Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Mobilfunkverträgen?

L

Lonely_Boz

Stammgast
377
Hallo, ich hatte vor kurzem online bei klarmobil einen 24-Monate All-net Vertrag mit Rufnummernmitnahme abgeschlossen, d. h., der Vertrag beginnt am 02.01.13.
Meine Frage wäre, wann die Widerrufsfrist beginnt bzw Bis wann habe ich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen?
Beginnt sie mit der Auftragsbestätigung 2 Wochen, oder nach Erhalt der Karte 2 Wochen?
 
Was ist denn im Vertrag bzw. Widerrufsbelehrung geschrieben?
 

du meinst sicher 2.1.2014?

Aber ich würde auch in die Widerrufsbelehrung schauen die dir zugekommen lassen wurde
 
Ja, natürlich meine ich 02.01.14,sorry.
Also ich habe am 29.11.13 eine e-Mail erhalten. Da wird nur der Auftrag bestätigt und und die Rufnummernmitnahme so schnell wie möglich erledigt wird.
Dann kommt das hier:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie koennen Ihre Vertragserklaerung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gruenden
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
ueberlassen wird - auch durch Ruecksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Bei Vertraegen ueber die Lieferung von
Waren beginnt die Frist jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfaenger, bei
Vertraegen ueber die Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss.
In beiden Faellen beginnt die Frist auch nicht vor Erfuellung unserer Informationspflichten
gemaess Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer
Pflichten gemaess § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Frist genuegt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an klarmobil GmbH, Wollinstr. 1, 24782 Buedelsdorf oder per
E-Mail an service@klarmobil.de. Fuer die Ruecksendung der Ware verwenden Sie bitte
die Adresse, die im Lieferschein genannt wird bzw. mobilcom-debitel Logistik GmbH,
Fehmarnstr. 2, 24782 Buedelsdorf.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurueckzugewaehren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Koennen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurueckgewaehren
bzw. herausgeben, muessen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu fuehren,
dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen fuer den Zeitraum bis zum Widerruf
gleichwohl erfuellen muessen. Fuer die Verschlechterung der Sache und fuer gezogene
Nutzungen muessen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung
auf einen Umgang mit der Sache zurueckzufuehren ist, der ueber die Pruefung der Eigenschaften
und der Funktionsweise hinausgeht. Unter ''Pruefung der Eigenschaften und der Funktionsweise''
versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschaeft
moeglich und ueblich ist. Paketversandfaehige Sachen sind auf unsere Gefahr zurueckzusenden.
Sie haben die regelmaessigen Kosten der Ruecksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurueckzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,-
nicht uebersteigt oder wenn Sie bei einem hoeheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Andernfalls ist die Ruecksendung fuer Sie kostenfrei. Nicht paketversandfaehige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muessen innerhalb von 30 Tagen
erfuellt werden. Die Frist beginnt fuer Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklaerung oder der Sache,
fuer uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis:
Bei Vertraegen ueber die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdruecklichen Wunsch vollstaendig erfuellt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeuebt haben.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschaeft Ihrer gewerblichen
oder beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem
Ladengeschaeft abgeschlossen haben.



Und ja, ich habe es gelesen, leider bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Zwar steht da, dass die Frist nach Erhalt dieser Belehrung in Textform beginnt, aber
So wie ich es verstanden habe, müsste doch die Frist nach Erhalt der Ware, also der SIM-Karte beginnen, falls die SIM-Karte als Ware gilt?
 
Die SIM Karte ist in dem Fall aber nicht die Ware, sondern Mittel zum Zweck, denn dein Vertrag geht über die Dienstleistung - nämlich die Nutzung des Netzes zum Telefonieren etc.
Und auch dafür steht es klar drin. Demnach hast du nach dem 2.1. zwei Wochen lang Zeit - musst aber für die genutzte Leistung zahlen.

