Apps Ubertragen

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Simon G.

Simon G.

Philosoph
846
Ich weiss nicht ob ich das Fragen darf . Kann man Kostenpflichtige Apps die man instaliert hat auch uebertragen in dem man Sie aus einem Backup extrahiert ??????

Gesendet von meinem HUAWEI U8825-1 mit der Android-Hilfe.de App
 
Moin

Fragen darfst Du immer.

Was meinst Du mit übertragen?
Auf einem anderen Smartphone installieren, auf dem dein Google-Account nicht installiert ist? => Dann nein

Anturix
 
So ist es. Also genaugenommen kansst Du die App schon übertragen und installieren, ohne dass etwas Besonderes passiert. Sie wird bloß nicht laufen.
 
Anturix schrieb:
Auf einem anderen Smartphone installieren, auf dem dein Google-Account nicht installiert ist? => Dann nein

wo steht das? M.E. kommt es nicht auf einen 'installierten' Google-Account an, sondern auf das Eigentum oder den Besitz (Google bleibt da unklar) des Geräts.

Das dürfte jedenfalls dazu führen, dass selbstverständlich auch extrahierte APK auf einem anderen Gerät ohne Google-Account verwendet werden darf.

Ob der Entwickler darüberhinaus weitergehende Rechte einräumen kann, ist mir nicht bekannt.

mizch schrieb:
Sie wird bloß nicht laufen.

sicher?
 
Moin
girouno schrieb:
UrhG

https://play.google.com/intl/de_de/about/play-terms.html schrieb:
Veräußerung, Verteilung oder Übertragung an Dritte[/I]: Sie dürfen Inhalte nicht ohne Autorisierung veräußern, vermieten, verpachten, weiterverteilen, öffentlich darstellen, übertragen, übermitteln, ändern, unterlizenzieren oder Ihre Rechte daran an Dritte übertragen oder abtreten. Dazu gehören auch alle Downloads von Inhalten, die Sie über Google Play erhalten.
ff.

Anturix
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer hat von Dritten gesprochen? Der TS und ich nicht.

Google sagt:

"Lizenz zur Nutzung von Inhalten: Nach der Zahlung der entsprechenden Gebühren für Inhalte verfügen Sie - im Falle einer Leihe für den von Ihnen ausgewählten Zeitraum - über das nicht exklusive Recht, Kopien der entsprechenden Inhalte auf Ihre Geräte herunterzuladen oder zu streamen, soweit dies jeweils von Google ausdrücklich über die Google Play-Benutzeroberfläche erlaubt wurde und den in den Nutzungsbedingungen und relevanten Richtlinien beschriebenen Beschränkungen entspricht. Sie dürfen diese Inhalte für private, nicht kommerzielle Zwecke auf Ihren Geräten bzw. gemäß der Autorisierung durch Google im Rahmen des Dienstes ansehen, verwenden und anzeigen. Alle Rechte in Bezug auf Google Play und dessen Inhalte, die Ihnen nicht ausdrücklich im Rahmen der Nutzungsbedingungen gewährt werden, verbleiben bei Google und dessen Lizenzgebern." Rechtliche Hinweise für Google Play

Auf einen "installierten" Google-Account auf dem jeweiligen Gerät kommt es m.E. nicht an.

Damit dürften die "Übertragung" auf andere Geräte, die im Eigentum des Erwerbers stehen erlaubt sein (selbst dann, wenn sie tatsächlich von Dritten benutzt werden).
 
Eigentlich steht's drin, oder genauer: es steht nicht drin. Nämlich dass man davon Kopien anfertigen darf (Sicherungskopien dürften aber nach Gesetz trotzdem erlaubt sein). Man darf nur auf eigene Geräte herunterladen. Auf ein anderes Gerät zu kopieren wäre also etwas, was die eben zitierte Lizenz nicht abdeckt, egal wem das Ding gehört. Sie verbietet es: „Alle Rechte … die Ihnen nicht ausdrücklich … gewährt werden, verbleiben bei Google und dessen Lizenzgebern”.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man das so interpretiert, dann darf man über Google heruntergeladene Apps zwar beliebig sichern, aber aus einer Sicherung weder auf das ursprüngliche noch auf ein Ersatzgerät zurücksichern.

Der auch hier im Forum weit verbreitete Rat, im Falle von Problemen ein Titanium Backup (oder Nandroid) zu machen, zu wipen und wieder zurückzuspielen, wäre damit rechtswidrig und müsste zukünftig unterbleiben. Eine Wiederherstellung von Apps dürfte dann ausschließlich(!) über den Play-Store erfolgen; lediglich die Benutzerdaten dürften über Titanium zurückgespielt werden.

Alternativ geht man zumindest von unklaren Google-AGBs aus, die dann zu Lasten des Verwenders (=Google) ausgelegt werden und eine Rücksicherung auf das ursprüngliche oder andere Geräte (z.B. auch Austauschgeräte) erlauben. Dies dürfte auch im Sinne der Google-Interpretation sein, da Google wohl kaum eine App (-> Titanium) über den Play Store zulassen würde, welche offensichtlich und praktisch einzig dazu verwendet werden kann, Lizenzverstöße zu begehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin

Jede Kopie bedarf der Erlaubnis des Urhebers.
girouno schrieb:
... - über das nicht exklusive Recht, Kopien der entsprechenden Inhalte auf Ihre Geräte herunterzuladen oder zu streamen, soweit dies jeweils von Google ausdrücklich über die Google Play-Benutzeroberfläche erlaubt wurde
Der Teil ist doch wirklich eindeutig. Das transferieren ist nicht erlaubt.

