Dringend Hilfe - Meine App wurde aus dem Playstore entfernt!

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Eine Frage bezüglich Bilderrecht:
Ich habe vor eine Wallpaper App zu einem bestimmten Thema zu basteln; dazu habe ich die Erlaubnis von deren Besitzer; bzw. ein Teil der Bilder auch gekauft.
Woher will Google wissen ob ich dazu die Rechte habe diese weiterzuverwenden, wenn die gleich bannen OHNE zu fragen?
 
kosmus schrieb:
Wenn ein Jurist von "grundsätzlich“ spricht, kann man davon ausgehen, dass es sehr viele Sonderregelungen gibt und der Grundsatz keinen Anwendungsfall mehr hat. :flapper:

Ich glaube aber nicht das jemand in der Lage ist schlüssig zu behaupten, ein Motorengeräusch stamme ausgerechnet aus seinem YouTube Video und sei daher sein geistiges Eigentum.

Hast du mal ne mail an Google geschrieben und nachgefragt?



Ja Google habe ich mal angeschrieben. Ich warte mal auf die Antwort ab.



Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App
 
ui_3k1 schrieb:
Die Aussage, dass man keine Musik aus Youtube herunterladen darf ist schlichtweg falsch.
Dass man es aber einfach so darf ist genauso schlichtweg falsch. Fakt ist, es ist eine Grauzone. Da der Streitwert für die Urheber zu gering wäre, wird das eben nicht weiter verfolgt.

ui_3k1 schrieb:
Genauso verhält es sich mit der Aussage, dass man veränderte Musik nicht weiterverbreiten darf. Diese beiden Punkte stehen so garantiert nirgends im Gesetz
Im Gesetz steht etwas bzgl. Schöpfungshöhe. Bei Audioaufnahmen von Autos frage ich mich, wie sehr man die "bearbeiten" möchte, so dass daraus ein neues "Kunstwerk" entsteht. Bei Autosounds geht es doch vermutlich darum, dass die möglichst originalgetreu dem Klang des Autos entsprechen. Nehme ich jetzt eine Aufnahme aus YouTube werde ich diese wohl kaum als Remix mit anderen Klängen, Beats, etc. mischen und danach ein Dancehall-Lied veröffentlichen, sondern das Bearbeiten beschränkt sich vmtl. auf Länge kürzen, Lautstärke anpassen und Rauschen entfernen. Und das kriegt man niemals durch, dass das eine gewisse Schöpfungshöhe hätte ... (ja natürlich vor Gericht könnte man es vll. wieder irgendwie argumentieren blablabla ... aber, ein bisschen gesunder Menschenverstand darf dann wohl auch mal angebracht sein). Würde das funktionieren bringe ich eine Tauschbörse raus, die Lieder von YouTube rippt, Lautstärkemäßig auf 1 Level bringt und jeweils die erste Sekunde und letzte Sekunde wegschnippelt. Zack, Urheberrechtsproblem erledigt oder was? ;)


Mir ist klar, dass man eigtl. einen Anwalt konsultieren sollte um fachlich fundierten Rat zu holen (exakt das habe ich damals bei dem Thread bzgl. "Simpsons"-App auch geschrieben, ebenso das mit der Schöpfungshöhe). Aber in diesem Fall kann man auch mit gesundem Menschenverstand vorgehen: Download der Files (=Grauzone, aber das alleinige Downloaden sollte noch niemand auf den Plan rufen), Bearbeiten der Files (=Grauzone, ich als Urheber der Originaldateien muss gefragt werden ... geschieht dies aber im stillen Kämmerlein bekomme ich davon ja nichts mit). Diese Dateien ungefragt weiterverbreiten (und zu 99% kein neues "Kunstwerk" erstellt, sondern technische minimalste Anpassungen vorgenommen): das kann nicht legal sein!

Selbst kurze Rhytmen können dem Urheberrecht unterliegen:
http://irights.info/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube#14
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kleinerkathe,
vollkommen richtig. Ich habe auch nie gesagt, dass man es darf :)
Ich wollte dir dein Wissen auf keinen Fall absprechen, falls das so rüber gekommen ist... Mir ging es hauptsächlich darum darauf aufmerksam zu machen, dass es gerade bei dieser Diskussion wichtig ist die Formulierungen ganzheitlich zu treffen.

Zu den Youtube-Phänomen: eine Grauzone ist es meines Wissens wohl nicht.
Fall 1: Inhalt ist nicht urheberrechtlich geschützt (eigentlich ist erst mal alles urheberrechtlich geschützt, solange nicht public license, oder?) / oder man hat das Einverständnis des Rechteinhabers / Urhebers -> sollte kein Problem darstellen (ggf. verstößt man gegen Nutzungsbestimmungen)
Fall 2: Urheberrechtlich geschützt -> Download illegal.
(jedenfalls ist das mein Kenntnisstand - wenn ich falsch liege, lasse ich mich gerne belehren)
 
Fassen wir zusammen:

Wenn man Daten von youtube herunterladen will, darf man das erstmal nicht.

Wenn die Lizenz der Datei den Download erlaubt, kann man es ... vermutlich.

Denn man muss eigentlich auch noch prüfen, ob der Uploader die Rechte hatte, die Datei unter dieser Lizenz zu veröffentlichen.
 
Und das hat Google bei mir nicht gemacht. Also lag es an was anderem.
Kann es sein dass es zum Konflikt führt wenn man die App auch in Amerika veröffentlicht und den Haken auf Formular nachträglich einreichen setzt und dies nicht nachgeliefert? Oder wie macht ihr des mit einer App die ihr auch in Amerika veröffentlicht?

Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App
 
Ich immer weltweit, Haken für Amerika klicke ich immer gleich mit an (also noch in Testphase)
 
Jajobe schrieb:
Ja Google habe ich mal angeschrieben. Ich warte mal auf die Antwort ab.



Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App

hast du schon was von google gehört?
 
kosmus schrieb:
hast du schon was von google gehört?

Nein leider immer noch nicht. Melde mich auf jeden Fall dann, wenn es was neues gibt, dass keinem anderen mein Fehler passiert.
 

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