Huawei Mate 9 - Garantie auch ohne Original Kaufbeleg?

Hallo Leuts,

ich möchte wahrlich kein Klugscheißer sein, jedoch möchte ich etwas aus eigener Erfahrung berichten. Zuerst zu Dir Aminator, für ein fast 1 Jahr altes Gerät hast du einfach zu viel gezahlt. Ein neues mit Rechnung liegt bei ca. 420Euro. KKG in Frankfurt aktuell 418,44 kostenloser Versand.

Garantie: der Gestzgeber sagt 12 Monate Garantie danach heißt es Gewährleistung was jedoch einen riesen Unterschied ausmacht.
Für einen autorisierten Service- Partner von Huawei benötigt man grundsätzlich die original Rechnung vom Erstkauf, weil die Ihre Garantieleistung mit Huawei ja auch abrechnen müssen. Das funktioniert mit einem Handzettel nicht. Und jetzt wird es spannend. Wenn der Erstkäufer von deinem Gerät einen Garantiefall hatte, nehmen wir als Beispiel ein neus Motherboard (somit auch eine neue IMEI) dann ist danach für die weitere Garantie der Servicepartner verantwortlich der das Board getauscht hat. Bei einem gebrauchten Gerät ohne Rechnung ist dies schwer nach zu vollziehen.

Ich hatte mein Mate 9 am 21 januar gekauft. Am 2 Februar hatte ich es zerstört (gerootet und alles falsch gemacht was geht) ich rief meinen Provider an von dem ich das gerät bezogen hatte. Ich schilderte den Fall und war ehrlich. Der Provider sagte upps da werden kosten auf sie zukommen, ok war ja auch meine eigene Schuld. Ich bekam per Mail einen Paketaufklebr um das Handy kostefrei nach Nordhorn zu senden. Nach 6 Tagen bekam ich ein nagel neues original verpacktes zurück. Einige Monate später zerstörte ich es wieder, also rief ich wieder meinen Provider an, als er mich nach der IMEI fragte sagte er, ok die hab ich nicht im System können wir nichts machen. Ich setzte mich dann mit dem Support des Servicepartners in Verbindung schickte es ein und bekam innerhalb von 5 Tagen, ein repariertes Handy mit einem neuen Board und somit auch mit der mittlerweile dritten IMEI. Will damit sagen das ohne Rechnung vom Erstkauf, unabhängig davon was zwischenzeitlich gemacht wurde, Garantie mäßig nichts mehr geht.

Dein Verkäufer wird 20 Euro drauf legen und sich wahrscheinlich das erste mal ein neues Handy kaufen.
 
@Firedance1961 du kannst dich beruhigen, ich hab eben mit der Huawei Kundenhotline telefoniert und die sagten mir eindeutig, dass es vollkommen genügt, den Kaufvertragszettel im Falle eines Garantiefalls vorzulegen. Ich hab sogar verstärkt auf meine behaart, ob nun der der Kaufvertrag wirklich ausreicht, und der Service Mitarbeiter meinte "Ja, das dürfte ausreichen, es muss zumindest klar erkennbar sein, von wo und wann, sowie von wem das Gerät erworben wurde." Und diese Bedingungen erfüllt der Kaufvertrag vollkommen, unter den Garantiebedingungen Huawei habe ich zudem gelesen, dass Huawei den Kunden darum beten kann, einen gültigen Kaufbeleg oder eine andere vergleichsweise Information vorzulegen (Zeit, Datum des Kaufs)

Und ja, der Preis den ich für das Mate 9 bezahlt habe, ist doch schon etwas zuviel des Guten, dafür schaut das Mate 9 bis auf die Glas Panzerfolie recht wie neu aus, und technisch betrachtet macht es auch keine Schwierigkeiten, auch der Akku weiß durchaus zu überzeugen. Jedenfalls Huawei hat mich da nochmal etwas besänftigen können, indem Sie mir klar schilderten, dass die Vorlage des Kaufvertrag vollkommen genügt, um einen Garantiefall geltend zu machen, und nein roten werde ich mein Huawei Mate 9 nicht, halte da selber auch nichts von, und von Custom Roms und der Gleichen halte ich mich ebenso fern, gerade in Betracht des Preises, den ich für das Mate 9 hingelegt habe.