Der Verleih eines Handy ist, genau genommen, schon eine unerlaubte Weitergabe an Dritte.
Aber wir kommen vom Thema ab.

@Simon G.
Grundsätzlich ist das was Du möchtest nicht erlaubt.

Anturix
 
Ändert aber auch alles nix dran das es mittlerweile nen Lizenzserver gibt (warum wohl ;-) ) der so was (zumindest bei Apps die diesen nutzen) rein praktisch verhindert.


Wenn es wirklich nur der Eigenbedarf für das zweit Handy ist spricht ja nix dagegen dort auch den eigenen Google Account einrichten.

cu
 
Anturix schrieb:
Der Teil ist doch wirklich eindeutig. Das transferieren ist nicht erlaubt.

nein, überhaupt nicht. Dort wird dem Lizenznehmer lediglich eine bestimmte Art der Kopienfertigung ausdrücklich erlaubt. Die Frage der Erstellung und Rücksicherung von lokalen Kopien behandeln die Google-AGB überhaupt nicht, so dass es insofern auf die geltenden (deutschen?) Gesetze ankommt. Und da dürften Kopien inkl. Rücksicherungen von Gesetzes wegen erlaubt sein. Und zwar dann auch -da sind die Google-AGB nun wieder eindeutig- auf alle Geräte des Lizenznehmers.
 
girouno schrieb:
Wenn man das so interpretiert, dann darf man über Google heruntergeladene Apps zwar beliebig sichern, aber aus einer Sicherung weder auf das ursprüngliche noch auf eine Ersatzgerät zurücksichern.

Ich bezog mich aufs Gesetz. Du scheinst es nicht zu kennen. Demnach ist das Zurückspielen auf dasselbe Gerät zulässig. Soweit ich es übersehe, nach Gerichtsentscheidungen auch auf eine Ersatzhardware. So genau kenne ich mich aber nicht aus, dass ich sagen könnte, ob Google dagegen verstößt, weil die Ersatzhardware in diesem Fall denselben Google-Account haben muss. Vielleicht haben sie das woanders geregelt.

Wenn Du nicht oder wenn Du überhaupt anderer Meinung bist, kannst Du diesen Rechtsstreit gerne mit Google ausfechten. Ich nehme ja zu deren Politik keine Stellung oder verteidige sie, möchte Dir aber darstellen, dass und warum Du mit Deinen Ansichten kaum durchkommen wirst.
 
Ich kenne die gesetzlichen Regelungen durchaus - nur sind die immer auch im Zusammenhang mit den Google-AGB und den dort eingeräumten Rechten, auch im Sinne der AGB-Rechtsprechung zu sehen.

Um es aber weniger theoretisch zu machen:

Wenn ich gleichzeitig zwei Android-Geräte besitze und eine App vom Play-Store auf ein Gerät herunterlade (wobei egal ist, ob die etwas gekostet hat oder nicht) und ich diese dann auf irgendeinem Wege (z.B. Bluetooth) auf das zweite Gerät schiebe, dann bedeutet das

- nach Deiner Ansicht einen Lizenzverstoß, weil nur das Recht besteht, diese App über den Playstore auf ein Zweitgerät zu bringen;

- nach meiner Ansicht keinen Lizenzverstoß, weil Google die Nutzung auf allen Geräten des Lizenznehmers erlaubt und der Weg über den Playstore lediglich in den AGB ausdrücklich genannt wird (aber keine ausschließende Wirkung hat).

Ich werde da sicher keine Diskussion mit Google anfangen und auch Dich nicht "bekehren" wollen - die Beantwortung dieser Fragestellung hat aber eine erhebliche Auswirkung auf das, was im Forum zu Titanium oder gar Apps wie https://play.google.com/store/apps/details?id=com.for2w.appshare gesagt werden darf.
 
Zur genannten Share-App darfst Du sagen, was Du möchtest, auch zu Titanium. Wie ich schon dem TE geschrieben habe, kannst Du beliebig hin- und herkopieren, ohne dass jemand seine Rechtsanwälte auf Dich hetzt. Es wird nur nicht laufen.

Darauf schriebst Du, Du hättest aber das Recht dazu und hast Googles Lizenzbestimmungen sehr freizügig ausgelegt. Meine Erläuterung, dass eben das nicht drin steht (ganz im Gegenteil: herunterladem, nicht kopieren) hast Du dann zum Ausgleich extrem eng ausgelegt.

Allein, selbst wenn Du Recht hättest: Es würde Dir nichts nützen, denn so ziemlich alle Kauf-Apps (oder genauer: deren Entwickler, die Urheber also) verhindern das Kopieren auf Geräte mit einem anderen Account durch einen Lizenzcheck.

Also (ehrlich gesagt), ich habe längst probiert, was da passiert. Du offensichtlich noch nicht.

Dem TE ging es wohl nur um die Praktikabilität, ganz ohne Rechtslage. Damit möchte ich hier schließen.
 

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