Versendet Google Demogeräte als Ersatz? Ebay Verkaufsproblem

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Naute

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Hallo in die Runde,

ich habe einen Ebayfall, in dem der Käufer behauptet, dass versandte Gerät (Pixel 4), neu von Google als Austauschgerät bekommen, sei ein Demogerät. Er hätte nicht direkt seinen Google Account einrichten können oder sich mzi dem. WLAN verbinden.

Das Gerät war versiegelt in OVP, also kein refurbished.

1. Frage: Habt ihr davon schon mal gehört?
2. Frage: Sind diese Gerät sofern es ein solches wäre in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt? Hinsichtlich Empfang etc.

Nun will der das Gerät zurück geben. Grund: das Gerät sei nicht neu, da Austauschgerät.

Meine zweite Frage wäre dann evtl. rechtlicher Natur. Laut den eBay Grundsätzen wäre der Artikel eindeutig neu. Hätte ich denn explizit hinzuschreiben sollen, dass es ein Austauschgerät war? Bzw. Ist dies relevant als privater Verkäufer? Ich habe leider keine Garantie etc. Pp. - also diese standard Floskeln verwendet in Angebot.

Grus
Naute
 
Zuletzt bearbeitet:
Naute schrieb:
Das Gerät war versiegelt in OVP, also kein refurbished.
= neu

Naute schrieb:
Habt ihr davon schon mal gehört
nein.

Naute schrieb:
sei ein Demogerät.
Demogeräte gibt es z.B. auf Presseveranstaltung, bei offiziellen releases der Hersteller, die Geräte haben alle Funktionen und werden meistens auch gleich mit SIM Karten bestückt ausgegeben.
Naute schrieb:
Er hätte nicht direkt seinen Google Account einrichten können oder sich mzi dem. WLAN verbinden.
dämlich oder lediglich eine faule ausrede, weil er das Gerät nun doch nicht möchte.

Naute schrieb:
es ein Austauschgerät war
eventuell ja, kommt auf das Kaufdatum an, an welchem du das Original Gerät gekauft hast, weil ein Austauschgerät eine verkürzte Garantie/Gewährleistung beim Hersteller/Verkäufer hat und diese geht ja an dein Käufer über.

Entscheidend ist was du alles in deiner Anzeige geschrieben hast.
 
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Danke sehr für die kurze prägnante Antwort!

Ich habe lediglich dies geschrieben:
Biete hier ein Google Pixel 4 in schwarz an. Das Gerät ist NEU und versiegelt.


Versand erfolgt als versichertes DHL Paket.


Zahlung via Überweisung oder per Paypal möglich.





Mir war selbst nicht bewusst das es sich um ein Austauschgerät handelt. Mir war lediglich wichtig damals das es versiegelt bei mir ankommt. Wenn ich das Gerät nun zurück nehmen muss, tue ich das. Aber mich ärgert die herangehensweise des Käufers.
 
Naute schrieb:
Wenn ich das Gerät nun zurück nehmen muss, tue ich das.
Ist es denn noch versiegelt? Sonst würde ich es nicht mehr zurück nehmen.
 
Chefingenieur schrieb:
Ist es denn noch versiegelt? Sonst würde ich es nicht mehr zurück nehmen.

Nein natürlich nicht. Nur worauf kann ich mich berufen es nicht zurück zu nehmen? Mir wird ja vorgeworfen, ein nicht neues Gerät verkauft zu haben obwohl so angegeben. Das einzige was ich nicht getan habe war anzugeben das es sich um ein im Rahmen der Garantie erhaltenes Ersatzgerät handelt. Was ich wie gesagt nicht wusste.
 
Selbst wenn es ein Ersatzgerät ist ist es doch trotzdem neu und versiegelt gewesen.
Mehr hast du nicht versprochen.

Ich verstehe aber auch nicht das Problem mit dem Google Account und dem WLAN.
Vielleicht meldet sich ja jemand der ein Austauschgerät in Betrieb genommen hat.
Ist das bereits mit dem Konto des eingeschickten Geräts verknüpft?
Bei einem versiegelten Ersatzgerät würde ich davon ausgehen dass es "jungfräulich" ist und sich nicht von einem Neugerät unterscheidet.
 
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Also, ich hatte mal bei Google direkt zwei Geräte (Pixel 3 und 3a) eingeschickt per RMA bzw Reparatur. In beiden Fällen kamen originalverpackte Geräte zurück. Das 3er mit 64GB wurde sogar gegen die 128GB Version ausgetauscht, da keine anderen Geräte mehr verfügbar waren. Das 3a hatte ich wegen der berüchtigten Spider-App zur Reparatur eingeschickt und zurück kam ein nagelneues Ersatzgerät. Das defekte 3a blieb in Polen.
Das Einzige was wohl mittlerweile seitens Google passiert ist, dass die Garantiedauer des Austauschgeräts nicht mehr von vorne startet sondern auf den Garantiezeitraum des eingesendeten Gerätes. Wenn du also ein Geräte kurz vor Ablauf der Garantie/Gewährleistung an Google schickst bekommst du zwar ein neues Gerät zurück, die Garantie/Gewährleistung läuft aber nur noch so lange wie vorher auch mit dem alten Gerät.
 