Und wenn Huawei Artefakt doch meinen sollte, dass der Käufer gebeten wird die ursprüngliche Original Rechnung vorzulegen, dann habe ich so gesehen mächtig die Arschkarte gezogen, aber noch besinne ich mich darauf, dass alles seine Richtigkeit hat. Und neu wollte ich mir das Mate 9 auch nicht holen, ich hab noch andere finanzielle Kosten unter anderem für ein eigenes Auto zu übernehmen, da bin ich nicht bereit länger 500€ für mein Mate 9 hinzulegen, auch wenn mir die 400€ äußerst in der Magen Gegend schmerzen, schaut das Mate 9 durchaus wie neu
[doublepost=1508152051,1508151948][/doublepost]Wenn es Huawei nicht ausreichen sollte, bin ich gerne bereit den Kaufvertrag zwischen mir und dem Verkäufer neu aufzusetzen, der ursprüngliche Verkäufer war ein Smartphone An und Verkauf Shop, wo der Verkäufer das Mate 9 am 26.1.2017 erworben hat.

Lauf Huawei ist wie gesagt alles im grünen Bereich und im Reparaturfall kann die Reparatur im Garantiefall durchgeführt werden.
 
@Aminator dann drücke ich dir mal beide Daumen.
 
@Firedance1961 danke dir, ich mir selber und zwar so fest bis mir die Daumen platzen, ansonsten ich einfach mal abgelost. Normal hätte ich mir das Mate 9 sicherlich auch Nigel neu kaufen können, aber wie ich eben begründete, ich hab noch andere finanzielle Baustellen, daher der Gebrauchtkauf, für die 400€ sieht das Mate 9 aber tadellos aus, weißt kaum bis keine Gebrauchsspuren auf, lediglich die Panzerfoliebl gibt Aufschluss darüber, dass das Mate 9 benutzt wurde, laut Verkäufer befindet sich seit dem ersten Tag des Kaufs die Folie schon drauf.
 
@Aminator jap die Geräte werden mit Folie ausgeliefert was ich persönlich als sehr gut empfinde. Davon sollten sich andere Hersteller mal eine Scheibe abschneiden. Ist zwar nur Kunststoff, aber besser als nichts und bei Stückzahlen über ein paar Millionen machen auch 5 cent bei einer besseren Folie schon etwas aus. Entscheident ist das du zufrieden bist, weil nur das zählt. Wenn ich ehrlich bin vertraue ich dem Huawei Service in Germany nicht, die haben schon viel erzählt wenn der Tag lang ist und mal ehrlich, sollen sie dir am Telefon sagen, hey ohne Erstrechnung läuft nichts? Normalerweise ist ja auch davon aus zu gehen das es keinen Garantiefall gibt. Wenn im Gerät elektronisch etwas defekt ist macht es sich nach ein paar tagen bemerkbar, wie zB. kalte Lötstellen, defekte Platine etc.
 
@Firedance1961 in diesem Fall entfernte der Verkäufer die ab Werk angebrachte Displayschutzfolie und ersetze sie durch eine Glas Panzerfolie, auch hier ein Lob an den Verkäufer, der das Mate 9 vom ersten Tag an mit einer Glas Panzerfolie schützt. Neue Panzerfolien werde denke ich noch folgen, und was den Kundenservice von Huawei Germany angeht , kann ich dir absolut nichts sagen, natürlich hoffe ich insgeheim, dass mir das Mate 9 keine Schwierigkeiten bereiten wird, da es ab jetzt bis auf die plötzlich unerwarteten geschlossenen Apps (ist auf die B194 Firmware zurückführen) tadellos läuft, aktuell versuche ich mithilfe der Firmware Finder App mir die B197 herunterzuladen, jedoch schlägt die Installation fehl, sobald das eigene Systemaktualisierungstool das Update vollständig installieren möchte. Huawei versicherte mir aufjedenfall, dass der Kaufvertrag reichen sollte, natürlich vertraue ich dieser Aussage nicht voll und ganz, am Ende werden Sie sicherlich wieder auf mich zurückkommen und den ersten Kaufbeleg von mir verlangen, den ich bedauerlicherweise nicht vorlegen kann, der Verkäufer selbst nur diese selbst handgeschriebene Kaufvertrags Zettelchen bekam und dieses nun an mir weiter gereicht hat, sollte es dazu kommen, werde ich natürlich den Verkäufer damit mächtig konfrontieren, anderenfalls müsste der Kaufvertrag neu aufgesetzt werden, wie gesagt ich bin guter Dinge, dass mich das Mate 9 nicht im Stich lässt. An sich hat es auch kaum Kinderkrankheiten aufzuweisen (bis auf die anfängliche massive Pushbenachrichtigungsproblematik) die aber nach und nach mit Firmware Patchupdates behoben werden sollten.
 
