arctic
Erfahrenes Mitglied
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Es geht nicht um einen Umtausch. Du kannst keinen Schrott als "funktionierend" verkaufen und sagen "Haha, Pech gehabt".Scanna schrieb:das ist die gefahr in der bucht - du hast keinen anspruch auf tausch selbst wenn du so arglistig verarscht wurdest.
ebay sagt: da steht kein umtausch nach EU-recht, alles andere ist egal. selbst wenn es nicht funktionieren wuerde, haettest du keine chance.
Solange im eBay Kaufvertrag nicht eindeutig die GEWÄHRLEISTUNG (hier ist nicht von Garantie die Rede) ausgeschlossen ist, besteht auch Anspruch darauf! Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
"Der Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat" (siehe Link)
Wenn die Ware als mangelfrei beschrieben wurde, so muss der Verkäufer mangelfrei liefern. Es scheint in deinem Fall ein nicht übersehbarer Sachmangel vorzuliegen. Ist er nicht zu übersehen, und wurde er im Kaufvertrag nicht erwähnt, so wurde dieser arglistig verschwiegen. Ich weiss nicht genau, wie es bei "üblichen Gebrauchsspuren" ist. Also es ist ja klar, dass wenn ein Handy ein Jahr genutzt wurde es Gebrauchsspuren aufweist aber wenn bei dir irgendwas das Licht auf dem Display bricht, dann ist das nicht normal.
Ich bin kein Jurist. Wenn dich das Rechtliche weiter interessiert, scheint es hier ganz gut beschrieben: Rechts- und Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie