Grafikfehler bei div. Programmen (Apps)

  • 56 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
ron8011 schrieb:
Interessant, aber ich weiss gar nicht wie das im Detail laufen soll. Mir sind nur 14 Tage nach Kauf bekannt, als max. Rückgabe/Tauschmöglichkeit.

Du verwechselst das mit dem Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen beim Onlinekauf.
 
ron8011 schrieb:
Heute kam das Gerät zurück aus der Reparatur-nach knapp 4 Wochen!
Und "Hey" es hat keinerlei Ein-Ausbauspuren :)
Wie auch, der Fehler ist NICHT behoben. Das Gerät was angeblich diverse Neuteile bekommen hat, ist nach wie vor defekt! Echt ein SUPER SERVICE!!!!! :thumbup: Gerne wieder!

jetzt hast du wahrlich allen grund sauer zu sein. :sad: bei den kollegen vom samsung forum gibt es einen thread zu dat repair...was da in den letzten wochen los ist...:unsure:

das ist also kein generelles motorola problem sondern ein dat repair problem. bei einem samsung erginge es dir nicht besser.

an deiner stelle würde ich auch versuchen das razr i beim händler zu tauschen.

und ich hatte auch noch nie richtig glück mit reparaturen...einmal kam ein handy mit tschechischer software zurück weil die firma (in österreich) die teile dort billigst reparieren läßt. :thumbup: natürlich immer noch mit dem selben fehler...eh klar...:cursing: war übrigens ein sonyericsson.


kopf hoch ;)

servus

robert
 
Zum Thema "Nachlieferung" wollte ich noch etwas fragen.
Der Lieferant sagt mir nun er hätte 2x das Recht auf Nachbesserung und ich könne erst dann ein neues Gerät verlangen!

Ist da jemand in Thema?

Ich wollte jetzt auch "Nachlieferung" bestehen, aber der Verkäufer sagt mir das ich dadurch dass ich das Gerät bereits zur Reparatur eingesendet habe, ich mich automatisch für die "Nachbesserung" entschieden hätte-stimmt das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler hat nicht recht. Die Zahl 2 kommt zwar schon vor, aber in einem anderen Kontext.
Der Händler darf 2 mal "Nacherfüllen" §439 BGB. Dabei ist es deine Entscheidung, ob er Reparieren soll oder ein neues Gerät liefern soll. Nur wenn das zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde darf er deine Entscheidung ablehnen. In dem Fall denke ich mal, dass es egal für ihn wäre, da er das Geld für das Defekte Gerät eh vom Hersteller bekommt. Die Frage ist nur wann und wie aufwändig ist der Papierkram für ihn. Deshalb will er es wahrscheinlich (bei dat-repair) reparieren lassen und so ist er den Aufwand schnell los.
Du bist aber im Recht! Einfach hartnäckig bleiben. Nun, was hat die "2" damit zu tun? Wenn er 2 mal nacherfüllt hat kannst du dein Geld zurück fordern. Wenn du noch Fragen hast, melde dich.
Reitheoretisch ist aus §323 BGB ein Rücktrittsrecht deinerseits ableitbar, wenn er dir nur die Reparatur anbietet. Schließlich erfüllt er die Vertragspflichten (die die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung beinhalten) nicht. Um das zu umgehen müsste er dir erstmal nachweisen, dass es für ihn mit erheblich höheren Kosten verbunden wäre, dir ein neues Gerät zu geben anstatt dein altes zu reparieren.
Also:
1. Ihm §439 erklären. Wenn er darauf nicht eingeht:
2. Ihm §323 erklären und dass du deshalb vom Kauf zurück tritts.
3. Er gibt dir das Geld und alles ist gut.

3.1.: Wenn nicht musst du klagen oder dich mit einer Reparatur abfinden.


Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: ron8011
arweid schrieb:
Der Händler hat nicht recht. Nur so halb
Erst darf 2 mal nachbessern ENTWEDER durch Reparatur oder durch Neulieferung. Und das ist deine Entscheidung wie schon jemand anders geschrieben hat.nachdem erst 2 mal repariert hat oder dir ein neues gerät gegeben hat hast du das recht auf Wandlung. Dann würdest du das Geld wieder bekommen. Ich suche dir gleich auch den Paragraph raus aber mein razr i ist noch nicht da und auf dem defy macht Internet wenig Spaß.

Danke, ich habe auf § 437,439 BGB verwiesen.

