Privater Weiterverkauf von Geräten: Garantie?

Kusie

Kusie

Dauergast
378
Hallo,

wie sieht es mit der Garantie und Gewährleistung aus bei direkt im Playstore gekauften Geräten, die ich privat weiterveräußere, ohne die Geräte selbst einen Funktionskontrolle zu unterziehen? Wenn die dem Käufer die Originalrechnung mitliefere, dann dieser sich dann bei Problemen (z.B. Defekten, DOA) direkt an Google wenden oder muss das dann wieder über mich, den Originalkäufer laufen?

hat jemand diesbezüglich Erfahrungen mit Google?

DAnke,
K.
 
eine abtrittserklärung ausfüllen und mitschicken ist nie verkehrt.
 
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Wenn Du als gewerblicher Händler auftritts bist Du auch in der Regresspflicht, bei Privatverkauf kannst Du die Gewährleistung ausschließen.

Die normale Herstellergarantie ist davon nicht betroffen, Du musst allerdings dem Käufer die Originalrechnung des Gerätes mitgeben. Diese braucht er ja, um eventuelle Ansprüche an den Hersteller zu richten.
 
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Wikinger. schrieb:
Die normale Herstellergarantie ist davon nicht betroffen, Du musst allerdings dem Käufer die Originalrechnung des Gerätes mitgeben. Diese braucht er ja, um eventuelle Ansprüche an den Hersteller zu richten.
Bevor man mit Herstellergarantie wirbt, sollte man die Garantiebedingungen lesen ... Manchmal (bspw. Intel) gewährt der Hersteller die Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer ;)
 
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kleinerkathe schrieb:
Manchmal (bspw. Intel) gewährt der Hersteller die Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer ;)
Danke Euch allen, nützliche Infos.

Ja, eben weil einige Firmen (u.a-. auch Kamerahersteller wie Canon) Garantie explizit nur dem ursprünglichen Käufer gewähren habe ich gefragt.. es wäre halt lästig, wenn jegliche Garantieabwicklung über zwei Ecken ablaufen müsste.

Gruß,
Kusie
 
mal eine frage, wo bekomme ich die rechnung her ? im paket ist ja nur der lieferschein gewesen.
 
Ich zitiere mal aus einem anderen Forum, vielen Dank an Bioshark, dem Autor:

Zitat von Bioshark:


...

Eins verstehe ich aber nicht ganz: Wenn die gesetzliche Gewährleitung grundsätzlich 2 Jahre dauert, und "Garantie" eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers ist, dann hätte ich ja, bei ausgewiesenen 2 Jahren Garantie durch z.B. MediaMarkt, eine Zeitspanne von 4 Jahren überbrückt. Du schreibst "nebenher", dann laufen die beiden Sachen wahrscheinlich parallel...


Ich hab's mal gekennzeichnet.
Beide Leistungen laufen parallel. Die Gewährleistung ist im BGB geregelt, eine "parallel" laufende Garantie ist freiwillig vom Hersteller ODER Händler.


...Kaufe ich dann also ein gebrauchtes Gerät innerhalb der 2 Jahre, habe ich als "Minimum" immer die gesetzliche Gewährleistung, die unabhängig vom Erstkäufer ist und mit der ich mich im schlimmsten bzw. "kundenunfreundlichsten" Fall an den Hersteller wenden muss. So richtig?

Die 2 Jahre Gewährleistung hast du vom Händler. Stell dir da aber nicht zuuu viel vor, gegenüber den 6 Monaten, die die Gewährleistung vor 2002 betrug. Es ist die Beweispflicht zu beachten. In den ersten 6 Monaten wird meist angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand und das "Gerät" wird die meist zurückgenommen oder auf Kosten des Händlers repariert.
Nach 6 Monaten bist DU aber in der Beweispflicht, dass der Mangel schon BEIM Kauf bestand. Dies ist äußerst schwierig und kann kostenintensiv werden. Erfolgsaussichten gibt's dann meist nur, wenn das Gerät für diesen Fehler bekannt ist, z.B. reihenweise Netzteile kaputt gehen oder andere Defekte prädesziniert sind für dieses Gerät. Kleine Erfolgschancen kann's noch geben, wenn ein Gutachter z.B. nachweisen kann, dass du nicht verkehrt mit dem Gerät umgegangen bist, es aber doch zu einem Defekt z.B. eines Bauteils kam, welches aber nicht zu den typischen Verbrauchs- oder Gebrauchsmaterialen des Gerätes gehört, die eh' stark abnutzen.


