Erfahrungen mit Google beim Austausch vom Pixel 3 / Pixel 3 XL

Darek La. schrieb:
Das Austauschgerät hat ab Lieferdatum (Lieferschein) 24 Monate gesetzliche Gewährleistung und die damit verbundene freiwillige Garantie des Herstellers.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du einen Beleg für diese Aussage?
 
Ja, steht überall im Internet.

Oder anders gesagt: würde man ihm sein Pixel repariert zurückschicken, würde die Gewährleistung unberührt fortlaufen (gesetzliche Frist).

Sobald man ein komplett neues Gerät erhält (samt neuer Imai) beginnt die gesetzliche Gewährleistung einzig und allein für das neue Gerät von neu (nicht das alte reklamierte Defekte Gerät, welches man dann aber eh nicht mehr besitzt).

Das ist aber auch völlig logisch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dem nicht so ist.

Dann könnte man ja kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sein Gerät aus irgendwelchen erfundenen Gründen einschicken um sich so jahrelange Gewährleistung zu erschummeln.
 
  • Danke
Reaktionen: mikesch dauerhaft und b0thunt3r
In der Regel lassen sich die meisten Geräte auch reparieren (und ich meine nicht nur Smartphones sondern auch Kühlschränke, elektrische Zahnbürsten etc.).

Und in der Regel bekommt man selten ein komplett neues Austauschgerät. Denke mal an eine Waschmaschine. Da wird dir Miele, Bosch und Co. einen Vor-Ort-Reperatur Service schicken....bevor sie, die alte Waschmaschine bei dir abholen lassen (Kosten), dir ein neues Gerät schicken (Das neue Gerät kostet - plus erneute Speditionskosten) und und und...

Bis vor Google kannte ich gar kein Unternehmen, welches seine Geräte so unkompliziert gegen ein neues tauscht (letztes Jahr war es noch einfacher, jetzt beim 3er häufen sich Unannehmlichkeiten).

Also, wir halten fest: würde Google die Lautsprecher in einer Werkstatt "reparieren" statt dem Kunden ein komplett "neues" Gerät zu schicken, würde sich nichts an der Gewährleistung ändern.

Aber SOBALD Google (Samsung, Braun, LG, Panasonic, Bose, JBL etc.) ein NEUES GERÄT zum Kunden schickt (im Gewährleistungsfall), hat DIESES GERÄT ein RECHT AUF ZWEI JAHRE GEWÄHLEISTUNG.

Selbst wenn der Hersteller das Gerät repariert, z.B die Lautsprecher - obwohl das Gerät bereits die halbe Gewährleistungsfrist erreicht hat - so haben die reparierten Teile ab "Reperatur" zwei Jahre Gewährleistung, nicht aber die restlichen Komponenten.

Wo kommen wir denn hin wenn ich ein neues Gerät erhalte, und zwar einen Monat vor Ablauf der Gewährleistung des ersten Gerätes, dieses nach 2 Monaten kaputt geht (OBWOHL ES EIN NIGELNAGELNEUES AUS DEM LAGER IST!) und ich jetzt als Kunde der gelackte bin, nur weil Google oder andere Unternehmen Geräte produzieren, die evtl. nach 2 Monaten kaputt gehen?

Hurra, damit ist die Gewährleristung geboren damit die Unternehmen keine scheiße Produzieren die nach nem Jahr im Arsch ist!

Und Hurra, der Verkäufer/Hersteller hat zwei mal die Chance auf Nachbesserung, damit die Leute eben nicht auf die Idee kommen kurz vor Ablauf zu reklamieren, denn...HURRA der nächste Stolperstein: Du musst dem Verkäufer beweisen das der Schaden schon beim KAUF vorhanden war, er muss es Dir nur ab Kaufdatum 6 Monate lang, dass der Schaden nicht da war!

Hier im Forum hat jemand sogar ein Ausstellgerät (monatelang bei einem Elektrofachmarkt rund um die Uhr in Betrieb) bei Google reklamiert, welches ein eingebrandetes Display hatte (wen wunderts :1f606:) und zack ein nagelneues erhalten!

Warum ist das so?
Meine Vermutung: Abgesehen davon, dass man für den Preis welches ein Pixel kostet, gleich 3 Pixel bezahlt (Herstellungskosten), ist es für Google ohnehin nur eine Spielerei mit der Pixel-Reihe, um zu veranschaulichen, was Android wirklich kann. Google verdient sein Geld auf anderer Ebene. Google hat vermutlich doppelt oder sogar dreifach soviel Geräte in Auftrag gegeben, als sie in Wirklichkeit absetzen - was denen aber auch relativ egal ist. Und Google hat vermutlich einfach keine Lust auf die ganzen Reperatur Geschichten, ... schließlich liegen ja noch pro Kunde mindestens 3 Geräte auf Lager :biggrin:

Wie es in Zukunft sein wird, werden wir sehen, meine Vermutung bezieht sich nur auf die erste, zweite und dritte Generation.

