Sehen, ob und wann ein Android Gerät angeschaltet wurde?

Ohh Mann...

Bei der einen Antwort auf Seite 1 des Threads, an der sich diese ganze Diskussion nun aufbaut, ging es lediglich darum, die vorhandenen Logfiles auszulesen. Nun sind wir schon bei Verschleierung von Schadcode.

Bleibt doch mal auf dem Teppich. Nach Eurer Logik dürfte kein Computer in Deutschland ein Logfile schreiben denn es ist ja die Vorbereitung zum Lesen desselben.

Jeder Virenscanner protokolliert gescannte Files, Betriebssysteme schreiben bei einem einzelnen Bootvorgang halbe Romane, jeder Geldautomat loggt eure Kartennutzung. das gehört alles verboten denn es könnte ja gelesen werden.

Und soetwas von jemandem der ein Netzwerk administriert? Oder hatte ich das falsch verstanden?
 
so weit ab vom thema war das nicht mehr tatsächlich, denn es ging inzwischen darum, ob das erheben von ZUSÄTZLICHEN daten (ausser logfiles) auf dem eigenen telefon/rechner zulässig ist.

du hast offensichtlich es nicht für nötig gehalten alles zu lesen...

glaub mir, ich wäre der erste der rummotzt wenn das zu sehr OT wird ^^
da waren die zig posts, ob der lehrer das telefon einsacken darf aber weitaus eher fehl am platz.
 
Relevant ist die Absicht, eine Straftat zu begehen. Dann greifen die genannten Paragraphen. Auf dem eigenen Rechner, zu dem nur du alleine Zugang hast und auf dem du zu Testzwecken Logger oder ähnliches laufen hast, ist das nicht gegeben. Einwickelst du den Schadcode zum Zwecke des Datendiebstahls, dann ist das strafbar. Hast du den Auftrag, Schadcode zum Testen eines Netzwerkes zu entwickeln oder einzusetzen, dann ist das ebenfalls nicht strafbar. Machst du das gleiche ohne Auftrag, sehr wohl.
Zum Download.
Millionen Deutsche würden sich täglich strafbar machen, wenn sie ihre E-Mail mit Trojaneranhang vom Server holen. Egal ob unwissentlich oder nicht, die Schadsoftware befindet sich auf ihrem Rechner. Mit welcher Absicht? Um sie zum Datendiebstahl weiter zu verwenden? Strafbar.
Sie ist da, weil mein Virenscanner gepennt hat? Nicht strafbar.
Ich führe sie aus, weil ich so blöd bin zu glauben, das "sandra-bullock-naked.jpg.exe" selbige auf dem Monitor zaubert? Grenzwertig. Ich führe sie aus, um sie zu analysieren und um Scanner und Firewall zu entwickeln oder zu optimieren? Strafbar?
Ganz so dumm ist der Gesetzgeber nun auch wieder nicht und in den entsprechenden Paragraphen ist von der "Absicht, eine Straftat zu begehen" die Rede. Die muss erst einmal gegeben sein. Die oben genannten Punkte fallen nicht unbedingt da drunter.
Installiere ich die Software oder gebe sie weiter in der Absicht, meine (n) Freund, Freundin, Nachbarn, Chef, Ehepartner, Arbeitskollegen usw.. auszuspähen, dann sind die Vorraussetzungen nach 202 und folgende gegeben.

Der Punkt, der nicht ganz klar ist: Was passiert, wenn ein dritter unberechtigt Zugang zu einem entsprechend präparierten Rechner erlangt. Mein Rechtsempfinden sagt mir folgendes: Er hatte an dem Rechner nichts zu suchen und wenn er private Daten dort eingibt, dann ist das für ihn dumm gelaufen wenn ich in den Besitz dieser Daten gelange. Wenn ich die Daten nicht verwende, sprich sofort wieder lösche, ist das zwar grenzwertig, bleibt aber straffrei. Anders sieht die Sache aus, wenn ich diese Daten in irgend einer Art und Weise verwenden würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
meierzwo schrieb:
Der Punkt, der nicht ganz klar ist: Was passiert, wenn ein dritter unberechtigt Zugang zu einem entsprechend präparierten Rechner erlangt. Mein Rechtsempfinden sagt mir folgendes: Er hatte an dem Rechner nichts zu suchen und wenn er private Daten dort eingibt, dann ist das für ihn dumm gelaufen wenn ich in den Besitz dieser Daten gelange. Wenn ich die Daten nicht verwende, sprich sofort wieder lösche, ist das zwar grenzwertig, bleibt aber straffrei. Anders sieht die Sache aus, wenn ich diese Daten in irgend einer Art und Weise verwenden würde.