PS: wenn ich mir mit einem Vertrag unsicher wäre, würde ich ihn nicht abschließen. Daher nutze ich nur Prepaid und DSL ohne Mindestvertragslaufzeit. Die letzte Vorfälligkeitsentschädigung wegen Umzug war teurer als die einmalige Gebühr für den Verzicht auf die lange Laufzeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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ah so, ok Danke. Na ja, normalerweise schließe ich keine 24-Monate Verträge. Aber es war ein richtiges Schnäppchen, und das im D1-Netz, da konnte ich nicht widerstehen.
Nur habe ich Angst, dass ich dann doch nicht das zahle, was mir im Bestellvorgang gezeigt wurde.
Ich habe auch den Kundenservice angerufen und nachgefragt. Da sagte die Dame, dass sie erst was sagen kann, wenn die Karte aktiviert wird, also am 02.01.14.
Falls dann doch irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, würde ich dann gerne von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
 
Naja, die 2 Wochen umfassen aber nicht die normale Rechnungszeit ;)
Allerdings steht das ja in der Angebotsbeschreibung, in der entsprechenden Mail von Klarmobil usw...oder?
 
Ich sag mal so : Nachdem ich den Vertrag abgeschlossen hatte, habe ich automatisch eine Bestellbestätigung erhalten, in der als Pdf-Datei mein Tarif samt Optionen und Preisen aufgeführt sind. Aber danach, also nach der Auftragsbestätigung und auch nach der Bestätigung, dass meine Nummer erfolgreich portiert wurde und der Vertrag am 02.01.14 beginnt, habe ich zu meinem Tarif keinerlei Informationen erhalten, der Tarif wird gar nicht erwähnt.
Und auch der Kundenservice kann dazu nichts sagen, sobald die Karte nicht aktiviert ist.
Deswegen warte ich bis zum 02.01.14 und rufe da nochmal an und frage nach. Falls es schief gelaufen ist, widerrufe ich dann einfach.
 
Ja, aber wenn die Konditionen nicht eingehalten werden, dann brauchst du kein Widerrufsrecht - dann liegt ein Mangel vor und wenn Klarmobil nicht zu den dir schriftlich bestätigten Konditionen die gleiche Leistung liefert ist/liefern will, ist die Sache odch klar: Vertragsrücktritt...
(wobei ein Widerruf meist aber einfacher durchzusetzen ist, als ein Mangel...das sollte klar sein ;))
 
  • Danke
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Also das stimmt so wahrscheinlich nicht !

Die Widerrufsfrist von 2 Wochen beginnt dann, wenn kumulativ der Vertrag geschlossen wurde und die Widerrufsbelehrung in Textform eingegangen ist.
(Da wohl die SIM tatsächlich keine Ware i.S.d. Gesetzes ist, ist der Teil hier egal.)


Aber diese Beiden Bedingungen sind jetzt schon erfüllt !

Du hast per Email die Widerrufsbelehrung erhalten (was der Textform genügt) und du hast den Vertrag schon geschlossen !
Das die Erfüllung des Vertrages erst am 01.02.2014 beginnt ist egal !
Vertragsschluss war schon !
 
Zuletzt bearbeitet:
Auftrags- bzw. Bestellbestätigung ist kein Vertragsabschluss, sondern ein Angebot im rechtlichen Sinne.

Du hast aber recht, solche Spitzfindigkeiten sind sehr relevant.

Dennoch: wenn der Vertrag eine andere Leistung beinhaltet als das angenommene Angebot, ist er unwirksam.
 
Eine Auftrags- oder Bestellbestätigung alleine ist in der Tat noch kein Vertragsschluss - das habe ich aber auch nicht gesagt.

Der Vertrag ist geschlossen, wenn das Angebot mit Rechtsbindungswille angenommen wurde und diese Annahmeerklärung zugegangen ist bzw. auf den Zugang der Erklärung nach § 151 BGB verzichtet worden ist.
Das könnte hier aber eben schon der Fall sein.
Völlig unerheblich ist, wenn die Erfüllung des Vertrages erst später - hier zum 01.022014 - stattfinden soll. Der Vertragsschluss ist streng von der Vertragserfüllung zu trennen !

Entscheidend ist alleine, ob der Anbieter durch seine Mail zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich verbindlich zu Erbringung der Dienstleistung im Gegenzug zur Bezahlung verpflichten will, oder ob die Mail lediglich bestätigt, dass man eine Bestellung erhalten hat.

Regelmäßig sind die schon Minuten nach einer Bestellung eingehenden völlig automatisch erstellten Mails eines Internetverkäufers / Anbieters bloße Bestellbestätigungen. Dagegen sind die dann regelmäßig zusätzlich eingehenden späteren, nicht automatischen Mails Annahmen des Vertragsangebotes.