....

PS: Und haltet die Garantie des Herstellers raus, die ist NICHT gesetzlich geregelt sondern ein schlichtes freiwilliges Instrument, welches zum Kauf animieren soll. Ob sich der Hersteller an seine Garantie hält, steht auf einem anderen Blatt Papier...(oder anders ausgedrückt, sie werden immer Gründe finden, damit du deren Garantie nicht bekommst). Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich bindend.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: BangBoomBang
So steht es zumindest bei Google:

Probleme mit dem Gerät nach einem Austausch oder einer Reparatur
Wenn Sie nach der Geltendmachung eines Anspruchs ein neues oder generalüberholtes Ersatzgerät erhalten haben, ist dieses Ersatzgerät in der Regel durch die Herstellergewährleistung abgedeckt. Diese gilt entweder für die Gültigkeitsdauer der ursprünglichen Gewährleistung oder für 90 Tage – je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Der entsprechende Zeitraum ist je nach Hersteller unterschiedlich. Sehen Sie sich deshalb die für Ihr Produkt geltende Gewährleistung an. Abhängig von der gültigen Rechtsprechung haben Sie unter Umständen zusätzliche Rechte.

Reparaturen, Ersatz- und Gewährleistungen - Google Store-Hilfe

Ließt sich für mich so, dass Google maximal 2 Jahre und 90 Tage Gewährleistung bietet.
 
  • Danke
Reaktionen: blubb83
@ Darek La.: Deine Ausführungen basieren auf den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen und Deinen Vermutungen. Rechtlich haltbare Informationen sind das leider nicht.
 
  • Danke
Reaktionen: #frank
Richtig - ein Austausch führt natürlich nicht zu einem Neubeginn der Gewährleistung. Zumal diese sowieso nur gegenüber dem Händer gilt. Alles was Google für Geräte macht weche nicht im Google Shop gekauft wurden ist eine freiwillige Garantieleistung.
 
Heute ist mein Pixel 3 in Polen angekommen und heute habe ich auch die Sendungsnummer und IMEI für das Ersatzgerät erhalten.
Der Status sagt nichts, daher denke ich das es bis Mittwoch ankommen sollte.
 
@BangBoomBang
@#frank
@1DROID

Google bietet es nicht, Google ist dazu gesetzlich verpflichtet. Genau wie alle anderen Hersteller.

2 Jahre ist die gesetzliche Gewährleistung.

Google erwähnt die 90 Tage, weil sie ihren Tausch durch die Garantie/Kulanz abwickeln - das wäre jetzt meine Vermutung? Was steht denn eigentlich auf dem Lieferschein? Wird da etwas von Kulanz oder Garantie erwähnt?

Wird ein Gerät (Handy, Kühlschrank etc.) aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung ausgetauscht (nicht Kulanz/Garantie) so beginnt mit dem NEUGERÄT ab der Entgegennahme an der Tür (Postlieferung) eine Frist von zwei Jahren. Bei Entgegennahme der Neuware vor Ort (zb Media Markt) beginnt die zweijährige Frist an der Kasse bzw. der Übergabe im Geschäft.



Verlängerung oder Neubeginn der Gewährleistungs-/Garantiezeit nach Austausch? – Recht-gehabt.de
[doublepost=1566854536,1566853412][/doublepost]So wie es sich hier jetzt für mich herauskristallisiert hat, tauscht Google die Geräte aus Kulanz (+Garantie).

In dem Fall beginnt die Gewährleistung nicht von neu.

Ich muss zugeben, dass ich bisher immer davon ausgegangen bin, Google wickelt den Tausch aufgrund der Gewährleistung ab.

Ich habe jetzt wieder ein wenig mehr dazu gelernt. Aber grundsätzlich beginnt die Frist von neu, sobald ein Tausch (nicht Reperatur) aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es hart auf hart kommt wird jeder Händler oder Hersteller es so auslegen als ob er aus Kulanz gehandelt habe, nur um die erneute 2 Jahre Gewährleistung zu umgehen.
 
Und ja, es ist vollkommen richtig das einzig und allein der Verkäufer (zb Mediamarkt) für alle Mängel haftet.

Zitat:

Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, Gewährleistungsrechte direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen.

@BangBoomBang
In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Mängelhaftung mit Verweis auf eine Garantie auf auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich als Kunden in der Regel jedoch nicht einlassen.

Zitat Ende.
Quelle erecht24.de
Garantie und Gewährleistung: Was sind die Unterschiede?

