Dringend Hilfe - Meine App wurde aus dem Playstore entfernt!

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J

Jajobe

Erfahrenes Mitglied
14
Hallo zusammen.
Bin entsetzt.
Google Play hat mein Account gesperrt und alle meine Apps gelöscht, weil sie angeblich gegen deren Richtlinien verstoßen habe.
Ist das schon mal jemand passiert?
Habe auch schon Ne Mail bekommen.
Was kann ich machen?


Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App
 
Zuletzt bearbeitet:
Ups :-/
Haben die nähere Gründe geliefert?
 
Im Anhang ist ein Screenshoot von einer der Mails.
Verstehe nur nicht ganz gegen was genau ich verstoßen habe.
Habe nur eigene Sachen verwendet.
Und vor allem kam auch keine Vorwarnung.
Einfach vorhin eine Mail.
package... wurde vom Appstore entfernt.
 

Anhänge

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Hast du irgendwas geklaut / kopiert? Vielleicht einen Flappy Bird Clone im Angebot gehabt? Oder etwas unter falschem Namen eingestellt?

Die Gestaltung des PlayStore ist generell schwer nachvollziehbar. Erst werden Clone gelöscht, dann sind 3000 Stk. dauerhaft online, damit dann wiederum ein paar einzelne gelöscht werden.
 
ui_3k1 schrieb:
Hast du irgendwas geklaut / kopiert? Vielleicht einen Flappy Bird Clone im Angebot gehabt? Oder etwas unter falschem Namen eingestellt?

Die Gestaltung des PlayStore ist generell schwer nachvollziehbar. Erst werden Clone gelöscht, dann sind 3000 Stk. dauerhaft online, damit dann wiederum ein paar einzelne gelöscht werden.

Nein es war eine Carsoundsapp die komplett ohne lediglich Vorlage programmiert wurde.

Was mir eingefallen ist: Kann es ein Problem sein, wenn man in die Keywords bei der App Beschreibung rein macht, die zum Beispiel Fahrzeughersteller wie Audi und Vw enthalten? Oder Keywords wie:"wo ist mein Wasser 2", "Facebook", ... also bekannte spieleklassiker nimmt?
 
Carsoundsapp .... ääähm, schön ... selber programmiert, gut .... Woher kamen die Sounds? (das war vermutlich der Knackpunkt! ;) ... und auch zu Recht)
 
Zum Teil selbst aufgenommen und zum Teil aus Youtube (aber bearbeitet).
Und man darf ja Musik aus Youtube downloaden und verwenden wenn man sie bearbeitet.
Ich denke dass der Knackpunkt war das ich als Keywords von bekannten Apps genommen habe. Trotzdem hätte doch aber eine Verwanung kommen müssen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
WTF xD das klingt ja sehr komisch.
 
Jajobe schrieb:
Und man darf ja Musik aus Youtube downloaden und verwenden wenn man sie bearbeitet.

:lol: (Sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein .... denn das ist wirklich mal tolles Rechtsverständnis ...)

Ums kurz zu machen: Nein, du darfst Musik weder aus YouTube herunterladen, noch darfst du sie bearbeiten, noch darfst du die bearbeitete Version wieder weiterverbreiten.

Ich kann deine App auch umsonst runterladen, kann sie decompilieren und bearbeiten und wieder hochladen ... Legal ist das auch nicht ;)
 
Ok. Das ist vielleicht nicht ga z in Ordnung.
Aber so Apps wie Instan Button oder so, müssen die Töne ja auch irgendwo herbekommen. Und welche Quellen gibt es außer YouTube noch, wo offiziell legal sind? Also ich glaube nicht, dass meine App wegen den Sounds raus genommen wurde, weil wie möchte Google beweisen, dass des welche aus YouTube sind?!

Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App
 
Apps wie InstantButton kaufen diese Sounds aber, dass ist der Unterschied ;) Vielleicht hat sich der Urheber eines Videos bei Google über deinen Verstoss beschwert, ist zwar unwahrscheinlich, aber im Rahmen des möglichen. Und da Google sicher Urheberrechtsklagen vermeiden will, haben sie halt deine App sicherheitshalber entfernt.
Achso, Keywords in der Beschreibung zu benutzen ist in den AGB's eindeutig untersagt, auch wenn es oft gemacht wird. Vielleicht war das auch der Grund, wobei da natürlich eine Verwarnung angemessener gewesen wäre.