Aminator schrieb:
(...) Huawei versicherte mir aufjedenfall, dass der Kaufvertrag reichen sollte, natürlich vertraue ich dieser Aussage nicht voll und ganz, am Ende werden Sie sicherlich wieder auf mich zurückkommen und den ersten Kaufbeleg von mir verlangen, den ich bedauerlicherweise nicht vorlegen kann (...)

Darum mein Hinweis in Beitrag 3, dass Du Dir das am besten schriftlich durch Huawei zusichern lassen solltest.
Eine Aussage am Telefon ist letztendlich ein deutlich schlechteres "Beweismittel", falls doch einmal etwas sein sollte.
 
@jan.ringas wie soll ich das denn jetzt hinkriegen, telefonisch sicherten Sie mir aufjedenfall zu, dass der Kaufvertrag reichen sollte, aber ja irgendwo hast du auch Recht, besser und sicherer wäre es es schriftlich zusichern zu lassen, dann werde ich da wohl nochmal anrufen müssen..... geht wohl nicht anders. Aber einen Versuch ist es wert.
 
So, Leute knapp ein Jahr ist es nun her, als ich am 5.10.2017 das Mate 9 gebraucht von einem Ebay Kleinanzeigen Verkäufer für 400€ (meiner Meinung nach viel zu viel) erworben habe. Am 14.10.2017 eröffnete bzw wurde automatisiert ein Thread eröffnet, um die abschließende Frage zu klären, ob auch ein normaler Kaufvertrag im eigentlichen Sinne genügen dürfte, um die Garantieansprüche gegenüber Huawei geltend zu machen. Nun knapp ein Jahr nach meinem Ebay Kleinanzeigen Gebrauchtkauf sind nun 11 Monate vergangen, das Mate 9 macht nun bisher was es soll, auch wenn hier und da Benachrichtigungen laufender Apps verschluckt oder einfach geschlossen werden, stört mich eher weniger, ist halt EMUI typisch.
Nun erzeugt mein Lautsprecher trotz eingestellter Stummschaltung oder Vibration sporadisch unschöne Knackgeräusche, obwohl ich über die Benachrichtigungsleiste die Stummschaltung und Vibration eingestellt habe. Das Problem tritt etwa 40 bis 50% der Fälle auf, wenn es auftritt dann erzeugt der Lautsprecher wirklich ein unangenehmes Lautsprecher Knacken.

Daher dachte, rufe ich heute die Huawei Service Hotline an, habe Ihnen meine IMEI Nummer telefonisch mitgeteilt, aus der hervorgeht, dass der Garantiezeitraum noch bis 22.1.2020 gilt, also etwas über 1,5 Jahre Restgarantie, erweitert habe ich diese natürlich mit meiner Huawei ID im Rahmen des leider nicht mehr existiertenden VIP Service mit dem Huawei so toll geworben hat, ich meine mit dem Mate 10 Pro im Oktober 2017 wurde dieser eingestellt.

Jedenfalls sagte ich dem Service Mitarbeiter, dass mir nur dieser hier bereits mehrfach erwähnte Kaufvertrag des 1. Verkäufers vorliegt, in dem Falle des An und Verkaufsshop Verkäufers in Bielefeld, erst so gesehen 1. Vorbesitzer, mein Vorgänger vom dem ich das Mate 9 käuflich bezog, bekam auch nur von diesem 1. Verkäufer diesen Kaufvertrag in dem alles wichtige notiert ist, wie IMEI Nummern, Kaufdatum, Preis (ohne MwSt.), Stempel des Verkäufers usw.

Und da ist leider auch der Knackpunkt an der Geschichte, laut Service Mitarbeiter muss die Original Kauf Rechnung des ersten Verkäufers vorliegen, und diese habe ich leider nicht, dementsprechend kann der Garantiefall dann nicht als Garantiefall betrachtet werden, und ich würde auf alle zukünftig anfallenden garantiebezogenen Mängeln sitzen bleiben.

