Erfahrung mit Gewährleistungsabwicklung bei O2

this schrieb:
Grundsätzlich muss zunächst der Betrag für das neue Mobilfunkgerät von Ihnen entrichtet werden. Anschließend überweisen wir die ursprünglich gezahlte Summe auf das von Ihnen genannte Konto.

Heißt das, dass du das Gerät noch gar nicht bezahlt hast?
 
also, ich kenn das nur von meinem galaxy, da bin ich auch vom kaufvertrag zurückgetreten und bekomme das geld erst auf dem kundenkonto gutgeschrieben und dann werde ich gefragt, ob ich ein neues telefon dafür möchte oder eben mein geld aufs mein girokonto...
 
this schrieb:
Nicht komplett, O2 MyHandy eben...
OK, da ist o2 aber durchaus im Recht - solange sie sich willens zeigen und bemüht sind, den Vertrag zu erfüllen, haben sie auch Anspruch darauf, dass du den Vertrag erfüllst. Ansonsten können sie die Leistung nach § 320 BGB verweigern.

Allerdings müssen Sie dir das Neugerät sofort schicken und können das nicht davon abhängig machen, dass du vorher das alte Gerät einschickst. Oder sie bieten dir an, dass Gerät direkt per Kurier oder in einem Laden in deiner Nähe zu tauschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
this schrieb:
Nicht komplett, O2 MyHandy eben...

Da dürfte es dann so sein, das du quasi für das neue Handy einen neuen MyHandy-Vertrag abschließt und dann deine bis jetzt bezahlten Raten zurück überwiesen bekommst.
 
nach 2 erfolglosen Reps meines N97 erhielt ich nach Rücksendung nach 3 Tagen den kompletten Kaufpreis auf's Konto. O2-Online - MyHandy
Kann also nicht meckern - vielleicht lag's aber auch an meinem Verweis auf's BGB, denn der Shop vorort wollte 3 Waschzettel haben....
 
*lol*...bgb zieht bei o2 nicht wirklich, ich schlag mich mit denen seit knapp 4 wochen rum...aber nicht wegen dem milestone, sondern wegen des galaxys
 
sanni schrieb:
*lol*...bgb zieht bei o2 nicht wirklich

Das merke ich auch gerade. Ich will ja in erster Linie ein neues Gerät als Tauschgerät, weil deren Servicepartner die Reparaturen schon zweimal verpatzt hat. (Ehrlich, wie blöd kann man als Schrauber sein, nach einer "Reparatur" gleich 5 Gehäuseschrauben nicht anzubringen?...)

Aber der Verweis auf die Gesetzeslage wird nur so beantwortet:

Innerhalb der 24 monatigen Gewährleistungsfrist besteht Ihrerseits im Falle eines Hardwaredefektes ein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen bei einem Defekt die kostenfreie Reparatur Ihres Handys an.

Verläuft eine zweimalige Nachbesserung erfolglos, steht Ihnen eine rechtmäßige Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Die Ansprüche hierzu können Sie beim Verkäufer des Gerätes geltend machen.

Wie bereits mitgeteilt bieten wir Ihnen eine Rückabwicklung des Gerätes an.
Den Ablauf der Rückabwicklung haben wir Ihnen im vorangegangen Schriftverkehr mitgeteilt.

Verstehe gar nicht die positiven Meinungen zu O2 im Gewährleistungsfall. Ich finde es furchtbar, quasi wie Freiwild behandelt zu werden und einem Unternehmen ausgeliefert zu sein, das sich seine eigenen Gesetze zu machen scheint.

Und dass ich bei Zurücktreten vom Kaufvertrag erstmal das Telefon komplett bezahlen soll, finde ich auch grenzwertig. Es wird ja wohl seinen Grund haben, warum ich MyHandy gewählt hatte...

Es sind Tage wie diese, wo ich mich verfluche, keine Rechtsschutzversicherung zu haben.
 
also, beim galaxy wars ja so, dass ich nicht den kompletten betrag zahlen musste, sondern die bisher gezahlten raten erstattet werden...

stand das wirklich so drin, dass du das telefon erst komplett bezahlen musst, um den gesamtbetrag zurückzubekommen?
 
sanni schrieb:
stand das wirklich so drin, dass du das telefon erst komplett bezahlen musst, um den gesamtbetrag zurückzubekommen?

So verstehe ich Folgendes jedenfalls für den Fall, dass die mir ein Tauschgerät schicken. Von dem ich ja immer noch meine, dass es kostenlos erfolgen müsste. Vielleicht ein Antworttextbaustein, der nicht zu 100% auf meine Situation zutrifft?

Die Mitarbeiter der Kundenbetreuung nehmen nach dem Eingang des Paketes Kontakt mit Ihnen auf und veranlassen auf Wunsch die Lieferung eines neuen Gerätes.

Grundsätzlich muss zunächst der Betrag für das neue Mobilfunkgerät von Ihnen entrichtet werden. Anschließend überweisen wir die ursprünglich gezahlte Summe auf das von Ihnen genannte Konto.
 
mmmh...meiner meinung nach heisst das nur, dass du sozusagen, die neuen raten anfangen musst, zu zahlen und dann die raten des alten zurückbekommst???
 
this schrieb:
Und dass ich bei Zurücktreten vom Kaufvertrag erstmal das Telefon komplett bezahlen soll, finde ich auch grenzwertig. Es wird ja wohl seinen Grund haben, warum ich MyHandy gewählt hatte...

Also so hatte ich das jetzt noch nicht verstanden. Ich dachte,

  1. dass du nur die monatlichen Raten zahlen solltest (und nahm an, dass du diese wegen der Probleme zurückgehalten hattest), und
  2. das solle dann die Voraussetzung dafür sein, dass sie dir ein Neugerät schicken.
Für die Rückabwicklung können die das unmöglich fordern. Von Zivilrecht hat der Verfasser oben jedenfalls nicht den blassesten Schimmer, oder er will dich für dumm verkaufen.

Ich würde jetzt ein Schreiben aufsetzen, dass du vom Kaufvertrag (nicht vom Mobilfunkvetrag) zurücktrittst, eine ggf. erteilte Einzugsermächtigung widerrufst und unverzügliche Rückzahlung der bisher geleisteten Raten sowie eventuell geleisteter Aufwendungen für Versand etc. auf dein Konto xxx, BLZ yyy bis spätestens zum 12. April forderst, sowie darum bittest, eine Abholung des Altgeräts zu veranlassen. Es empfiehlt sich, Kopien der Reparaturbelege sowie ggf. der Versandquittungen beizufügen.

Wenn das Geld bis zum 12. April nicht da ist, gehst du zum Gericht und lässt einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen.

Du bist weder verpflichtet, irgendwelches Geld zu überweisen noch irgendwas auf deine Kosten zuzusenden.

Das ganze schickst du dann per Einschreiben an o2 und kaufst dir bei einem verlässlichen Partner wie Amazon einen schönen, neuen und funktionierenden Milestone.
 
Zuletzt bearbeitet:
prodigy7 schrieb:
Dann habt ihr aber wahrscheinlich Verträge gehabt, wo ihr schon n bissl mehr bezahlt oder? Hab zu Anfang Genion gehabt, aber wenig genutzt - dann Active 50 ... das aber auch nicht oft ausgereizt.

Das ist richtig... seit 1999 Premiumkunde und mehrere Karten.

Ich denke aber, daß jeder Vertragskunde einen Vorabaustausch kriegt.
 

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