Glas ohne Sturz gesprungen

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Nein, das Geld können die nicht von Deinem Konto abbuchen...
 
Könnten Sie theoretisch schon, ob die rechtliche Grundlage da ist bezweifel ich aber, da du dein Geld ja bereits zurück erhalten hast (heißt ja im Prinzip Rückgabe akzeptiert). Und da du wohl keine neue Einzugsermächtigung erteilt hast dürfte das ganze eigentlich nicht zulässig sein.

Am besten wendest du dich mal direkt an Amazon.
 
Hab auch nochmal bei Amazon in den bestellungen geschaut, da steht auch das die Rückgabe und Gutschrift abgeschlossen sind...

Naja is halt die Frage lieber abwarten oder doch mal nachfragen? Ich mein wär natürlich super wenn ich jetz das 2. auch noch behalten dürfte:razz:
 
Es dürfte ja ziemlich offensichtlich sein, dass Amazon hier ein Fehler unterlaufen ist.

Vermutlich hat man dir das Geld vorschnell überwiesen, ehe man festgestellt hat, dass dein Display kaputt ist und man in solchen Fällen eine Rückgabe nicht akzeptiert. Deswegen hat man dir das Gerät wieder zurück geschickt. Irgendwann wird Amazon schon auffallen, dass sie dir trotzdem schon dein Geld überwiesen haben.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Amazon sagt, eine Rückgabe des Gerätes sei nicht möglich. Dann werden sie von dir den Kaufpreis wieder heraus verlangen.

2) Amazon zeigt sich kulant, akzeptiert die Rückgabe und sagt, sie hätten dir das Handy aus Versehen wieder zugeschickt. Dann musst du eben dieses an Amazon heraus geben.

Rechtsgrundlage ist jeweils 812 BGB.

Du kannst natürlich auch hoffen, dass es niemandem auffällt. Wie fair das ist, musst du selbst beurteilen. Aber dir sollte klar sein, dass Amazon noch drei Jahre lang jederzeit vor deiner Tür stehen kann und entweder das Handy oder das Geld von dir verlangen darf.

Die beste Lösung dürfte somit tatsächlich sein, Amazon von dir aus darauf aufmerksam zu machen.

Gruß, Patrick.

Gesendet von meinem HTC One mit der Android-Hilfe.de App
 
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Reaktionen: raycer1991
Naja aber ist nicht mit der Erstattung des Geldes der Vertrag beendet?
Ich hatte ja mit amazon telefoniert und ihnen mein Problem bezüglich des Displays geschildert und da meinten sie, dass sie mir halt das Geld erstatten und damit war das für mich erledigt...
 
Der Anspruch aus 812 BGB besteht unabhängig von dem Vertrag, den du mit Amazon geschlossen hast. Er ist sogar genau für solche Fälle gedacht, dass jemand kein vertragliches Recht mehr hat, aber dennoch einen Anspruch auf eine Sache oder Leistung haben soll.
 
Ich finds halt komisch das das Handy ohne irgendeine Art von Nachricht aufeinmal wieder im Briefkasten war...2 Wochen später...
 
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