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@maleu kannst du auch hierzu antworten?

Chefingenieur schrieb:
Vielleicht meldet sich ja jemand der ein Austauschgerät in Betrieb genommen hat.
Ist das bereits mit dem Konto des eingeschickten Geräts verknüpft?
Bei einem versiegelten Ersatzgerät würde ich davon ausgehen dass es "jungfräulich" ist und sich nicht von einem Neugerät unterscheidet.
 
@mblaster4711 dafür bräuchte Google doch das Passwort vom Account 🤔
 
Ich glaube nicht...
Google selbst braucht sicher nicht das Passwort um ein Gerät zu verknüpfen, wenn sie wollen.
Amazon zum Beispiel macht es bei seinen Geräten, als ich mein FireTv bestellt habe war mein Konto bereits drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
@mblaster4711 Was soll ich denn da direkt zu sagen. Für mich sind nagelneue Ersatzgeräte noch nicht vorab eingerichtet worden. Warum sollte sich Google die Mühe machen, das Gerät auszupacken, es mit dem Konto voreinrichten und dann wieder originalverpackt auf die Reise schicken?

Um es kurz zu machen: alle Geräte kamen jungfräulich bei mir an inkl. neuer IMEI und ohne jedwede Voreinrichtung! Das einzige Pixel, das ich bisher hatte, das teilweise voreingerichtet war, hatte ich über EK direkt beim örtlichen Mobilcom-Debitel-Shop gekauft. Dieses hatte auch nicht mehr die durchsichtigen Laschen von Google, sondern war mit grünen Aufklebern von M-D versiegelt.
 
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Ich melde mich nochmal ausführlicher zurück.

Aber letztlich kann festgehalten werden, dass die als Ersatz zugesandten versiegelten Geräte in OVP neu sind! Richtig?

Ich hatte auch schon welche erhalten. Sowohl bei refurbished als auch Neugeräten wurde das Googlekonto nicht vorinstalliert.
 
Dann kann dir der Käufer eigentlich nichts anhaben.

Wie schon geschrieben:
Entweder ist er einfach zu blöd, er meinte er kauft ein Gerät vom Händler mit 24 Monaten Gewährleistung oder er hat zuviel Geld ausgegeben und "Mutti" hat gesagt gib es zurück.

Wenn du das Gerät zurück nimmst, wozu du nicht verpflichtet bist, müsste er dir eine Ausgleich zahlen dafür, dass es nicht mehr versiegelt ist.

Oder du nimmst es zurück und stellst neue Gewährleistungsansprüche an Google und schaust dass du wieder ein neues bekommst. Denn es könnte eventuell ja wirklich der Fall sein, dass dies ein (leider) defektes Gerät ist, was du im Austausch erhalten hast.

Oder der Käufer setzt sich selbst mit Google in Verbindung und macht seine (von dir restlichen) Gewährleistungsansprüche geltend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schieb „wenn“ was sich auf Gutmüdigkeit deinerseits gegenüber dem Käufer bezieht.
Zurücknehmen musst du es nur, wenn das Gerät defekt wäre, wenn du es als „Neu“ verkauft hast, was die volle Funktion einschließt.

Ich würde dem Käufer schreiben:
  1. Wenn das Gerät wirklich funktionslos/defekt ist, kann er dir es gerne (auf seine Kosten) zurücksenden, du prüfst es.
  2. Sollte das Gerät optische Mängel aufweisen, ist von eine Beschädigung seinerseits auszugehen, da Google nur einwandfreie Gerät in original versiegelten Verpackungen verkauft.
  3. Ist das Gerät jedoch OK, sendest du es ihm zurück, aber nur wenn er die Versandkosten trägt.
  4. Falls das Gerät tatsächlich einen Defekt aufweist, tauschst/reklamierst du es bei Google und sendest ihm dann das neue-neue Gerät zu.
  5. Geld bleibt bei dir. Weil er auf jeden Fall wieder ein voll funktionsfähiges Gerät von dir zugesendet bekommt.
  6. Das Google keine Demogeräte verkauft oder als Austauschgerät ausliefert, sondern nur neue Geräte die daher auch versiegelt sind.

Stellt sich nur die Frage für dich: wann wurde das Gerät ursprünglich gekauft, hat es noch Garantie/Gewährleistung?
 
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