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sonyynos
Erfahrenes Mitglied
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- #21
Gelangweilter schrieb:Eines ist noch zu beachten.
Bei zB Dropbox Sync kann "Dropbox" die Bilder nicht weiter nutzen, bei Playmemories wird Sony (und Dritten) ein kostenloses Nutzungsrecht der Bilder eingeräumt. Für was auch immer die dann benutzt werden.
was für ein Schwachsinn..............Hauptsache erstmal das Haar in der Suppe finden..... und ganz wichtig, wenn irgendwas gutes mal nicht von Samsung ist, auf jeden Fall schlecht machen.
Natürlich wird ein Nutzungsrecht für Dritte eingeräumt, aber nur dem Dritten dem ich einen Link zu meinen Bildern gesendet habe.
Der ursprüngliche Beitrag von 18:39 Uhr wurde um 18:42 Uhr ergänzt:
darüber hinaus macht dann Sony folgendes:
Sony entfernt umgehend verletzendes oder angeblich verletzendes Material von seinen Servern oder sperrt den Zugang dazu, wenn Sony während seiner normalen und zumutbaren Geschäftsaktivitäten solche Verletzungen identifiziert oder durch Benachrichtigung durch Dritte Kenntnis darüber erlangt, dass dieses Material die Urheberrechte von Dritten verletzt. Sony tritt umgehend mit dem Mitglied, das für den Mitgliederinhalt verantwortlich ist, in Kontakt und informiert ihn oder sie über die Verletzungsvorwürfe sowie die Entfernung oder Sperrung des angeblich verletzenden Materials durch Sony. Wenn das Mitglied der Meinung ist, dass die Entfernung oder Sperrung seines oder ihres Inhalts aufgrund eines Fehlers oder falscher Identifizierung erfolgt ist, muss das Mitglied Sony eine Gegendarstellung zukommen lassen, die das Recht des Mitglieds zur Anzeige des betreffenden Materials begründet, sowie weitere Daten, die von Sony angefordert werden können. Nach Erhalt leitet Sony die Gegendarstellung umgehend an den Dritten weiter, der angibt, der Inhaber des Urheberrechts zu sein. Wenn diese Partei keine Klage erhebt, um die angebliche Verletzung per Gerichtsbeschluss zu untersagen, veröffentlicht Sony das Material erneut oder entsperrt es innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gegendarstellung.