BLA-L29.8.00.131 (C432) by Funkyhuawei

Aber immer noch nicht für unser M10P approved
 
Zuletzt bearbeitet:
@gogega Da wir hier beim Mate 10 Pro sind interessiert es mich nicht, wie es mal beim Mate S war, das ist Vergangenheit. Nur weil es gestern geregnet hat muss es ja nicht auch automatisch heute wieder regnen.
Beim Mate 10 Pro schaue ich nach vorne, und nicht nach hinten, was beim Mate S vor gefühlten zig Jahren mal war.
 
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So kann man natürlich auch zeigen das man nix verstanden hat und die Diskussion abwürgen. :lol:
 
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meile schrieb:
... Wen jucken schon die Widget Probleme? Sowas funktioniert doch eh nur auf völlig verbastelten Handys nicht.

Ironie oder ernst gemeint?

Falls letzteres: das stimmt nicht, und das weißt Du eigentlich auch selbst.
[doublepost=1519115479,1519115316][/doublepost]
Queeky schrieb:
Beim Mate 10 Pro schaue ich nach vorne, und nicht nach hinten, was beim Mate S vor gefühlten zig Jahren mal war.

Und ich mache das eben nicht. So händelt es jeder wie er möchte, gell?
 
DJ-Spacelab schrieb:
und die Diskussion abwürgen
Ich sehe das etwas anders.
Hier wird aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit auf die Zukunft geschlossen, hier wird über ungelegte Eier spekuliert. Hier wird jetzt schon über Dinge rumgejammert, die noch gar nicht eingetreten sind :winki:
Nur weil es vor gefühlten 100 Jahren beim Mate S auch schon alles so beschissen gelaufen ist, dann muss das ja nun beim Mate 10 Pro genauso sein. Na klar, was für eine Logik :biggrin:
 
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Lasst uns lieber zum Thema zurück kommen. Ich wollte hier jetzt keine Diskussion anfangen. Sonst gibt es wieder eins aufs Dach.
 
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Das Update (und viele weitere) wird (werden) schon kommen, keine Sorge.
Und für Dauer-Nörgler und User die notorisch/pathologisch (?) alles schlecht reden wollen, gibt es doch diese wunderbare Funktion hier in der Forensoftware.....
 
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okay
 
@Holzi001 danke das du hier aufgeräumt hast. :thumbsup::thumbup:
 
Also bin halt mal gespannt wie das mit den Mate 10 pro läuft ist das erste huawei hab mir da HTC u11 gekauft weil mit meinem LG G4 ein update in einem jahr echt raurig..
Aber wie sagt man ja so schön root your device and enjoy to the worl of customrom
 
Wie sagt man noch so schön? Satzzeichen retten Leben! ;)
 
Ähm!! Stopp.. was ist das? Kann ich das Essen?
 
pcguru-ol schrieb:
...Aber wie sagt man ja so schön root your device and enjoy to the worl of customrom

Bin voll bei Dir: was mich bisher abschreckt (vorausgesetzt, ich hab' hier alles richtig verstanden):
- man muss ein Huawei-Konto eröffnen
- man muss die IMEI für die Freischaltung übermitteln
- Garantieverlust (auch, wenn's nicht mit root zu tun hat)
- Garantieverlust evtl. schon beim beantragen der Freischaltung?

Hatte das Defy und Atrix. beide einfach per ADB-Bridge und OneKlickRoot geknackt, TWRP drauf, CM hinterher => keine Probleme
Beim Mate scheint das wesentlich risikoreicher. Sonst hätte ich schon längst Lineage OS.

p.s. wegen der Update-Frequenz:
ich finde, ein Update sollte kommen, wenn Fehler im System sind, oder wichtige Features fehlen. Das ist momentan der Fall: Kamera ohne 16:9 geht gar nicht und sollte schnell behoben werden. Wäre die Kamera eh Schrott, wär's halb so wild, aber die Kamera beim Mate 10 war bestimmt für viele ein entscheidendes Kaufkriterium. Daher erwarte ich auch hier ein schnelles Update. Wenn's dann gut läuft, kann's von mit aus auch 6 Monate Updatepause geben.
 
@ prodastar

Ja das mit dem Konto is bei fast allen so. und IMei auch zur freischaltung.

Und die Fabel mit Garantieverlust die die Hersteller uns weiss machen wollen is gekippt. Nur durch entsperren des bootloaders und ein für das Gerät bestimmmtes CMR stelllt kein Ausschluss der Garantie mehr da. Genau wie bei Druckern mit alternativ Tinte toner.

Die Kamara beim Mate 10 pro ist echt nicht so toll gerad so wenn man im halbdunkeln was knipst.. Kein vergleich zu meinem U11 ..
 
