elknipso
Philosoph
- 653
Hallo,
mein Desire ist nun schon zum dritten Mal innerhalb eines kurzen Zeitraums defekt. 2x wurde es wegen einem Mainboard defekt eingeschickt und jetzt ist das Mikro defekt.
Wie eine kurze Recherche ergab, besteht das Recht auf eine Wandlung wohl schon nach dem zweiten fehlgeschlagenen Reparaturversuch.
Quelle:BGB - Einzelnorm
Der Händler schiebt es die ganze Zeit auf HTC und deren Richtlinien für eine Wandlung, aber das kann mir als Kunde doch in dem Fall völlig egal sein, was der Hersteller dazu meint, da das Recht der Wandlung doch zwischen mir und dem Händler besteht.
Das Handy wurde mit einem "Schubladenvertrag" subventioniert erworben. In wie weit hat das Einfluss auf den ganzen Sachverhalt?
Am liebsten wäre es mir natürlich wenn ich mir ein völlig anderes Handy aussuchen könnte. Bin zwar mit meinem Desire sehr zufrieden gewesen solange es funktioniert, aber HTC verbaut anscheinend extrem minderwertige Komponenten, anders kann ich mir die extreme Häufung an Defekten nicht erklären.
Alternativ wäre halt dann das gleiche Modell aber als neues Gerät.
mein Desire ist nun schon zum dritten Mal innerhalb eines kurzen Zeitraums defekt. 2x wurde es wegen einem Mainboard defekt eingeschickt und jetzt ist das Mikro defekt.
Wie eine kurze Recherche ergab, besteht das Recht auf eine Wandlung wohl schon nach dem zweiten fehlgeschlagenen Reparaturversuch.
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Quelle:BGB - Einzelnorm
Der Händler schiebt es die ganze Zeit auf HTC und deren Richtlinien für eine Wandlung, aber das kann mir als Kunde doch in dem Fall völlig egal sein, was der Hersteller dazu meint, da das Recht der Wandlung doch zwischen mir und dem Händler besteht.
Das Handy wurde mit einem "Schubladenvertrag" subventioniert erworben. In wie weit hat das Einfluss auf den ganzen Sachverhalt?
Am liebsten wäre es mir natürlich wenn ich mir ein völlig anderes Handy aussuchen könnte. Bin zwar mit meinem Desire sehr zufrieden gewesen solange es funktioniert, aber HTC verbaut anscheinend extrem minderwertige Komponenten, anders kann ich mir die extreme Häufung an Defekten nicht erklären.
Alternativ wäre halt dann das gleiche Modell aber als neues Gerät.