Rahmenbedingungen eines "China-Phone"-Bezugs über einen Webauftritt in der EU

Abgesehen von der PayPal-Pointe (ein Laden der mit einer luxemburger Finanzmarkt-Lizenz arbeitet und damit rechtlich gesehen mit einer "echten" Bank in der EU ungefähr so "viel" zu tun hat (nämlich gar nichts!) wie die Monopoly-Bank am heimischen Spieltisch, was für sich alleine für gewitzte Konsumenten schon ein Grund wäre die Dienste vieler Anbieter erst gar nicht in Anspruch zu nehmen) möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass uns der jeweilige Webseiten-Betreiber in den seltensten Fällen mitteilen wird, ob er überhaupt ein Konsignationslager betreibt! Mit reinen Vermutungen kann man sich natürlich alles mögliche zusammendichten!
 
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brent99 schrieb:
Im Wettbewerbsrecht gilt aber der Verkehrseindruck, keine AGB. Völlig egal wo der Laden sitzt kann er also Verkehrsverbot bekommen, wenn er sich so benimmt.

Herzlichen Glückwunsch!
Der Verkehrseindruck ist - wie oben ausgeführt - recht eindeutig (eben nicht deutsch)
Dazu kommt, daß die TLD eben COM und nicht DE ist.
Das heißt, daß Du selbst das beste Gegenargument bringst.
Zudem: Wie wolltest Du dieses Verkehrsverbot durchsetzen? Soll der deutsche Zoll alle Sendungen dieses Händlers abfangen (auch innerhalb der EU?)
Und das willst Du dann europaweit erreichen?
Und nochmal: herzlichen Glückwunsch!

Wenn das alles so einfach wäre, dann hätte der Laden keine 7 erfolgreichen Jahre haben können.
 
Android schrieb:
Abgesehen von der PayPal-Pointe (ein Laden der mit einer luxemburger Finanzmarkt-Lizenz arbeitet und damit rechtlich gesehen mit einer "echten" Bank in der EU ungefähr so "viel" zu tun hat (nämlich gar nichts!) wie die Monopoly-Bank am heimischen Spieltisch


Na ja - es gibt in der EU Richtlinien. Da spiel es keine Rolle ob die Banklizenz von der BAFIN (in Deutschland) oder der CSSF (Luxemburg) vergeben bzw. überwacht wird. Paypal hat eine europaweit gültige Banklizenz und Bank heisst nicht, dass man ein Schaltergeschäft betreibt oder Kredite vergibt. Die aufsichtsrechtlichen Prüfungen des jeweiligen Landes und der EU sind gleich.

Die Chinaverkäufer wenden sich mit der Webseite überwiegend an (z.B. deutsche) Endverbraucher. B2B ist auf keiner dieser Webseiten erkennbar, allenfalls eine spezielles Menü mit Anmeldung zu B2B und späteren login auf Grosshandelseiten. --> kein UN Recht und somit keine Möglichkeit die Rechte von China geltend zu machen sondern die Rechte im Land des Verbrauchers. Käufe die über einen spez. Grosshandels login (B2) realisiert werden, fallen natürlich dann unter UN-Kaufrecht
Manchmal ist der Verkehrseindruck untergeordnet, ich zitiere dazu einen Auszug aus der Unternehmensbeschreibung eines China Shop. Dieser Internet shop mit deutsch sprachiger Webseite und .com TDL ist sehr eindeutig :)
professionelle Verkaufsplattform elektronischer Produkte auf dem Business-to-Consumer (B2C) Markt in Deutschland.


Was Konsignationslager betrifft erlaube ich mir wieder Wikipedia zu zitieren:
Er (der Betreiber des Lagers) muss also im Land des Konsignationslagers registriert sein und eine dortige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen.

Aber bedeutet z.B. eine Werbeaussage "Versand- und zollkostenfrei aus Deutschland" nicht, dass der Import bereits erfolgt ist. Somit evtl. Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt ist?
Wenn das bereits bezahlt ist - wer ist dann der Importeur?
Der Webseiten-Betreiber muss uns nicht mitteilen wie er das abwickelt. Fakt ist aber, dass die Produkte aus D verschickt werden und somit irgendeine Firma hier sein muss ...sofern es nicht als völlig illegal Schmuggelware vertrieben würde.