Der Händler sagt mir das ich mich hätte vorher entscheiden sollen. Da ich es aber bereites schon 1x unerfolgreich zur Rep. eingeschickt hätte, könnte ich jetzt nicht mehr auf "Nachlieferung" bestehen, da ich schon den Gang der "Nachbesserung" gegangen wäre....
Ist das rechtens?
 
ron8011 schrieb:
Danke, ich habe auf § 437,439 BGB verwiesen.

Der Händler sagt mir das ich mich hätte vorher entscheiden sollen. Da ich es aber bereites schon 1x unerfolgreich zur Rep. eingeschickt hätte, könnte ich jetzt nicht mehr auf "Nachlieferung" bestehen, da ich schon den Gang der "Nachbesserung" gegangen wäre....
Ist das rechtens?

Das ist Schwachsinn. Du kannst jedes Mal neu entscheiden. Es ist außerdem nicht sehr schlau von ihm diesen Weg zu nehmen. Denn wenn die Reparatur wieder fehlschlägt (Imho geht die Wahrscheinlichkeit dafür so gegen 99%) wird er dir das Geld wiedergeben müssen. Da würde ich an seiner Stelle dir lieber ein neues Handy geben...
 
  • Danke
Reaktionen: ron8011
arweid schrieb:
Das ist Schwachsinn. Du kannst jedes Mal neu entscheiden. Es ist außerdem nicht sehr schlau von ihm diesen Weg zu nehmen. Denn wenn die Reparatur wieder fehlschlägt (Imho geht die Wahrscheinlichkeit dafür so gegen 99%) wird er dir das Geld wiedergeben müssen. Da würde ich an seiner Stelle dir lieber ein neues Handy geben...

Was ist wenn der Verkäufer auf "Unverhältnismäßigkeit" bei der gewünschten "Nachlieferung" besteht?
 
Das muss er beweisen. Schließlich liegt die Wahl bei dir und er lehnt es ab. Wenn er was ablehnen will, muss er es dir auch begründen. Frag ihn nach eine Begründung dafür. Wenn er dir die nicht geben will dann würde ich vermutlich nicht weiter drauf rumhacken und ihn das einfach reparieren lassen. Das wird fehlschlagen und dann hat er 2 mal nacherfüllt und du hast das Recht auf Wandlung. Wenn dir das zu lange dauert bleibt nur der harte Weg über Rechtsanwalt. Aber das wäre mir echt zu stressig :D
 
  • Danke
Reaktionen: ron8011
arweid schrieb:
Das muss er beweisen. Schließlich liegt die Wahl bei dir und er lehnt es ab. Wenn er was ablehnen will, muss er es dir auch begründen. Frag ihn nach eine Begründung dafür. Wenn er dir die nicht geben will dann würde ich vermutlich nicht weiter drauf rumhacken und ihn das einfach reparieren lassen. Das wird fehlschlagen und dann hat er 2 mal nacherfüllt und du hast das Recht auf Wandlung. Wenn dir das zu lange dauert bleibt nur der harte Weg über Rechtsanwalt. Aber das wäre mir echt zu stressig :D

Also wenn es dann ein 2. mal defekt bei mir ankommt, bekomme ich das Geld zurück?
Es war ein "Vertragshandy" mit 40€ Zuzahlung, aber die Erstattung wird sich dann ja nicht auf 40€ belaufen.

Alles in Allem wird es für mich ein langwieriger Prozess, da auch wenn das Gerät das 2.mal in dem Zustand zu mir zurück kommt, wird der Verkäufer erstmal alles umfangreich prüfen....

Und mit viel Glück nach Monaten dann irgend was machen..
 
Wenn er 2 mal Nacherfüllt hat und du dann das 3. mal zu ihm gehst, dann hast du das Recht auf Wandlung.
Da der Kaufvertrag des Handys in direktem Zusammenhang mit dem Telefonvertrag steht wird nicht nur der Kaufvertrag aufgelöst sondern auch der Telefonvertrag.
Mal ne Frage. Wie heißt der Händler? Die 40€ kommen mir von der Sparhandy-Aktion sehr bekannt vor ;) Habe bis jetzt eigentlich nur gutes von Sparhandy gehört, deswegen frage ich.
 
arweid schrieb:
Die 40€ kommen mir von der Sparhandy-Aktion sehr bekannt vor ;) Habe bis jetzt eigentlich nur gutes von Sparhandy gehört, deswegen frage ich.



...leider liegst Du richtig!

Ähnlich ist es bei einer Versicherung, die ist so lange "gut", so lange Du Sie nicht in Anspruch nimmst!

Ähnlich ist es bei dem Händler, wenn es keine Probleme gibt läuft alles Reibungslos..
 