...Dann wäre alles klar soweit. Danke Dir vielmals!
(Warum sagen so viele, dass der Name auf der Rechnung maßgebend für Garantie- oder Gewährleistungsansprüche ist??? Da wird man total unsicher beim Kauf von Sachen bei Ebay)


Die Hinweise mit auf "Ihren" Namen ausgestellte Rechnung kommt IMHO nur aus steuerrechtlichem Hintergrund aufgrund der Absetzbarkeit etc.
Ich habe selbst auch schon Geräte aus erster Hand gekauft, die noch Restgarantie hatten, bei denen es zu einem RMA kam und vom Hersteller repariert wurden.
Da die Garantie eine freiwillige Sache ist, kann man diese zwar an gewisse Bedingungen knüpfen, wie OVP, Original-Rechnung (mit/ohne Name), aber im Streitfall wurde in solchen Fällen zumeist für den Kunden entschieden.
Die Gerichte urteilten Garantie, bleibt Garantie und die habe ich auf das Gerät und nicht auf die OVP. Selbst RMA's ohne Rechnung wurden schon für zulässig erklärt innerhalb der Garantie, da der Hersteller anhand der Seriennummern z.B. Herstellungsdatum evaluieren konnte.

Fazit:
Gewährleistung gesetzlich geregelt
Garantie freiwillig vom Hersteller oder Händler (parallel zur Gewährleistung)
erster Ansprechpartner bleibt der Händler.
Siehst du keine Chancen, da du meinetwegen über die ersten 6 monate oder gar über 24 Monate drüber raus bist, schaust du, ob der Hersteller eine (längere) Garantie auf das Produkt gibt, z.B. 3, 5 oder mehr Jahre.
Dann wendest du dich an den Hersteller und im Idealfall hast du 'ne Rechnung (kann deinen Namen sein)

Ich denke, viel besser kann man das nicht zu Papier bringen.

LG

Wikinger

 
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mal eine frage, wo bekomme ich die rechnung her ? im paket ist ja nur der lieferschein gewesen.

Ich würde erwarten, dass diese in elektronischer Form /als PDF per mail an Deinen GMAIL-Account geschickt wird, wenn sie nicht im Paket in Printform liegt.

Für meine bisherigen Käufe im Playstore habe ich nur elektronische Rechnungen bekommen.

Gruß,
K.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey Leutz.
Für mich wäre das Thema sehr wichtig, da ich später ein versiegeltes kaufen könnt für 430.
Was sollte ich genau beachten?
Kaufvertrag machen....?
Möchte nämlich nicht im Garantiefall dann da stehen.
Am schluss schicken die es zu ihm nach der Abwicklung etc.?
Um schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Sascha
 
Hey liebe Leute,
ich habe so eben bei Google angerufen, da ich mal hören wollte wie es mit der Garantie und der Garantieüberschreibung aussieht.

An alle die sich überlegen von einem Freund/Bekannten/Fremden ein Nexus Gerät zu kaufen.

Ich habe nachgefragt was ich alles machen muss, damit der Kaufvertrag auf meiner Gmail Adresse weiter läuft und nicht auf der Gmail Adresse von dem Vorkäufer.
Die Damen (hab mehrmals angerufen) sagten mir, dass ich den Verkäufer anschreiben muss und ihm bitten soll mit seiner Googlemail Adresse dem Google Support eine Email zu schreiben, so dass die das alles umstellen können, wobei dieser noch einige weitere Bedingungen erfüllen muss.