Ohne die Mail hier zu kennen - und sowieso das alles hier ohne Gewähr - erscheint mir hier eher ein Vertragsschluss vorzuliegen.
Dafür spricht jedenfalls, dass erfahrungsgemäß die Widerrufsbelehrung nicht schon mit einer bloßen Bestellbestätigung verschickt wird. Auch die Zusicherung, man werde sich nunmehr um die Rufnummerportierung kümmern spricht m.e. für eine verbindliche Annahme des Angebotes und gegen eine bloße Bestätigung des Einganges eines Angebotes.


Also:

Beachten, dass die 14-Tage-Frist durchaus schon laufen kann !
Am besten noch mal nachfragen, ob das schon ein verbindlicher Vertrag sein sollte...
 
hmm, es wird interessanter :D
Also, nach der Aufragsbestätigung habe ich ja nich mal eine e-Mail erhalten, in der stand, dass die Rufnummernportierung geklappt hat und der Vertag am 02.01.14 beginnt.
Der Kundenservice sagte, als ich damals angerufen hatte, dass ich, nachdem der Vertag beginnt, selbstverständlich storniert werden kann. Aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob man sich darauf verlassen kann.

Die Bestellbestätigung, die ich kurz nach dem Vertagsschluss erhalten hatte, ist die eigentlich verbindlich für den Verkäufer?
Also meine Befürchtung wäre, ob der Vertag, den ich so abgeschlossen habe, seitens klarmobil eingehalten werden muss. Immerhin war die Bestellbestätung ja eine automatisch generierte e-Mail, in der ich auch meine Tarifübersicht als pdf-Datei runtergeladen habe.
 
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Punkt, ab dem dir die Dienstleistung/Ware zugegangen ist.

Also ab dem Punkt, ab dem der Briefonkel dir die SIM in den Briefkasten legt. Vorher hast du ja keine Dienstleistung/Ware, die du verwenden kannst bzw. prüfen. Kernmerkmal eines Mobilfunkvertrages ist ja der Mobilfunk als solcher, diesen kannst du ohne SIM in Deutschland nicht nutzen. Kannst grob rechnen, so 2 Tage nach Poststempel auf dem Brief/Paket beginnt deine Frist, weil ja immer Postlaufzeiten beachtet werden müssen und der Versender davon ausgehen kann, das du empfangene Sendungen auch öffnen wirst. Also "Weltreise" machen und nach drei Monaten widerrufen ist nicht.

Die Bestellbestätigung ist lediglich die Information, dass man bemüht ist, zu liefern. Annahme der Bestellung ist in der Regel, wenn diese auch tatsächlich versendet wird. So sichern sich die Verkäufer ab, sollte die Ware aus welchen Gründen auch immer nicht rausgehen können, hast du keinen Anspruch auf Ersatz oder ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey !

Also man kann so etwas aus der Distanz schlecht beurteilen. Nicht nur, weil ich die Mails(s) und die AGB nicht kenne, sondern auch weil oftmals verschiedene rechtliche Bewertungen gleichermaßen möglich sind.

Aber man kann jedenfalls sagen:

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages und Zugang der Widerrufsbelehrung, im Falle einer Dienstleistung - wie hier wohl der Fall - aber nicht erst dann, wenn zusätzlich auch noch die Dienstleistung zugegangen ist. Nach § 312d II BGB ist für den Beginn der Frist bei Dienstleistungen der Vertragsschluss ausschlaggebend - und nur bei der Lieferung von Waren auch der Zugang der Ware.
Hier könnte man die SIM zwar für eine Ware halten, aber ich würde meinen, dass der Mobilfunkvertrag im Ganzen so stark durch einen Dienstleistungscharakter geprägt ist, dass trotz zuschickens der SIM nicht von einer Warenlieferung auszugehen ist.

Verbindlich ist die ganze Sache auch für den Verkäufer dann, wenn der Vertrag geschlossen worden ist. Das ist der Fall, wenn er dein Angebot angenommen hat. Ob er das schon getan hat, oder ob er durch seine Mail lediglich angezeigt hat, dass er dein Angebot erhalten hat und sich das jetzt erst mal überlegt, kann ich nicht sagen.
Nach § 312g I Nr.3 BGB muss der Unternehmen den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine solche bloße Bestellbestätigung ist noch keine verbindliche Annahme des Vertrages.
Du musst dir da eben die Mail(s) genau anschauen und nachlesen, ob bloß bestätigt wird, dass man ein Angebot erhalten hat, oder ob der Unternehmer das Angebot annehmen wollte.
Am besten ist, wohl wenn du da anrufst und nachfragst, ob die Mail eine verbindliche Annahme sein sollte oder eben nicht.
 
