Apps monetarisieren - wie geht das?

R

rodgerwilco

Neues Mitglied
0
Hallo zusammen,

ich würde gerne auf Google Play einige Apps anbeiten und darüber etwas Geld nebenbei verdienen. Wieviel kann ich nicht absehen, aber es wird wohl eher im Bereich von "wenig" liegen :) Ich dachte an den Verkauf von Apps und Einblenden von Ads.
Nach einiger Recherche im Inet bin ich nicht wiklich schlauer geworden. Also, es wird ein Konto bei Google Wallet benötigt. Um das Konto bei Google Wallet zu erstellen benötige ich eine Umsatzsteuer Identizierungsnummer. die Nummer kann hier (https://www.formulare-bfinv.de/) beantragt werden. Aber was für eine Rechtsform ist dort auszuwählen? Kann man eine Nummer auch ohne Gewerbegründung erhalten? Kann mir jemand der hier anwesenden Entwickler vielleicht ein Paar gute Ratschläge dazu geben? Auch wäre es nützlich zu wissen, auf was man sonst alles noch achten müsste.
Danke für eure Unterstützung

Greetz
rodgerwilco
 
Kleiner Tipp: Frag nen Anwalt oder Steuerberater.

Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden.
 
Gibt es denn einen Richtwert, ab welchem Betrag den man durch den Verkauf verdient, sich der ganze Aufwand lohnt? Es scheinen ja erstmal ein Paar Kosten auf mich zuzukommen.
 
Steuerberater oder Anwalt... Wie gesagt, das sind Deine Ansprechpartner.

Alle anderen Antworten hier haben rechtlich null Relevanz.
 
Keine Rechtsberatung nur meine Meinung/mein Wissen:
Umsatzsteuer-ID gibt's nur wenn du ein Gewerbe angemeldet hast.
und anmelden musst du es sobald du Geld mit deiner App verdienst.
Also eigentlich abh der ersten Werbeeinblendung auch wenn diese nur 1 Cent bringt.

Für Details brauchts halt einen Anwalt oder Steuerberater, denn gerade in dem Bereich kann ein Fehler schneller teuer werden, weil man im Zweifel schnell bei Steuerhinterziehung ist-
 
amfa schrieb:
Wissen:
Umsatzsteuer-ID gibt's nur wenn du ein Gewerbe angemeldet hast.
und anmelden musst du es sobald du Geld mit deiner App verdienst.
Also eigentlich abh der ersten Werbeeinblendung auch wenn diese nur 1 Cent bringt.
Das stimmt so nicht, siehe Liebhaberei
 
meganeura schrieb:
Das stimmt so nicht, siehe Liebhaberei

Da der TO explizit von monetarisieren spricht, hat das imho nichts mit Liebhaberei zu tun, sondern mit einer Gewinnabsicht, von daher ist die Kleinunternehmerregelungen schon gut platziert hier.

@ TO: ich kann mich nicht entsinnen, dass ich jemals eine Umsatzsteuer-ID angegeben habe (oder ich habs vergessen?! Hab auf Anhieb auch dazu keine Angabe in meinem Wallet/Merchant-Account gefunden)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch meine Antwort ist natürlich keine verbindliche Rechtsberatung:

1. Liebhaberei und Kleinunternehmer beziehen sich auf verschiedene Steuerarten.

Liebhaberei (mangelnde Gewinnerzielungsabsicht) bezieht sich auf die Einkommen- und Gewerbesteuer. Falls man glaubt man bewegt sich im Bereich der Liebhaberei, sollte man trotzdem eine Steuererklärung machen und das Finanzamt entscheiden lassen. Falls die eine andere Rechtsauffassung haben, kann es sonst böse Überraschungen geben.
Für die Umsatzsteuer ist die Gewinnerzielungsabsicht völlig unbedeutend (§ 2 Abs. 1 UStG sagt sogar explezit, dass es keine solche Absicht braucht).
Hier gibt es aber die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Kurz zusammengefasst: keine Umsatzsteuer, aber auch kein Vorsteuerabzug, wenn dein Umsatz kleiner als 17 500 Euro ist.
Wichtig ist, dass du (bzw. Google für dich) auch keine Steuer auf deinen Rechnungen ausweißen darfst.

2. Gewerbeanmeldung

Das Finanzamt wird dir ohne Gewerbeanmeldung keine USt-ID geben (diese ID wird nämlich auch für viele Betrügereien missbraucht).
Der richtige Weg ist es, erst zur Stadt zu gehen und dort das Gewerbe anzumelden. Die werden das Finanzamt informieren und dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben.
Auf diesem Fragebogen, kannst du, glaube ich, auch die USt-ID beantragen.

3. Anwalt oder Steuerberater

Sicher bei Unternehmensgründungen nie verkehrt, aber in so einem geringfügigen Bereich, würde ich vielleicht einfach mit den Mitarbeitern in den zuständigen Behörden reden, die sagen dir schon, was sie von dir brauchen.
 
kosmus schrieb:
Wichtig ist, dass du (bzw. Google für dich) auch keine Steuer auf deinen Rechnungen ausweißen darfst.

Etwas Offtopci aber interessiert mich gerade:
Stellt Google eine Rechnung in meinem Namen?
Oder verkauft Google im eigenen Namen die App (Quasi als normaler Händler).
Weil dann wäre es egal was sie auf die Rechnung an den Endkunden schreiben.

Dann muss Google nämlich meiner Meinung nach die Umsatzsteuer trotzdem abführen.

Vergleichbar wäre das mit einem Kleinunternehmer der "echte" Dinge herstellt und diese in irgend einem Geschäft verkauft werden.
 