Ist mir jetzt das erste mal passiert. Alle meine Smartphones waren bisher von zweiter Hand, außer mein Defy. Da hat die Garantie so funktioniert, wie sie funktionieren sollte. Nun macht Google mir da Umstände rein.

Wie ich das davor gemacht habe?
Ich habe das kaputte Gerät mit der Lieferbestätigung/ dem Lieferschein an die Firma geschickt und denen auf einem extra Zettel den Defekt und weiteres geschickt.

Google will/kann/mag das so nicht machen, aus welchem Grund auch immer.
Wenn ich das verdammte Gerät + den Lieferschein doch hinsetze und auf dem Paket meine Hausadresse steht, kann ich doch erwarten, dass die das Handy auch wieder an diese Adresse schicken!

Falls das in einer falschen Kategorie sein sollte, bitte verschieben. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast recht.
[OFFURL]https://www.android-hilfe.de/nexus-4-forum/352585-garantie-gewaehrleistung-bei-zweiter-hand.html[/OFFURL]
Hab das Thema vorhin übersehen.
Peinlich, peinlich! :rolleyes2:
 
sh*t happens...
 
Hm ... ja. Das ging jetzt zu einfach.
Hab vorhin 2 Damen am Telefon gehabt die mir gesagt haben "Nenene, das geht nicht. Können sie nicht machen, muss der Verkäufer machen".

Hatte jetzt ein Mann, der mir das direkt geregelt hat. :)
 
hallo,
habe mein nexus 7 aus zweiter hand auch problemllos auf mein google play-konto umschreiben können. kontaktaufnahme mit dem ursprünglichen besitzer war nicht nötig.

meine frage ist jetzt aber folgende: mir wurde die umschreibung auf mein konto zwar von einem google support-mitarbeiter per mail bestätigt, aber kann ich das auch irgendwo in meinen play- oder wallet-konto selbst sehen?
 
Nein, soweit ich weiß nicht. Ruf noch einmal an und sag denen deine IMEI Nummer. Dann sollten die dein Google Konto aufsagen. :)

Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2
 
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Kusie schrieb:
Ich würde erwarten, dass diese in elektronischer Form /als PDF per mail an Deinen GMAIL-Account geschickt wird, wenn sie nicht im Paket in Printform liegt.

Für meine bisherigen Käufe im Playstore habe ich nur elektronische Rechnungen bekommen.

Gruß,
K.


Auf meine Nachfrage beim Service, bekam ich als Antwort ich soll meine Umsatzsteuernummer nennen, man könne dann auf meine Firma eine Rechnung ausstellen.

Habe wieder geschrieben, dass es ein Privatkauf war. Man mailte mir dann die Rechnung per Email als PDF.

Trotzdem merkwürdig, dass da im Paket nur der Lieferschein ohne Rechnung drin war und auch direkt per Email nicht unaufgefordert die Rechnung geschickt wurde.
 
Hi,

ich habe ebenfalls auf Anforderung (Mail an Support) eine Endkunden-Rechnung als PDF bekommen, sogar relativ zügig.

Gruß,
Kusie
 
Abend,
bevor ein Moderator den Thread liest: ja, ich habe schon die Forensuche verwendet, doch ich habe noch keinen Beitrag zu meiner Frage gesehen.

Also es geht darum, ich würde demnächst ein neues Nexus 4 16GB NEU bekommen. Ich kaufe es bei einer Privatperson. Die Playstore Rechnung ist sozusagen auf seinem Namen. Die Verpackung ist noch komplett versiegelt/Handy wurde noch nie eingeschaltet.
Muss ich jetzt trotzdem die Garantie auf mich überschreiben oder ist das nur so, wenn das Gerät aktiviert wird?
Und was muss ich alles tun bzw. was muss der Verkäufer tun, damit die Garantie umgeschrieben ist?

Danke für eure Hilfe.
Grüße
 

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