Das möchte ich natürlich unter garkeinen Umständen, so das der Service Mitarbeiter mir vorgeschlagen hat, nochmal am Donnerstag anzurufen und dann würde man sich eine Lösung einfallen lassen, aber das kann es doch nicht.

Ich hab einen Thread entdeckt, wo jemand sein Mate S ohne Rechnung im Rahmen Garantie instand gesetzt wurde, er teilte die IMEI Nummer mit und schon bekam dieser auch das Versandlabel zugeschickt.

Und bei mir zicken die rum , jedenfalls reiche dieser Kaufvertrag Zettel nicht aus um einen Garantiefall geltend zu machen.

Mal schauen, wie die Sache dann am Donnerstag ausgeht, sollte es wider erwarten dazu kommen, dass man mir nicht entgegen kommen kann/möchte, dann habe ich wohl mächtig in die Scheiße vor einem Jahr gegriffen

Was meint Ihr?
 
Lest euch das mal durch!

Gibt es eine "Rest-Garantie"?

und noch dies:

Garantie u. Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge!

Die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Sonderleistung die nach belieben gestaltet werden kann! Sie gilt i.d.R für den Erstkunden! Darüber hinaus gehende Leistungen an z.B Dritte sind freiwillig und fallen unter Kulanz! Huawei möchte lt. AG-Bedingungen (6.3) eine original Rechnung sehen!

Die Gewährleistung (2Jahre) gilt ab Verkaufsdatum und kann weiter gegeben werden. Dazu sollte der Gewährleistungsanspruch schriftlich an den neuen Käufer abgetreten werden!
Auch hier wird üblicherweise die Rechnung als Kaufnachweis verlangt!


und

Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr!!! Der Kunde muß ab jetzt beweisen, dass der aufgetretene Fehler schon bei der Übergabe der Ware an den Erstkäufer vorhanden war!
Hierzu werden dann ggf. teure Gutachten benötigt, die diesen Umstand auch beweisen!

Laaaaaange Gerichtsprozesse und Revisionsklagen sind hier möglich!!! Das wird teuer und überschreitet sicher die Reparaturkosten!

Noch Fragen?
 
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@Telefonverbieger Okay, ich verstehe schon, im Klartext heißt das ich bleibe auf einem Smartphone sitzen, welches ich möglicherweise nicht als Garantiefall einschicken kann, da mir die Erst Rechnung fehlt, aber der Verkäufer von dem ich das Mate 9 bekam auch nur einen Kaufvertrag in die Hand gedrückt. Der ursprüngliche Verkäufer ist ein An und Verkauf Shop für Smartphones in Bielefeld, der arbeitet dort nicht mit einem vernünftigen Kassensystem bzw wickelt Kaufprozesse vernünftig ab.

Ich werde Morgen da am besten die Huawei Kundenhotline nochmal telefonisch anrufen und den Sachverhalt ein für alle mal klären, laut Verkäufer stellt dieser Kaufvertrag im eigentlichen Sinne eine Rechnung dar, die auch im Falle von Garantieansprüchen eingesetzt werden kann, die Gewährleistung betrifft diesen An und Verkauf Shop in Bielefeld, von dem müsste ich theoretisch meine Gewährleistungansprüche geltend machen, sprich mein Mate 9 zu ihm nach Bielefeld schicken und er schickt es weiter.... Nein danke, ich wickel den Garantiefall am besten direkt über den Hersteller Huawei ab.

Und die Beweislastumkehr ist schon lange abgelaufen, gekauft wurde das Mate 9 vom Verkäufer am 26.1.2017, die Beweislastumkehr ist damit bereits am 26.7.2017 abgelaufen.

Ich werde mich wieder hier melden und schildern, wie das Telefonat mit Huawei abgelaufen ist.
 
