GEMA erklärt Verhandlungen für gescheitert: Vorerst keine Einigung mit YouTube

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Die allseits beliebte GEMA hat es nach eigenen Angaben nicht geschafft, sich in den entscheidenden Punkten mit Youtube zu einigen. Die Verwertungsgesellschaft erklärte die Verhandlungen für "vorerst gescheitert". Nun ist es an der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes, zu prüfen, ob die von der GEMA geforderte Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent pro urheberrechtlich geschützem Musikstück aus dem GEMA-Repertoire tatsächlich angemessen ist. Weiterhin versucht die GEMA Youtube mit einer Abmahnung an den bisher verwendeten Hinweistafeln zu hindern: "Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", äußerte sich Harald Heker, der Vorstandsvorsitzende der GEMA. Die GEMA sei jedoch immer bereit gewesen, eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nur hätte akzeptieren und erwerben müssen. "YouTube war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen", so Heker weiter.

Bislang sei auf rechtliche Schritte verzichtet worden, da man die laufenden Gespräche nicht belasten wollte. Allerdings sei man zu diesem Schritt für die Zukunft bereit, wenn YouTube der versandten Aufforderung zum Abändern der Hinweistafeln nicht nachkomme - dann droht dem Internetportal eine Unterlassungsklage. "Für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung verweigert. Das heißt, dass YouTube die von der GEMA wahrgenommenen Rechte unserer Mitglieder seitdem ohne jegliche Vergütung der Urheber nutzt. Aus unserer Sicht stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden", begründet GEMA-Vorsitzender Heker das Vorgehen seines Konzern. Die YouTube-Sprecherin Mounira Latrache erklärte dazu: "Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die GEMA überrascht und enttäuscht." Man sei der festen Überzeugung, dass Rechtehinhaber und Musikschaffende von der Präsentation auf YouTube profitieren sollen - zum Beweis verwies Latrache auf Verträge mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Lände: YouTube biete Künstlern eine Plattform, um entdeckt und bekannt zu werden.

"In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der GEMA verwehrt", erklärt die Sprecherin weiter. Zur Abmahnung durch die GEMA gab sie jedoch keinerlei Stellungnahme ab. (Dies ist jedoch nicht ungewöhnlich und wird taktische sowie juristische Gründe haben.) Bereits seit Ende März 2009 besteht kein Vertrag zwischen der GEMA und YouTube, welcher die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf Googles gigantischer Videoplattform grundsätzlich regelt. Bis heute konnte trotz enormer Bemühungen beider Seiten keine Einung erzielt werden. Zentrale Streitpunkte sind die Verantwortung des Service-Anbieters für die eingestellten Inhalte auf der einen und die Höhe der Vergütung an die GEMA auf der anderen Seite.

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Pics: itespresso

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(im Forum "Smalltalk und Offtopic")

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Quellen:
GEMA erklärt Verhandlungen mit YouTube für "vorerst gescheitert" | ZDNet.de
GEMA mahnt YouTube wegen Sperrhinweisen ab | ITespresso.de
 
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