Mfg
 
  • Danke
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keinbrain schrieb:
Apps wie InstantButton kaufen diese Sounds aber, dass ist der Unterschied ;) Vielleicht hat sich der Urheber eines Videos bei Google über deinen Verstoss beschwert, ist zwar unwahrscheinlich, aber im Rahmen des möglichen. Und da Google sicher Urheberrechtsklagen vermeiden will, haben sie halt deine App sicherheitshalber entfernt.
Achso, Keywords in der Beschreibung zu benutzen ist in den AGB's eindeutig untersagt, auch wenn es oft gemacht wird. Vielleicht war das auch der Grund, wobei da natürlich eine Verwarnung angemessener gewesen wäre.

Mfg



Sind Keywords allgemein nicht erlaubt oder nur die speziellen wie "wo ist mein Wasser 2", "instant Button",...

Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App
 
kleinerkathe schrieb:
:lol: (Sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein .... denn das ist wirklich mal tolles Rechtsverständnis ...)

Ums kurz zu machen: Nein, du darfst Musik weder aus YouTube herunterladen, noch darfst du sie bearbeiten, noch darfst du die bearbeitete Version wieder weiterverbreiten.

Ich kann deine App auch umsonst runterladen, kann sie decompilieren und bearbeiten und wieder hochladen ... Legal ist das auch nicht ;)

Naja, den von dir genannten Punkten kann man in so ziemlich allen Punkten widersprechen.
Bei dem Thema Rechtssprechung und Urheberrecht gehen die "Meinungen" stark auseinander - was sich selbst vor Gericht immer wieder mal herausstellt.
Wie auch immer: ich denke zu dem Themenbereich "Rechtssprechung" sollte man eher einen Anwalt konsultieren (oder halt selbst Jura studieren - am besten mit Schwerpunkt IT- oder Medien-Recht), als hier Halbwahrheiten zu vertrauen.

Die Aussage, dass man keine Musik aus Youtube herunterladen darf ist schlichtweg falsch. Genauso verhält es sich mit der Aussage, dass man veränderte Musik nicht weiterverbreiten darf. Diese beiden Punkte stehen so garantiert nirgends im Gesetz :rolleyes2:

Der ursprüngliche Beitrag von 22:30 Uhr wurde um 22:39 Uhr ergänzt:

Jajobe schrieb:
Sind Keywords allgemein nicht erlaubt oder nur die speziellen wie "wo ist mein Wasser 2", "instant Button",...

Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App

Naja, Keywords sind ja zu erst mal dafür da eine App überhaupt auffindbar zu machen. Allein schon deswegen sind Keywords wohl nicht verboten.
Anders sieht es aus, wenn man sich mit "fremden Federn schmückt" und das Vertrauen der Nutzer, bzw. den guten Ruf einer anderen Anwendung für seine eigenen Sachen "missbraucht".
Und hier ist recht gut erkennbar, dass der Übergang zwischen "wie mache ich meine App auffindbar" und "ich nutze Namen von anderen bekannten -Marken- um meinen eigenen Nutzen raus zuschlagen" ziemlich fließend ineinander übergehen kann.
Somit liegt es auch hier wohl im Auge des Betrachters, wann etwas okay ist und wann nicht...
Ähnlich verhält es sich auch mit der Frage für welche Alterseinstufung eine App freigegeben ist.
Was bedeutet "häufige Gewalt". Ein Pädagoge hat da wahrscheinlich ein anderes Weltbild als ein Kleinkrimineller...
Im Zweifel entscheide ich mich immer für die "sicherere" Variante.
 
ui_3k1 schrieb:
Die Aussage, dass man keine Musik aus Youtube herunterladen darf ist schlichtweg falsch. Genauso verhält es sich mit der Aussage, dass man veränderte Musik nicht weiterverbreiten darf. Diese beiden Punkte stehen so garantiert nirgends im Gesetz :rolleyes2:

Das herunterladen wiederspricht aber zumindest den Nutzungsbedinungen von Youtube.
Aller spätestens wenn man sich da angemeldet hat, hat man diesen zugestimmt. ;)

Was die Musik angeht:
UrhG - Einzelnorm

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Ich finde das dieser Punkt sogar sehr deutlich im Gesetz steht ;)
 
  • Danke
Reaktionen: ui_3k1
ui_3k1 schrieb:
Die Aussage, dass man keine Musik aus Youtube herunterladen darf ist schlichtweg falsch.