Wäre interessant ob bei Versand aus Deutschland der jeweilige Endverbraucher eine ausgewiesene Einfuhrumsatzsteuer auf einer Rechnung hat und ob die auf seinen Namen lautet.

Allen sollte aber bewusst sein, dass egal ob deutsches oder chin. Recht zur Anwendung kommt, eine Ausübung des Rechts ziemlich sinnlos ist. Selbst wenn ein Chinahändler hier verurteilt würde ... ist das der berühmte Sack Reis der wo umfällt? Die einzige Ausnahme ist dabei der "Versand aus Deutschland", hier ist greifbares Material.
 
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N2k1 schrieb:
Herzlichen Glückwunsch!
Der Verkehrseindruck ist - wie oben ausgeführt - recht eindeutig (eben nicht deutsch)

Herzlichen Glückwunsch, aber nur weil du es gern so hättest, ist es nicht so. Siehe vorigen Beitrag zum Verkehrseindruck.
 
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mik_schreiber schrieb:
Was Konsignationslager betrifft erlaube ich mir wieder Wikipedia zu zitieren:

Dann solltest Du aber nicht nur das zitieren, was Dir gefällt - sondern im Zusammenhang!
Befinden sich Lieferant und Konsignationslager in unterschiedlichen Ländern der EU, sind die umsatzsteuerlichen Regelungen zum innergemeinschaftlichen Verbringen zu beachten.....Er muss also im Land des Konsignationslagers registriert sein ..."
Mir ist neu, daß China ein Mitglieds-Land der EU ist.

mik_schreiber schrieb:
Aber bedeutet z.B. eine Werbeaussage "Versand- und zollkostenfrei aus Deutschland" nicht, dass der Import bereits erfolgt ist. Somit evtl. Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt ist?
Wenn das bereits bezahlt ist - wer ist dann der Importeur?

Auch hier scheinst Du zu zitieren - aber eben nicht wirklich
Es heißt nicht "Versand- und zollkostenfrei aus Deutschland" sondern "Versand aus Deutschland. Versandkosten- und Zollfrei"
Zollfrei sind die Waren ja immer - nur eine EUSt. wird entrichtet.
Damit liest es sich gleich wieder anders - und es greift das Beispiel von DHL.
Auch hier legt DHL die EUSt. für Dich als Importeur aus.
Oder ist auch DHL für Dich dann der Importeur?

mik_schreiber schrieb:
Da spiel es keine Rolle ob die Banklizenz von der BAFIN (in Deutschland) oder der CSSF (Luxemburg) vergeben bzw. überwacht wird. Paypal hat eine europaweit gültige Banklizenz
''

Als Bank würden sie dem luxemburgischen Einlagensicherungssystem (AGDL) unterliegen, was aber nicht der Fall ist.
Ansonsten mal hier lesen: https://www.paypal.com/uk/webapps/mpp/ua/servicedescription-full
Sie prahlen zwar auf der eigenen Seite mit der Aussage " Seit 2007 besitzt PayPal in Europa eine Banklizenz und unterliegt der Regulierung durch die luxemburgische Bankaufsicht CSSF und damit dem Europäischen Recht." - laut CSSF wurde aber genau diese Lizenz wegen der Verweigerung der Einlagensicherung nicht erteilt - sondern nur der Zugang zum europäischen Finanzmarkt als Finanz-Dienstleister (was eben nicht dem deutschen Begriff der Bank (entsprechend der BAFIN) entspricht) gewährt.
 
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N2k1 schrieb:
Dann solltest Du aber nicht nur das zitieren, was Dir gefällt - sondern im Zusammenhang!

Mir ist neu, daß China ein Mitglieds-Land der EU ist..

