
cp2306
Dauer-User
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Nein, da man seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler auch weitergeben kann.Sewing schrieb:aber auf der rechnung sthet ja mein name drauf, wenn man das ding also verkauft, hat man nachher je nachdem was anfällt noch Scherereien deswegen oder?
Lediglich bei der Garantie kann es je nach Garantiebedingungen zum erlöschen der Garantieansprüche kommen.
So nicht richtig. JA das Handy hat mit dem Vertrag nichts zutun bei o2, aber verkaufen darf man es trotzdem nicht. Für das Handy schließt man zusammen mit dem Vertrag eine Ratenzahlung ab. O2 behält aber das Eigentum bis zur Zahlung der letzten Rate.Bei o2 hat das Handy auch nichts mit dem Vertrag zu tun ;-)
Kannst das Gerät ohne Probleme verkaufen, für die Garantie einfach die Rechnung mit schicken, ggf. Kopie
Anders bei Telekom, dort bekommt man das Gerät subventioniert, man zahlt mehr für den Vertrag und zahlt dafür einen geringen Preis für das Gerät, ist dann aber direkt Eigentümer.
Die Versicherung hat mit dem Vertrag und den Eigentumsrechten nichts zutun und läuft da völlig unabhängig.Wie das mit der Versicherung aussieht weiß ich nicht
Ob man diese Versicherung an einen anderen abgeben kann, oder wie die Kündigungsfristen sind hängt von der Versicherung ab.