@pcguru-ol
Das ist Quatsch was du da erzählst. Durch Leute, die einfach ohne Ahnung Dinge erzählen, entstehen immer irgendwelche Märchen im Internet. Garantie ist Sache des Herstellers. Wenn die solche Eingriffe etc. in ihren Garantiebedingungen ausschließen, hast Du Pech!

Nur die Gewährleistung, wird davon nicht berührt - solange man durch den BL Unlock etc. das Gerät nicht beschädigt hat. Und Gewährleistung hat man praktisch nur die ersten 6 Monate wegen der Beweislastumkehr!
 
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ahja.. wohl in der schule nicht auf gepasst? finde das nicht i.O mich zu beleidigen. In Deutschland gillt 12 monate gesätzliche Gewährleistungsfrist. wo der Hersteller den Mangel nach weisen muß!! Und ein entsprren des Bootloaders stelllt nach Gerichtsauffassung keine Verletzung der Garantiebestimmungen da.

Wäre ja noch schöner wenn VW sagt du darfst nur Aral tanken oder nur Reifen von dunlop verweden. ich such mal die Nummer vom Eu- urteil raus und poste dann das mal im org Text hier
 
pcguru-ol schrieb:
ahja.. wohl in der schule nicht auf gepasst? finde das nicht i.O mich zu beleidigen. In Deutschland gillt 12 monate gesätzliche Gewährleistungsfrist. wo der Hersteller den Mangel nach weisen muß!! Und ein entsprren des Bootloaders stelllt nach Gerichtsauffassung keine Verletzung der Garantiebestimmungen da.
Meine Güte. Wenn man solche Sprüche bringt, sollte man doch wenigstens die Autokorrektur aktivieren.

Zumindest bei mir wurde in der Schule noch Rechtschreibung gelehrt, Produkthaftung kam bei mir erst im Studium.

Was du erzählst ist fast ausnahmslos Blödsinn. Die Gewährleistungsfrist bei neuer Ware beträgt nicht 12 sondern 24 Monate, die Beweislastumkehr und damit, je nach Kulanz des Händlers, nicht selten das effektive Ende der Gewährleistung erfolgt jedoch bereits nach 6 Monaten. Gewährleistung hast du zudem nicht vom Hersteller sondern nur gegenüber dem Verkäufer.

Und du bist immer noch nicht in der Lage zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie zu unterscheiden obwohl du zu Recht korrigiert wurdest.

Das EU Urteil bezüglich der HERSTELLERGARANTIE (nicht Gewährleistung) hätte ich in der Tat gerne von dir.

Die Gewährleistung bleibt tatsächlich unberührt, hat auch niemand hier anders behauptet.

Ein Garantieverlust hingegen ist vollkommen rechtens - bei Huawei aber meines Wissens nicht einmal der Fall. Im Gegensatz zu den meisten Herstellen erfolgt kein automatischer, totaler Garantieverlust, sondern Huawei behält sich nur vor die Garantie abzulehnen wenn sie - laut Huawei - Resultat einer Softwaremodifikation ist. Falls abgelehnt wird, bleibt jedoch wenig Handhabe.

Übrigens kann VW sehr wohl die freiwillige Garantieleistung kündigen wenn du nicht zugelassene Betriebstoffe verwendest.
 
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Ganz genau so kenne ich das auch.
 
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@pcguru-ol
Zitat von finanztip.de
Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware (12 Monate bei Gebrauchtwaren). Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
  • Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
  • Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
Im Umkehrschluss heißt das: wenn der Hersteller in seinen GARANTIEbedingung die Garatie für Geräte mit entsperrtem Bootloader ausschließt, hast du keinen Anspruch auf GARANTIEleistungen, wenn du deinen Bootloader entsperrst.
Entsperrst du den Bootloader in den ersten 6 Monaten der GEWÄHRleistung (beginnt ja wie die Garantie beim Kauf des Artikels) und es tritt ein Defekt am Gerät auf, muss dir der Hersteller nachweisen, dass der Defekt durch die Entsperrung aufgetreten ist. Tritt ein defekt ab dem 7. Monat auf, musst DU beweisen, dass dieser nicht auf die Entsperrung zurückzuführen ist und schon von Anfang an (Kauf des Gerätes) bestand.

Insofern ist es schon so, wie Zelos schreibt, Garantie und Gewährleistung hast du vollumfänglich aus Käufersicht nur in den ersten 6 Monaten. Danach bist du auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Was du meinst ist vermutlich die EU Richtlinie EU-Richtlinie 1999/44/CE, Diese legt fest dass der GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH bestehen bleibt, auch wenn das Gerät gerooted oder ein anderes BS aufgespielt wird. Aber eben Gewährleistung und nicht Garantie.
 
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ruhig Blut Kollegen :thumbup:
 

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