Du kannst davon ausgehen dass die Einfuhrumsatzsteuer bei Entnahme anfällt und ohne Steuernummer wird das schwierig. Daher auch die Frage wer die EUSt. bezahlt - der Betreiber des Lagers oder der Endkunde. Auf der entsprechenden Rechnung müsste das aufgeführt sein. Da kann man ja Leute befragen die schon gekauft haben, bei mir war sie nicht ausgewiesen.


N2k1 schrieb:
was eben nicht dem deutschen Begriff der Bank (entsprechend der BAFIN) entspricht) gewährt.

Dann lies mal das Gesetz zu dem Thema. Dort nennt man es in der deutschen Fassung "Kreditinstitut". Der eine sagt Bank der andere Kreditinstitut. Das Thema PayPal ist hier OT und muss man nicht noch mehr vertiefen. Es ist zumindest eine Möglichkeit sich etwas abzusichern, da der Chinashop die Bedingungen von PayPal akzeptiert hat. Für manchen Chinashop werden zu viele PayPal Rückläufer ein Problem, daher versuchen sie dies mit Tricks zu vermeiden.
 
PayPal ist weder eine Bank noch ein Kreditinstitut (und hat daher weder eine eigene Bankleitzahl noch einen eigenen Zugang zu BIC / Swift), sondern eben nur ein Laden mit einer Finanzmartklizenz; gleich was die auf ihrem Webauftriit seit Jahren verzapfen!

Wann was für PayPal zum Problem wird entscheidet daher auch nur dieser Laden; und zwar nach eigenem Gutdünken und ohne jede Bankenaufsicht oder sonstige Möglichkeiten seitens der Beteiligten. Wer's immer noch nicht glauben will, darf gerne mal nach Berichten zu gesperrten Konten / Guthaben suchen. ;)

Jeder darf überall auf der Welt Steuern bezahlen; ganz sicher! :D Und dabei fragt man ganz sicher nicht nach irgendwelchen Steuernummern. Denn so wie's für anonyme Kunden in jeder Kundenkartei den sogenannten "Barzahler" gibt, funktioniert das auch beim Import wenn der Importeur keine eigene Steuernummer hat. Ob nun DHL in Deinem Auftrag die Verzollung (so heißt die Amtshandlung der Zollbehörde) "anleiert", oder irgendein anderer Paketdienst / Spediteur / ... ist dabei vollkommen unerheblich. Und dabei muss der "Anleierer" die vom Importeur zu begleichenden (Zoll)Abgaben, Steuern usw. nicht einmal bevorschussen; auch wenn das mittlerweile durchaus üblich und vor allem sehr praktisch ist.

Ach ja, und wenn Ihr endlich mal auf die Idee kämt die Webauftritte der diversen "China-Phone"-Anbieter in einem ähnlichen wenn nicht gar gleichen Licht zu sehen wie bei jeder anderen Verkaufsplattform (wie z.B. der PayPal-Mama Ebay) auch, würde Euch vermutlich schneller dämmern, wie das nun mal so mit den diversen "Unbekannten" bei den dortigen Käufen ist.
 
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Dem möchte ich nur hinzufügen: Stimmt, das Gesetz ist es .. aber dort greift Kapitel 2!
Genau diese Lizenz haben sie - sonst nichts!
 
Android schrieb:
PayPal ist weder eine Bank noch ein Kreditinstitut (und hat daher weder eine eigene Bankleitzahl noch einen eigenen Zugang zu BIC / Swift), sondern eben nur ein Laden mit einer Finanzmartklizenz; gleich was die auf ihrem Webauftriit seit Jahren verzapfen!

Die Begründung mit der Bankleitzahl ist nicht relevant. Eine Bank muss nicht zwingen eine Bankleitzahl haben. Z.B. Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Eine Bank in Stuttgart sogar mit Beteiligung der öffentlichen Hand, Bafin überwacht usw. - keine Bankleitzahl. Da würde auch keiner abstreiten dass es ein Kreditinstitut(Bank) ist. Paypal ist nach Art.2 lizensiert und führt die Tätigkeiten der Entgegennahme von Einlagen aus.