Ich habe hier mal einen Beleg angehangen auf dem USt ausgewiesen wurde. Unklar ist wer da der leistende Unternehmer ist, die Formulierung klingt nach Rockstar, aber ganz genau weiß ich es nicht, weil z. B. dann auch die Anschrift von Rockstar genannt werden müsste. Auf dem Kauf meiner Whatsapp Verlängerung war z. B. keine USt ausgewiesen, obwohl die garantiert groß genug sind, um nicht unter die Kleinunternehmerregel zu fallen. Ob das jetzt ein Kommissionsgeschäft oder ein Durchlaufender Posten ist und wer dann eine mögliche Steuer nach §14c schuldet, keine Ahnung, dieses #Neuland verträgt sich nicht mit dem deutschen Steuerrecht (oder zumindest mit meinen bescheidenen Kenntnissen ...)

Es scheint jedenfalls möglich zu sein, dass google keine Steuer ausweißt und ich würde drauf achten, just in case...
 

Anhänge

  • gtabeleg.png
    gtabeleg.png
    17,1 KB · Aufrufe: 318
@amfa: du gibst doch Steuerdaten beim Merchant-Account an. Dort kannst du festlegen wie viel Steuern abgeführt werden müssen (oder eben nicht).

Darüber hinaus stellt Google schon Rechnungen in deinem Namen aus. Ihr braucht ja nur mal zu https://wallet.google.com/manage gehen und eure getätigten Käufe anschauen, da seht ihr die Rechnung inkl. der Angaben des Verkäufers (Name, Straße...)


@TO: Was du auch machen kannst (und ich gemacht habe) ist, an Veranstaltungen der IHK teilzunehmen. Wir in Erfurt haben regelmäßig Veranstaltungen zu Unternehmensgründungen, dort sind dann Experten für verschiedene Bereiche da - unter anderem Steuerberater. Da kann man dann kostenlos hingehen und sich quasi beraten lassen und offene Fragen klären.
 
Vor allem ist es schwierig, die einzelnen Steuersätze der Länder zu beachten, falls wirklich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr greift.

Verkauft man nur innerhalb Deutschlands, braucht man keine UID - dann reicht die "normale" Steuernummer.
Innerhalb der EU braucht man dann die UID.

Zu den Steuersätzen: Für Deutschland ist ja klar, dass man 19% Umsatzsteuer abführen muss - nur wie sieht es in den anderen Mitgliedsländern der EU aus bzw. dann außerhalb der EU. Viele Seiten empfehlen, im Google Merchand Account bei den Tax Zones für die EU generell 19% festzulegen und für den Rest gar nichts. Ansonsten müsste man ja für jedes Land die entsprechenden Steuervorschriften beachten - ziemlich viel Aufwand. Siehe z.b. hier: Umsatzsteuer (USt) abführen iOS und Android: Wie verrechne ich die USt in Österreich? : High on Business
 
Ich weiß jetzt nicht, wieviel Sinn es macht, in Tiefe umsatzsteuerliche Diskussionen zu verfallen. Aber hier meine Meinung zum Steuersatz (Weiterhin keine Haftung falls dies falsch sein sollte):

Der Ort der Leistung ist EU weit einheitlich geregelt um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die deutsche Umsetzung der EU Vorgaben findet sich für Sonstige Leistungen im wesentlichen §3 bis §3g UStG. Er ist von der Art der Leistung und vom Leistungsempfänger abhängig. Glücklicherweise ist m. E. für Software Downloads die Grundsatz Regelung anzuwenden, und keine der 1000 Ausnahmen. D. h. bei Leistung an einen EU Bürger für dessen Privatgebrauch ist der Ort der Leistung am Sitz des leistenden Unternehmers. Also deutscher Steuersatz.
 
und wenn ein amerikaner die app lädt ?
 
wie Gut, dass ich gesagt habe, dass ich Haftung für die Richtigkeit meiner Aussagen übernehmen, denn ich habe gerade noch mal nachgelesen und es könnte doch sowohl fürs EG Gebiet als auch fürs übrige Ausland eine Ausnahme gelten (§3a Abs. 4 Nr. 13, §3a Abs. 5 UStG). Dann wären die Umsätze nur in Deutschland steuerbar, wenn der Empfänger auch in Deutschland ist. Also wenn ihr auch im Ausland veröffentlichen wollt, solltet Ihr mal einen Steuerberater fragen.
 
reneph schrieb:
@amfa: du gibst doch Steuerdaten beim Merchant-Account an. Dort kannst du festlegen wie viel Steuern abgeführt werden müssen (oder eben nicht).

Darüber hinaus stellt Google schon Rechnungen in deinem Namen aus. Ihr braucht ja nur mal zu https://wallet.google.com/manage gehen und eure getätigten Käufe anschauen, da seht ihr die Rechnung inkl. der Angaben des Verkäufers (Name, Straße...)

Ich hab bisher nur eine kostenlose App im Store, eben aus den hier genannten Gründen, war mir zu kompliziert mit dem ganzen Steuer und weiteren Rechten ;)

Also ist Google Play Store gar kein Store sondern eher Flohmarkt, wo jeder sein eigenen Stand aufmachen kann ;)
Warum hat da eigentlich noch niemand gegen geklagt wegen Irreführung.
Denn in einem echten "Store" ist in erster Linie der Händler verantwortlich für das was er verkauft.
Da war Android Market eigentlich die richtigere Bezeichnung ^^
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
3
Aufrufe
163
moin
M
C
  • CoderboyPB
Antworten
3
Aufrufe
927
swa00
swa00
OnkelLon
Antworten
13
Aufrufe
1.983
OnkelLon
OnkelLon
Zurück
Oben Unten