Was kleinerkathe sicher sagen wollte, war: Man darf nicht generell Audiodaten aus Youtube (oder von anderswo) herunterladen, etc...

Man muss halt bei jedem Video prüfen, ob man es darf. Bei vielen mag das okay sein, aber garantiert nicht bei allen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fremde Sounds, keine Chance. Da schlägt das Urheberrecht knallhart zu. Du darfst ihn für Deine Apps benutzen, wenn der es Dir der Urheber oder Rechtebesitzer explizit erlaubt. Selbst wenn die Musik frei zugänglich ist, brauchst Du die Erlaubnis des Rechtebesitzer.

Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, aber in Deine Fall dürften sie nicht greifen.
 
amfa schrieb:
Das herunterladen wiederspricht aber zumindest den Nutzungsbedinungen von Youtube.
Aller spätestens wenn man sich da angemeldet hat, hat man diesen zugestimmt. ;)


Bingo! So spitzfindig ist die Rechtslage.


amfa schrieb:
Was die Musik angeht:
UrhG - Einzelnorm


Ich finde das dieser Punkt sogar sehr deutlich im Gesetz steht ;)

Was anderes habe ich auch nicht geschrieben:

"Genauso (falsch) verhält es sich mit der Aussage, dass man veränderte Musik nicht weiterverbreiten darf."
... wobei sich meine Aussage auf diese bezog, dass man es (grundsätzlich) nicht darf...
"noch darfst du die bearbeitete Version wieder weiterverbreiten."

-> natürlich darf man Musik verändern und verbreiten (wenn man die Zustimmung vom Rechteinhaber hat). Dieser Passus wurde aber bei dem von mir zitieren Beitrag weggelassen, somit steht es so, wie es dort formuliert wurde, auch nicht im Gesetz. ;)

Darüber hinaus lässt sich jetzt noch darüber streiten, was ist, wenn die Töne bis zur absoluten Unkenntlichkeit verändert wurden.
Dann habe ich mich im juristischen Sinne strafbar gemacht, aber es wird ab einem gewissen Punkt der Bearbeitung unmöglich das nachzuweisen.

Alles was ich sagen will:
Fragt man ein paar Leute, ob in Deutschland grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht, wissen es viele nicht mal genau was diese Frage eigentlich umfasst.
Dann davon auszugehen, dass man in einem Forum für kleine und größere Programmierarbeiten eine juristisch abgesicherte Antwort erhält. Naja... :D

PS: ich bin mir mit der Vertragsfreiheit aber auch immer unsicher... Jedenfalls wenn ich mir überlege was es für perverse Verträge geben könnte :D :D
 
Zur Vertragsfreiheit könnte ich jetzt auch was schreiben.
Aber ich muss ins Bett ;)
Kurz:
Ja es herrscht grundsätzlich Vertragsfreit, aber....
Das "aber" könnte etwas länger werden ;)
 
amfa schrieb:
Zur Vertragsfreiheit könnte ich jetzt auch was schreiben.
Aber ich muss ins Bett ;)
Kurz:
Ja es herrscht grundsätzlich Vertragsfreit, aber....
Das "aber" könnte etwas länger werden ;)

Wenn ein Jurist von "grundsätzlich“ spricht, kann man davon ausgehen, dass es sehr viele Sonderregelungen gibt und der Grundsatz keinen Anwendungsfall mehr hat. :flapper:

Ich glaube aber nicht das jemand in der Lage ist schlüssig zu behaupten, ein Motorengeräusch stamme ausgerechnet aus seinem YouTube Video und sei daher sein geistiges Eigentum.

Hast du mal ne mail an Google geschrieben und nachgefragt?
 
Leute, regt ich euch nicht über die Musik auf. Es lag mit sicherheit an der beschreibung :)
Ich erstelle keine App die Sounds aus verschiedenen Apps anbietet (Beispiel das Spannen der Schleuder aus Angry Birds) und sage dann in der beschreibung:
Tolle Sounds enthalten beispiel aus Angry Birds, Wo ist mein Wasser, Spotify, Plaguate Inc. ....
Denn das ist schlichtweg falsche tatsache.
Die Musik ist geklaut UND er bekommt dadurch ein hohess ranking durch ausnutzen der beschreibung...

Gruß
 

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