Art.2 (3)Nur ein Kreditinstitut darf die Tätigkeit der Entgegennahme ....
aber wie bereits gesagt - Paypal ist hier OT und nur insofern relevant dass man damit zahlen kann und sich minimal absichert.

Android schrieb:
dabei fragt man ganz sicher nicht nach irgendwelchen Steuernummern.
natürlich, wenn es sich um einmalige Zahlungen handelt fragt der Staat nicht nach einer Steuernummer - z.B. Grenze. Aber selbst da bekommt man eine Quittung.
Bei einem Konsignationslagers wird aber nicht bar bezahlt sondern in reglm. Abständen mit den Behörden abgerechnet. Der Betreiber dieses Lagers benötigt sehr wohl einer Steuernummer.
Wenn der Endverbraucher der Importeur wäre (bei Versand aus D) dann müsst die Steuer irgendwo auf Papieren auftauchen (sowie bei DHL auch) - bei mir war es nicht der Fall.

Wesentlich interessanter wäre die Beantwortung meiner Fragen.
1.) Wer zahlt die EUSt. bei Versand aus Deutschland, wo ist die ausgewiesen?
2.) Welches Recht zählt bei Versand aus D
3.) Wenn UN Kaufrecht nicht anwendbar ist weil sich der Shop eindeutig an den Endverbraucher wendet und somit nationales Verbraucherrecht zur Anwendung kommt - wieso wird dann hier im Forum das Gegenteil behauptet. (mit AGB kann man Recht nicht aushebeln, entspr. Abschnitte sind unwirksam)
 
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Solange das noch möglich ist, kaufe ICH wo ich will und was ich will.
Den Markt regeln nicht Juristen, oder Personen, die sich dafür halten, sondern die Käufer.

Und ich bin mir des Risikos auch bewusst.
(Ohne Zitat :p)
 
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mik_schreiber schrieb:
Die Begründung mit der Bankleitzahl ist nicht relevant. Eine Bank muss nicht zwingen eine Bankleitzahl haben. Z.B. Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Eine Bank in Stuttgart sogar mit Beteiligung der öffentlichen Hand, Bafin überwacht usw. - keine Bankleitzahl. Da würde auch keiner abstreiten dass es ein Kreditinstitut(Bank) ist.

Und wie man das da abstreitet!
Die Bürgschaftsbank GmbH in BW kann nur von Firmen über die Hausbank oder die L-Bank erreicht werden.
Es muß also zwingend eine BLZ/KTO-Nummer bzw. IBAN im Spiel sein.
Alternativ: Die Bürgschaftsbak Hessen ist anders aufgestellt (es muß nicht die Landeskreditbak dazwischen sein)
Bürgschaftsbank Hessen GmbH, IBAN: DE22 5109 0000 0000 5044 08, BIC: WIBADE5W

Irgendwie wird hier mit aller Anstrengung immer irgendetwas gesucht, was vom (eigentlichen) Thema ablenkt.

Zum Rest: Du solltest selbst nochmal nachlesen, wie das Ganze funktioniert..

Ich kann nur nochmal wiederholen: Der laden ist in dieser Form seit mehr als 7 Jahren tätig.
Die Beschwerden zwischen 2010 und 2013 waren recht groß.
Gäbe es eine Handhabe, dann wäre da längst etwas passiert.
 
N2k1 schrieb:
Irgendwie wird hier mit aller Anstrengung immer irgendetwas gesucht, was vom (eigentlichen) Thema ablenkt.

Zum Rest: Du solltest selbst nochmal nachlesen, wie das Ganze funktioniert..

Ich kann nur nochmal wiederholen: Der laden ist in dieser Form seit mehr als 7 Jahren tätig.

Das sehe ich auch so dass abgelenkt wird - btw. SWIFTCODE PayPal Europe PPLXLULLXXX (ich sagte ja dass Paypal OT ist).
Ich habe keinen Laden angesprochen, komisch dass du es auf einen Laden beziehst - warum wohl?