@Animator
1.) Die problemlose Gewährleistung von 6 Monaten des An u. Verkauf Shop ist Mitte Juli 2017 abgelaufen.
Danach Beweislastumkehr.
2.) Die Garantie beim Privatverkäufer in der Bucht wurde wurde vermutlich ausgeschlossen. Z.B. so: "Privatverkauf ohne Garantie" etc.
Ansonsten müßte dir der erste Besitzer nun die Reparatur bezahlen! Er hat ebenfalls ein 2 jährige Gewährleistung zu leisten soweit das nicht vertraglich zwischen euch ausgeschlossen wurde!!! Siehe:Verkauf von Privat - Privatverkauf - Widerruf, Rücknahme, Garantie und Gewährleistung
Und auch diese Klausel befreit ihn davon nur, sofern bei der Beschreibung des Zustands und der Eigenschaften des verkauften Objekts nicht getäuscht/betrogen worden ist!!!

Kurz: rechtlich hast du ansonsten nun ohne original Rechnung ( also die 1. ausgestellte Rechnung vom A/V Shop) keine Möglichkeit eine kostenlose Nachbesserung zu erwirken außer durch Kulanz oder Rechtsstreit! Letzteres ist m.M.n.eindeutig ein zu großes Risiko.


Btw: alle meine Inhalte nach bestem Wissen, aber OHNE Garantie/Gewähr!!!


(Genau deswegen besitze ich noch (fast) alle Smartphones, die ich mal gekauft hatte)
 
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@Telefonverbieger ich danke dir, das hilft mir aufjedenfall erstmal ziemlich weiter, ich werde mal den Verkäufer, von dem ich das Mate 9 käuflich erworben habe per Mail kontaktieren und ihn mit diesem Sachverhalt aufjedenfall konfrontieren, ich lasse mich weder von Huawei noch vom Verkäufer irgendwie abspeisen und mir meine Garantieansprüche in jeglicher Weise entziehen, schon alleine die 400€, die ich für das Mate 9 bezahlt habe, war mir ein Dorn im Auge. So nicht!!!


Prinzipiell müsste ich dann auf die Kulanz von Huawei hoffen, aber Huawei und Kulanz? Eher ein unpassende Kombination, gerade bei einem Smartphone wie dem Mate 9 das im November 2018 2 Jahre alt wird.

Noch hoffe ich Rahmen des morgigen Anrufs bei der Huawei Kundenhotline auf ein kleines Wunder, ansonsten muss ich wohl um ein neues Smartphone umschauen, am besten pünktlich zum Black Friday am 23.11.2018, und Ebay Kleinanzeigen Gebraucht Käufe lass ich dann doch besser bleiben, am Ende bleibt man nur auf die Scheiße sitzen.
Der erste Verkäufer dieser An und Verkauf Shop wird denke ich aufjedenfall nicht einlenken, da bin ich mir sicher, wohlmöglich kann er sich an den Mate 9 Verkauf am 26.1.2017 nicht mehr erinnern, liegt ja auch 1,5 Jahre zurück. Ich glaube, sowie du es in deinem zweitem Punkt auch schilderst dürfte der Verkaufsprozess abgelaufen sein, gekauft wie gesehen ohne Gewährleistungsansprüche aber mit einem gesicherten Garantieanspruch, dieser bestand ohne die Anspruchnahme vom Huawei VIP Service bis zum 21.1.2019, erweitert habe ich diesen dann auf 22.1.2020, der VIP Service selbst endet für mich in 9 Tagen, am 12.10.2018.

Wie dem auch sei, mit dem knapp vor einem Jahr stattgefundenen Kauf habe ich mir aufjedenfall einen Briefbeschwerer im übertragenen Sinne an Land gezogen, bleibt nur schwer zu hoffen, dass Mate 9 trotz gültiger Garantie soweit keine schwerwiegenden Probleme bereitet.