Deswegen muss man auf Gewährleistung bestehen. Das entscheidest du selbst ob du Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nehmen möchtest.

Sollte dich der Verkäufer vom Elektromarkt bei einer Reklamation an den Hersteller zwecks Garantie verweisen, behaare höflich auf die Gewährleistung und mache ihn darauf aufmerksam das du mit ihm - und nicht Google - einen Kaufvertrag geschlossen hast. Er und nicht du, hat die Mängel zu beseitigen (bedenke dabei die Beweisumkehrlast nach 6 Monaten).

Er wird dann vermutlich argumentieren, dass es viel länger dauert, es über ihn abzuwickeln und du viel schneller bedient bist, wenn du dich direkt an den Hersteller wendest. Und hier ist der Punkt an dem du deine Gewährleistung gegen die Garantie/Kulanz tauscht. Die Gewährleistung erlischt zwar nicht, aber beginnt auch nicht mehr von neu.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Darek La. : Aus Deinem eingefügten Link Verlängerung oder Neubeginn der Gewährleistungs-/Garantiezeit nach Austausch? – Recht-gehabt.de geht es doch eindeutig hervor:
"Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass die Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der Ware verjähren. Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre aus, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware. "

Alles Andere (Nacherfüllung) entbehrt jeder Praxis im Handel und wird vor keinem Gericht ernstzunehmende Chancen haben.

Darek La. auch wenn Du darauf bestehst und noch so sehr versuchst uns zu überzeugen, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren verlängert sich durch eine Ersatzlieferung nicht. Lediglich die Zeit zwischen Defekt und Neulieferung bzw. die für eine Reparatur in Anspruch genommene Zeit (also die Zeit, in der ein Kunde das Gerät nicht nutzen konnte) wirkt ggf. verlängernd.
 
Habe soeben ein neues Pixel 3 erhalten aber weiß nicht ob ich es nun direkt verkaufen und bis zum Pixel 4 ein 3a mieten soll oder ob ich es bis November nutzen und dann verkaufen soll.
 
Hallo, kann mir jemand sagen ob man beim Austausch das Handy in der Originalverpackung an Google senden muss? In der email steht dazu nichts. Da ist die Rede von einem Ersatzgerät, heisst das, dass es neu ist oder bekomm ich nur ein refurbished und hab am Ende keine orignalpackung mehr?
 
@mood1510
Bei einem Austausch schickt man nur das Smartphone an Google. Kein Zubehör und keine Verpackung.
Was du bekommst kann ich nicht sagen

Ich habe meins vor 1-2 Wochen an Google geschickt und ein komplett neues in einer versiegelten Originalverpackung erhalten.

Werde beim nächsten Mal im Google Store kaufen statt beim Provider.
 
In diesem Thread geht es (zumindest lt. Betreff) zwar hauptsächlich um das 3 (XL) ...ohne "a", aber hat villeicht schon jemand Erfahrungen mit einem Austausch des Pixel 3a? Wie lange es dauert und ob auch hier ein Austauschgerät kommt?
 
Da wird es keinerlei Unterschiede geben, nur ein weiteres Smartphone von Google.
Daher genau die selbe vorgehensweise wie in den vorherigen Beträgen erwähnt.
 
Das könnte man vermuten. Andererseits ist das 3a in einer anderen preislichen Liga angesiedelt, weshalb es u.U. auch anders behandelt wird. Sprich Reparatur statt Tausch.

Wie lange ist denn im allgemeinen die Laufzeit zwischen Versand und Rückerhalt?
 
  • Danke
Reaktionen: Darek La.
Bezweifle es stark. Die Hersteller handhaben den Service in der Regel gleich, letzten Endes hat man für ein Gerät mit einer anderen Ausstattung, aber nicht mit einem anderen Service gekauft.. Beispiel bei den Konsolen von Sony und Microsoft.

Wenn es erst eingeschickt werden muss, ca. eine Woche und ob es nun ein neues oder ein Austauschgerät ist, kann man nicht zu 100% sagen. In der Regel ist es aber ein neues.
 
@1DROID könnte recht haben. Also ich könnte es mir so vorstellen. Ich vermute nämlich auch das sich das A-Model - im Gegensatz zur Premiumsparte - kostengünstiger reparieren lässt. Aber Wissen tu ich es nicht, bin daher gespannt.
 

Ähnliche Themen

Frank62
  • Frank62
Antworten
9
Aufrufe
1.077
Frank62
Frank62
K
  • kinggeraldo
2
Antworten
20
Aufrufe
1.228
juni
J
Exarkuns
  • Exarkuns
Antworten
3
Aufrufe
237
Exarkuns
Exarkuns
Zurück
Oben Unten