Meine Fragen zum Thema wurden nicht beantwortet evtl. kann die jemand Anders beantworten :)

Der ursprüngliche Beitrag 04.02.2015 von 23:45 Uhr wurde 05.02.2015 um 01:24 Uhr ergänzt:

Android schrieb:
PayPal ist weder eine Bank noch ein Kreditinstitut (und hat daher weder eine eigene Bankleitzahl noch einen eigenen Zugang zu BIC / Swift), sondern eben nur ein Laden mit einer Finanzmartklizenz; gleich was die auf ihrem Webauftriit seit Jahren verzapfen!

Da trotz meiner Versuche das Thema PayPal zu beenden (OT) wurde es wieder rausgezogen. Nun muss ich einfach falsche Behauptungen widerlegen.

Swift Code (BIC) - PPLXLULL XXX - PAYPAL EUROPE, S.A R.L ET CIE, S.C.A.
und
Swift Code (BIC) - PPALUS61 XXX - PAYPAL INC

N2k1 schrieb:
laut CSSF wurde aber genau diese Lizenz wegen der Verweigerung der Einlagensicherung nicht erteilt - sondern nur der Zugang zum europäischen Finanzmarkt als Finanz-Dienstleister (was eben nicht dem deutschen Begriff der Bank (entsprechend der BAFIN) entspricht) gewährt.

Ich kann nicht sehen dass die Lizenz nicht erteilt wurde sonder im Gegenteil. Wenn dann sollten solche Aussagen mit Belegen untermauert sein - wo schreibt die CSSF das?
Laut der aktuelle Abfrage bei CSSF (entspricht der dt. Bafin) wird ganz klar angezeigt, dass es eine gültige Banklizenz und nicht nur ein "Gewerbetreibender des Finanzsektors" oder "Zahlungsinstitut"(also ohne Kredite) ist.
Typ:
Banken

N°:
B00000351
Name:
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.



ich hoffe das Thema PayPal ist jetzt durch - da als Rahmenbedingung nur relevant wenn man es als Absicherung sieht. Sonst OT :sleep:
 
Zuletzt bearbeitet:
The Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) (also known as ISO 9362, SWIFT-BIC, BIC code, SWIFT ID or SWIFT code) is a standard format of Business Identifier Codes approved by the International Organization for Standardization (ISO). It is a unique identification code for both financial and non-financial institutions.
(Quelle)
Durch ja, aber nur, weil es hier nicht her gehört.
 
N2k1 schrieb:
Es heißt nicht "Versand- und zollkostenfrei aus Deutschland" sondern "Versand aus Deutschland. Versandkosten- und Zollfrei"
Zollfrei sind die Waren ja immer - nur eine EUSt. wird entrichtet.
Damit liest es sich gleich wieder anders - und es greift das Beispiel von DHL.
Auch hier legt DHL die EUSt. für Dich als Importeur aus.
Oder ist auch DHL für Dich dann der Importeur?
.

Ich zitiere mal wieder:
efox-shop schrieb:
Die Vorteile:
- Versandkostenfrei
- Es fallen keine Zollgebühren und/oder Einfuhrumsatzsteuer an
/snip
Auklärung und Tips:
Beim Versand aus Deutschland handelt es sich immer um Ware die unsere Quality Control Abteilung bereits bereits durchlaufen haben und aus China in großen Mengen nach Deutschland exportiert werden. Daher sind die Einfuhrumsatzsteuer von uns auch bereits abgedeckt, sodass diese beim Kunden nicht mehr anfallen werden. Das ist auch der Grund warum diese Waren dann auch wirklich im deutschen Warenhaus zum sofortigen Versand bereit stehen und man seine Ware innerhalb von 3 Werktagen erhält

Jetzt haben wir es schwarz auf weiss -- der Importeur zahlt die Einfuhrumsatzsteuer, wenn sie beim Endkunde nicht mehr anfällt (also nicht ausgelegt), ist der Endkunde auch nicht Importeur. Wobei wir dann wieder bei dem Punkt sind dass keinesfalls China Garantie/Recht gilt.
 
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Wenn das so da steht, würde ich es auch so interpretieren, wie Du.
Aber die Frage ist, ob das nun nur hier so steht - dann könnten sie sich mit einem "Übersetzungsfehler" herausreden.
 

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