Ist Root gleich Garantieverlust?

W

wald66

Enthusiast
864
@MrMcFly
Root = Garantieverlust
 
Auch wenn das hier nicht das Thema ist, die Aussage ist so nicht richtig. Außer natürlich, es handelt sich eindeutig um ein dadurch entstandenes Software-Problem. Aber wer rooten kann, sollte auch Software-Probleme lösen können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
  • Danke
Reaktionen: medion1113
@MrMcFly
Garantiebedingungen lesen!
Nicht mit
"Aber wer rooten ..."
Tatsachen verdrehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte eher an den Passus in den Originalen Garantiebedingungen und nicht über eine Seite wo die Quellenangaben nicht überprüfbar ist.
 
  • Danke
Reaktionen: kurhaus_
Hier wird die Beweispflicht vertauscht!

Die Behauptungen, es wäre erlaubt, müssen bewiesen werden.
Solange das nicht eindeutig bewiesen wird, ist es verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, die Beweispflicht wird nicht vertauscht.

Aus dem Nichts und vollkommen ohne Zusammenhang hast du die Behauptung aufgestellt, dass rooten die Garantie erlischen lässt und ich soll jetzt das Gegenteil beweisen? DAS ist Umkehr der Beweispflicht.

Aber gut, ich machs trotzdem, damit wir das Thema abschließen können:

XDA-Thread mit Aussage vom Xiaomi Support
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
  • Danke
Reaktionen: medion1113
Ich habe jetzt mal eine Anfrage beim Xiaomi Deutschland Support gestellt, wie es sich mit dem Bootloader Unlock bzw Root bezüglich der Garantie/ Gewährleistung verhält.
Mal schauen ob ich eine Antwort bekomme.
 
  • Danke
Reaktionen: MadMan und Anz
Leider immer wieder das gleiche Thema ...

Lizenzrechtlich ist das Softwarepaket ( Apps & Betriebssystem) nur mit dem Nutzungsrecht versehen.
Es ist mit dem Kauf somit nicht in den Besitz übergangen, stellt allerdings dennoch einen wesentlichen Anteil
zum ordnungsgemäßen Betrieb des Gesamtpaketes des Herstellers bei.

Verändert jemand dieses Paket und es kommt zu Fehlfunktionen des Gerätes, die im Falle eines Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden , kann dies (zurecht) abgelehnt werden und der Eigentümer des Gerätes trägt die Kosten.

Und damit der Hersteller einen Eingriff feststellen kann , gibt es die verschiedenen Mechanismen.

An dieser lizenzrechtlichen Lage rüttelt daran auch kein Blog Eintrag oder ein ChatVerlauf.
Bietet der Hersteller dennoch eine "Kulanz" an, so ist dies immer fallabhängig. - Er ist aber nicht dazu verpflichtet.

@wald66
Eigentlich erwarte ich den Beweis, dass rooten erlaubt ist!
Wirst Du deshalb nie erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: MadMan, thomaspan, tom_g und 3 andere
@swa00 Danke für diese korrekte Aussage.
 
  • Danke
Reaktionen: swa00
@wald66 Garantieverlust ist nur bei gerooteten Phones, normale Custom ROM ohne ist geduldet.

@Nomex in den Ordnern, beim prüfen der installierten App zum beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist zu erwarten:
Root ist nicht in den Garantie Leistungen, weil dadurch kritische Einstellungen verändert werden.
Hat das Gerät einen Fehler, der auf root zurückzuführen ist, besteht keine Garantie.
Hat das Gerät einen reinen Hardwaredefekt, kann man auf Kulanz hoffen, hat aber keinen Rechtsanspruch.
Empfehlenswert für Garantie ist, das Smartphone mit Stock ROM Werkseinstellung, ohne geöffneten Bootloaden und ohne Kontoanmeldungen zur Garantie zu senden.

Auch ohne root, besteht keine Garantie, wenn man beim Custon ROM aufspielen die Gerätesoftware zerstört. Der Betrieb wird geduldet.
 
  • Danke
Reaktionen: Meerjungfraumann
jap
 
Die Antwort auf meine Anfrage beim Xiaomi Support.
 

Anhänge

  • IMG_20230325_155349.jpg
    IMG_20230325_155349.jpg
    261,8 KB · Aufrufe: 197
  • Danke
Reaktionen: mach6, Canary222 und MadMan
Ich hatte nach dem Kauf mein Xiaomi eingeschickt und dann am Ende verkauft.

Zwei mal habe ich mit der Hotline gesprochen und beide Personen haben mir bestätigt, dass das rooten bzw. das entsperren des Bootloaders zum Garantieverlust führt.
 
Dann bleibt das vorübergehende Entsperren zum Installieren der Fastboot ROM. Danach ist der BL wieder geschlossen und das Telefon hat die ordentliche Stock ROM.
Wenn der Bootloader danach wieder geschlossen ist, können sie einem nicht die Gewährleistung streichen. Die ist Gesetzlich und lässt sich nicht einschränken, wie die Garantie, die freiwillig vom Hersteller ist.
Wenn der BL offen bleibt, ist die Aussage von Xiaomi stimmig, aber nicht wenn er nur vorübergehend offen war, um das Telefon ordnungsgemäß zu warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke an @medion1113 für die Mühe und Kontakt Aufnahme zum Support, dessen Aussage unmissvrständlich ist. Klar solange nichts passiert wird alles gut sein wenn jedoch beim Install einer Rom ob Stock oder Custom etwas schief geht und man sich nicht selbst helfen kann, ist Schluss mit lustig.

Auch macht die Aussage von @Meerjungfraumann Sinn, trifft aber nur auf Stock Roms zu, da bei Custom Roms der Boot Loader nicht geschlossen werden darf und auch nicht geschlossen werden kann, jedenfalls ist das bei der xiaomi.eu Roms so, also bleibt bei dieser Rom immer ein großes Rest Risiko. Alles weitere muss jeder für sich selbst überlegen. Das Maß an Selbstüberschätzung ist aufgrund der Gier "immer aktuell zu sein" extrem groß.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Post #10 sagt eigentlich alles und genau so verhält sich jeder Hersteller, da wird auch nichts geduldet bei Custom Roms, wie es hier im Thread geschrieben steht. Alles Wunschdenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Meerjungfraumann und medion1113

Ähnliche Themen

Droid89
Antworten
3
Aufrufe
545
Meerjungfraumann
Meerjungfraumann
L
Antworten
1
Aufrufe
259
Anz
Anz
WallaceHahn
Antworten
5
Aufrufe
417
WallaceHahn
WallaceHahn
Zurück
Oben Unten