Wie soll man den die DiensLEISTUNG in Anspruch nehmen wenn die dazu nötige SIM-Karte erst zum 02.01. aktiviert wird? Hintergrund des 14tägigen Widerrufsrechts ist doch, dass ich so die Möglichkeit habe die gekaufte Ware in Augenschein zu nehmen und zu prüfen. Ohne aktivierte SIM-Karte kann ich aber die Dienstleistung (hier: Verbindungen im Mobilfunknetz) nicht prüfen.
 
Nur bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor Zugang der Ware beim Käufer.
Warum der Gesetzgeber hier für Dienstleistungen eine abweichende Regelung getroffen hat, kann ich dir nicht genau sagen.
Ich nehme an, dass das damit zu tun hat, dass ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn er nicht als Fernabsatzvertrag zustande kommt, regelmäßig keine vorherige Überprüfung der Dienstleistung zulässt.

Schließt man etwa einen Mobilfunkvertrag in einem Laden ab, so kann auch dort die Dienstleistung nicht schon vorher geprüft werden.
Beim Kauf von Waren ist das anders.

Ansonsten kann ich nur auf den Gesetzeswortlaut verweisen...
Steht da halt so ...
 
ich bin etwas irritiert. Wenn ich den Vertrag aber im Laden abschließe, werde ich vor Ort gründlich beraten. Aber bei Online Bestellungen ist dies nicht der Fall.

Ich wiederhole mich ungern, aber noch mal:
In der Auftragsbestätigung - Mail steht lediglich, dass eine Anfrage bzgl. der Rufnummernmitnahme an meinen jetzigen Anbieter gestellt wird und zum Schluss steht die Widerrufsbelehrung.
Danach, ungefähr 1 Woche später oder so erhalte ich eine Mail, in der steht, dass meine Rufnummer erfolgreich portiert wurde und der Vertrag am 02.01.14 beginnt.
Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob der Vertragstarif den ich abgeschlossen habe, samt dem monatlichen Grundpreis, auch eingehalten wird. Deswegen fragte ich ja auch, wann die Widerrufsfrist beginnt.

Bzgl. des Tarifs: Ich hatte lediglich direkt nach der Bestellung eine automatisch generierte E-Mail erhalten, in der ich meinen Tarif als PDF herunterladen konnte. In den später erhieltenen e-Mails, also der Auftragsbestätigung und dass mein Vertrag im Januar anfängt, wird keineswegs die Tarifart erwähnt, weswegen ich jetzt bisschen misstrauisch geworden bin.
Auch der Kundenservice konnte nichts sagen. Mir wurde lediglich gesagt, dass man die Tarifart und den Preis erst dann sehen kann, sobald meine SIM-Karte aktiviert ist, sprich zum 02.01.14.
Als ich dann gefragt hatte, was wäre wenn es doch nicht der Tarif mit dem reduzierten Grundpreis ist, sagte man mir, das ich den Vertrag stornieren könnte.

Also ich finde das ganze ein wenig seltsam.
 
Hey.

Noch mal ganz kurz:

1. Der Vertrag beginnt dann, wenn dir die Annahmeerklärung von denen zugegangen ist. Das war zwar wohl noch nicht mit dem Zugang der automatischen Bestellbestätigung der Fall - aber in der späteren Mail, in der der Begin des "Vertrages" zum 02.01 angekündigt wird, liegt wohl (jedenfalls eine konkludente) Annahmeerklärung.
Die Widerrufsfrist begann also ungefähr am Ende des Tages, an dem du diese Mail bekommen hast.

2. Der Vertrag kann nur zu den Bedingungen zustande kommen, die zuvor verhandelt worden sind. Wenn dir die richtigen Tarifbedingungen per PDF zugeschickt worden sind, hast du da ja auch keine Beweisprobleme.
Sollten die trotzdem einfach etwas anderes "liefern", so kannst du zurücktreten.


Das alles aber ohne Gewähr !
Kommt immer auch auf AGB u.s.w. an ...
 
  • Danke
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ok Alles klar. Mal sehen, wie es sich entwickelt.
 

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