Hm vielleicht bessert es sich, wenn du da mal eine schlechte Bewertung reinstellst. Darauf scheinen sie ja immer zu reagieren. Und Grund genug hast du dafür auf jeden Fall.
 
ron8011 schrieb:
...leider liegst Du richtig!

Ähnlich ist es bei einer Versicherung, die ist so lange "gut", so lange Du Sie nicht in Anspruch nimmst!

Ähnlich ist es bei dem Händler, wenn es keine Probleme gibt läuft alles Reibungslos..


Auch besonders erwähnenswert ist es, das ich jetzt das 2. mal auf MEINE KOSTEN das defekte Gerät zur Reparatur einsenden "möchte".... :)

Echt zu geil! Ich sollte noch erwähnen das ich bei besagtem Händler schonmal ein Gerät gekauft habe, bei dem ich 5 Wochen auf die Rückerstattung der Kosten warten musste. Es würde daran liegen das nur 1x im Monat Überweisungen statt finden.

Alles in Allem SEHR zu empfehlen...
 
wenn der haendler die reparatur uebernimmt, haben dafuer fuer dich KEINERLEI kosten zu entstehen.
die erste reparatur war auf eigene faust, damit hat der haendler nichts zu tun. aber wenn er jetzt das geraet reparieren will, muss er das machen. sprich du gibst ihm dein handy und er schickt es zur reparatur.
und ganz abgesehen davon solltest du auf ein ersatzgeraet bestehen fuer den zeitraum der reparatur, das mindestens die selbe funktionalitaet hat.

ich wuerde dir empfehlen nimm mal mit dem fuer deine gegend zustaendigen konsumentenschutz/verbraucherschutz kontakt auf und frag mal da nach der weiteren vorgehensweise.
ganz sauber klingt das auf keinen fall..

unverhaeltnismaessig waere eine problem, das die funktion nicht oder nur kaum beeintraechtigt. aber wenn er es reparieren will, gesteht er ja schon ein dass ein problem da ist. und dann hast DU die wahl ob austausch oder reparatur.
 
Ersatzgerät?
Wäre natürlich toll, aber auf welcher gesetzlichen Grundlage soll er das einfordern?

Ich merke erst jetzt, dass du die erste Reparatur direkt von dat-repair machen lassen hast. Das ist natürlich ein Problem, da du dem Händler so garkeine Möglichkeit gegeben hast, nachzuerfüllen. Deshalb wäre das jetzt der erste Versuch für den Händler, nach dem noch ein weiterer (Reparatur-)Versuch scheitern müsste, bevor du Wandlungsansprüche geltend machen kannst.

Das ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache, dass du die Wahl hast. Wenn Sparhandy da nicht drauf eingeht, würde ich wie pe6o4 schon gesagt hat mal den Verbraucherschutz kontaktieren.

unverhaeltnismaessig waere eine problem, das die funktion nicht oder nur kaum beeintraechtigt. aber wenn er es reparieren will, gesteht er ja schon ein dass ein problem da ist. und dann hast DU die wahl ob austausch oder reparatur.

ist so nicht ganz richtig. Es geht um das Verhältnis der Kosten(Reparatur)/Kosten(Austausch), nicht um die allgemeine Verhältnismäßigkeit überhaupt der Nacherfüllung. Eigentlich muss der Händler jeden Mangel beseitigen. Man bekommt ja auch kein neues Auto nur weil der Anlasser kaputt ist (obwohl dieser natürlich die Funktion extrem beeinträchtigt). Hier stehen nämlich die Kosten der Reparatur des Anlassers (ein paar Hundert €) in keinem Verhältnis zum neuen Auto mit ein paar 10.000€.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nun das Gerät zurück erhalten. Fehler behoben, da Platine getauscht wurde. Dafür habe ich jetzt Ein-Ausbauspuren am Gerät, Schrauben sind "verknorzt" und die "Motorola-Spange" ist verbogen - nach oben. Tolle Sache, nach Rücksprache soll ich es nun ein 3. mal einschicken.
Ich weiss genau das es dann, wenn es zurück kommt wieder etwas anderes zu bemängeln gäbe usw....
Vielleicht liegt es an mir, vielleicht bin ich zu genau. Aber wenn ich ein Auto zur Reparatur gebe, dann will ich es doch auch nicht total verkratzt zurück, oder...

Eins weiß ich genau, ich werde zukünftig kein Gerät mehr kaufen, bei dem "DAT-Repair" in Flensburg der Service-Partner ist. Das sind die letzten.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben Unten