Ich danke dir, und natürlich sind deine Vermutungen bzw indirekt auch grundlegenden Infos nicht in Steine gemeißelt, viel mehr hast du grundlegende Dinge zu Garantie und Gewährleistung geäußert.
[doublepost=1538588526,1538586434][/doublepost]Auf einen Rechtsstreit mit Huawei möchte ich mich garnicht einlassen. A. kostet mich das unnötig viel Nerven und Zeit und B. ich würde sowas von den kürzeren ziehen, ich kann da wirklich nur auf die Kulanzleistung Huaweis hoffen, dass Sie mir in positiver Absicht entgegenkommen und den Mangel trotz nicht vorhandener Original-Rechnung als Garantiefall betrachten. Ansonsten denke ich mal muss ich das Mate 9 verkaufen, was sich ebenfalls als sehr schwierig gestalten wird, denn wer möchte schon ein Mate 9 kaufen, was über keine Rechnung verfügt....zumal das Mate 9 denke ich auch nicht mehr so lukrativ erscheint, zumal es 2 Jahre alt wird.
[doublepost=1538589012][/doublepost]@Telefonverbieger welche Möglichkeiten habe ich nun? ich meine viel Spielraum habe ich da jetzt mehr, zumal der Kauf nun auch ein Jahr ist, wobei das spielt bei Privatkäufen sowieso keine Rolle.
[doublepost=1538590202][/doublepost]Hier nochmal ein Auszug aus Huaweis Garantiebedingungen, der beiliegende Kaufvertrag listet alle gemäß den Garantiebedingungen erforderlichen Informationen auf. So werde ich das auch Morgen dem Huawei Service Mitarbeiter deutlich machen!
 

Anhänge

  • Huawei Garantiebedingungen.pdf
    596 KB · Aufrufe: 70
Meine Empfehlung: schau nach vorn! Wenn HUAWEI keine Kulanz gewährt, verbrennt jede andere Aktion mehr Geld und Nerven als du wirklich möchtest! Freu dich auf ein neues Gerät und hake die Sache ab!

Bei der Aktion mit deinem Verkäufer kommst du ohne Anwalt eh nicht weiter. Und nicht der Preis war zu hoch, sondern DU hast zu viel bezahlt, weil du zu gierig warst und dich nicht weiter umgesehen hast! Daraus hast du nun gelernt.

Noch eins mit auf den Weg: es bekommt oft nicht der Recht der im Recht ist, sondern der der sich den besseren Anwalt genommen hat. Das lehrt das Leben.

So, ich bin raus...Viel Glück!
 
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Ich bins nochmal, also hatte ja heute wieder das Gespräch mit dem Service Mitarbeiter von Huawei gehabt. Nun heißt es doch, dass der Kaufvertrag ausreicht, um einen Garantiefall anzuerkennen, ebenfalls bekam der Service Mitarbeiter von Huawei ein "OK" von seinem Vorgesetzten, er sagte mir aber auch, sollte ich das Mate 9 einschicken müsste ich aber ggf. aufgrund einer fehlenden Original Erstrechnung mit einem Kostenvoranschlag seitens der Werkstatt rechnen, da es nun mal so ist das immer eine Rechnung erforderlich ist um die Garantieansprüche gegenüber Huawei anerkannt zu bekommen.

Kurz und knapp, ich muss mich auf eine mehr oder weniger unerfreuliche Überraschung gefasst machen, sollte die Werkstatt das Mate 9 erhalten haben, kann, muss aber nicht möchte ich hierbei noch hinzufügen. Das Gerät so erstmal einschicken kann ich vorerst problemlos einschicken, das wäre erstmal soweit kein Problem laut dem Huawei Service Mitarbeiter.

Erstmal aber muss ich erneut einen Factory Reset ausführen, aber das angelegte Backup nicht wieder einspielen, der Service Mitarbeiter meinte ich würde dann auch die Systemdatei mit zurück spielen.

Mit dem Factory Reset ich aber noch schauen, wann ich zeitlich machen.

Für mich hat sich das Thema auch erstmal soweit erledigt, das Smartphone kann eingeschickt laut Huawei, wenn ich Pech muss ich mit einem Kostenvoranschlag seitens der Reparaturwerkstatt rechnen, in dem Falle soll ich mich dann aber sofort mit Huawei auseinandersetzen um den Sachverhalt dann auch zu klären.

Was den Verkäufer geht, ich denke der zieht sich erstmal dezent zurück auf meine ziemlich lange Email scheint auch nicht antworten zu wollen, dabei blieb er mir gegenüber sehr freundlich und nett, der wird sich auch nicht mehr bei mir melden, soviel ist sicher.

Der will damit nichts zutun haben und nein einen Anwalt werde ich nicht auf den hetzen, erstens kann ich mir den nicht leisten und zweitens nein keine Lust, da schone ich lieber meine Nerven und Zeit und investiere in ein neues Smartphone aus dem Handel mit Rechnung!

Soweit dazu, danke dir für deine bisherigen Antworten und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Amin Amjahad
 

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