DAS erinnert mich an eine Newsmeldung aus der Kategorie Dumm gelaufen. Ein Einbrecher hatte den PC in der Wohnung eines Opfers dazu benutzt sich bei facebook anzumelden... sich aber nicht wieder abgemeldet. Er wurde ermittelt und festgenommen. Quelle: Spiegel online

Strafbar oder nicht? Antworten bitte mit Bezug auf die Nutzung seiner facebook-Daten auf dem PC des Opfers für die Ermittlung seiner Identität.
 
Ich denke mal nicht, da das Opfer die Daten an die Polizei weitergegeben hat und diese Daten nur zur Aufklärung einer Straftat verwendet wurden. Die Daten konnte nach Lage der Dinge nur der Täter hinterlassen haben. Der Fall läge anders, wenn das Opfer die Daten anderweitig verwendet hätte.
Außerdem hat sich das Opfer die Daten nicht bewusst mittels Spyware beschafft, der Täter war halt so dämlich, sich nicht im Browser auszuloggen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich anders, denn immerhin hatte die Besitzerin ihren PC derart konfiguriert, daß persönliche Daten in Form eines Cookies und ohne ausdrückliches Einverständnis des Einbrechers automatisch gespeichert wurden. War das im Umfeld des PCs irgendwo kenntlich gemacht? Wurde der Einbrecher über die Speicherung oder mögliche Weitergabe seiner Daten vorher aufgeklärt? War der PC ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert damit der Einbrecher nicht ausversehen in diese Datenfalle tappen mußte?

Ich meine, daß die Besitzerin des PC in Deutschland garkeine Chance vor Gericht hätte. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft würde sie sang- und klanglos untergehen denn erstens war es ihr nicht gestattet mit ihrem PC ohne vorherige Datenschutzerklärung die Anmeldedaten des Einbrechers zu verwenden und daraus folgt das zweitens die darauf aufbauenden Beweismittel unrechtmäßig beschafft wurden und somit nicht verwertbar sind.

Gute Nacht Deutschland!
 
  • Danke
Reaktionen: fant0mas und mausfunktion
:D Find ich gut :D
 
@PeBo: gut getarnter Sarkasmus ist doppelt wert! :D
musste den Post 2x lesen und hatte mich instinktiv beim ersten Lesen innerlich schon aufgeregt - umso besser der Effekt als ich´s gerafft hab -> well payed, Sir! well played. ;)

Ja, so ähnlich kam mir das auch vor als ich die diversen Posts gelesen habe von wegen man dürfte an seinem eigenen, nicht-öffentlichen Gerät solche Maßnahmen nicht vornehmen.

In dem Kontext mit dem Einbrecher erinnert mich das aber tatsächlich eher an so Fälle in den USA (weiß leider nicht mehr welcher Staat), wo ein Einbrecher sich in der Wohnung irgendwie ein Bein brach, und dann den Wohnungseigentümer verklagt hatte - mit Erfolg!!
Genauso wie in diversen Staaten (Texas z.B.) der Eigentümer einer Wohnung/eines Grundstückes so gut wie keinen Ärger bekommt wenn er einen Eindringling erschiesst - aber WEHE man trifft nicht richtig und verletzt den Eindringling nur...
Dann wird man mit fast 100%iger Sicherheit verklagt und verliert alles.

Und nun denkt euch das Szenario mal wieder zurück auf unseren (Computer-)Kontext... holla die Waldfee! ^^
 

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