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Dauer-User
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Schon wieder dieses Märchen. Poste dann doch bitte das Aktenzeichen zu dem Urteil.tuerpi schrieb:Nach einem Gerichtsurteil dieses Jahr, darf man Flashen oder Rooten, da man ja Garantie auf die Hrdware hat. Obwohl ich vorher eh nicht geflasht habe.
Kleiner Tipp: lerne mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Ganz nebenbei. Samsung schließt IMEI Probleme komplett aus dem Garantieumfang aus:
In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht:
- Die Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder die Produktnummer auf dem Produkt wurde geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt
Vom Prinzip her, hast Du recht, aber du bist so sensibel, wie sich ein Elefant im Porzelanladen bewegt. Man bekommt schnell das Grfühl das man dämlich ist, das muss nicht sein ;-)
