A
Apfelkind
Dauergast
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Horscht schrieb:Genau. Aber nur bei einem Geschäft zwischen einem privaten Käufer und einem gewerblichen Verkäufer.
Und solange man noch keine nicht zurückerstattbaren Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wer auf einem Handyvertrag auch nur einen cent vertelefoniert,hat kein Widerrufsrecht mehr.