T
tobi92-tobias
Fortgeschrittenes Mitglied
- 26
Hallo zusammen,
gilt die Rufnummernmitnahme von Vertrag zu Vertrag bis 30 Tage nach erfolgter Kündigung oder bis 90 Tage nach Ende der Mindestvertragslaufzeit?
Mein aktueller Vertrag im D1 Netz läuft bis 30.11. Ich habe fristgerecht am 13.10. zu Ende November gekündigt. Nun möchte ich in der black week Ende November einen guten neuen Tarif im D1 Netz bestellen.
Vom Anbieter habe ich aber am 13.10. Email und Briefpost bekommen, dass:
sofort haben Sie 30 Tage Zeit, die Übernahme der Rufnummer bei Ihrem neuen Anbieter zu beantragen. Ohne Ihren Auftrag kann keine Übertragung der Rufnummer erfolgen.
In der App steht, dass die Zustimmung zur Portierung der Nummer aus dem laufenden Vertrag bis zum 12.11. möglich sei.
Online und auf Nachfrage beim Anbieter bekommt man die Info, dass die Portierung der Rufnummer maximal 90 Tage nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit beauftragt werden kann.
Was stimmt denn nun? Der Verlust meiner Nr wäre ein Super-Gau.
gilt die Rufnummernmitnahme von Vertrag zu Vertrag bis 30 Tage nach erfolgter Kündigung oder bis 90 Tage nach Ende der Mindestvertragslaufzeit?
Mein aktueller Vertrag im D1 Netz läuft bis 30.11. Ich habe fristgerecht am 13.10. zu Ende November gekündigt. Nun möchte ich in der black week Ende November einen guten neuen Tarif im D1 Netz bestellen.
Vom Anbieter habe ich aber am 13.10. Email und Briefpost bekommen, dass:
sofort haben Sie 30 Tage Zeit, die Übernahme der Rufnummer bei Ihrem neuen Anbieter zu beantragen. Ohne Ihren Auftrag kann keine Übertragung der Rufnummer erfolgen.
In der App steht, dass die Zustimmung zur Portierung der Nummer aus dem laufenden Vertrag bis zum 12.11. möglich sei.
Online und auf Nachfrage beim Anbieter bekommt man die Info, dass die Portierung der Rufnummer maximal 90 Tage nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit beauftragt werden kann.
Was stimmt denn nun? Der Verlust meiner Nr wäre ein Super-Gau.
