken, ggf. Kopie
So nicht richtig. JA das Handy hat mit dem Vertrag nichts zutun bei o2, aber verkaufen darf man es trotzdem nicht. Für das Handy schließt man zusammen mit dem Vertrag eine Ratenzahlung ab. O2 behält aber das Eigentum bis zur Zahlung der letzten Rate.
Anders bei Telekom, dort bekommt man das Gerät subventioniert, man zahlt mehr für den Vertrag und zahlt dafür einen geringen Preis für das Gerät, ist dann aber direkt Eigentümer.

Wie das mit der Versicherung aussieht weiß ich nicht
Die Versicherung hat mit dem Vertrag und den Eigentumsrechten nichts zutun und läuft da völlig unabhängig.
Ob man diese Versicherung an einen anderen abgeben kann, oder wie die Kündigungsfristen sind hängt von der Versicherung ab.
 
Jepp ist richtig! Bei O² my Handy (Handy Ratenkauf ohne Mobilfunk Vertrag) steht es ganz klar definiert im Kaufvertrag! Das Handy gehört bis zur Zahlung der letzten Rate O².

Mobilcom läßt dich auf keinen Fal aus dem Vertrag, auch nicht wenn du sagst das du das Handy auf einmal direkt Zahlst! Kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, habs im November 2012 versucht weil ich ein S3 haben wollte was ich dann bei O² ohne Vertrag gekauft habe. Daher weiss ich auch 1909%ig das die o.g. Klausel im O² Vertrag steht.

Ich hab gerade mal in die auf der mobilcom verfügbaren AGB´s geschaut. Ich habe da nichts gefunden wo das geregelt ist ob du das Handy verkaufen darfst oder nicht.Eventuell steht noch was in der Rechnung vom Handy?

Und mit der Versicherung.....also rein Theoretisch, ich weiss es aber nicht wirklich, wenn es denn so ist das das Handy per IMEI Versichert ist, kann es der Versicherung vollkommen Latte sein wer das Handy hat solange er dann auch die Rechnung für selbiges besitzt. Wenn ich meiner Frau über mobilcom ein handy plus Vertrag plus Versicherung zu Weihnachten schenke und mich dann von ihr trenne muss ja die Versicherung auch noch weiter gültig sein falls ggf ein Schaden entsteht. Aber das ist wie gesagt nur theorie.
 
Bei o2 holt man sich ja auch kein Handy, genauso wenig wie bei eplus einen Vertrag ;):D

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Eigentümer wird man erst, wenn man die Ware vollständig bezahlt hat.
Bis dahin ist man Besitzer. - Verkauft der Besitzer das Handy, wird der Käufer zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer.

Ganz deutlich ist dies doch beim Kfz zu erkennen. Der "Brief" bleibt beim Händler, bzw. bei der Bank, bis die Raten, bzw. die Leasingraten vollständig bezahlt sind. Erst dann kann man frei über den Pkw verfügen und ihn verkaufen.
 
HTCDesire schrieb:
Eigentümer wird man erst, wenn man die Ware vollständig bezahlt hat.
Ja, aber bei subventionierten Geräten (wie bei Telekom) ist die Ware bezahlt sobald man den Kaufpreis (bspw 1€) bezahlt hat.

Nur bei Ratenzahlung (bspw o2) behalten sich die Betreiber meist ein Eigentumsvorbehalt vor (wie beim Pkw Ratenkauf).
 
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